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   BAG, 19.10.2017 - 8 AZR 845/15   

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BAG, 19.10.2017 - 8 AZR 845/15 (https://dejure.org/2017,39583)
BAG, Entscheidung vom 19.10.2017 - 8 AZR 845/15 (https://dejure.org/2017,39583)
BAG, Entscheidung vom 19. Oktober 2017 - 8 AZR 845/15 (https://dejure.org/2017,39583)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW

    § 23 Abs. 1 Satz 2 bis Satz 4 KSchG, § 1 Abs. 2 KSchG, § 242 BGB, § 611 BGB, § 613a BGB, Art. 12 Abs. 1 GG, §§ 138, 242 BGB, § 613a Abs. 4 Satz 1 BGB, § 5 Abs. 3 Satz 2 KSchG

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinstellungsanspruch nach betriebsbedingter Kündigung während des noch bestehenden Arbeitsverhältnisses; Wiedereinstellungsanspruch nach betriebsbedingter Kündigung bei Betriebsübergang während oder nach Ablauf der Kündigungsfrist; Wiedereinstellungsanspruch nach ...

  • Betriebs-Berater

    Wiedereinstellungsanspruch gilt nicht für Kleinbetriebe

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Anspruch auf Wiedereinstellung besteht nicht gegenüber Kleinbetrieben

  • rewis.io

    Wiedereinstellungsanspruch - Kleinbetrieb

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiedereinstellungsanspruch; Kleinbetrieb

  • rechtsportal.de

    Wiedereinstellungsanspruch nach betriebsbedingter Kündigung während des noch bestehenden Arbeitsverhältnisses

  • datenbank.nwb.de

    Wiedereinstellungsanspruch - Kleinbetrieb

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zum Wiedereinstellungsanspruch im Kleinbetrieb nach Betriebsübergang

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wiedereinstellungsanspruch nach wirksamer betriebsbedingter Kündigung in Kleinbetrieben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (27)

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Kein Wiedereinstellungsanspruch in Kleinbetrieben

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Nach betriebsbedingter Kündigung grundsätzlich kein Anspruch auf Wiedereinstellung im Kleinbetrieb

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kündigung im Kleinbetrieb - und der Wiedereinstellungsanspruch

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wiedereinstellungsanspruch im Kleinbetrieb

  • lto.de (Kurzinformation)

    Übergang eines Kleinbetriebes: Kein Kündigungsschutz, keine Wiedereinstellung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betriebsübergang - Wiedereinstellungsanspruch im Kleinbetrieb

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kein Wiedereinstellungsanspruch aus § 242 BGB nach wirksamer betriebsbedingter Kündigung im Kleinbetrieb

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Betriebsübergang - Wiedereinstellungsanspruch im Kleinbetrieb

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Kein Wiedereinstellungsanspruch im Kleinbetrieb

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Wiedereinstellungsanspruch nur bei Vorliegen von Kündigungsschutz nach dem KSchG

  • bag-urteil.com (Pressemitteilung)

    Betriebsübergang - Wiedereinstellungsanspruch im Kleinbetrieb

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Wiedereinstellungsanspruch - Kleinbetrieb

  • commari.de (Kurzinformation)

    Kein Wiedereinstellungsanspruch im Kleinbetrieb

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Kein Wiedereinstellungsanspruch bei Betriebsübergang im Kleinbetrieb

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Besonderheiten beim Betriebsübergang im Kleinbetrieb

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Wiedereinstellungsanspruch in Kleinbetrieben?

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 25.10.2017)

    Betriebsübergang: Im Kleinbetrieb kein Anspruch auf den alten Job

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung)

    Arbeitsrecht im Kleinbetrieb - Kleine Apotheken müssen nicht wiedereinstellen

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Kein Wiedereinstellungs-Anspruch im Kleinbetrieb

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Wiedereinstellung im Kleinbetrieb?

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Kleiner Betrieb, kleine Aussicht

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Wiedereinstellung nur bei Anwendbarkeit des KSchG

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Kein Wiedereinstellungsanspruch im Kleinbetrieb

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wiedereinstellungsanspruch nach betriebsbedingter Kündigung

  • esche.de (Entscheidungsbesprechung und Kurzinformation)

    Wiedereinstellungsanspruch setzt Kündigungsschutz voraus

  • esche.de (Pressemitteilung)

    Vertragliche Kündigungsfrist von drei Jahren unwirksam

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Wiedereinstellungsanspruch im Kleinbetrieb

Besprechungen u.ä. (3)

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Wiedereinstellung im Kleinbetrieb

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebsübergang - Wiedereinstellungsanspruch im Kleinbetrieb

  • esche.de (Entscheidungsbesprechung und Kurzinformation)

    Wiedereinstellungsanspruch setzt Kündigungsschutz voraus

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 160, 337
  • NJW 2018, 1771
  • ZIP 2017, 87
  • ZIP 2018, 994
  • MDR 2018, 534
  • NZA 2018, 436
  • BB 2017, 2611
  • BB 2018, 1338
  • BB 2018, 755
  • DB 2018, 774
  • NZA-RR 2018, 242
  • NZG 2018, 793
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 15.12.2011 - 8 AZR 197/11

    Betriebsübergang - Bewachungsunternehmen - Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus BAG, 19.10.2017 - 8 AZR 845/15
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann einem wirksam betriebsbedingt gekündigten Arbeitnehmer ein - ggf. auch rückwirkender - Anspruch auf Wiedereinstellung zustehen (grundlegend BAG 27. Februar 1997 - 2 AZR 160/96 - zu II 4 der Gründe, BAGE 85, 194; ferner etwa BAG 26. Januar 2017 - 2 AZR 61/16 - Rn. 33; 15. Dezember 2011 - 8 AZR 197/11 - Rn. 37).

    Der Anspruch setzt voraus, dass zwischen dem Zugang einer betriebsbedingten Kündigung und dem Ablauf der Kündigungsfrist entweder wider Erwarten der bisherige Arbeitsplatz des gekündigten Arbeitnehmers doch erhalten bleibt (vgl. BAG 16. Mai 2007 - 7 AZR 621/06 - Rn. 11; 28. Juni 2000 - 7 AZR 904/98 - zu II B 3 der Gründe, BAGE 95, 171) oder unvorhergesehen eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für den gekündigten Arbeitnehmer auf einem freien Arbeitsplatz iSv. § 1 Abs. 2 KSchG entsteht (vgl. etwa BAG 26. Januar 2017 - 2 AZR 61/16 - aaO; 15. Dezember 2011 - 8 AZR 197/11 - aaO; 25. September 2008 - 8 AZR 607/07 - Rn. 33) .

    Da der Wiedereinstellungsanspruch letztlich aus der auf § 242 BGB beruhenden arbeitsvertraglichen Nebenpflicht folgt (vgl. Schaub ArbR-HdB/Linck 17. Aufl. § 146 Rn. 1; zur dogmatischen Herleitung aus § 242 BGB bzw. § 611 BGB iVm. § 242 BGB vgl. etwa BAG 25. Oktober 2007 - 8 AZR 989/06  - Rn. 21 mwN bzw. 15. Dezember 2011 - 8 AZR 197/11 - aaO) , kommt er grundsätzlich nur in Betracht, wenn sich die Weiterbeschäftigungsmöglichkeit noch im bestehenden Arbeitsverhältnis, mithin bis zum Ablauf der Kündigungsfrist ergibt (vgl. etwa BAG 15. Dezember 2011 - 8 AZR 197/11 - aaO) .

    Danach kann ein Wiedereinstellungsanspruch auch gegeben sein, wenn es noch während des Laufs der Kündigungsfrist zu einem Betriebs(teil-)-übergang und damit zur Fortführung des Betriebs oder Betriebsteils kommt, dem der Arbeitnehmer zugeordnet ist (vgl. etwa BAG 15. Dezember 2011 - 8 AZR 197/11 - Rn. 37; 13. Mai 2004 - 8 AZR 198/03 - zu II 2 c der Gründe, BAGE 110, 336) .

    Eine Ausnahme kann geboten sein, wenn der Betriebs- oder Betriebsteilübergang bereits während des Laufs der Kündigungsfrist zwar beschlossen, aber noch nicht vollzogen wurde (vgl. etwa BAG 15. Dezember 2011 - 8 AZR 197/11 - aaO; 25. September 2008 - 8 AZR 607/07 - Rn. 33; 21. August 2008 - 8 AZR 201/07 - Rn. 59; 13. Mai 2004 - 8 AZR 198/03 - zu II 2 c bb der Gründe, aaO) .

  • BAG, 13.05.2004 - 8 AZR 198/03

    Wiedereinstellungsanspruch nach Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 19.10.2017 - 8 AZR 845/15
    Danach kann ein Wiedereinstellungsanspruch auch gegeben sein, wenn es noch während des Laufs der Kündigungsfrist zu einem Betriebs(teil-)-übergang und damit zur Fortführung des Betriebs oder Betriebsteils kommt, dem der Arbeitnehmer zugeordnet ist (vgl. etwa BAG 15. Dezember 2011 - 8 AZR 197/11 - Rn. 37; 13. Mai 2004 - 8 AZR 198/03 - zu II 2 c der Gründe, BAGE 110, 336) .

    Eine Ausnahme kann geboten sein, wenn der Betriebs- oder Betriebsteilübergang bereits während des Laufs der Kündigungsfrist zwar beschlossen, aber noch nicht vollzogen wurde (vgl. etwa BAG 15. Dezember 2011 - 8 AZR 197/11 - aaO; 25. September 2008 - 8 AZR 607/07 - Rn. 33; 21. August 2008 - 8 AZR 201/07 - Rn. 59; 13. Mai 2004 - 8 AZR 198/03 - zu II 2 c bb der Gründe, aaO) .

    Eine solche Ausnahme hat der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts unter Hinweis darauf, dass die Voraussetzungen eines Betriebsübergangs nicht nur durch die Übernahme materieller und/oder immaterieller Betriebsmittel, sondern auch durch die willentliche Übernahme der Hauptbelegschaft erfüllt werden könnten, bislang nur für den Fall eines nach Ablauf der Kündigungsfrist durch willentliche Übernahme der Hauptbelegschaft eingetretenen Betriebsübergangs iSv. § 613a BGB angenommen, während er die Anerkennung eines Wiedereinstellungsanspruchs bei einem nach Ablauf der Kündigungsfrist durch die Übernahme von materiellen und immateriellen Betriebsmitteln vollzogenen Betriebsübergang ausdrücklich offengelassen hat (vgl. etwa BAG 13. Mai 2004 - 8 AZR 198/03 - aaO) .

    Ihre Anwendung setzt eine betriebsbedingte Kündigung voraus, die an den Maßstäben des § 1 Abs. 2 KSchG zu messen ist (so schon BAG 28. Oktober 2004 - 8 AZR 199/04 - zu II 2 a der Gründe; 13. Mai 2004 - 8 AZR 198/03 - zu II 2 c der Gründe, BAGE 110, 336) .

  • BAG, 25.09.2008 - 8 AZR 607/07

    Betriebs- (teil-) übergang - Bewachungsauftrag - Truppenübungsplatz

    Auszug aus BAG, 19.10.2017 - 8 AZR 845/15
    Der Anspruch setzt voraus, dass zwischen dem Zugang einer betriebsbedingten Kündigung und dem Ablauf der Kündigungsfrist entweder wider Erwarten der bisherige Arbeitsplatz des gekündigten Arbeitnehmers doch erhalten bleibt (vgl. BAG 16. Mai 2007 - 7 AZR 621/06 - Rn. 11; 28. Juni 2000 - 7 AZR 904/98 - zu II B 3 der Gründe, BAGE 95, 171) oder unvorhergesehen eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für den gekündigten Arbeitnehmer auf einem freien Arbeitsplatz iSv. § 1 Abs. 2 KSchG entsteht (vgl. etwa BAG 26. Januar 2017 - 2 AZR 61/16 - aaO; 15. Dezember 2011 - 8 AZR 197/11 - aaO; 25. September 2008 - 8 AZR 607/07 - Rn. 33) .

    Eine Ausnahme kann geboten sein, wenn der Betriebs- oder Betriebsteilübergang bereits während des Laufs der Kündigungsfrist zwar beschlossen, aber noch nicht vollzogen wurde (vgl. etwa BAG 15. Dezember 2011 - 8 AZR 197/11 - aaO; 25. September 2008 - 8 AZR 607/07 - Rn. 33; 21. August 2008 - 8 AZR 201/07 - Rn. 59; 13. Mai 2004 - 8 AZR 198/03 - zu II 2 c bb der Gründe, aaO) .

  • BAG, 26.01.2017 - 2 AZR 61/16

    Betriebsbedingte Kündigung - Stationierungsstreitkräfte

    Auszug aus BAG, 19.10.2017 - 8 AZR 845/15
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann einem wirksam betriebsbedingt gekündigten Arbeitnehmer ein - ggf. auch rückwirkender - Anspruch auf Wiedereinstellung zustehen (grundlegend BAG 27. Februar 1997 - 2 AZR 160/96 - zu II 4 der Gründe, BAGE 85, 194; ferner etwa BAG 26. Januar 2017 - 2 AZR 61/16 - Rn. 33; 15. Dezember 2011 - 8 AZR 197/11 - Rn. 37).

    Der Anspruch setzt voraus, dass zwischen dem Zugang einer betriebsbedingten Kündigung und dem Ablauf der Kündigungsfrist entweder wider Erwarten der bisherige Arbeitsplatz des gekündigten Arbeitnehmers doch erhalten bleibt (vgl. BAG 16. Mai 2007 - 7 AZR 621/06 - Rn. 11; 28. Juni 2000 - 7 AZR 904/98 - zu II B 3 der Gründe, BAGE 95, 171) oder unvorhergesehen eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für den gekündigten Arbeitnehmer auf einem freien Arbeitsplatz iSv. § 1 Abs. 2 KSchG entsteht (vgl. etwa BAG 26. Januar 2017 - 2 AZR 61/16 - aaO; 15. Dezember 2011 - 8 AZR 197/11 - aaO; 25. September 2008 - 8 AZR 607/07 - Rn. 33) .

  • BAG, 20.10.2015 - 9 AZR 743/14

    Wiedereinstellungsanspruch - Verstoß gegen Art. 8 EMRK

    Auszug aus BAG, 19.10.2017 - 8 AZR 845/15
    Entsteht die Weiterbeschäftigungsmöglichkeit erst nach Ablauf der Kündigungsfrist, kann der gekündigte Arbeitnehmer dagegen grundsätzlich nicht seine Wiedereinstellung verlangen (vgl. etwa BAG 20. Oktober 2015 - 9 AZR 743/14 - Rn. 32, BAGE 153, 62; 16. Mai 2007 - 7 AZR 621/06 - aaO; 16. September 2004 - 2 AZR 447/03 - zu B II 2 b der Gründe).

    Allein vor diesem Hintergrund kann § 242 BGB in derartigen Fällen überhaupt eine Kompensation durch einen Wiedereinstellungsanspruch gebieten (vgl. etwa BAG 20. Oktober 2015 - 9 AZR 743/14 - Rn. 31, BAGE 153, 62; 25. Oktober 2007 - 8 AZR 989/06  - Rn. 21 mwN) .

  • BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 392/08

    Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes - Kleinbetrieb

    Auszug aus BAG, 19.10.2017 - 8 AZR 845/15
    Im Rahmen dieser Generalklauseln ist der objektive Gehalt der Grundrechte, hier vor allem aus Art. 12 Abs. 1 GG, zu berücksichtigen (vgl. BAG 28. Oktober 2010 - 2 AZR 392/08 - Rn. 37 mwN) .

    Der Arbeitgeber darf ein durch langjährige Mitarbeit erdientes Vertrauen in den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses nicht unberücksichtigt lassen (vgl. BAG 28. Oktober 2010 - 2 AZR 392/08 - Rn. 38 mwN) .

  • BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 989/06

    Wiedereinstellungsanspruch - Betriebsübergang - unbeachtlicher Widerspruch

    Auszug aus BAG, 19.10.2017 - 8 AZR 845/15
    Da der Wiedereinstellungsanspruch letztlich aus der auf § 242 BGB beruhenden arbeitsvertraglichen Nebenpflicht folgt (vgl. Schaub ArbR-HdB/Linck 17. Aufl. § 146 Rn. 1; zur dogmatischen Herleitung aus § 242 BGB bzw. § 611 BGB iVm. § 242 BGB vgl. etwa BAG 25. Oktober 2007 - 8 AZR 989/06  - Rn. 21 mwN bzw. 15. Dezember 2011 - 8 AZR 197/11 - aaO) , kommt er grundsätzlich nur in Betracht, wenn sich die Weiterbeschäftigungsmöglichkeit noch im bestehenden Arbeitsverhältnis, mithin bis zum Ablauf der Kündigungsfrist ergibt (vgl. etwa BAG 15. Dezember 2011 - 8 AZR 197/11 - aaO) .

    Allein vor diesem Hintergrund kann § 242 BGB in derartigen Fällen überhaupt eine Kompensation durch einen Wiedereinstellungsanspruch gebieten (vgl. etwa BAG 20. Oktober 2015 - 9 AZR 743/14 - Rn. 31, BAGE 153, 62; 25. Oktober 2007 - 8 AZR 989/06  - Rn. 21 mwN) .

  • BAG, 16.05.2007 - 7 AZR 621/06

    Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus BAG, 19.10.2017 - 8 AZR 845/15
    Der Anspruch setzt voraus, dass zwischen dem Zugang einer betriebsbedingten Kündigung und dem Ablauf der Kündigungsfrist entweder wider Erwarten der bisherige Arbeitsplatz des gekündigten Arbeitnehmers doch erhalten bleibt (vgl. BAG 16. Mai 2007 - 7 AZR 621/06 - Rn. 11; 28. Juni 2000 - 7 AZR 904/98 - zu II B 3 der Gründe, BAGE 95, 171) oder unvorhergesehen eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für den gekündigten Arbeitnehmer auf einem freien Arbeitsplatz iSv. § 1 Abs. 2 KSchG entsteht (vgl. etwa BAG 26. Januar 2017 - 2 AZR 61/16 - aaO; 15. Dezember 2011 - 8 AZR 197/11 - aaO; 25. September 2008 - 8 AZR 607/07 - Rn. 33) .

    Entsteht die Weiterbeschäftigungsmöglichkeit erst nach Ablauf der Kündigungsfrist, kann der gekündigte Arbeitnehmer dagegen grundsätzlich nicht seine Wiedereinstellung verlangen (vgl. etwa BAG 20. Oktober 2015 - 9 AZR 743/14 - Rn. 32, BAGE 153, 62; 16. Mai 2007 - 7 AZR 621/06 - aaO; 16. September 2004 - 2 AZR 447/03 - zu B II 2 b der Gründe).

  • BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 160/96

    Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus BAG, 19.10.2017 - 8 AZR 845/15
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann einem wirksam betriebsbedingt gekündigten Arbeitnehmer ein - ggf. auch rückwirkender - Anspruch auf Wiedereinstellung zustehen (grundlegend BAG 27. Februar 1997 - 2 AZR 160/96 - zu II 4 der Gründe, BAGE 85, 194; ferner etwa BAG 26. Januar 2017 - 2 AZR 61/16 - Rn. 33; 15. Dezember 2011 - 8 AZR 197/11 - Rn. 37).

    Der Wiedereinstellungsanspruch nach einer wirksam ausgesprochenen betriebsbedingten Kündigung iSv. § 1 Abs. 2 KSchG stellt einen nach § 242 BGB gebotenen spezifischen Ausgleich allein dafür dar, dass eine betriebsbedingte Kündigung nicht erst möglich ist, wenn der Arbeitsplatz tatsächlich nicht mehr zur Verfügung steht, sondern schon dann wirksam erklärt werden kann, wenn im Zeitpunkt ihres Zugangs die auf Tatsachen gestützte Vorausschau gerechtfertigt ist, dass jedenfalls zum Ablauf der Kündigungsfrist der die Entlassung erforderlich machende betriebliche Grund vorliegen wird; danach bleibt die spätere tatsächliche Entwicklung grundsätzlich unberücksichtigt (st. Rspr. des BAG, vgl. etwa BAG 15. Dezember 2011 - 2 AZR 42/10 - Rn. 20, BAGE 140, 169; 27. Februar 1997 - 2 AZR 160/96 - zu II 2 c der Gründe mwN, BAGE 85, 194) .

  • LAG Düsseldorf, 07.10.2015 - 4 Sa 1289/14
    Auszug aus BAG, 19.10.2017 - 8 AZR 845/15
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 7. Oktober 2015 - 4 Sa 1289/14 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 15.12.2011 - 2 AZR 42/10

    Sozialauswahl - Altersgruppen - Altersdiskriminierung

  • BAG, 21.08.2008 - 8 AZR 201/07

    Betriebsübergang - Kündigungstermin - Wiedereinstellungsanspruch

  • BAG, 28.10.2004 - 8 AZR 199/04

    Wiedereinstellung nach Betriebsübergang in der Insolvenz

  • EuGH, 24.01.2002 - C-51/00

    Temco

  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 904/98

    Wiedereinstellungsanspruch nach betriebsbedingter Kündigung und

  • BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 447/03

    Kündigung eines katholischen Kirchenmusikers während der Probezeit

  • BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 107/19

    Ordentliche Kündigung außerhalb des Geltungsbereichs des Kündigungsschutzgesetzes

    Im Rahmen der Generalklauseln der §§ 138, 242 BGB ist der objektive Gehalt der Grundrechte zu berücksichtigen (BAG 19. Oktober 2017 - 8 AZR 845/15 - Rn. 20, BAGE 160, 337) .
  • LAG Düsseldorf, 21.01.2022 - 7 Sa 404/21

    Luftverkehrsunternehmen; Betriebsbedingte Kündigung mit Auslandsbezug;

    Im Rahmen dieser Generalklauseln verlangt der objektive Gehalt der Grundrechte, hier vor allem aus Art. 12 Abs. 1 GG (BAG 05.12.2019 - 2 AZR 107/19, NZA 2020, 171; 19.10.2017 - 8 AZR 845/15, BAGE 160, 337 Rn. 20), nach Berücksichtigung.
  • LAG Düsseldorf, 02.08.2022 - 3 Sa 285/22

    Keine Sitten- oder Treuwidrigkeit bei Kündigung im Kleinbetrieb "aus

    Im Rahmen der Generalklauseln der §§ 138, 242 BGB ist der objektive Gehalt der Grundrechte zu berücksichtigen (BAG vom 05.12.2019 - 2 AZR 107/19, juris, Rz. 13; BAG vom 19.10.2017 - 8 AZR 845/15, juris, Rz. 20).
  • LAG Düsseldorf, 18.04.2023 - 3 Sa 377/22

    "Whistle-Blowing" und Kündigung im Kleinbetrieb; Maßregelungsverbot;

    Im Rahmen der Generalklauseln der §§ 138, 242 BGB ist der objektive Gehalt der Grundrechte zu berücksichtigen (BAG vom 05.12.2019 - 2 AZR 107/19, juris, Rz. 13; BAG vom 19.10.2017 - 8 AZR 845/15, juris, Rz. 20).
  • LAG Düsseldorf, 21.01.2022 - 7 Sa 403/21

    Luftverkehrsunternehmen; Betriebsbedingte Kündigung mit Auslandsbezug;

    Im Rahmen dieser Generalklauseln verlangt der objektive Gehalt der Grundrechte, hier vor allem aus Art. 12 Abs. 1 GG (BAG 05.12.2019 - 2 AZR 107/19, NZA 2020, 171; 19.10.2017 - 8 AZR 845/15, BAGE 160, 337 Rn. 20), nach Berücksichtigung.
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