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   BAG, 03.02.1965 - 4 AZR 385/63   

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BAG, 03.02.1965 - 4 AZR 385/63 (https://dejure.org/1965,172)
BAG, Entscheidung vom 03.02.1965 - 4 AZR 385/63 (https://dejure.org/1965,172)
BAG, Entscheidung vom 03. Februar 1965 - 4 AZR 385/63 (https://dejure.org/1965,172)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitsgerichte - Sachliche Zuständigkeit - Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten - Gemeinsame Einrichtungen - Wohlfahrtscharakter - Wohlfahrtseinrichtungen - Tarifvertragliche Normen - Allgemeinverbindlicherklärung - Verfassungsrechtlicher Gleichheitssatz - ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 17, 59
  • NJW 1965, 1624
  • MDR 1965, 608
  • DB 1965, 220
  • DB 1965, 858
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 20.03.1952 - 1 BvL 12/51

    Normenkontrolle I

    Auszug aus BAG, 03.02.1965 - 4 AZR 385/63
    Zur Prüfung dieser Frage sind die Arbeitsgerichte befugt und berufen, ohne im Palle der Annahme eines Vorstoßes gegen das Grundgesetz gemäß Art. 100 Abs. 1 GG die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einholon zu müssen, da cs sich bei der Allgemcinverbindlicherklärung von Tarifverträgen nicht um ein formelles staatliches Gesetz handelt (BAG 1, 258 (/~263 7; BVerfGE 1, 184; 3? 357)= Einen Verstoß gegen Art. 9 Abs. 3 GG hat das Landesarbeitsgericht jedoch mit Recht verneint.
  • BVerfG, 25.02.1960 - 1 BvR 239/52

    Bayerische Ärzteversorgung

    Auszug aus BAG, 03.02.1965 - 4 AZR 385/63
    nach § 3 ihrer Satzung auch andere Organisationen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sein können), nicht aber die tarifgebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer» Die "Beiträge", die alle tarifgebundenen Arbeitgeber an die Kassen zu zahlen haben, sind demnach auch keine Mitglicdsbciträge, mag die Tarifgebundenhoit des einzelnen Arbeitgebers auf seiner Mitgliedschaft bei einer Tarifvertragspartci oder auf der Allgemeinverbindlichkeit der Tarife beruhen» Vielmehr handelt es sich bei diesen "Beiträgen" nur um Zahlungen, die der Aufbringung von Mitteln für tarifliche Leistungen dienen, die aber nicht zu einem personalen Zusammenschluß führen (vgl0 hierzu auch BVerfGE 10, 354 £~362 7')» Von einer Verletzung der sog., negativen Koalitionsfreiheit durch die Allgemoinverbindlichcrklärung der Sozialtarife kann daher nicht gesprochen werden, und es bedarf keiner weiteren Erörterung darüber, ob und in welchem Umfang diese Dreiheit durch Art» 9 Abs» 3 GG geschützt ist».
  • BAG, 15.01.1955 - 1 AZR 305/54

    Arbeitsentgelt: Gleichberechtigung von Mann und Frau beim Arbeitslohn

    Auszug aus BAG, 03.02.1965 - 4 AZR 385/63
    Zur Prüfung dieser Frage sind die Arbeitsgerichte befugt und berufen, ohne im Palle der Annahme eines Vorstoßes gegen das Grundgesetz gemäß Art. 100 Abs. 1 GG die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einholon zu müssen, da cs sich bei der Allgemcinverbindlicherklärung von Tarifverträgen nicht um ein formelles staatliches Gesetz handelt (BAG 1, 258 (/~263 7; BVerfGE 1, 184; 3? 357)= Einen Verstoß gegen Art. 9 Abs. 3 GG hat das Landesarbeitsgericht jedoch mit Recht verneint.
  • BAG, 05.12.1958 - 1 AZR 89/57

    Tarifvertrag - Lohnzuschlag - Lohnausgleichskasse - Tarifliche Regelung -

    Auszug aus BAG, 03.02.1965 - 4 AZR 385/63
    Die durch die Allgemeinverbindlichkeit der Tarife begründete Beitragspflicht der nichtorganisierten Arbeitgeber zu den drei Sozialkassen bedeutet keine Zwangsmitglicdschaft der Außenseiter bei diesen gemeinsamen Einrichtungen der Tarifvertragsparteien, und den nur nach § 5 Abs. 4 TVG tarifgebundenen Beklagten sind Mitgliedsrechte oder Mitgliedspflichtcn weder unmittelbar noch mittelbar aufgezwungen worden (vgl. BAG 7, 106).
  • BVerwG, 29.08.1961 - I C 14.61

    Ergänzung von Rechtsnormen durch Verlautbarungen ohne eigene Rechtsnormqualität -

    Auszug aus BAG, 03.02.1965 - 4 AZR 385/63
    Wesentlich ist, daß den Betroffenen der Rechtsetzungsakt als solcher er kennbar und sein Inhalt zugänglich ist (vgl. BVerwG NJW 1962, 506; BVerwGE 17, 192 j/~"193 7)° Biesen rcchtsstaatlichen Erfordernissen ist hier Genüge getan.
  • BVerwG, 28.11.1963 - I C 74.61

    Landschaftsschutzverordnung

    Auszug aus BAG, 03.02.1965 - 4 AZR 385/63
    Wesentlich ist, daß den Betroffenen der Rechtsetzungsakt als solcher er kennbar und sein Inhalt zugänglich ist (vgl. BVerwG NJW 1962, 506; BVerwGE 17, 192 j/~"193 7)° Biesen rcchtsstaatlichen Erfordernissen ist hier Genüge getan.
  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Der erste Anschein spricht deshalb für deren Rechtmäßigkeit (st. Rspr. vor und nach Inkrafttreten des § 98 ArbGG nF, beginnend mit BAG 3. Februar 1965 - 4 AZR 385/63 - zu IV der Gründe, BAGE 17, 59; zuletzt zB 10. September 2014 - 10 AZR 959/13 - Rn. 21 mwN, BAGE 149, 84) .
  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 48/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Der erste Anschein spricht deshalb für deren Rechtmäßigkeit (st. Rspr. vor und nach Inkrafttreten des § 98 ArbGG nF, beginnend mit BAG 3. Februar 1965 - 4 AZR 385/63 - zu IV der Gründe, BAGE 17, 59; zuletzt zB 10. September 2014 - 10 AZR 959/13 - Rn. 21 mwN, BAGE 149, 84) .
  • BVerwG, 03.11.1988 - 7 C 115.86

    Kontrolldichte

    In Übereinstimmung hiermit hebt das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung hervor, daß der zuständige Minister bei der Entscheidung nach § 5 TVG über einen "weiten Beurteilungspielraum" verfügt (vgl. Urteil vom 3. Februar 1965 - 4 AZR 385/63 -, NJW 1965, 1624 [BAG 03.02.1965 - 4 AZR 385/63]; Urteil vom 24. Januar 1979 - 4 AZR 377/77 -, AP § 5 TVG Nr. 16 mit zustimmender Anmerkung Wiedemann ).
  • BAG, 29.11.1967 - GS 1/67

    Diffrerenzierung zwischen gewerkschaftlich organisierten und anders oder nicht

    Urlaubs-, Pensions- und Unterstützungskassen sind in manchen Fällen offensichtlich nur dann lebensfähig, wenn die dahingehenden Normen für allgemeinverbindlich erklärt worden (vgl. BAG 17, 59 ff. = AP Nr. 12 zu § 5 TVG; BAG AP Nr. 2 zu § 4 TVG Ausgleichskasse).

    Als Rechtsnormen müßten sie so gestaltet sein, daß sie für alle für allgemeinverbindlich erklärt werden und damit für alle normativ wirken könnten (vgl. Bötticher, Die gemeinsamen Einrichtungen der Tarifvertragsparteien, S. 114 ff.; ferner die Nachweise bei A. Hueck, Tarifausschlußklausel und verwandte Klauseln im Tarifvertragsrecht, S. 61; Hueck-Nipperdey, a.a.O., II 1, S. 668 zu Fußnote 32 b; vgl. auch BAG 7, 106 [114] = AP Nr. 1 zu § 4 TVG Ausgleichskasse [zu Ziffer 2 der Gründe]; BAG 17, 59 [68] = AP Nr. 12 zu § 5 TVG [zu III 4 der Gründe]; vgl. auch Gamillscheg, Die Differenzierung nach der Gewerkschaftszugehörigkeit, S. 90, der dieses Argument für Löhne und die hauptsächlichen Arbeitsbedingungen anerkennt, aber quantifizieren will und gegen an die Mitgliedschaft anknüpfende Klauseln dann keine Bedenken hat, wenn die dadurch bewirkte Differenzierung nur maßvoll einem Werbe- und Ausgleichseffekt diene; derselbe, BB 1967, 45 [46, 47]; weitergehend als Gamillscheg: Reuss, AcP Bd. 166 [1966], S. 518 [522]; zum Ganzen auch Zöllner, Tarifvertragliche Differenzierungsklauseln, S. 36 ff. mit Nachweisen in Fußnoten 91-94 a).

  • BAG, 19.03.1975 - 4 AZR 270/74

    Arbeitsgerichtsverfahren: Zurückverweisung bei Klageabweisung als unzulässig

    Jedoch ist die Bestimmung von § 2 Abs. 1 Ziff. 2 ArbGG, wie schon nach der Rechtsprechung des Reichsarbeitsgerichts (ARS Band 5, Seite 135, "136), weit auszulegen, da es das Ziel des Arbeitsgerichtgesetzes ist, alle bürgerlich-rechtlichen Streitig keiten auch prozessual im Rahmen des Arbeitsrechts zu erfassen, die in derart naher Beziehung zu dem Arbeitsverhältnis stehen, daß sie überwiegend durch das ArbeitsVerhältnis bestimmt werden (vgl. BAG 17, 59 = AP Nr. 12 zu § 5 TVG; BAG 20, 1 - AP Nr. 5 zu § 61 KO; Dersch-Volkmar, Arbeitsgerichtsgesetz, 6. Aufl., § 2 Anm. 84).

    Denn diese Frage gehört nicht zur Prüfung der sachlichen Zuständigkeit und damit zur Zulässigkeit der Klage, sondern erst zu ihrer Begründetheit (BAG 17, 59 = AP Nr. 12 zu § 5 TVG).

    Wenn aber die Tarifvertragsparteien über § 4- Abs. 2 TVG materiellrechtliche Beziehungen der gemeinsamen Einrichtung zu den Arbeitgebern und Arbeitnehmern schaffen können, dann müssen sie auch in der Lage sein, in gleicher Weise wie bei tariflichen Inhaltsnormen die gerichtliche Durchsetzung der sich aus diesen, die gemeinsame Einrichtung betreffenden Normen ergebenden Ansprüche zu regeln (vgl. BAG 17, 59 = AP Nr. 12 zu § 5 TVG).

    Bereits in seiner Entscheidung vom 3. Februar 1965 (BAG 17, 59 = AP Nr. 12 zu § 5 TVG) hat der Senat ausgeführt, daß tarifliche Normen über gemeinsame Einrichtungen 'auch nach § 5 TVG für allgemeinverbindlich erklärt werden können;denn die Allgemeinverbindlicherklärung erstreckt sich allgemein auf die Rechtsnormen eines Tarifvertrages und damit auch auf Regelungen nach § 4 Abs. 2 TVG und nicht etwa nur auf in § 1 Abs. 1 TVG genannte Rechtsnormen.

    Auch insoweit wird bei der bisherigen Rechtsprechung des Senats verblieben (vgl. BAG 17, 59 =AP Nr. 12 zu § 5 TVG; BAG AP Nr. 1 zu § 4 TVG Ausgleichskasse).

    Bei der Prüfung, ob die in § 5 Abs. 1TVG aufgestellten Voraussetzungen erfüllt sind, ist zwar das Gericht nicht auf die von den Prozeßparteien vorgetragenen Tatsachen beschränkt; es hat vielmehr von Amts wegen zu prüfen, ob sich die Allgemeinverbindlicherklärung im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung hält, da hiervon ihre Rechtswirksamkeit abhängt (BAG 17, 59 = AP Nr. 12 zu § 5 TVG; BAG AP Nr. 13 zu § 91 a ZPO; AP Nr. 11 zu § 5 TVG; AP Nr. 12 zu § 4 TVG Geltungsbereich; AP Nr. 1 zu § 4 TVG Effektivklausel).

  • BGH, 03.04.2019 - IV ZB 17/18

    Eröffnung des Rechtswegs zu den ordentlichen Gerichten bei Forderung von

    Diesem Begriff war die Errichtung durch den Arbeitgeber immanent (vgl. BAGE 17, 59 unter II [juris Rn. 14]).

    Unternehmen an, die einen weiteren Bezug zum Arbeitgeber als Betriebs- oder Unternehmensinhaber herstellte (vgl. BAGE 17, 59 unter II [juris Rn. 14]).

  • BAG, 05.12.2013 - 10 AZB 25/13

    Rechtsweg - Sozialeinrichtung

    Ziel des Arbeitsgerichtsgesetzes ist es, alle bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten, die in greifbarer Beziehung zu Arbeitsverhältnissen stehen, auch prozessual im Rahmen der Arbeitssachen zu erfassen (BAG 3. Februar 1965 - 4 AZR 385/63 - zu II der Gründe, BAGE 17, 59; 23. August 2001 - 5 AZB 11/01 - zu II 1 der Gründe, BAGE 99, 1) .
  • EGMR, 02.06.2016 - 23646/09

    Keine Verletzung von Art. 11 EMRK (Recht auf Versammlungsfreiheit)

    1965 befand das Bundesarbeitsgericht die Allgemeinverbindlicherklärung der Tarifverträge, die dem Sozialkassenverfahren zugrunde liegen, für zulässig (Urteile vom 3. Februar 1965, Az. 4 AZR 483/62 und 4 AZR 385/63).
  • BAG, 28.03.1990 - 4 AZR 536/89

    Allgemeinverbindlichkeit

    Eine gerichtliche Überprüfung der behördlichen Entscheidung kommt nur insoweit in Betracht, als der Behörde wesentliche Fehler vorzuwerfen sind (BAGE 31, 241, 251 [BAG 24.01.1979 - 4 AZR 377/77] = AP Nr. 16 zu § 5 TVG; BAGE 27, 175, 185 = AP Nr. 29 zu § 2 TVG; BAGE 17, 59, 70 = AP Nr. 12 zu § 5 TVG).
  • BAG, 11.06.1975 - 4 AZR 395/74

    Tarifautonomie: Auslegung der Satzung des Bundesinnungsverbandes -

    Die Arbeitsgerichte haben in eigener Zuständigkeit im Einzelfall die Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärungen zu überprüfen, woran auch ein erheblicher Zeitäblauf seit der Allgemeinverbindlicherklärung nichts ändert (vgl. BAG AP Nr. 12 zu § 4- TVG Geltungsbereich, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, im Anschluß an BAG AP Nr. 2 zu § 4- TVG Ausgleichskasse sowie BAG 17, 59 [69 ff.] = AP Nr. 12 zu § 5 TVG).

    Dazu wird auf die Ausführungen in dem Urteil des Senats vom 19» März 1975 AZR 27o/74- -, [demnächst] AP Nr. 14- zu § 5 TVG, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, sowie auf die Entscheidung BAG 17, 59 [67 ff.] = AP Nr. 12 zu § 5 TVG und AP Nr. 13 zu § 5 TVG verwiesen, schließlich auch auf die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 34-, 3o7 sowie 32o = AP Nr. 7 und 8 zu § 19 HAG.

  • BAG, 15.07.2020 - 10 AZR 573/18

    Gemeinsame Einrichtungen - tarifliche Regelungsmacht

  • LAG Hessen, 02.07.2014 - 18 Sa 619/13

    Überprüfung AVE

  • BAG, 23.08.2001 - 5 AZB 11/01

    Auskunftsklage des Arbeitgebers gegen Beschäftigungsgesellschaft

  • BAG, 22.09.1993 - 10 AZR 371/92

    Allgemeinverbindlicherklärung - Sozialkassen des Gerüstbaugewerbes

  • BAG, 14.06.1967 - 4 AZR 282/66

    Erledigung der Hauptsache - Widerspruch der verklagten Partei - Unbegründete

  • BAG, 24.01.1979 - 4 AZR 377/77

    Verfassungsmäßigkeit der Ermächtigung zur Allgemeinverbindlicherklärung gemäß § 5

  • LAG Hamm, 03.06.1998 - 18 Sa 2088/97

    Bestehen von Vergütungsansprüchen ; Allgemeinverbindlichkeitserklärung von

  • LAG Hamm, 03.06.1998 - 18 Sa 456/97

    Darlegungs- und Beweislast für eine außerordentliche Kündigung;

  • LAG Hamm, 03.06.1998 - 18 Sa 1191/97

    Voraussetzungen für die Geltung einer Allgemeinverbindlichkeitserklärung eines

  • BAG, 15.02.1989 - 4 AZR 499/88

    Tarifvertrag: Allgemeinverbidlicherklärung - Grundrechtsverstoß

  • LAG Hamm, 05.08.2005 - 2 Ta 43/05

    Rechtsweg: Zur Frage, ob für Ansprüche gegen eine Belegschaftskasse der Rechtsweg

  • LAG Hessen, 30.06.1989 - 15 Sa 1566/88

    Fachlicher und räumlicher Geltungsbereich der Bautarifverträge im Falle der

  • BAG, 16.08.1977 - 1 ABR 49/76

    Vertrauensmann der Schwerbehinderten - Ersatz von Schulungskosten -

  • BAG, 12.08.1992 - 5 AS 9/92

    Bindung an fehlerhaften Verweisungsbeschluss - Anhängigkeit des Rechtsreits nach

  • LAG Bremen, 14.08.1997 - 1 Ta 19/97

    Sachliche Zuständigkeit; Ansprüche aus Betriebsvereinbarung; Deutsche Bahn AG;

  • AG Neuruppin, 03.05.2006 - 42 C 174/05

    Rechtswegeröffnung: Streitigkeit zwischen dem bei einem Versicherungsunternehmen

  • LAG München, 22.04.1966 - 6 Sa 26/66
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