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   BAG, 21.02.2017 - 1 AZR 292/15   

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BAG, 21.02.2017 - 1 AZR 292/15 (https://dejure.org/2017,5964)
BAG, Entscheidung vom 21.02.2017 - 1 AZR 292/15 (https://dejure.org/2017,5964)
BAG, Entscheidung vom 21. Februar 2017 - 1 AZR 292/15 (https://dejure.org/2017,5964)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 75 Abs 1 BetrVG, § 77 BetrVG
    Betriebsvereinbarung - Altersgrenze - Übergangsregelung

  • IWW

    § 17 Satz 1 TzBfG, § ... 256 Abs. 1 ZPO, § 17 Satz 2 TzBfG, § 7 Halbs. 1 KSchG, § 235 Abs. 2 Satz 2 SGB VI, § 235 Abs. 1 Satz 1 SGB VI, § 75 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 77 Abs. 3 BetrVG, § 75 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 BetrVG, Art. 12 Abs. 1 GG, § 14 TzBfG, § 22 Abs. 1 TzBfG, § 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 20 Abs. 3 GG

  • Wolters Kluwer

    Regelungskompetenz der Betriebsparteien für auf das Regelrentenalter bezogene Altersgrenzen; Bindung der Betriebsparteien an das Gebot des Vertrauensschutzes

  • bag-urteil.com

    Betriebsvereinbarung - Altersgrenze - Übergangsregelung

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Befristung bis Regelaltersgrenze durch Betriebsvereinbarung

  • Betriebs-Berater

    Regelung einer Altersgrenze in einer Betriebsvereinbarung

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Betriebsvereinbarung - Altersgrenze - Übergangsregelung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsvereinbarung; Altersgrenze; Übergangsregelung

  • rechtsportal.de

    Regelungskompetenz der Betriebsparteien für auf das Regelrentenalter bezogene Altersgrenzen

  • datenbank.nwb.de

    Betriebsvereinbarung - Altersgrenze - Übergangsregelung

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Regelung einer Altersgrenze für die Befristung von Arbeitsverhältnissen in Betriebsvereinbarung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Regelung einer Altersgrenze für die Befristung von Arbeitsverhältnissen in einer Betriebsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Altersgrenze per Betriebsvereinbarung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Altersgrenze und die Betriebsvereinbarung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Regelung einer Altersgrenze in einer Betriebsvereinbarung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Vertrauensschutz bei Einführung einer Altersgrenze

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)

    Altersgrenzen in Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 158, 142
  • NJW 2017, 1979
  • ZIP 2017, 1088
  • NZA 2017, 738
  • BB 2017, 1076
  • BB 2017, 1342
  • DB 2017, 1851
  • JR 2018, 416
  • NZG 2017, 865
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 08.12.2010 - 7 AZR 438/09

    Tarifvertragliche Altersgrenze

    Auszug aus BAG, 21.02.2017 - 1 AZR 292/15
    Dieses weitere Rechtsschutzziel, dass der Kläger nicht mit einer Befristungskontrollklage, sondern nur im Wege einer allgemeinen Feststellungsklage verfolgen konnte (vgl. BAG 8. Dezember 2010 - 7 AZR 438/09 - Rn. 15 mwN, BAGE 136, 270) , hat er mit seiner Antragsfassung in der Berufungsinstanz "sondern ... unbefristet fortbesteht" klargestellt.

    Da die Befristungskontrollklage unter der zulässigen innerprozessualen Bedingung des Scheiterns der allgemeinen Feststellungsklage stand (vgl. BAG 8. Dezember 2010 - 7 AZR 438/09 - Rn. 15, BAGE 136, 270), ist es unschädlich, dass das Landesarbeitsgericht die Abweisung der Klage im Übrigen im Tenor nicht ausdrücklich ausgesprochen hat.

    Demzufolge bedürfen Befristungsregelungen in Betriebsvereinbarungen zu ihrer Wirksamkeit eines sie rechtfertigenden Sachgrunds iSv. § 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG (vgl. BAG 8. Dezember 2010 - 7 AZR 438/09 - Rn. 29, BAGE 136, 270) .

  • BAG, 07.11.1989 - GS 3/85

    Vorrang des Individualvertrags bezüglich des Endes des Arbeitsverhältnisses vor

    Auszug aus BAG, 21.02.2017 - 1 AZR 292/15
    Derartige Altersgrenzen in freiwilligen Betriebsvereinbarungen sind von der Regelungskompetenz der Betriebsparteien umfasst (grundlegend BAG GS 7. November 1989 - GS 3/85 - zu C I 2 der Gründe, BAGE 63, 211) .
  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvL 9/00

    Kürzung der Fremdrenten verfassungsgemäß, aber Übergangsregelung für rentennahe

    Auszug aus BAG, 21.02.2017 - 1 AZR 292/15
    Führen sie für die im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer erstmals eine Altersgrenze ein, gebietet es der rechtsstaatliche Vertrauensschutz, auf die Interessen der bei Inkrafttreten der Betriebsvereinbarung bereits rentennahen Arbeitnehmer Rücksicht zu nehmen (vgl. in diesem Sinne auch BVerfG 13. Juni 2006 - 1 BvL 9/00 - Rn. 105 f., BVerfGE 116, 96) .
  • BAG, 05.03.2013 - 1 AZR 417/12

    Betriebsvereinbarung - Altersgrenze - Betriebsvereinbarungsoffenheit

    Auszug aus BAG, 21.02.2017 - 1 AZR 292/15
    Dazu gehört die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit der Arbeitnehmer (BAG 5. März 2013 - 1 AZR 417/12 - Rn. 26 mwN).
  • LAG Hamm, 14.01.2015 - 4 Sa 1176/14

    Beendigung bestehender Arbeitsverhältnisse mit Erreichen der Regelaltersgrenze

    Auszug aus BAG, 21.02.2017 - 1 AZR 292/15
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 14. Januar 2015 - 4 Sa 1176/14 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 10.03.2015 - 3 AZR 56/14

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Gesamtzusage durch eine

    Auszug aus BAG, 21.02.2017 - 1 AZR 292/15
    Eine Lückenfüllung setzte - unterstellt es läge eine unbewusste Regelungslücke hinsichtlich der erforderlichen Übergangsregelung vor - eine von den Betriebsparteien angelegte zwingende Regelungsmöglichkeit voraus (vgl. BAG 10. März 2015 - 3 AZR 56/14 - Rn. 67 mwN) .
  • BAG, 13.10.2015 - 1 AZR 853/13

    Betriebsvereinbarung - Altersgrenze - Beendigungstermin

    Auszug aus BAG, 21.02.2017 - 1 AZR 292/15
    Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, ist gerichtlich voll überprüfbar ( BAG 13. Oktober 2015 - 1 AZR 853/13 - Rn. 13 mwN, BAGE 153, 46).
  • BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 273/15

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösender Tarifvertrag - Verschlechterung einer

    Auszug aus BAG, 21.02.2017 - 1 AZR 292/15
    Die Betriebsparteien sind ebenso wie der Gesetzgeber an dem grundrechtlich aus Art. 2 Abs. 1 GG iVm. dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) folgenden Gebot des Vertrauensschutzes gebunden ( vgl. für Tarifvertragsparteien BAG 20. September 2016 - 3 AZR 273/15 - Rn. 34) .
  • LAG Düsseldorf, 23.06.2020 - 3 TaBV 65/19

    Keine Einsicht des Betriebsrats in die elektronische Personalakte ohne Zustimmung

    Es bedarf mithin in der ersten Alternative einer nach objektiver Betrachtung zwingend durch höherrangiges Recht vorgegebenen und damit gebotenen Regelung zur Lückenschließung und in der zweiten Alternative der Feststellung einer von den Betriebsparteien bereits angelegten zwingenden Regelungsmöglichkeit zum Lückenschluss (BAG vom 21.02.2017 - 1 AZR 292/15, juris, Rz. 23; BAG vom 21.04.2009 - 3 AZR 471/07, juris, Rz. 23).
  • BAG, 25.10.2017 - 7 AZR 712/15

    Befristung - Erprobung - Orchestermusiker

    Von den zwingenden Regelungen in § 14 TzBfG kann nach § 22 Abs. 1 TzBfG nicht zuungunsten der Arbeitnehmer abgewichen werden (BAG 21. Februar 2017 - 1 AZR 292/15 - Rn. 18; 8. Dezember 2010 - 7 AZR 438/09 - Rn. 29, BAGE 136, 270) .
  • BAG, 20.02.2019 - 7 ABR 40/17

    Betriebsratswahl - Wahlvorstand - Bestellung durch Arbeitsgericht

    Die Betriebsparteien sind beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen gemäß § 75 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 BetrVG zur Wahrung der grundrechtlich geschützten Freiheitsrechte verpflichtet (BAG 21. Februar 2017 - 1 AZR 292/15 - Rn. 17, BAGE 158, 142) .
  • BAG, 24.10.2017 - 1 AZR 846/15

    Ablösung einer Gesamtzusage durch Gesamtbetriebsvereinbarung

    Sie haben dabei ua. die durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Eigentumsgarantie (BAG 17. Juli 2012 - 1 AZR 476/11 - Rn. 36 mwN, BAGE 142, 294) und den Grundsatz des Vertrauensschutzes (BAG 21. Februar 2017 - 1 AZR 292/15 - Rn. 19, BAGE 158, 142) zu beachten.
  • ArbG Stuttgart, 29.07.2021 - 11 Ca 193/21

    Betriebsvereinbarungsoffenheit eines Arbeitsvertrages - Altersgrenze in einer

    Im Anschluss an BAG vom 21.02.2017 - 1 AZR 292/15 haben die Betriebsparteien bei der Ausgestaltung von Beendigungsregelungen im Zusammenhang mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze zur Wahrung des Vertrauensschutzes bei rentennahen Jahrgängen einen weiten Gestaltungsspielraum.

    Die Betriebsvereinbarung berücksichtige auch die Vorgaben aus der Rechtsprechung des BAG vom 21.02.2017 - 1 AZR 292/15, es seien sachgerechte Übergangslösungen für die zum Zeitpunkt des Abschlusses der Betriebsvereinbarung rentenberechtigten Personen bzw. rentennahen Jahrgänge gemacht worden.

    Den Betriebsparteien stehen dabei verschiedene rechtlich zulässige und interessengerechte Möglichkeiten zur Verfügung, den Kreis der rentennahen Jahrgänge zu bestimmen und hierfür entsprechende Übergangsregelungen - etwa in Form individueller Verlängerungsmöglichkeiten, finanzieller Kompensationen oder dem Hinausschieben oder Absehen von der Einführung einer Altersgrenze für diese Personengruppe - vorzusehen (vgl. BAG vom 21.02.2017 - 1 AZR 292/15 insbesondere Rz. 16, 19 und 23; speziell zu den Übergangsregelungen auch etwa Hampe, DB 2018, 1465 ff.).

    Das Bundesarbeitsgericht spricht in seiner Entscheidung vom 21.02.2017 a.a.O. ausdrücklich von einem weiten Gestaltungsspielraum der Betriebsparteien und engt die Möglichkeiten, den Vertrauensschutz zu gewährleisten, nicht ein.

  • BAG, 25.06.2019 - 3 AZR 458/17

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

    Entgegen der Ansicht des Klägers erfordert das Gebot des Vertrauensschutzes auch keine Übergangsregelungen für rentennahe Jahrgänge durch die BV 2015 (vgl. zum Erfordernis von Übergangsregelungen für rentennahe Arbeitnehmer bei Einführung von Altersgrenzen BAG 21. Februar 2017 - 1 AZR 292/15 - Rn. 19, BAGE 158, 142; siehe auch BVerfG 13. Juni 2006 - 1 BvL 9/00  - Rn. 105  f., BVerfGE 116, 96 ) .

    Die besondere Situation rentennaher Jahrgänge kann zwar eine Sonderregelung erfordern, wenn diese von einer Leistungseinschränkung besonders hart und nachhaltiger als andere Arbeitnehmer betroffen werden (vgl. BAG 21. April 2009 - 3 AZR 674/07 - Rn. 41 mwN) und die rentennahen Arbeitnehmer etwa ein schutzwürdiges Bedürfnis haben, sich in einer angemessenen Zeit auf die veränderte rechtliche Lage einzustellen und ihre Lebensführung oder -planung gegebenenfalls an diese anzupassen (BAG 21. Februar 2017 - 1 AZR 292/15 - aaO) .

  • BAG, 25.06.2019 - 3 AZR 426/17

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

    Entgegen der Ansicht des Klägers erfordert das Gebot des Vertrauensschutzes auch keine Übergangsregelungen für rentennahe Jahrgänge durch die BV 2015 (vgl. zum Erfordernis von Übergangsregelungen für rentennahe Arbeitnehmer bei Einführung von Altersgrenzen BAG 21. Februar 2017 - 1 AZR 292/15 - Rn. 19, BAGE 158, 142; siehe auch BVerfG 13. Juni 2006 - 1 BvL 9/00 - Rn. 105 f., BVerfGE 116, 96) .

    Die besondere Situation rentennaher Jahrgänge kann zwar eine Sonderregelung erfordern, wenn diese von einer Leistungseinschränkung besonders hart und nachhaltiger als andere Arbeitnehmer betroffen werden (vgl. BAG 21. April 2009 - 3 AZR 674/07 - Rn. 41 mwN) und die rentennahen Arbeitnehmer etwa ein schutzwürdiges Bedürfnis haben, sich in einer angemessenen Zeit auf die veränderte rechtliche Lage einzustellen und ihre Lebensführung oder -planung gegebenenfalls an diese anzupassen (BAG 21. Februar 2017 - 1 AZR 292/15 - aaO) .

  • BAG, 25.06.2019 - 3 AZR 434/17

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

    Entgegen der Ansicht des Klägers erfordert das Gebot des Vertrauensschutzes auch keine Übergangsregelungen für rentennahe Jahrgänge durch die BV 2015 (vgl. zum Erfordernis von Übergangsregelungen für rentennahe Arbeitnehmer bei Einführung von Altersgrenzen BAG 21. Februar 2017 - 1 AZR 292/15 - Rn. 19, BAGE 158, 142; siehe auch BVerfG 13. Juni 2006 - 1 BvL 9/00  - Rn. 105  f., BVerfGE 116, 96 ) .

    Die besondere Situation rentennaher Jahrgänge kann zwar eine Sonderregelung erfordern, wenn diese von einer Leistungseinschränkung besonders hart und nachhaltiger als andere Arbeitnehmer betroffen werden (vgl. BAG 21. April 2009 - 3 AZR 674/07 - Rn. 41 mwN) und die rentennahen Arbeitnehmer etwa ein schutzwürdiges Bedürfnis haben, sich in einer angemessenen Zeit auf die veränderte rechtliche Lage einzustellen und ihre Lebensführung oder -planung gegebenenfalls an diese anzupassen (BAG 21. Februar 2017 - 1 AZR 292/15 - aaO) .

  • BAG, 25.06.2019 - 3 AZR 433/17

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

    Entgegen der Ansicht des Klägers erfordert das Gebot des Vertrauensschutzes auch keine Übergangsregelungen für rentennahe Jahrgänge durch die BV 2015 (vgl. zum Erfordernis von Übergangsregelungen für rentennahe Arbeitnehmer bei Einführung von Altersgrenzen BAG 21. Februar 2017 - 1 AZR 292/15 - Rn. 19, BAGE 158, 142; siehe auch BVerfG 13. Juni 2006 - 1 BvL 9/00 - Rn. 105 f., BVerfGE 116, 96) .

    Die besondere Situation rentennaher Jahrgänge kann zwar eine Sonderregelung erfordern, wenn diese von einer Leistungseinschränkung besonders hart und nachhaltiger als andere Arbeitnehmer betroffen werden (vgl. BAG 21. April 2009 - 3 AZR 674/07 - Rn. 41 mwN) und die rentennahen Arbeitnehmer etwa ein schutzwürdiges Bedürfnis haben, sich in einer angemessenen Zeit auf die veränderte rechtliche Lage einzustellen und ihre Lebensführung oder -planung gegebenenfalls an diese anzupassen (BAG 21. Februar 2017 - 1 AZR 292/15 - aaO) .

  • BAG, 25.06.2019 - 3 AZR 456/17

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

    Entgegen der Ansicht des Klägers erfordert das Gebot des Vertrauensschutzes auch keine Übergangsregelungen für rentennahe Jahrgänge durch die BV 2015 (vgl. zum Erfordernis von Übergangsregelungen für rentennahe Arbeitnehmer bei Einführung von Altersgrenzen BAG 21. Februar 2017 - 1 AZR 292/15 - Rn. 19, BAGE 158, 142; siehe auch BVerfG 13. Juni 2006 - 1 BvL 9/00 - Rn. 105 f., BVerfGE 116, 96) .

    Die besondere Situation rentennaher Jahrgänge kann zwar eine Sonderregelung erfordern, wenn diese von einer Leistungseinschränkung besonders hart und nachhaltiger als andere Arbeitnehmer betroffen werden (vgl. BAG 21. April 2009 - 3 AZR 674/07 - Rn. 41 mwN) und die rentennahen Arbeitnehmer etwa ein schutzwürdiges Bedürfnis haben, sich in einer angemessenen Zeit auf die veränderte rechtliche Lage einzustellen und ihre Lebensführung oder -planung gegebenenfalls an diese anzupassen (BAG 21. Februar 2017 - 1 AZR 292/15 - aaO) .

  • BAG, 25.06.2019 - 3 AZR 455/17

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

  • BAG, 25.06.2019 - 3 AZR 431/17

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

  • BAG, 25.06.2019 - 3 AZR 454/17

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

  • BAG, 25.06.2019 - 3 AZR 457/17

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

  • BAG, 25.06.2019 - 3 AZR 435/17

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

  • BAG, 25.06.2019 - 3 AZR 432/17

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

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