Rechtsprechung
   BAG, 15.12.2016 - 6 AZR 478/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,54913
BAG, 15.12.2016 - 6 AZR 478/15 (https://dejure.org/2016,54913)
BAG, Entscheidung vom 15.12.2016 - 6 AZR 478/15 (https://dejure.org/2016,54913)
BAG, Entscheidung vom 15. Dezember 2016 - 6 AZR 478/15 (https://dejure.org/2016,54913)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,54913) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 TVG, ALTV 2, § 307 Abs 1 S 2 BGB
    Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich - Bemessungsgrundlage

  • IWW

    § 162 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 306 Abs. 1 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer
  • Betriebs-Berater

    Berechnung der Überbrückungshilfe nach dem TV SozSich bei vorübergehender Übertragung höherwertiger Tätigkeit

  • bag-urteil.com

    Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich - Bemessungsgrundlage

  • rewis.io

    Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich - Bemessungsgrundlage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich

  • rechtsportal.de

    Abschlusstransparenz und Transparenzgebot bei vorformulierten Erklärungen einer Vertragsseite

  • datenbank.nwb.de

    Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich - Bemessungsgrundlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    TV SozSich - Überbrückungsbeihilfe - Berechnung bei vorübergehender Übertragung höherwertiger Tätigkeit - Verzicht auf die Berechnung nach dem vertraglich vereinbarten TV SozSich - Transparenzkontrolle

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 157, 284
  • NZA 2018, 678
  • BB 2017, 628
  • NZA-RR 2017, 305
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 19.09.1997 - 6 AZR 189/96

    Überbrückungsbeihilfe - Berechnung - Mitberücksichtigung der Besitzstandszulage

    Auszug aus BAG, 15.12.2016 - 6 AZR 478/15
    Danach ist bei den im TV SozSich in Bezug genommenen Vorschriften des TV AL II allein deren bei Inkrafttreten des TV SozSich geltende Fassung maßgeblich (vgl. BAG 19. Juni 1997 - 6 AZR 189/96 - zu II 1 der Gründe) .

    c) Die in § 53 TV AL II nF vorgesehene vorübergehende Höhergruppierung ist an die Stelle der früheren Zulage nach § 16 Ziff. 1 Buchst. a (7) TV AL II aF getreten (vgl. zu einer derartigen Möglichkeit BAG 19. Juni 1997 - 6 AZR 189/96 - zu II 2 b der Gründe) .

    Auch nicht zweckmäßige oder nicht sachgerechte Tarifregelungen sind rechtswirksam (vgl. BAG 19. Juni 1997 - 6 AZR 189/96 - zu II 3 der Gründe) .

  • BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 277/14

    Verfallklausel - Teilbarkeit

    Auszug aus BAG, 15.12.2016 - 6 AZR 478/15
    Sie konnte nicht erkennen, "was auf sie zukommt" (vgl. für die Transparenz von Ausschlussfristen BAG 27. Januar 2016 - 5 AZR 277/14 - Rn. 27, BAGE 154, 93) .
  • BAG, 13.12.2011 - 3 AZR 791/09

    Weiterbildungskosten - Rückzahlungsklausel - Rückzahlungsverpflichtung bei

    Auszug aus BAG, 15.12.2016 - 6 AZR 478/15
    Eine Schließung einer durch die Unwirksamkeit der entstandene Vertragslücke durch dispositives Gesetzes- oder Richterrecht, das es ohnehin nicht gäbe, oder durch eine ergänzende Vertragsauslegung ist deshalb nicht erforderlich (vgl. BAG 13. Dezember 2011 - 3 AZR 791/09 - Rn. 36; Schlewing in Clemenz/Kreft/Krause AGB-Arbeitsrecht § 306 Rn. 57) .
  • BAG, 21.04.2016 - 8 AZR 474/14

    Deklaratorisches Schuldanerkenntnis - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Auslegung

    Auszug aus BAG, 15.12.2016 - 6 AZR 478/15
    a) Bei den an eine hinreichende Abschlusstransparenz zu stellenden Anforderungen ist zu berücksichtigen, dass nach allgemeiner Ansicht eine Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Bereich der Hauptleistung unterbleibt (vgl. nur BAG 12. März 2015 - 6 AZR 82/14 - Rn. 23, BAGE 151, 108) und insoweit nur eine Transparenzkontrolle stattfindet (BAG 21. April 2016 - 8 AZR 474/14 - Rn. 61) .
  • BGH, 12.10.2005 - IV ZR 162/03

    Ersetzung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der

    Auszug aus BAG, 15.12.2016 - 6 AZR 478/15
    Diese fehlende Transparenz hinderte sie, ihre Entschließungsfreiheit bei der Entscheidung, ob sie die Einverständniserklärung unterschrieb, auszuüben, so dass die Abschlusstransparenz als Teilausprägung des Transparenzgebots verletzt war (vgl. BGH 12. Oktober 2005 - IV ZR 162/03 - Rn. 44, BGHZ 164, 297; Staudinger/Krause [2013] Anh. zu § 310 Rn. 239; Staudinger/Coester [2013] § 307 Rn. 176 ff.) .
  • BAG, 15.08.2006 - 9 AZR 639/05

    Altersteilzeit - Arbeitsunfähigkeit - Aufstockungsleistungen

    Auszug aus BAG, 15.12.2016 - 6 AZR 478/15
    Es ist ihrer Einschätzungsprärogative und ihrem Beurteilungsspielraum überlassen, die Höhe der Überbrückungsbeihilfe als sozialer Sonderleistung festzulegen (vgl. BAG 15. August 2006 - 9 AZR 639/05 - Rn. 28) .
  • BAG, 22.09.2016 - 6 AZR 397/15

    Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich - Erlöschen bei Anspruch auf Teilrente

    Auszug aus BAG, 15.12.2016 - 6 AZR 478/15
    Dabei handelt es sich um eine soziale Sonderleistung, mit der Arbeitnehmer noch über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus Unterstützungsleistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts erhalten und Nachteile, die sich aus einem geringeren Arbeitsverdienst in einem neuen Arbeitsverhältnis oder aufgrund von Arbeitslosigkeit ergeben, überbrückt werden sollen sowie ein Anreiz dafür geschaffen werden soll, dass die Arbeitnehmer durch Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses außerhalb des Bereichs der Stationierungsstreitkräfte im Arbeitsprozess verbleiben (zuletzt BAG 22. September 2016 - 6 AZR 397/15 - Rn. 15) .
  • BAG, 12.03.2015 - 6 AZR 82/14

    Klageverzicht in einem Formularaufhebungsvertrag

    Auszug aus BAG, 15.12.2016 - 6 AZR 478/15
    a) Bei den an eine hinreichende Abschlusstransparenz zu stellenden Anforderungen ist zu berücksichtigen, dass nach allgemeiner Ansicht eine Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Bereich der Hauptleistung unterbleibt (vgl. nur BAG 12. März 2015 - 6 AZR 82/14 - Rn. 23, BAGE 151, 108) und insoweit nur eine Transparenzkontrolle stattfindet (BAG 21. April 2016 - 8 AZR 474/14 - Rn. 61) .
  • LAG Baden-Württemberg, 27.03.2015 - 12 Sa 80/14
    Auszug aus BAG, 15.12.2016 - 6 AZR 478/15
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 27. März 2015 - 12 Sa 80/14 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 26.05.1993 - 5 AZR 219/92

    Anwendbarkeit des AGB-Gesetzes auf Kaufverträge mit Arbeitnehmern;

    Auszug aus BAG, 15.12.2016 - 6 AZR 478/15
    Das setzt voraus, dass die vom Arbeitgeber als wirtschaftlich Stärkerem gestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Arbeitnehmer seine hinsichtlich der Hauptleistungspflicht bestehenden Rechte und Pflichten möglichst klar und durchschaubar machen (vgl. BAG 26. Mai 1993 - 5 AZR 219/92 - Rn. 24, BAGE 73, 178; vgl. Stoffels AGB-Recht 3. Aufl. Rn. 564; ders. JZ 2001, 843, 845; Preis NZA Beil. 3/2006, 115, 118; Fuchs in Ulmer/Brandner/Hensen AGB-Recht 12. Aufl. § 307 BGB Rn. 326; Däubler/Bonin/Deinert/Bonin AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht 4. Aufl. § 307 Rn. 163) .
  • BAG, 20.05.1999 - 6 AZR 601/97

    Überbrückungsbeihilfe trotz Abfindung

  • BAG, 24.05.2018 - 6 AZR 308/17

    Vereinbarung eines Entgelts unterhalb des Vergütungsniveaus kirchlicher

    Eine solche Vergütung wurde damit nicht zum Vertragsinhalt (vgl. demgegenüber zum Fall eines Verzichts auf eine vertraglich bereits begründete Rechtsposition BAG 15. Dezember 2016 - 6 AZR 478/15 - Rn. 30, BAGE 157, 284) .
  • BAG, 26.01.2017 - 6 AZR 671/15

    Eingruppierungserlass Lehrer - Transparenzkontrolle

    Darum war die Abschlusstransparenz als Teilausprägung des Transparenzgebots (vgl. BAG 15. Dezember 2016 - 6 AZR 478/15 - Rn. 28) verletzt.

    Die dieser Kontrollfreiheit zugrundeliegende Annahme trifft nur dann zu, wenn die vom Arbeitgeber als wirtschaftlich Stärkerem gestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen die von ihm geschuldete Gegenleistung möglichst klar und durchschaubar darstellen (BAG 15. Dezember 2016 - 6 AZR 478/15 - Rn. 29) .

    Anderenfalls liegt eine von § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB untersagte Benachteiligung vor (vgl. BAG 15. Dezember 2016 - 6 AZR 478/15 - Rn. 30) .

    Eine Vertragslücke, die einer Schließung durch den Rückgriff auf dispositives Gesetzesrecht oder eine ergänzende Vertragsauslegung bedurft hätte (BAG 15. Dezember 2016 - 6 AZR 478/15 - Rn. 31) , bestand nicht.

  • BAG, 26.01.2017 - 6 AZN 835/16

    Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich

    nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (BAG 15. Dezember 2016 - 6 AZR 478/15 -; 20. Mai 1999 - 6 AZR 601/97 - zu II 1 a der Gründe) "arbeitsuchend" zu melden, besteht schon nach dem unzweideutigen Tarifwortlaut des § 3 Ziff. 2 TV SozSich nicht.
  • BAG, 21.12.2017 - 6 AZR 803/16

    Lehrereingruppierung - Eingruppierungserlass Niedersachsen - Intransparenz

    Eine Vertragslücke, die einer Schließung durch den Rückgriff auf dispositives Gesetzesrecht oder einer ergänzenden Vertragsauslegung bedurft hätte (BAG 15. Dezember 2016 - 6 AZR 478/15 - Rn. 31, BAGE 157, 284) , bestand nicht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht