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   BAG, 21.02.2017 - 3 AZR 297/15   

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https://dejure.org/2017,3341
BAG, 21.02.2017 - 3 AZR 297/15 (https://dejure.org/2017,3341)
BAG, Entscheidung vom 21.02.2017 - 3 AZR 297/15 (https://dejure.org/2017,3341)
BAG, Entscheidung vom 21. Februar 2017 - 3 AZR 297/15 (https://dejure.org/2017,3341)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 133 BGB, § 157 BGB, § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 1 BetrAVG
    Hinterbliebenenversorgung - AGB-Kontrolle

  • IWW

    § 256 Abs. 1 ZPO, § ... 328 Abs. 1 BGB, § 335 BGB, § 30f Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 BetrAVG, § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB, Art. 229 § 5 Satz 2 EGBGB, § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 305c Abs. 2 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB, § 307 Abs. 1 BGB, §§ 305 ff. BGB, § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG, § 306 Abs. 1 BGB, § 306 Abs. 2 BGB, § 306 Abs. 3 BGB, §§ 1, 3 Abs. 1, Abs. 2, § 7 Abs. 1 AGG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Hinterbliebenenversorgung; Angemessenheitskontrolle

  • bag-urteil.com

    Hinterbliebenenversorgung - AGB-Kontrolle

  • Betriebs-Berater

    AGB-Kontrolle bei Abweichung von der sich aus rechtlichen Vorgaben ergebenden Vertragstypik

  • rewis.io

    Hinterbliebenenversorgung - AGB-Kontrolle

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Hinterbliebenenversorgung - AGB-Kontrolle

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    AGB-Kontrolle von Regelungen zur Hinterbliebenenversorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Hinterbliebenenversorgung - Angemessenheitskontrolle

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zusage einer Hinterbliebenenversorgung darf grds. nicht auf den "jetzigen" Ehepartner beschränkt werden

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    AGB-Kontrolle bei Abweichung von der sich aus rechtlichen Vorgaben ergebenden Vertragstypik

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Hinterbliebenenversorgung - Angemessenheitskontrolle

  • versr.de (Kurzinformation)

    Hinterbliebenenversorgung - Angemessenheitskontrolle

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Kein Betriebsrentenanspruch für Ehefrau aus zweiter Ehe

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Auslegung einer teilweise unwirksamen Hinterbliebenenversorgung

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Zusage einer Witwenrente muss grds. auch für aktuelle Ehefrau gelten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Betriebliche Witwenrente nicht nur für jetzige Ehefrau - Benachteiligung bei Wiederheirat

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Welche Frau?

  • bblaw.com (Kurzinformation)

    Witwenrente auch für die zweite Ehefrau?

  • hoganlovells-blog.de (Kurzinformation)

    Hinterbliebenenleistung auch für den aktuellen Ehepartner

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)

    Zwangsehe für Arbeitgeber? - Keine Beschränkung einer Hinterbliebenenversorgung auf jetzige Ehefrau

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Hinterbliebenenversorgung für welche Ehefrau

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BAG zu vor 2002 erteilten Versorgungszusagen - Hinterbliebenenversorgung - Angemessenheitskontrolle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    Hinterbliebenenversorgung - Angemessenheitskontrolle

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Hinterbliebenenversorgung - Angemessenheitskontrolle

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 158, 154
  • NJW 2017, 1628
  • ZIP 2017, 1136
  • MDR 2017, 1059
  • MDR 2017, 12
  • NZA 2017, 723
  • FamRZ 2017, 1051
  • BB 2017, 1077
  • JR 2018, 667
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 13.12.2011 - 3 AZR 791/09

    Weiterbildungskosten - Rückzahlungsklausel - Rückzahlungsverpflichtung bei

    Auszug aus BAG, 21.02.2017 - 3 AZR 297/15
    Bei einer danach erforderlichen wechselseitigen Berücksichtigung und Bewertung der rechtlich anzuerkennenden Interessen der Vertragsparteien ist ein genereller, typisierender, vom Einzelfall losgelöster Maßstab anzulegen (vgl. BAG 13. Dezember 2011 - 3 AZR 791/09 - Rn. 22) .

    Die Arbeitgeberin hat daher keine offensichtlich unwirksame Klausel vereinbart, was einer ergänzenden Vertragsauslegung entgegenstünde (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BAG 13. Dezember 2011 - 3 AZR 791/09 - Rn. 37) .

  • BAG, 04.08.2015 - 3 AZR 137/13

    Spätehenklausel - Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 21.02.2017 - 3 AZR 297/15
    Betriebliche Altersversorgung ist auch Entgelt der berechtigten Arbeitnehmer, das diese als Gegenleistung für die im Arbeitsverhältnis erbrachte Betriebszugehörigkeit erhalten (BAG 4. August 2015 - 3 AZR 137/13 - Rn. 69, BAGE 152, 164) .

    Dieses Interesse stellt auf ausschließlich private Gesichtspunkte ab, die eine dem Interesse des Arbeitgebers dienende Regelung nicht rechtfertigen können (vgl. im Zusammenhang mit der Benachteiligung wegen des Alters BAG 4. August 2015 - 3 AZR 137/13 - Rn. 73 ff., BAGE 152, 164) .

  • BAG, 21.04.2016 - 8 AZR 474/14

    Deklaratorisches Schuldanerkenntnis - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Auslegung

    Auszug aus BAG, 21.02.2017 - 3 AZR 297/15
    Die Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen obliegt auch dem Senat als Revisionsgericht (vgl. nur BAG 21. April 2016 - 8 AZR 474/14 - Rn. 22) .

    Verbleibt nach der Streichung der unwirksamen Teilregelung und des unwirksamen Klauselteils eine verständliche Regelung, bleibt diese bestehen - sog. blue-pencil-Test (vgl. BAG 21. April 2016 - 8 AZR 474/14 - Rn. 43 mwN) .

  • BAG, 04.08.1955 - 2 AZR 212/54

    Betriebliche Altersversorgung: Versorgungsvertrag bezüglich des Angestellten und

    Auszug aus BAG, 21.02.2017 - 3 AZR 297/15
    Das Bundesarbeitsgericht hatte zwar beiläufig angemerkt, eine Versorgungszusage, die die zweite Ehefrau von der Hinterbliebenenversorgung ausschließe, stelle "eine zum mindesten bedenklich erscheinende Einflussnahme" auf den höchstpersönlichen Entschluss des Arbeitnehmers dar, nach dem Tod der ersten Ehefrau eine neue Ehe einzugehen (vgl. BAG 4. August 1955 - 2 AZR 212/54 - zu II der Gründe, BAGE 2, 101) .
  • BAG, 23.04.2013 - 3 AZR 512/11

    Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel

    Auszug aus BAG, 21.02.2017 - 3 AZR 297/15
    Lassen sich nach diesen Kriterien hinreichende Anhaltspunkte für einen typischen Parteiwillen nicht finden, etwa weil mehrere gleichwertige Möglichkeiten der Lückenschließung in Betracht kommen, scheidet eine ergänzende Vertragsauslegung aus (vgl. BAG 23. April 2013 - 3 AZR 512/11 - Rn. 34 f.) .
  • BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 653/11

    Hinterbliebenenversorgung - Ausschluss von Ehepartnern bei Eheschluss nach dem

    Auszug aus BAG, 21.02.2017 - 3 AZR 297/15
    Eine Versorgungsregelung, die - wie die hier durch ergänzende Vertragsauslegung gefundene - eine Hinterbliebenenversorgung davon abhängig macht, dass die Ehe, an die die Versorgung anknüpft, bereits während des Arbeitsverhältnisses bestand, verstößt nicht gegen das Verbot der unmittelbaren oder mittelbaren Benachteiligung wegen des Alters (§§ 1, 3 Abs. 1 und Abs. 2, § 7 Abs. 1 AGG; vgl. dazu BAG 15. Oktober 2013 - 3 AZR 653/11 - Rn. 32 ff.) .
  • BAG, 24.08.2016 - 5 AZR 703/15

    Mindestentgelt - Ausschlussfristen

    Auszug aus BAG, 21.02.2017 - 3 AZR 297/15
    Eine geltungserhaltende Reduktion von Klauseln auf den zulässigen Inhalt durch die Gerichte findet grundsätzlich nicht statt (BAG 24. August 2016 - 5 AZR 703/15 - Rn. 25) .
  • BAG, 10.05.2016 - 9 AZR 434/15

    Ausbildungskosten - Prüfingenieur - Rückzahlungsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 21.02.2017 - 3 AZR 297/15
    Eine ergänzende Vertragsauslegung ist jedoch ausnahmsweise jedenfalls dann möglich, wenn ein Festhalten am Vertrag auch für den Verwender eine unzumutbare Härte iSv. § 306 Abs. 3 BGB darstellt (vgl. zuletzt BAG 10. Mai 2016 - 9 AZR 434/15 - Rn. 37 f.) .
  • BAG, 11.12.2007 - 3 AZR 249/06

    Betriebliche Altersversorgung und Antidiskriminierungsrecht

    Auszug aus BAG, 21.02.2017 - 3 AZR 297/15
    Auch Rentner können durch ihr Spar- und Konsumverhalten bestehenden Versorgungslücken Rechnung tragen (BAG 11. Dezember 2007 - 3 AZR 249/06 - Rn. 18, BAGE 125, 133) .
  • BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 277/07

    Hinterbliebenenversorgung - Wertgleichheit - Angemessenheit - Gleichbehandlung -

    Auszug aus BAG, 21.02.2017 - 3 AZR 297/15
    Maßgebend für dieses Versorgungsinteresse ist, in welchem Näheverhältnis der Arbeitnehmer zu den abzusichernden Personen steht (vgl. BAG 18. November 2008 - 3 AZR 277/07 - Rn. 34; 8. Dezember 2015 - 3 AZR 141/14 - Rn. 32) .
  • BAG, 30.11.2010 - 3 AZR 798/08

    Betriebliche Altersversorgung - Verweis auf Beamtenrecht

  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 448/09

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung

  • BAG, 18.09.2012 - 3 AZR 415/10

    Betriebliche Altersversorgung - Änderung einer Anpassungsregelung

  • BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 294/11

    Hinterbliebenenversorgung - Spätehenklausel

  • BGH, 10.12.2013 - X ZR 24/13

    Zur Bindung des Reiseveranstalters an "vorläufige Flugzeiten"

  • LAG Köln, 24.04.2015 - 9 Sa 108/15

    Auslegung einer Versorgungszusage in der betrieblichen Altersversorgung

  • BAG, 08.12.2015 - 3 AZR 141/14

    Waisenrente - Änderung einer Ermessensentscheidung - Nachranggrundsatz

  • BAG, 08.12.2015 - 3 AZR 433/14

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Versorgungsplans -

  • BAG, 19.02.2019 - 3 AZR 150/18

    Hinterbliebenenversorgung - Mindestehedauer - unangemessene Benachteiligung

    aa) Die für Allgemeine Geschäftsbedingungen geltenden Maßstäbe sind zeitlich anwendbar ( Art. 229 § 5 Satz 2 EGBGB ; vgl. hierzu BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 297/15 - Rn. 18, BAGE 158, 154) .

    Abweichungen von der sich aus rechtlichen Vorgaben ergebenden Vertragstypik unterliegen einer uneingeschränkten Inhaltskontrolle (vgl. BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 297/15 - Rn. 30 mwN, BAGE 158, 154) .

    Keiner Inhaltskontrolle nach den §§ 305 ff. BGB unterliegt dagegen die Höhe der zugesagten Versorgung, da es insofern an rechtlichen Vorgaben fehlt (BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 297/15 - Rn. 31 mwN, BAGE 158, 154) .

    Schränkt der Arbeitgeber den danach betroffenen Personenkreis zulasten des Arbeitnehmers in einer Versorgungszusage ein, unterliegt diese Einschränkung der Angemessenheitskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB (vgl. BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 297/15 - Rn. 32 mwN, BAGE 158, 154) .

    Bei einer danach erforderlichen wechselseitigen Berücksichtigung und Bewertung der rechtlich anzuerkennenden Interessen der Vertragsparteien ist ein genereller, typisierender, vom Einzelfall losgelöster Maßstab anzulegen (BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 297/15 - Rn. 35 mwN, BAGE 158, 154) .

    Das widerspricht dem Grundgedanken, dass betriebliche Altersversorgung auch Entgelt darstellt, das der Arbeitnehmer unabhängig von der Dauer der Ehe erarbeitet und als Gegenleistung für die im Arbeitsverhältnis erbrachte Betriebszugehörigkeit erhält (vgl. BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 297/15 - Rn. 39 mwN, BAGE 158, 154) .

    Dieses Interesse stellt zum einen ausschließlich auf private Gesichtspunkte ab, die eine dem Interesse des Arbeitgebers dienende Regelung nicht rechtfertigen können (vgl. BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 297/15 - Rn. 40 mwN, BAGE 158, 154) .

    Die ergänzende Vertragsauslegung kann - ebenso wie die Auslegung der Versorgungszusage insgesamt - auch durch das Revisionsgericht vorgenommen werden (BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 297/15 - Rn. 49, BAGE 158, 154).

  • LAG Düsseldorf, 22.12.2017 - 6 Sa 983/16

    Betriebsrente wegen Erwerbsminderung auf Antrag rückwirkend zu gewähren

    Darüber hinaus sind u.a. auch Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen kontrollfähig, die sich aus der Natur des Vertrages ergebenden wesentlichen Rechte und Pflichten zum Nachteil des Vertragspartners einschränken (BAG v. 21.02.2017 - 3 AZR 297/15 - Rn. 30, juris).

    In vollem Umfang kontrollfähig sind Klauseln, die das Hauptleistungsversprechen modifizieren, einschränken und aushöhlen (BAG v. 21.02.2017 - 3 AZR 297/15 - Rn. 30, juris; BGH v. 10.12.2013 - X ZR 24/13 - Rn. 16, juris).

    Abweichungen von der sich aus rechtlichen Vorgaben ergebenden Vertragstypik unterliegen einer uneingeschränkten Inhaltskontrolle (BAG v. 21.02.2017 - 3 AZR 297/15 - Rn. 30, juris).

    Bei einer danach erforderlichen wechselseitigen Berücksichtigung und Bewertung der rechtlich anzuerkennenden Interessen der Vertragsparteien ist ein genereller, typisierender, vom Einzelfall losgelöster Maßstab anzulegen (vgl. BAG v. 21.02.2017 - 3 AZR 297/15 - Rn. 35, juris; BAG v. 13.12.2011 - 3 AZR 791/09 - Rn. 22, juris).

    Eine geltungserhaltende Reduktion von Klauseln auf den zulässigen Inhalt durch die Gerichte findet grundsätzlich nicht statt (BAG v. 21.02.2017 - 3 AZR 297/15 - Rn. 44, juris; BAG v. 24.08.2016 - 5 AZR 703/15 - Rn. 25, juris).

    Verbleibt nach der Streichung der unwirksamen Teilregelung und des unwirksamen Klauselteils eine verständliche Regelung, bleibt diese bestehen - sog. blue-pencil-Test (BAG v. 21.02.2017 - 3 AZR 297/15 -, Rn. 44, juris; BAG v. 21.04.2016 - 8 AZR 474/14 - Rn. 43, juris).

    Eine ergänzende Vertragsauslegung ist jedoch ausnahmsweise jedenfalls dann möglich, wenn ein Festhalten am Vertrag auch für den Verwender eine unzumutbare Härte iSv. § 306 Abs. 3 BGB darstellt (BAG v. 21.02.2017 - 3 AZR 297/15 -, Rn. 44, uris; BAG v. 10.05.2016 - 9 AZR 434/15 - Rn. 37 f., juris).

  • BAG, 20.02.2018 - 3 AZR 43/17

    Hinterbliebenenversorgung - Altersabstandsklausel - Altersdiskriminierung

    Soweit die Klausel in § 11 Abs. 2 Buchst. d VO 1990 jedoch zu einer Benachteiligung der rechtlich anerkannten Interessen der Versorgungsberechtigten führt, ist dies durch das begründete und billigenswerte Interesse der Versorgungsschuldnerin an einer Begrenzung der Hinterbliebenenversorgung gerechtfertigt (vgl. allgemein zur unangemessenen Benachteiligung BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 297/15 - Rn. 35 mwN, BAGE 158, 154) .
  • BAG, 24.09.2019 - 9 AZR 273/18

    Ausschlussklausel - "Altvertrag" - ergänzende Vertragsauslegung

    Die Übergangsfrist des Art. 229 § 5 Satz 2 EGBGB ist am 31. Dezember 2002 abgelaufen (vgl. BAG 23. August 2017 - 10 AZR 376/16 - Rn. 13; 21. Februar 2017 - 3 AZR 297/15 - Rn. 18, BAGE 158, 154) .

    Sie kann - wie die Auslegung allgemeiner Geschäftsbedingungen insgesamt - auch durch das Revisionsgericht vorgenommen werden (vgl. BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 297/15 - Rn. 49, BAGE 158, 154) .

    Soweit irgend möglich, sind danach Lücken im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung in einer Weise auszufüllen, dass die Grundzüge des konkreten Vertrags "zu Ende gedacht" werden (BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 297/15 - Rn. 49, BAGE 158, 154; 21. August 2013 - 5 AZR 581/11 - Rn. 42; 12. Dezember 2012 - 4 AZR 65/11 - Rn. 33 mwN) .

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung und Bewertung des mutmaßlichen Parteiwillens und der Interessenlage ist der Zeitpunkt des Vertragsschlusses, denn die ergänzende Vertragsauslegung schließt eine anfängliche Regelungslücke rückwirkend (BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 297/15 - Rn. 49, BAGE 158, 154; 21. August 2013 - 5 AZR 581/11 - Rn. 42; 12. Dezember 2012 - 4 AZR 65/11 - Rn. 33 mwN) .

  • BAG, 27.07.2021 - 9 AZR 376/20

    Berechnung des Urlaubsentgelts - variable erfolgsabhängige Vergütung

    Die für Allgemeine Geschäftsbedingungen geltenden Maßstäbe sind zeitlich anwendbar, obwohl der Arbeitsvertrag vor dem Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes am 1. Januar 2002 geschlossen wurde (Art. 229 § 5 Satz 2 EGBGB; vgl. dazu BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 297/15 - Rn. 18, BAGE 158, 154) .
  • BAG, 11.12.2018 - 3 AZR 400/17

    Hinterbliebenenversorgung - Altersabstandsklausel - Altersdiskriminierung

    Soweit die Klausel in Nr. 11 § 10 Abs. 3 der Versorgungszusage jedoch zu einer Benachteiligung der rechtlich anerkannten Interessen der Versorgungsberechtigten führt, ist dies durch das begründete und billigenswerte Interesse der Versorgungsschuldner an einer Begrenzung der Hinterbliebenenversorgung gerechtfertigt (vgl. allgemein zur unangemessenen Benachteiligung BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 297/15 - Rn. 35 mwN, BAGE 158, 154) .
  • BAG, 13.07.2021 - 3 AZR 298/20

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtschuld - Invalidität

    Abweichungen von der sich aus rechtlichen Vorgaben ergebenden Vertragstypik unterliegen einer uneingeschränkten Inhaltskontrolle (BAG 19. Februar 2019 - 3 AZR 150/18 - Rn. 22, BAGE 165, 345; 21. Februar 2017 - 3 AZR 297/15 - Rn. 30 mwN, BAGE 158, 154) .

    Keiner Inhaltskontrolle nach den §§ 305 ff. BGB unterliegt dagegen die Höhe der zugesagten Versorgung, da es insofern an rechtlichen Vorgaben fehlt (BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 297/15 - Rn. 31 mwN, aaO) .

    aa) Eine solche ist jedenfalls dann möglich, wenn ein Festhalten am Vertrag auch für den Verwender eine unzumutbare Härte iSv. § 306 Abs. 3 BGB darstellt (BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 297/15 - Rn. 44 mwN, BAGE 158, 154) .

    Die ergänzende Vertragsauslegung kann - ebenso wie die Auslegung der Versorgungszusage insgesamt - auch durch das Revisionsgericht vorgenommen werden (BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 297/15 - Rn. 49 mwN, BAGE 158, 154) .

  • BAG, 02.12.2021 - 3 AZR 212/21

    Betriebliche Altersversorgung - Hinterbliebenenversorgung - Betriebsvereinbarung

    der im Gesetz angelegten Vertragstypik - der Hinterbliebenenversorgung, des typischerweise abgesicherten Risikos und dem hieraus folgenden Sinn und Zweck einer Hinterbliebenenversorgung, umfasst eine solche grundsätzlich alle Hinterbliebenen - im Fall einer Witwen-/Witwerversorgung jede(n) Witwen/Witwer (vgl. BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 297/15 - Rn. 32 mwN, BAGE 158, 154) .
  • ArbG Essen, 28.11.2018 - 4 Ca 1733/18
    Die Einschränkung einer Versorgungszusage, nach der nur die zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Versorgungszusage mit einem Arbeitnehmer verheiratete Ehefrau eine Hinterbliebenenversorgung erhält, benachteiligt den Arbeitnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen iSv. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB (vgl. BAG vom 21.02.2017 - 3 AZR 297/15 - zit. nach juris, Rn. 28 ff.).

    Darüber hinaus sind auch Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen kontrollfähig, die die sich aus der Natur des Vertrages ergebenden wesentlichen Rechte und Pflichten zum Nachteil des Vertragspartners einschränken (BAG vom 21.02.2017 - 3 AZR 297/15 - a.a.O., Rn. 31).

    Schränkt der Arbeitgeber den danach erfassten Personenkreis zulasten des Arbeitnehmers in einer Versorgungszusage weiter ein, unterliegt diese Einschränkung der Angemessenheitskontrolle nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB (vgl. BAG vom 21.02.2017 - 3 AZR 297/15 - a.a.O., Rn 33).

    Damit weicht sie von der die Hinterbliebenenversorgung für nicht geschiedene Ehefrauen kennzeichnenden Vertragstypik ab (vgl. BAG vom 21.02.2017 - 3 AZR 297/15 - a.a.O., Rn. 34 ff.).

    (aa) Der Arbeitnehmer hat ein rechtlich geschütztes Interesse, dass das sich aus dem Näheverhältnis zu der Ehefrau, mit der er bei seinem Ableben verheiratet ist, ergebende typisierte Versorgungsinteresse entsprechend der Zusage einer Hinterbliebenenversorgung für nicht geschiedene Ehefrauen abgesichert ist (BAG vom 21.02.2017 - 3 AZR 297/15 - a.a.O., Rn. 38).

    (2) Die durch die Rechtsunwirksamkeit der vereinbarten Klausel entstehende planwidrige Unvollständigkeit der Versorgungszusage ist deshalb im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu schließen (BAG vom 21.02.2017 - 3 AZR 297/15 - a.a.O., Rn. 49).

    Der Arbeitgeber will mit der Hinterbliebenenversorgung offenkundig eine Person begünstigen, die in einem abgrenzbaren Näheverhältnis zum Versorgungsberechtigten steht (BAG vom 21.02.2017 - 3 AZR 297/15 - a.a.O., Rn. 32).

    (f) Diese Auffassung wird auch bestätigt durch die von beiden Seiten herangezogene Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (vom 21.02.2017 - 3 AZR 297/15 - a.a.O.).

  • BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 226/19

    Altersdiskriminierung - Verbot geltungserhaltender Reduktion

    Mit diesem Antrag begehrt der Kläger die Feststellung des Bestehens eines Rechtsverhältnisses, an dessen alsbaldiger Feststellung durch richterliche Entscheidung er ein berechtigtes Interesse hat, § 256 Abs. 1 ZPO (BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 297/15 - Rn. 12, BAGE 158, 154) .

    Die Feststellungsklage muss sich nicht notwendig auf ein Rechtsverhältnis insgesamt erstrecken, sondern kann sich auch auf einzelne Rechtsbeziehungen oder Folgen aus dem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen sowie auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 297/15 - Rn. 13, BAGE 158, 154) .

    Rentner und ihre Ehegatten können - im Fall der Klageabweisung - durch ihr Vorsorge-, Spar- und Konsumverhalten bestehenden Versorgungslücken Rechnung tragen, auch in Bezug auf die Versorgung etwaig hinterbliebener Personen (BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 297/15 - Rn. 14, BAGE 158, 154) .

  • LAG Hessen, 14.10.2020 - 6 Sa 56/20

    Formularmäßige Vereinbarung der Hinterbliebenenversorgung in einer Pensionszusage

  • BAG, 31.07.2018 - 3 AZR 731/16

    Hinterbliebenenversorgung - Wegfall durch Tarifregelung

  • BAG, 22.10.2020 - 6 AZR 566/18

    Vorausabtretung der Insolvenzverwaltervergütung einer angestellten Rechtsanwältin

  • BAG, 23.08.2017 - 10 AZR 376/16

    Sonderzahlung - billiges Ermessen - Konkretisierung

  • BAG, 22.03.2018 - 6 AZR 835/16

    Geltung kirchlichen Mitarbeitervertretungsrechts

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2023 - 7 Sa 423/21

    Betriebliche Altersversorgung - Versorgungsordnung - Auslegung - Antrag -

  • BAG, 18.02.2020 - 3 AZN 954/19

    Betriebliche Altersversorgung - Hinterbliebenenversorgung - unangemessene

  • BAG, 19.02.2019 - 3 AZR 215/18

    Hinterbliebenenversorgung - Spätehenklausel

  • BAG, 11.12.2018 - 3 AZR 453/17

    Gesamtversorgung - Anrechnung sonstiger Versorgungsbezüge

  • LAG Düsseldorf, 07.06.2019 - 6 Sa 54/19

    Absicherungswille des Arbeitnehmers bei Altersversorgung; Absicherung für

  • BAG, 10.12.2019 - 3 AZR 478/17

    Betriebliche Altersversorgung - Stichtagsregelung -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2018 - 6 Sa 75/18

    Haftung des Arbeitnehmers bei zur privaten Nutzung überlassenem Firmenwagen

  • BAG, 19.02.2019 - 3 AZR 198/18

    Hinterbliebenenversorgung - Spätehenklausel

  • BAG, 16.10.2018 - 3 AZR 520/17

    Betriebliche Altersversorgung - Altersabstandsklausel

  • BAG, 19.02.2019 - 3 AZR 219/18

    Hinterbliebenenversorgung - Spätehenklausel

  • BAG, 23.08.2017 - 10 AZR 97/17

    Sonderzahlung - billiges Ermessen - betriebliches Entlohnungssystem

  • LAG Köln, 08.05.2017 - 2 Sa 264/16

    AGB-Auslegung; Direktionsrecht

  • LAG Bremen, 14.01.2021 - 2 Sa 123/19

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung zur Altersversorgung Risikobegrenzung und

  • LAG Schleswig-Holstein, 29.06.2021 - 1 Sa 22/21

    Betriebliche Altersversorgung, Gesamtversorgung, Näherungsverfahren,

  • ArbG Köln, 17.05.2018 - 8 Ca 4052/17

    Zahlung einer Witwenrente aus betrieblicher Altersversorgung aus der

  • LAG Niedersachsen, 27.04.2017 - 7 Sa 944/16

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf nur einen Teil der kirchlichen

  • LAG Köln, 12.05.2023 - 10 Sa 125/22

    Vertragliche Bezugnahmeklausel; Inhaltskontrolle

  • BAG, 13.01.2022 - 3 AZR 212/21
  • LAG Köln, 04.03.2022 - 10 Sa 435/21

    Schlagwörte; Bezugnahmeklausel; Anwendbarkeit MTV und LTV Einzelhandel

  • LAG Hamm, 16.02.2018 - 1 Sa 1476/17

    Beginn eines befristeten Anschlussarbeitsverhältnisses "nach erfolgreichem

  • LAG München, 22.12.2022 - 2 Sa 564/21

    Hinterbliebenenversorgung - Mindestehedauer

  • LAG Hamburg, 30.03.2022 - 7 Sa 47/21

    Parallelentscheidung zu LAG Hamburg 2 Sa 8/21 und 7 Sa 10/21 v. 29.09.2021

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.11.2017 - 3 Sa 346/17

    Vertragsauslegung - Anspruch auf Jahresprämie - Weihnachtsgeld

  • LAG Niedersachsen, 16.01.2018 - 3 Sa 788/16

    Wirksame Spätehenklausel mit Altersgrenze in einer betrieblichen

  • LAG Baden-Württemberg, 25.06.2018 - 1 Sa 14/17

    Auslegung - Vertragsklausel - Anrechnung anderer Versorgungsleistung -

  • LAG Niedersachsen, 16.01.2018 - 3 Sa 787/16

    Wirksame Spätehenklausel mit Altersgrenze in einer betrieblichen

  • LAG Niedersachsen, 16.01.2018 - 3 Sa 786/16

    Wirksame Spätehenklausel mit Altersgrenze in einer betrieblichen

  • LAG Hamm, 12.09.2017 - 9 Sa 705/17

    Spätehenklausel; Altersdiskriminierung; Hinterbliebenenversorgung; Auslegung

  • ArbG Köln, 07.09.2018 - 18 Ca 1410/18

    Intransparenz eines Freiwilligkeitsvorbehalts § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB

  • OLG Hamm, 29.08.2018 - 13 UF 31/17

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich Anrechten in der

  • LAG Köln, 09.05.2018 - 11 Sa 689/17

    Betriebliche Altersversorgung; Minderheitsgesellschafter; Einzelfall

  • LAG Köln, 17.01.2023 - 4 Sa 492/22

    Feststellungsinteresse als Sachurteilsvoraussetzung bei der Feststellungsklage;

  • LAG Köln, 27.06.2019 - 7 Sa 118/19

    Ausbildungskostenrückzahlung; AGB-Kontrolle; Reisekosten; Intransparenz;

  • LAG Köln, 04.10.2017 - 11 Sa 29/17

    Betriebliche Altersversorgung; Gesamtversorgung

  • LAG Köln, 17.01.2023 - 4 Sa 580/22

    Altersteilzeitvertrag; Krankengeldbezug; Auslegung des Vertrages; Wegfall der

  • ArbG Köln, 26.11.2021 - 1 Ca 1446/21
  • LG Essen, 18.06.2020 - 6 O 59/20

    Hinterbliebenenrente, Spätehenklausel

  • ArbG Köln, 23.03.2017 - 11 Ca 1540/16
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