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   BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 519/15   

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BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 519/15 (https://dejure.org/2017,6007)
BAG, Entscheidung vom 25.01.2017 - 4 AZR 519/15 (https://dejure.org/2017,6007)
BAG, Entscheidung vom 25. Januar 2017 - 4 AZR 519/15 (https://dejure.org/2017,6007)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 64 Abs 3 ArbGG, § 64 Abs 3a ArbGG, § 64 Abs 2 Buchst a ArbGG, § 511 Abs 4 S 1 Nr 1 ZPO
    Nachträgliche Entscheidung über Berufungszulassung durch das LAG

  • IWW

    § 64 Abs. 2 ArbGG, § ... 61 Abs. 1 ArbGG, § 5 ZPO, § 64 Abs. 3a ArbGG, § 64 Abs. 2 Buchst. a ArbGG, § 64 Abs. 3 ArbGG, § 64 Abs. 3 Nr. 1 ArbGG, § 72a ArbGG, § 511 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 ZPO, § 511 Abs. 4 ZPO, § 511 ZPO, § 63 GKG, §§ 23, 33 RVG, § 23 Nr. 1 GVG, § 303 ZPO, § 281 ZPO, § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 511 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 ZPO, § 64 ArbGG, § 511 Abs. 4 Satz 1 ZPO, § 64 Abs. 3a Satz 2 ArbGG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Berufung als jederzeit überprüfbare Prozessfortsetzungsbedingung; Bindung an Streitwertfestsetzung durch das erkennende Gericht; Berufung bei Nichtzulassung durch das Arbeitsgericht; Entscheidung über die Zulassung der Berufung als Bestandteil des ...

  • Betriebs-Berater

    Nachträgliche Entscheidung über Berufungszulassung durch das LAG

  • rewis.io

    Nachträgliche Entscheidung über Berufungszulassung durch das LAG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachträgliche Entscheidung über Berufungszulassung durch das LAG

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Berufung als jederzeit überprüfbare Prozessfortsetzungsbedingung

  • datenbank.nwb.de

    Nachträgliche Entscheidung über Berufungszulassung durch das LAG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die nachträgliche Entscheidung über Berufungszulassung durch das Landesarbeitsgericht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die nicht erreichte Berufungssummme

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nachträgliche Entscheidung über Berufungszulassung durch das LAG

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zulassung der Berufung - Nachträgliche Entscheidung durch das Landesarbeitsgericht

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    LAG kann vom ArbG versäumte Zulassung der Berufung nicht ersetzen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 158, 75
  • MDR 2017, 1007
  • BB 2017, 1779
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 23.02.2016 - 3 AZR 230/14

    Betriebliche Altersversorgung - Zulässigkeit der Berufung - Folgen einer

    Auszug aus BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 519/15
    Die Zulässigkeit der Berufung ist eine vom Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfende Prozessfortsetzungsbedingung (BAG 23. Februar 2016 - 3 AZR 230/14 - Rn. 9 mwN) .

    Ob das Berufungsgericht das Rechtsmittel für zulässig gehalten hat, ist insoweit ohne Bedeutung (BAG 23. Februar 2016 - 3 AZR 230/14 - Rn. 9 mwN; 9. Juli 2003 - 10 AZR 615/02 - zu 1 der Gründe) .

    Deshalb ist es auch unerheblich, dass das Landesarbeitsgericht die Revision gegen sein Berufungsurteil wegen der grundsätzlichen Bedeutung einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage zugelassen hat (BAG 23. Februar 2016 - 3 AZR 230/14 - Rn. 16) .

  • BGH, 10.02.2011 - III ZR 338/09

    Berufung gegen eine Verurteilung zur Auskunftserteilung: Nachholung der

    Auszug aus BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 519/15
    Damit ist davon auszugehen, dass sich das Arbeitsgericht mit den möglichen Zulassungsgründen nach § 64 Abs. 3 ArbGG abschließend befasst und das Vorliegen von deren Voraussetzungen verneint hat (vgl. zur Annahme einer vom Berufungsgericht nicht abzuändernden "konkludenten" Nichtzulassungsentscheidung des Erstgerichts auch BGH 10. Februar 2011 - III ZR 338/09 - Rn. 14 ff. mwN) .
  • BGH, 09.07.2004 - V ZB 6/04

    Bindung des Berufungsgerichts an die Streitwertfestsetzung durch das

    Auszug aus BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 519/15
    An diese Festsetzung ist das Berufungsgericht im allgemeinen Zivilprozess nicht gebunden, sondern setzt den Wert nach eigenem freiem Ermessen fest (st. Rspr., vgl. nur BGH 9. Juli 2004 - V ZB 6/04 - zu II 2 a der Gründe mwN) .
  • BAG, 09.07.2003 - 10 AZR 615/02

    Unzulässigkeit der Berufung

    Auszug aus BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 519/15
    Ob das Berufungsgericht das Rechtsmittel für zulässig gehalten hat, ist insoweit ohne Bedeutung (BAG 23. Februar 2016 - 3 AZR 230/14 - Rn. 9 mwN; 9. Juli 2003 - 10 AZR 615/02 - zu 1 der Gründe) .
  • BAG, 29.11.2001 - 4 AZR 729/00

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 519/15
    Ist die Berufung unzulässig, hat das Revisionsgericht eine Sachentscheidung des Berufungsgerichts aufzuheben und die Berufung als unzulässig zu verwerfen (BAG 25. Februar 2015 - 5 AZR 849/13 - Rn. 14, BAGE 151, 66; vgl. auch 18. Mai 2011 - 4 AZR 552/09 - Rn. 12; 29. November 2001 - 4 AZR 729/00 - zu I 1 der Gründe) .
  • BAG, 16.05.2007 - 2 AZB 53/06

    Streitwertfestsetzung im Urteil - Bindungswirkung

    Auszug aus BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 519/15
    Diese Bindung an den vom Arbeitsgericht festgesetzten Streitwert entfällt nur dann, wenn die Streitwertfestsetzung offensichtlich unrichtig ist (BAG 19. Februar 2008 - 3 AZR 744/05 - Rn. 14; 16. Mai 2007 - 2 AZB 53/06 - Rn. 5 mwN zur st. Rspr. des BAG und zur Lit.; krit. BCF/Creutzfeldt ArbGG 5. Aufl. § 61 Rn. 20, gegen jede Bedeutung der arbeitsgerichtlichen Streitwertfestsetzung für die Beschwer des Berufungsklägers) .
  • BGH, 14.11.2007 - VIII ZR 340/06

    Tierhaltung in Mietwohnung

    Auszug aus BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 519/15
    (2) Etwas anderes folgt auch nicht aus der vom Landesarbeitsgericht herangezogenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14. November 2007 (- VIII ZR 340/06 -) , wonach das Berufungsgericht die Entscheidung darüber, ob die Voraussetzungen für die Zulassung der Berufung nach § 511 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 ZPO erfüllt sind, nachholen muss, wenn das erstinstanzliche Gericht keine Veranlassung gesehen hat, die Berufung nach § 511 Abs. 4 ZPO zuzulassen, weil es den Streitwert auf über 600, 00 Euro festgesetzt hat und deswegen von einem entsprechenden Wert der Beschwer der unterlegenen Partei ausgegangen ist, das Berufungsgericht diesen Wert jedoch nicht für erreicht hält.
  • BAG, 19.02.2008 - 3 AZR 744/05

    Gesamtversorgung - Störung der Geschäftsgrundlage

    Auszug aus BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 519/15
    Diese Bindung an den vom Arbeitsgericht festgesetzten Streitwert entfällt nur dann, wenn die Streitwertfestsetzung offensichtlich unrichtig ist (BAG 19. Februar 2008 - 3 AZR 744/05 - Rn. 14; 16. Mai 2007 - 2 AZB 53/06 - Rn. 5 mwN zur st. Rspr. des BAG und zur Lit.; krit. BCF/Creutzfeldt ArbGG 5. Aufl. § 61 Rn. 20, gegen jede Bedeutung der arbeitsgerichtlichen Streitwertfestsetzung für die Beschwer des Berufungsklägers) .
  • BAG, 18.05.2011 - 4 AZR 552/09

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 519/15
    Ist die Berufung unzulässig, hat das Revisionsgericht eine Sachentscheidung des Berufungsgerichts aufzuheben und die Berufung als unzulässig zu verwerfen (BAG 25. Februar 2015 - 5 AZR 849/13 - Rn. 14, BAGE 151, 66; vgl. auch 18. Mai 2011 - 4 AZR 552/09 - Rn. 12; 29. November 2001 - 4 AZR 729/00 - zu I 1 der Gründe) .
  • BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 849/13

    Zulässigkeit der Berufung - Unterzeichnung der Berufungsschrift

    Auszug aus BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 519/15
    Ist die Berufung unzulässig, hat das Revisionsgericht eine Sachentscheidung des Berufungsgerichts aufzuheben und die Berufung als unzulässig zu verwerfen (BAG 25. Februar 2015 - 5 AZR 849/13 - Rn. 14, BAGE 151, 66; vgl. auch 18. Mai 2011 - 4 AZR 552/09 - Rn. 12; 29. November 2001 - 4 AZR 729/00 - zu I 1 der Gründe) .
  • LAG Köln, 13.07.2015 - 2 Sa 440/15

    Voraussetzungen der dynamischen Anwendung der der Vergütungstarifverträge im

  • Drs-Bund, 17.07.1998 - BT-Drs 13/11289
  • BAG, 20.09.2017 - 6 AZR 143/16

    Samstag ist Werktag iSv. § 6 Abs. 3 Satz 3 und § 6.1 Abs. 2 Satz 1 TVöD-K

    Ist die Berufung unzulässig, hat das Revisionsgericht eine Sachentscheidung des Berufungsgerichts aufzuheben und die Berufung als unzulässig zu verwerfen (BAG 25. Januar 2017 - 4 AZR 519/15 - Rn. 9; 25. Februar 2015 - 5 AZR 849/13 - Rn. 14, BAGE 151, 66) .

    Nach der nicht offensichtlich unrichtigen Streitwertfestsetzung des Arbeitsgerichts beläuft sich der Streitwert für die Anträge, denen das Arbeitsgericht stattgegeben hat, auf insgesamt 386, 46 Euro (zur eingeschränkten Überprüfung der Streitwertbemessung vgl.: BAG 25. Januar 2017 - 4 AZR 519/15 - Rn. 16; 19. Januar 2011 - 3 AZR 111/09 - Rn. 18) .

  • BAG, 27.03.2019 - 5 AZR 591/17

    Verzugspauschale - Beschwerdewert

    Dass das Berufungsgericht das Rechtsmittel für zulässig gehalten hat, ist insoweit ohne Bedeutung (BAG 23. Februar 2016 - 3 AZR 230/14 - Rn. 9; 25. Januar 2017 - 4 AZR 519/15 - Rn. 9 mwN, BAGE 158, 75) .

    Gegen das Unterbleiben einer Zulassungsentscheidung hätte die Beklagte innerhalb von zwei Wochen ab Verkündung des Ersturteils eine entsprechende Ergänzung beantragen können, § 64 Abs. 3a Satz 2 ArbGG (vgl. dazu BAG 25. Januar 2017 - 4 AZR 519/15 - Rn. 27 f., BAGE 158, 75) .

    Die Bindung an den vom Arbeitsgericht festgesetzten Streitwert entfällt indes jedenfalls dann, wenn die Streitwertfestsetzung offensichtlich unrichtig ist (st. Rspr., vgl. etwa BAG 25. Januar 2017 - 4 AZR 519/15 - Rn. 16 mwN, BAGE 158, 75; krit. zur Bindung an die arbeitsgerichtliche Streitwertfestsetzung GK-ArbGG/Vossen Stand Dezember 2018 § 64 Rn. 31 ff.; BCF/Creutzfeldt ArbGG 5. Aufl. § 61 Rn. 20) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.12.2023 - 8 Sa 837/23

    Entgeltfortzahlung; Krankheitsfall; SARS-CoV-2-Infektion; symptomlos; Quarantäne;

    Nach Verstreichen dieser Frist scheidet die Berufungsfähigkeit des Urteils nach § 64 Absatz 2 Buchstabe a ArbGG aus (BAG 25.01.2017 - 4 AZR 519/15, juris, Randnummer 19).
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