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   BAG, 21.10.1966 - 3 AZR 119/66   

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https://dejure.org/1966,409
BAG, 21.10.1966 - 3 AZR 119/66 (https://dejure.org/1966,409)
BAG, Entscheidung vom 21.10.1966 - 3 AZR 119/66 (https://dejure.org/1966,409)
BAG, Entscheidung vom 21. Oktober 1966 - 3 AZR 119/66 (https://dejure.org/1966,409)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Witwenbezüge - Hinterbliebenenversorgung - Exfrau

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 19, 100
  • NJW 1967, 173
  • MDR 1967, 158
  • DB 1966, 1923
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.12.1954 - II ZR 281/53

    Versorgung eines Vorstandsmitglieds

    Auszug aus BAG, 21.10.1966 - 3 AZR 119/66
    Es ist zwar richtig, daß ein Anspruch auf ein betriebliches Ruhegold nicht schon kraft Gesetzes aus dem Arbeitsverhältnis hergeleitet werden kann, sondern daß der Versorgungsanspruch eines besonderen Rechtsgrundes bedarf (BAG 4, 260 [267] = AP Nr, 15 zu § 242 EGB Ruhegehalt [zu IV]; BGHZ 16, 50 [51] = AP Nr. 1 zu § 242 EGB Ruhegehalt).
  • BGH, 23.02.1955 - VI ZR 28/54

    Ansprüche Dritter aus Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 21.10.1966 - 3 AZR 119/66
    Für Ansprüche auf Zahlung von Witwenbezügen, die aus einer einem Arbeitnehmer erteilten Versorgungszusage gegen den Arbeitgeber hergeleitet werden, sind die Gerichte für Arbeitssachen ausschließlich sachlich zuständig (vgl, BGHZ 16, 339 ff- = AP Nr, 4 zu § 118 ArbGG 1953).
  • BAG, 16.05.1964 - 5 AZR 534/63

    Beweisaufnahme - Vertragsabschluß - Übereinstimmender Wille - Vertragsabsprache -

    Auszug aus BAG, 21.10.1966 - 3 AZR 119/66
    Dies ist eine Tatsachenfeststcllung durch das Berufungsgericht, ebenso wie es eine Tatsnehenfeststellung ist, wenn das Berufungsgericht - etwa auf Grund einer Beweisaufnahme - in anderen Fällen einen vom Vertragswortlaut abweichenden Parteiwillen feststellt (vgl. BAG AP Nr. 1 zu § 157 BGB mit weiteren Nachweisen; BAG AP Nr. 2 zu § 157 EGB; BGH LM Nr. 2 zu § 157 [G fl BGB).
  • BGH, 02.04.2009 - IX ZB 182/08

    Eröffnung des ordentlichen Rechtswegs für die Anfechtungsklage eines

    Dies entsprach allerdings ohnehin schon dem Stand der Rechtsprechung (BGHZ 16, 339, 340 f ; BAGE 19, 100, 103) .

    Eine Rechtsnachfolge auf Gläubigerseite wurde bei einem Vertrag zugunsten Dritter bejaht, wenn ein Hinterbliebener des Arbeitnehmers Ansprüche aus einer zwischen den Parteien des Arbeitsvertrages geschlossenen Versorgungszusage geltend machte (BGHZ 16, 339, 340 f ; BAGE 19, 100, 103 ; vgl. jetzt die ausdrückliche Regelung in § 2 Abs. 1 Nr. 4 ArbGG).

  • BFH, 29.11.2000 - I R 90/99

    Hinterbliebenenversorgung zugunsten der Lebensgefährtin des Geschäftsführers

    Deshalb kann bei Ehegatten eine Pensionszusage durchaus so ausgestaltet sein, dass der Versorgungsanspruch des Hinterbliebenen unabhängig vom Fortbestand der Ehe besteht (vgl. hierzu BAG-Urteil vom 21. Oktober 1966 3 AZR 119/66, DB 1966, 1932, 1933; Förster/Rühmann in Münchener Handbuch des Arbeitsrechts, Bd. 1, § 105 Rz. 66; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 9. Aufl., § 81 Rz. 211, m.w.N.).
  • BGH, 14.07.2011 - III ZB 75/10

    Rechtsweg für Streitigkeiten über Versorgungsansprüche eines Arbeitnehmers gegen

    Ähnliches gilt für die Inanspruchnahme einer Partei als vollmachtloser Vertreter (BAG, NJW 2003, 2554), für Ansprüche nach den Grundsätzen der Konzernhaftung gegen die Konzernobergesellschaft (BAGE 94, 52, 55 f), für Ansprüche eines nach § 328 BGB Berechtigten aufgrund des Arbeitsverhältnisses (vgl. insoweit zur früheren Gesetzeslage BGH, Urteil vom 23. Februar 1955 - VI ZR 28/54, BGHZ 16, 339, 340 f; BAG NJW 1967, 173) sowie für Ansprüche des Trägers der gesetzlichen Insolvenzsicherung gegen eine Gruppenunterstützungskasse (vgl. BAG AP Nr. 6 zu § 2 ArbGG).
  • LAG Düsseldorf, 07.06.2019 - 6 Sa 54/19

    Absicherungswille des Arbeitnehmers bei Altersversorgung; Absicherung für

    Auch ohne einer ausdrücklichen Regelung entspricht es dem allgemeinen Verständnis, dass versorgungsberechtigte Witwe nur die Ehefrau - nicht die ehemalige Ehefrau - ist (allgemeine Meinung; so schon BAG v. 21.10.1966 - 3 AZR 119/66 - und LAG Hamm v. 17.02.1981 - 6 Sa 1360/80 - ebenso Borchard in Schlewing/Henssler/Schipp/Schnitker, Arbeitsrecht der betrieblichen Altersversorgung, Loseblatt [Stand: 31. Lieferung 04/2019] Teil 9b Rn. 59; Rolfs in Blomeyer/Rolfs/Otto, Betriebsrentengesetz, Anh. § 1 Rn. 199).
  • BAG, 11.11.1986 - 3 AZR 186/85

    Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen - Ansprüche aus einem Sozialplan -

    Das gilt für den Schuldbeitritt, die Pfändung oder Verpfändung von Ansprüchen sowie die Verfolgung von Ansprüchen aus Verträgen zugunsten Dritter oder mit Schutzwirkung zugunsten Dritter (BGHZ 16, 339, 340 [BGH 23.02.1955 - VI ZR 28/54]; BAGE 19, 100, 103 = AP Nr. 116 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu I der Gründe).
  • BAG, 12.03.1985 - 3 AZR 450/82

    Umfang des Anspruchs aus der unverfallbaren Versorgungsanwartschaft eines

    Insoweit enthält die Versorgungsordnung einen Vertrag (§ 328 BGB) zu ihren Gunsten (BAG 19, 100, 103 = AP Nr. 116 zu § 242 BGB, zu I der Gründe).
  • BAG, 23.10.1990 - 3 AZR 23/90

    Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen - Verpflichtung eines Erzbistums zur

    § 3 ArbGG gilt nicht nur bei einer Forderungsabtretung oder einer Schuldübernahme, sondern auch bei einem Schuldbeitritt, bei einer Pfändung oder Verpfändung von Ansprüchen, bei der Verfolgung von Ansprüchen aus Verträgen zugunsten Dritter und mit Schutzwirkung zugunsten Dritter oder bei der Durchgriffshaftung des Alleingesellschafters einer Kapitalgesellschaft (BGHZ 16, 339, 340 [BGH 23.02.1955 - VI ZR 28/54]; BAGE 19, 100, 103 = AP Nr. 116 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu I der Gründe; BAGE 53, 317, 320 f. = AP Nr. 2 zu § 3 ArbGG 1979, zu B II 2 der Gründe).
  • BAG, 11.11.1986 - 3 AZR 228/86

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Klagen des Pensons-Sicherungs-Vereins

    Auch in der Rechtsprechung wurden Fallgestaltungen als Rechtsnachfolge im Sinne des § 3 ArbGG beurteilt, bei denen der Gläubiger oder der Schuldner nicht wechselten, z. B. der Schuldbeitritt, die Pfändung oder Verpfändung von Ansprüchen sowie die Verfolgung von Ansprüchen aus Verträgen zugunsten Dritter oder mit Schutzwirkung zugunsten Dritter (BGHZ 16, 339, 340 [BGH 23.02.1955 - VI ZR 28/54]; BAG 19, 100, 103 = AP Nr. 116 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu I der Gründe; vgl. zu allem Grunsky, aaO, § 3 Rz 4 - 6).
  • BAG, 14.11.1979 - 4 AZR 3/78

    Tarifvertragsparteien - Gemeinsame Einrichtung - Gerichte für Arbeitssachen -

    BAG AP Nr. 116 zu § 242 BGB Ruhegehalt) und dazu ausgeführt, die Witwe mache hier als vertraglich begünstigter Dritter einen Anspruch aus einem Vertrag zugunsten Dritter (§ 328 BGB) geltend.
  • OLG Köln, 02.03.2005 - 24 W 2/05

    Begründung des Zivilrechtsweges durch Behauptung eines Anspruchs auf

    Eine Rechtsnachfolge auf Grund eines Rechtsgeschäfts liegt z. B. auch dann vor, wenn der Begünstigte aus einem Arbeitsvertrag zu Gunsten oder mit Schutzwirkung für Dritte gegen den Arbeitgeber Ansprüche geltend macht (vgl. BGHZ 16, 339, 340; BAGE 19, 100, 103 = AP Nr. 116 zu § 242 BGB Ruhegehalt; OLG Düsseldorf MDR 1959, 1119).
  • BFH, 06.02.1985 - I R 80/81

    Eheleute - Arbeitgeber - Versorgungszusage - Vertragsauslegung

  • BAG, 05.09.1972 - 3 AZR 212/69

    Revisionsinstanz - Amtsprüfung - Prozeßrüge - Internationale Zuständigkeit -

  • BAG, 07.05.1986 - 5 AZR 634/84

    Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall bei zugesagter

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