Rechtsprechung
BAG, 22.08.2017 - 1 ABR 52/14 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- IWW
§ 18 AktG, § ... 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG, § 83 Abs. 3 ArbGG, § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 3 BetrVG, §§ 21a, 21b BetrVG, § 3 Abs. 5 BetrVG, § 21a Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 13 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 87 Abs. 1 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 2 oder Nr. 3 BetrVG
- openjur.de
- Bundesarbeitsgericht
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde - Beteiligtenwechsel - Änderung gewillkürter Betriebsverfassungsstrukturen - Mitbestimmungsrecht - Selbstverpflichtung zum Umgang mit mobilen Arbeitsmitteln
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 3 Abs 1 Nr 1 BetrVG, § 3 Abs 1 Nr 2 BetrVG, § 3 Abs 1 Nr 3 BetrVG, § 87 Abs 1 Nr 1 BetrVG
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde - Beteiligtenwechsel - Änderung gewillkürter Betriebsverfassungsstrukturen - Mitbestimmungsrecht - Selbstverpflichtung zum Umgang mit mobilen Arbeitsmitteln - Wolters Kluwer
Maßgeblichkeit des materiellen Rechts für Beteiligung am arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren; Funktionsnachfolge neu gewählter Betriebsräte nach Ablauf eines betriebsverfassungsrechtlichen Tarifvertrages; Keine Mitbestimmung des Betriebsrats bei Handlungen eines ...
- bag-urteil.com
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde - Beteiligtenwechsel - Änderung gewillkürter Betriebsverfassungsstrukturen - Mitbestimmungsrecht - Selbstverpflichtung zum Umgang mit mobilen Arbeitsmitteln
- Betriebs-Berater
Änderung gewillkürter Betriebsverfassungsstrukturen
- Betriebs-Berater
Änderung gewillkürter Betriebsverfassungsstrukturen
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Prozessrecht; Betriebsverfassungsrecht - Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde; Beteiligtenwechsel; Änderung gewillkürter Betriebsverfassungsstrukturen; Mitbestimmungsrecht; Selbstverpflichtung zum Umgang mit mobilen Arbeitsmitteln
- rechtsportal.de
Maßgeblichkeit des materiellen Rechts für Beteiligung am arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren
- datenbank.nwb.de
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde - Beteiligtenwechsel - Änderung gewillkürter Betriebsverfassungsstrukturen - Mitbestimmungsrecht - Selbstverpflichtung zum Umgang mit mobilen Arbeitsmitteln
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zum Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats hinsichtlich des Umgangs mit mobilen Arbeitsmitteln während der Freizeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die neu gewählten Betriebsräte - und die Funktionsnachfolge
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Mobile Arbeitsmittel - und die Mitbestimmung
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Änderung gewillkürter Betriebsverfassungsstrukturen
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BAGE 160, 41
- ZIP 2018, 143
- NZA 2018, 50
- BB 2017, 2996
- DB 2017, 3082
Wird zitiert von ... (9)
- BAG, 11.12.2018 - 1 ABR 13/17
Mitbestimmung des Konzernbetriebsrats im Zusammenhang mit einer konzernweit …
Sie sollen an der Gestaltung des betrieblichen Zusammenlebens gleichberechtigt teilnehmen (BAG 22. August 2017 - 1 ABR 52/14 - Rn. 24 mwN, BAGE 160, 41) . - BAG, 23.08.2018 - 2 AZR 235/18
Außerordentliche Kündigung - Einzelfallentscheidung
Dagegen sind Regelungen und Weisungen, welche die Arbeitspflicht unmittelbar konkretisieren - sog. Arbeitsverhalten -, nicht mitbestimmungspflichtig (BAG 22. August 2017 - 1 ABR 52/14 - Rn. 24, BAGE 160, 41) . - BAG, 09.04.2019 - 1 ABR 30/17
Versetzung - Ersetzung der Zustimmung
Voraussetzung für eine Funktionsnachfolge ist allerdings, dass die vor und nach der Änderung von den Betriebsräten jeweils repräsentierten organisatorischen Einheiten zuverlässig voneinander abgegrenzt werden können (BAG 22. August 2017 - 1 ABR 52/14 - Rn. 13, BAGE 160, 41) .Der Beteiligtenwechsel trat ohne Weiteres und allein aufgrund materiellen Rechts ein; der Vornahme von Prozesshandlungen bedurfte es dazu nicht (BAG 22. August 2017 - 1 ABR 52/14 - Rn. 17 mwN, BAGE 160, 41) .
- BAG, 16.01.2018 - 7 ABR 21/16
Betriebsratswahl - Anfechtung - Gemeinschaftsbetrieb
Endet aufgrund einer Neuwahl das Amt eines Betriebsrats, wird nach dem Prinzip der Funktionsnachfolge und dem Grundgedanken der Kontinuität betriebsverfassungsrechtlicher Interessenvertretungen der neu gewählte Betriebsrat Funktionsnachfolger seines Vorgängers und tritt in dessen Beteiligtenstellung in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren ein (BAG 22. August 2017 - 1 ABR 52/14 - Rn. 13; 8. Dezember 2010 - 7 ABR 69/09 - Rn. 11 mwN) . - BAG, 09.04.2019 - 1 ABR 25/17
Versetzung - Ersetzung der Zustimmung
Voraussetzung für eine Funktionsnachfolge ist allerdings, dass die vor und nach der Änderung von den Betriebsräten jeweils repräsentierten organisatorischen Einheiten zuverlässig voneinander abgegrenzt werden können (BAG 22. August 2017 - 1 ABR 52/14 - Rn. 13, BAGE 160, 41) .Der Beteiligtenwechsel trat ohne Weiteres und allein aufgrund materiellen Rechts ein; der Vornahme von Prozesshandlungen bedurfte es dazu nicht (BAG 22. August 2017 - 1 ABR 52/14 - Rn. 17 mwN, BAGE 160, 41) .
- BAG, 09.04.2019 - 1 ABR 33/17
Versetzung - Ersetzung der Zustimmung
Voraussetzung für eine Funktionsnachfolge ist allerdings, dass die vor und nach der Änderung von den Betriebsräten jeweils repräsentierten organisatorischen Einheiten zuverlässig voneinander abgegrenzt werden können (BAG 22. August 2017 - 1 ABR 52/14 - Rn. 13, BAGE 160, 41) .Der Beteiligtenwechsel trat ohne Weiteres und allein aufgrund materiellen Rechts ein; der Vornahme von Prozesshandlungen bedurfte es dazu nicht (BAG 22. August 2017 - 1 ABR 52/14 - Rn. 17 mwN, BAGE 160, 41) .
- BAG, 19.12.2018 - 7 ABR 79/16
Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - verfahrensrechtliche Folgen des Ablaufs der …
Nach dem Prinzip der Funktionsnachfolge und dem Grundgedanken der Kontinuität betriebsverfassungsrechtlicher Interessenvertretungen wird der neu gewählte Betriebsrat Funktionsnachfolger seines Vorgängers und tritt in dessen Beteiligtenstellung in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren ein (BAG 16. Januar 2018 - 7 ABR 21/16 - Rn. 13, BAGE 161, 276; 22. August 2017 - 1 ABR 52/14 - Rn. 13, BAGE 160, 41; 8. Dezember 2010 - 7 ABR 69/09 - Rn. 11 mwN) . - LAG Hessen, 18.06.2020 - 5 TaBVGa 74/20
Coronapandemie: Erfolgloser Antrag des Betriebsrats gegen Modell "mobiles …
Weisungen mit denen die Arbeitspflicht unmittelbar konkretisiert wird unterliegen nicht der Mitbestimmung (vgl. zum Begriff des Arbeitsverhaltens: BAG 07.02.2012 - 1 ABR 63/10- Rn 17; BAG 22.08.2017 - 1 ABR 52/14 - Rn. 24, zitiert nach juris). - ArbG Berlin, 30.07.2020 - 4 BVGa 9401/20
Corona Abstandsregeln - Einsatz als Greeter bei Hygienemaßnahmen
Beispiele hierfür sind etwa Arbeitsanweisungen, mit denen der Arbeitgeber die Arbeitspflicht seines Arbeitnehmers konkretisiert, etwa die Klarstellung, dass vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte "mobile devices" nicht in der Freizeit genutzt werden sollen (BAG, Beschluss vom 22. August 2017 - 1 ABR 52/14 -, juris, BAGE 160, 41-48) die Anordnung eines "Desk Sharing" (dazu Oltmanns/Fuhlrott NZA 2018, 1225) oder die Weisung an einen Krankenpfleger, an Arzneimittelprüfungen teilzunehmen (BAG, Urteil vom 10. März 1998 - 1 AZR 658/97 -, juris) (…Erfurter Kommentar/Kania, 20. Aufl. 2020, BetrVG § 87 Rn. 21a).