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   BAG, 16.01.2018 - 7 ABR 21/16   

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https://dejure.org/2018,384
BAG, 16.01.2018 - 7 ABR 21/16 (https://dejure.org/2018,384)
BAG, Entscheidung vom 16.01.2018 - 7 ABR 21/16 (https://dejure.org/2018,384)
BAG, Entscheidung vom 16. Januar 2018 - 7 ABR 21/16 (https://dejure.org/2018,384)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anfechtung der Betriebsratswahl durch den Arbeitgeber; Alleinige Berechtigung des Arbeitgebers zur Anfechtung der Betriebsratswahl auch bei Wahl für einen Gemeinschaftsbetrieb

  • bag-urteil.com

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Gemeinschaftsbetrieb

  • Betriebs-Berater

    Anfechtung einer Betriebsratswahl im Gemeinschaftsbetrieb

  • rewis.io

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Gemeinschaftsbetrieb

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung der Betriebsratswahl durch den Arbeitgeber

  • datenbank.nwb.de

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Gemeinschaftsbetrieb

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Anfechtung einer Betriebsratswahl im Gemeinschaftsbetrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsratswahl im Gemeinschaftsbetrieb - und ihre Anfechtung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anfechtung der Betriebsratswahl durch den Arbeitgeber

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Anfechtungsberechtigung des Arbeitgebers - Verkennung des Betriebsbegriffs - Gemeinschaftsbetrieb

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Wahlanfechtung im Gemeinschaftsbetrieb

Besprechungen u.ä.

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Anfechtung der Betriebsratswahl eines Gemeinschaftsbetriebes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 161, 276
  • ZIP 2018, 1706
  • NZA 2018, 675
  • BB 2018, 1075
  • BB 2018, 1597
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 28.11.1977 - 1 ABR 36/76

    Nichtige Betriebsratswahl - Verstoß gegen allgemeine Grundsätze der

    Auszug aus BAG, 16.01.2018 - 7 ABR 21/16
    Er hat daher ein schutzwürdiges Interesse daran, das durch eine fehlerhafte Wahl nicht ordnungsgemäß begründete Rechtsverhältnis im Wege der Anfechtung zu beenden (vgl. BAG 28. November 1977 - 1 ABR 36/76 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 29, 392) .

    (2) Diesem Verständnis steht nicht entgegen, dass nach der Rechtsprechung des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts die in einem gemeinsamen Betrieb mehrerer rechtlich selbständiger, durch eine BGB-Gesellschaft verbundener Arbeitgeber durchgeführte Betriebsratswahl nur von allen an der BGB-Gesellschaft beteiligten Rechtsträgern gemeinsam angefochten werden kann (BAG 28. November 1977 - 1 ABR 36/76 - BAGE 29, 392) .

  • LAG Niedersachsen, 14.01.2016 - 5 TaBV 33/15

    Anfechtung der Betriebsratswahl in einem Gemeinschaftsbetrieb durch sämtliche

    Auszug aus BAG, 16.01.2018 - 7 ABR 21/16
    beteiligten Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 14. Januar 2016 - 5 TaBV 33/15 - aufgehoben, soweit der Antrag, die Wahl des zu 2. beteiligten Betriebsrats vom 28./29. April 2014 für unwirksam zu erklären, abgewiesen wurde.
  • BAG, 31.05.2000 - 7 ABR 78/98

    Übergangsmandat des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 16.01.2018 - 7 ABR 21/16
    Dieses Verständnis steht auch mit der neueren Rechtsprechung des Senats im Einklang, dass nicht zwingend sämtliche in einem Gemeinschaftsbetrieb mehrerer Unternehmen erfolgte Betriebsratswahlen angefochten werden müssen, wenn statt eines einheitlichen Betriebsrats für die Belegschaften jedes einzelnen Unternehmens zeitlich versetzt gesonderte Betriebsräte gewählt worden sind und eine von Arbeitgeberseite betriebene Wahlanfechtung auf die Verkennung des Betriebsbegriffs gestützt wird (vgl. hierzu BAG 22. November 2017 - 7 ABR 40/16 - unter Aufgabe von BAG 31. Mai 2000 - 7 ABR 78/98 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 95, 15 und 7. Dezember 1988 - 7 ABR 10/88 - juris-Rn. 16, BAGE 60, 276; offengelassen von BAG 21. September 2011 - 7 ABR 54/10 - BAGE 139, 197) .
  • BAG, 10.11.2004 - 7 ABR 17/04

    Schwerbehindertenvertretung - Wahlanfechtung - Betriebsbegriff -

    Auszug aus BAG, 16.01.2018 - 7 ABR 21/16
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann die Anfechtung durch alle an einem Gemeinschaftsbetrieb beteiligten Rechtsträger allenfalls dann verlangt werden, wenn die Existenz der unternehmensübergreifenden Organisationseinheit, für die die Arbeitnehmervertretung gewählt wurde, unstreitig feststeht, nicht jedoch, wenn die Wahlanfechtung gerade auf das Fehlen einer unternehmensübergreifenden Organisationseinheit gestützt und geltend gemacht wird, es hätten gesonderte Wahlen für die Betriebsstätten der jeweiligen Rechtsträger durchgeführt werden müssen (BAG 10. November 2004 - 7 ABR 17/04  - zu B I 1 a der Gründe) .
  • BAG, 07.12.1988 - 7 ABR 10/88

    Betriebsratswahl

    Auszug aus BAG, 16.01.2018 - 7 ABR 21/16
    Dieses Verständnis steht auch mit der neueren Rechtsprechung des Senats im Einklang, dass nicht zwingend sämtliche in einem Gemeinschaftsbetrieb mehrerer Unternehmen erfolgte Betriebsratswahlen angefochten werden müssen, wenn statt eines einheitlichen Betriebsrats für die Belegschaften jedes einzelnen Unternehmens zeitlich versetzt gesonderte Betriebsräte gewählt worden sind und eine von Arbeitgeberseite betriebene Wahlanfechtung auf die Verkennung des Betriebsbegriffs gestützt wird (vgl. hierzu BAG 22. November 2017 - 7 ABR 40/16 - unter Aufgabe von BAG 31. Mai 2000 - 7 ABR 78/98 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 95, 15 und 7. Dezember 1988 - 7 ABR 10/88 - juris-Rn. 16, BAGE 60, 276; offengelassen von BAG 21. September 2011 - 7 ABR 54/10 - BAGE 139, 197) .
  • BAG, 09.12.2008 - 1 ABR 75/07

    Betriebsübergang während des Beschlussverfahrens

    Auszug aus BAG, 16.01.2018 - 7 ABR 21/16
    Die Beteiligung an einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren richtet sich nach materiellem Recht, ohne dass es einer darauf gerichteten Handlung der Person oder Stelle oder des Gerichts bedarf (BAG 9. Dezember 2008 - 1 ABR 75/07 - Rn. 13, BAGE 128, 358) .
  • BAG, 08.12.2010 - 7 ABR 69/09

    Einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren

    Auszug aus BAG, 16.01.2018 - 7 ABR 21/16
    Endet aufgrund einer Neuwahl das Amt eines Betriebsrats, wird nach dem Prinzip der Funktionsnachfolge und dem Grundgedanken der Kontinuität betriebsverfassungsrechtlicher Interessenvertretungen der neu gewählte Betriebsrat Funktionsnachfolger seines Vorgängers und tritt in dessen Beteiligtenstellung in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren ein (BAG 22. August 2017 - 1 ABR 52/14 - Rn. 13; 8. Dezember 2010 - 7 ABR 69/09 - Rn. 11 mwN) .
  • BAG, 27.07.2011 - 7 ABR 61/10

    Abbruch einer Betriebsratswahl

    Auszug aus BAG, 16.01.2018 - 7 ABR 21/16
    Dieser Betriebsrat bleibt - auch wenn die Wahl nicht ordnungsgemäß erfolgt ist - bis zur Rechtskraft einer dem Wahlanfechtungsantrag stattgebenden Entscheidung mit allen betriebsverfassungsrechtlichen Befugnissen im Amt (BAG 27. Juli 2011 - 7 ABR 61/10 - Rn. 32, BAGE 138, 377; Fitting 28. Aufl. § 19 Rn. 49 mwN) .
  • BAG, 21.09.2011 - 7 ABR 54/10

    Betriebsratswahl in gewillkürter Organisationseinheit

    Auszug aus BAG, 16.01.2018 - 7 ABR 21/16
    Dieses Verständnis steht auch mit der neueren Rechtsprechung des Senats im Einklang, dass nicht zwingend sämtliche in einem Gemeinschaftsbetrieb mehrerer Unternehmen erfolgte Betriebsratswahlen angefochten werden müssen, wenn statt eines einheitlichen Betriebsrats für die Belegschaften jedes einzelnen Unternehmens zeitlich versetzt gesonderte Betriebsräte gewählt worden sind und eine von Arbeitgeberseite betriebene Wahlanfechtung auf die Verkennung des Betriebsbegriffs gestützt wird (vgl. hierzu BAG 22. November 2017 - 7 ABR 40/16 - unter Aufgabe von BAG 31. Mai 2000 - 7 ABR 78/98 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 95, 15 und 7. Dezember 1988 - 7 ABR 10/88 - juris-Rn. 16, BAGE 60, 276; offengelassen von BAG 21. September 2011 - 7 ABR 54/10 - BAGE 139, 197) .
  • BAG, 09.07.2013 - 1 ABR 17/12

    Unbestimmter Leistungsantrag im Beschlussverfahren - Beteiligung

    Auszug aus BAG, 16.01.2018 - 7 ABR 21/16
    Die Beteiligtenbefugnis ist vom Gericht in jeder Lage des Verfahrens - auch noch in der Rechtsbeschwerdeinstanz - von Amts wegen zu prüfen und zu berücksichtigen (vgl. BAG 23. Juli 2014 - 7 ABR 23/12 - Rn. 13; 9. Juli 2013 - 1 ABR 17/12 - Rn. 11) .
  • BAG, 23.07.2014 - 7 ABR 23/12

    Wahlanfechtung - Widerruf einer Kandidatur

  • BAG, 23.11.2016 - 7 ABR 3/15

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Betriebsbegriff

  • BAG, 22.08.2017 - 1 ABR 52/14

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde - Beteiligtenwechsel - Änderung gewillkürter

  • BAG, 22.11.2017 - 7 ABR 40/16

    Wahlanfechtung - Gemeinschaftsbetrieb

  • LAG Baden-Württemberg, 22.10.2020 - 17 TaBV 3/19

    Anfechtung Betriebsratswahl - Anfechtungsbefugnis - Betriebsbegriff - räumlich

    Die Beteiligung an einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren richtet sich nach materiellem Recht, ohne dass es einer darauf gerichteten Handlung der Person oder Stelle oder des Gerichts bedarf (BAG 16. Januar 2018 - 7 ABR 21/16 - Rn. 13, BAGE 161, 276; 9. Dezember 2008 - 1 ABR 75/07 - Rn. 13, BAGE 128, 358) .
  • BAG, 20.06.2018 - 7 ABR 39/16

    Schwerbehindertenvertretung - Jobcenter - Anhörung

    Beteiligt an einem Beschlussverfahren ist jede Stelle, die durch die begehrte Entscheidung in ihrer Rechtsstellung unmittelbar betroffen ist (vgl. zu Beteiligungsfragen nach dem SGB IX etwa BAG 4. November 2015 - 7 ABR 62/13 - Rn. 12, BAGE 153, 187; zum BetrVG BAG 16. Januar 2018 - 7 ABR 21/16 - Rn. 13 mwN) .
  • BAG, 19.12.2018 - 7 ABR 79/16

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - verfahrensrechtliche Folgen des Ablaufs der

    Nach dem Prinzip der Funktionsnachfolge und dem Grundgedanken der Kontinuität betriebsverfassungsrechtlicher Interessenvertretungen wird der neu gewählte Betriebsrat Funktionsnachfolger seines Vorgängers und tritt in dessen Beteiligtenstellung in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren ein (BAG 16. Januar 2018 - 7 ABR 21/16 - Rn. 13, BAGE   161, 276; 22. August 2017 - 1 ABR 52/14 - Rn. 13, BAGE 160, 41; 8. Dezember 2010 - 7 ABR 69/09 - Rn. 11 mwN) .
  • BAG, 20.05.2020 - 7 ABR 42/18

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Öffnung der Freiumschläge

    Diese kann in der Rechtsbeschwerde nur beschränkt darauf überprüft werden, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt, bei der Subsumtion des festgestellten Sachverhalts unter den Rechtsbegriff Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände außer Acht gelassen worden sind (vgl. etwa BAG 19. März 2019 - 3 AZR 201/17 - Rn. 55, BAGE 166, 136; 16. Januar 2018 - 7 ABR 21/16 - Rn. 27, BAGE 161, 276; 23. November 2016 - 7 ABR 3/15 - Rn. 35 mwN) .
  • BAG, 09.02.2023 - 7 ABR 6/22

    Wahl der Arbeitnehmervertreter zum Aufsichtsrat

    Für das Verfahrensrechtsverhältnis ist entscheidend, wer materiell-rechtlich berechtigt oder verpflichtet ist (BAG 16. Januar 2018 - 7 ABR 21/16 - Rn. 13, BAGE 161, 276) .
  • BAG, 11.12.2018 - 1 ABR 17/17

    Freiwilliges Einigungsstellenverfahren - teilmitbestimmte Angelegenheit

    Endet aufgrund einer Neuwahl das Amt eines Betriebsrats, wird nach dem Prinzip der Funktionsnachfolge und dem Grundgedanken der Kontinuität betriebsverfassungsrechtlicher Interessenvertretungen der neu gewählte Betriebsrat Funktionsnachfolger seines Vorgängers und tritt in dessen Beteiligtenstellung in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren ein (vgl. BAG 16. Januar 2018 - 7 ABR 21/16 - Rn. 13 mwN, BAGE 161, 276) .
  • LAG Hessen, 02.09.2019 - 16 TaBV 33/19
    § 1 Abs. 1 S. 2 BetrVG sieht vor, dass für gemeinsame Betriebe mehrerer Unternehmen ein einheitlicher Betriebsrat zu wählen ist (siehe hierzu zuletzt: BAG 16. Januar 2018 - 7 ABR 21/16).
  • LAG Hessen, 05.08.2019 - 16 TaBV 242/18
    § 1 Abs. 1 S. 2 BetrVG sieht vor, dass für gemeinsame Betriebe mehrerer Unternehmen ein einheitlicher Betriebsrat zu wählen ist (siehe hierzu zuletzt: BAG 16. Januar 2018 - 7 ABR 21/16).
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