Rechtsprechung
BAG, 17.11.1966 - 5 AZR 225/66 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- archive.org (Volltext/Leitsatz)
Besondere Überstundenvergütung eines leitenden Angestellten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Überstundenvergütung bei einem leitenden Angestellten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Leitender Angestellter - Überstunden
- spiegel.de (Kurzinformation)
Verfahrensgang
- LAG Hamburg, 06.04.1966 - 2 Sa 31/66
- BAG, 17.11.1966 - 5 AZR 225/66
Papierfundstellen
- BAGE 19, 126
- NJW 1967, 413
- MDR 1967, 252
- DB 1966, 1853
- DB 1967, 126
Wird zitiert von ... (17)
- BAG, 17.08.2011 - 5 AZR 406/10
Pauschalabgeltung von Überstunden - Vergütungserwartung
Einen allgemeinen Rechtsgrundsatz, dass jede Mehrarbeitszeit oder jede dienstliche Anwesenheit über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus zu vergüten ist, gibt es jedoch gerade bei Diensten höherer Art nicht (ErfK/Preis § 612 BGB Rn. 18; HWK/Thüsing § 612 BGB Rn. 23 - jeweils mwN; vgl. auch - zu leitenden Angestellten - BAG 17. November 1966 - 5 AZR 225/66 - BAGE 19, 126 und - zu Chefärzten - BAG 17. März 1982 - 5 AZR 1047/79 - BAGE 38, 194) . - BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 122/99
Waschen und Umkleiden als Arbeitszeit
a) Die Vergütungserwartung nach § 612 Abs. 1 BGB ist anhand eines objektiven Maßstabs unter Berücksichtigung der Verkehrssitte, der Art, des Umfangs und der Dauer der Dienstleistung und der Stellung der Beteiligten zueinander festzustellen, ohne daß es auf deren persönliche Meinung ankäme (BAG 17. November 1966 - 5 AZR 225/66 - BAGE 19, 126, 128;… ErfK-Schlachter aaO Rn. 11).Stehen die dafür notwendigen Umstände aber fest und sind besondere, bisher nicht aufgeklärte Umstände des Einzelfalls, die der Beurteilung eine besondere Richtung geben könnten, nicht ersichtlich, so ist das Revisionsgericht nicht gehindert, die unterlassene Beurteilung selbst anzustellen (BAG 22. April 1998 - 5 AZR 478/97 - BAGE 88, 279, 286; BAG 17. November 1966 - 5 AZR 225/66 - aaO).
- BAG, 24.10.2000 - 9 AZR 634/99
Urlaubsentgelt; Bereitschaftsdienst; Rufbereitschaft
Die von der Beklagten angezogene Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 17. November 1966 (- 5 AZR 225/66 - BAGE 19, 126) ist nicht einschlägig.
- BVerwG, 23.09.2010 - 2 C 27.09
Teilzeitbeschäftigung; Lehrer; Mehrarbeit; Ungleichbehandlung; ausgleichsfreie …
Ein wichtiges, allerdings nicht das einzige Beschäftigungsverhältnis dieser Art ist das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis der Beamten (vgl. BAG, Urteil vom 17. November 1966 - 5 AZR 225/66 - BAGE 19, 126). - BAG, 17.03.1982 - 5 AZR 1047/79
Arbeitszeit: Rufbereitschaft eines leitenden Krankenhausarztes - Zusatzvergütung
Die Vorschrift ist aber nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entsprechend anzuwenden, wenn ein Arbeitnehmer über den Rahmen des Arbeitsvertrages hinaus höherwertige Dienste geleistet hat, für die eine Vergütungsregelung fehlt (vgl. BAG AP Nr. 31 zu § 612 BGB (zu I 1 a der Gründe) mit weiteren Nachweisen; ähnlich auch BGH AP Nr. 30 zu § 612 BGB (zu II 4 der Gründe)), oder wenn eine in bestimmter Höhe gewährte Arbeitsvergütung nicht den vollen Gegenwert für die erbrachten Dienstleistungen darstellt, also Überstunden oder Mehrarbeit auf diese Weise vergütet werden sollen (vgl. BAG 19, 126 (128) = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Leitende Angestellte unter Hinweis auf das Urteil des Senats AP Nr. 23 zu § 612 BGB (zu 2 der Gründe a.E.)). - BAG, 05.03.1974 - 1 ABR 19/73
Charakterisierung eines Angestellten als leitender Angestellter - …
Dabei bleibt vielfach offen oder ist umstritten, ob diese beiden Merkmale zusammen gegeben sein müssen oder die Erfüllung einer dieser Voraussetzungen genügt (vgl. statt aller: BAG 11, 278 [281 ff.] = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Personenbedingte Kündigung; BAG 16, 8 = AP Nr. 4 zu § 4 BetrVG; BAG 17, 41 = AP Nr. 1 zu § 1 AZO; BAG 19, 126 [128] = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Leitende Angestellte;… Hueck-Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Aufl., 1. Bd., S. 78;… Bulla, aaO, S. 131; Grüll, Handbuch für leitende Angestellte, Bd. I, S. 109 ff.). - BVerwG, 23.09.2010 - 2 C 28.09
Anspruch eines teilzeitbeschäftigten Lehrers auf zeitanteilige Besoldung für …
Ein wichtiges, allerdings nicht das einzige Beschäftigungsverhältnis dieser Art ist das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis der Beamten (vgl. BAG, Urteil vom 17. November 1966 - 5 AZR 225/66 - BAGE 19, 126). - BFH, 10.03.1988 - IV R 214/85
Zur betrieblichen Veranlassung von Sonderzuwendungen bei Arbeitsverhältnissen …
Ohne ausdrückliche Vereinbarung hatte S als Betriebsleiter keinen Anspruch auf Vergütung von Mehrarbeit (Urteil des Bundesarbeitsgerichts - BAG - vom 17. November 1966 5 AZR 225/66, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1967, 413).Auch arbeitsrechtlich hätte, aufgeschlüsselt nach Tagen und Stunden, im einzelnen dargelegt sein müssen, inwieweit der S über die übliche Arbeitszeit hinaus tätig gewesen ist (BAG-Urteil in NJW 1967, 413, m. w. N.).
- ArbG Berlin, 02.11.2012 - 28 Ca 13586/12
Bezahlung von Mehrarbeit
dazu bereits RAG 17.2.1932 - 474/31 - ARS 14, 457, 459: "Grundsatz von Leistung und Gegenleistung"; ebenso LAG Bremen 1.9.1954 - Sa 75/54 - AP § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung Nr. 1; s. auch BAG 16.11.1961 - 5 AZR 483/60 - AP § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung Nr. 5 [1 a.]: Leistung und Gegenleistung im "fest umrissenen Verhältnis"; anders können die Dinge allenfalls bei Leitenden Angestellten liegen - s. insofern BAG 17.11.1966 - 5 AZR 225/66 - BAGE 19, 126 = AP § 611 BGB Leitende Angestellte Nr. 1 (Ls.): "Bei einem leitenden Angestellten kommt eine besondere Vergütung für Überstunden mangels ausdrücklicher Vereinbarung nur in Betracht, wenn seine vertraglichen Bezüge lediglich eine bestimmte Normalleistung abgelten sollen oder wenn ihm zusätzliche Arbeiten außerhalb seines eigentlichen Aufgabenkreises übertragen werden"; a.a.O. [2 b.]: "Da der leitende Angestellte regelmäßig nicht an die starre Arbeitszeit der übrigen Arbeitnehmer gebunden ist, kommt auch eine Bezahlung etwaiger Überstunden im allgemeinen nicht in Betracht"; BAG 17.3.1982 - 5 AZR 1047/79 - BAGE 38, 194 = AP § 612 BGB Nr. 33 [II.1 b.]; 24.10.2000 - 9 AZR 634/99 - EzA § 11 BUrlG Nr. 48.S. dazu bereits RAG 17.2.1932 - 474/31 - ARS 14, 457, 459: "Grundsatz von Leistung und Gegenleistung"; ebenso LAG Bremen 1.9.1954 - Sa 75/54 - AP § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung Nr. 1; s. auch BAG 16.11.1961 - 5 AZR 483/60 - AP § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung Nr. 5 [1 a.]: Leistung und Gegenleistung im "fest umrissenen Verhältnis"; anders können die Dinge allenfalls bei Leitenden Angestellten liegen - s. insofern BAG 17.11.1966 - 5 AZR 225/66 - BAGE 19, 126 = AP § 611 BGB Leitende Angestellte Nr. 1 (Ls.): "Bei einem leitenden Angestellten kommt eine besondere Vergütung für Überstunden mangels ausdrücklicher Vereinbarung nur in Betracht, wenn seine vertraglichen Bezüge lediglich eine bestimmte Normalleistung abgelten sollen oder wenn ihm zusätzliche Arbeiten außerhalb seines eigentlichen Aufgabenkreises übertragen werden"; a.a.O. [2 b.]: "Da der leitende Angestellte regelmäßig nicht an die starre Arbeitszeit der übrigen Arbeitnehmer gebunden ist, kommt auch eine Bezahlung etwaiger Überstunden im allgemeinen nicht in Betracht"; BAG 17.3.1982 - 5 AZR 1047/79 - BAGE 38, 194 = AP § 612 BGB Nr. 33 [II.1 b.]; 24.10.2000 - 9 AZR 634/99 - EzA § 11 BUrlG Nr. 48. anerkannt, dass für die Entlohnung von Mehrarbeit eine gesonderte vertragliche Vereinbarung 50S.49) S. dazu bereits RAG 17.2.1932 - 474/31 - ARS 14, 457, 459: "Grundsatz von Leistung und Gegenleistung"; ebenso LAG Bremen 1.9.1954 - Sa 75/54 - AP § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung Nr. 1; s. auch BAG 16.11.1961 - 5 AZR 483/60 - AP § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung Nr. 5 [1 a.]: Leistung und Gegenleistung im "fest umrissenen Verhältnis"; anders können die Dinge allenfalls bei Leitenden Angestellten liegen - s. insofern BAG 17.11.1966 - 5 AZR 225/66 - BAGE 19, 126 = AP § 611 BGB Leitende Angestellte Nr. 1 (Ls.): "Bei einem leitenden Angestellten kommt eine besondere Vergütung für Überstunden mangels ausdrücklicher Vereinbarung nur in Betracht, wenn seine vertraglichen Bezüge lediglich eine bestimmte Normalleistung abgelten sollen oder wenn ihm zusätzliche Arbeiten außerhalb seines eigentlichen Aufgabenkreises übertragen werden"; a.a.O. [2 b.]: "Da der leitende Angestellte regelmäßig nicht an die starre Arbeitszeit der übrigen Arbeitnehmer gebunden ist, kommt auch eine Bezahlung etwaiger Überstunden im allgemeinen nicht in Betracht"; BAG 17.3.1982 - 5 AZR 1047/79 - BAGE 38, 194 = AP § 612 BGB Nr. 33 [II.1 b.]; 24.10.2000 - 9 AZR 634/99 - EzA § 11 BUrlG Nr. 48.
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.09.2012 - 5 Sa 276/11
Keine Vergütung der Umkleidezeiten von Zugführern und Zugbegleitern bei der DB …
Die Vergütungserwartung nach § 612 Absatz 1 BGB ist anhand eines objektiven Maßstabs unter Berücksichtigung der Verkehrssitte, der Art, des Umfangs und der Dauer der Dienstleistung und der Stellung der Beteiligten zueinander festzustellen, ohne dass es auf deren persönliche Meinung ankäme (wie BAG 11. Oktober 2000 - 5 AZR 122/99 - BAGE 96, 45 = AP Nr. 20 zu § 611 BGB Arbeitszeit = DB 2001, 543; BAG 17. November 1966 - 5 AZR 225/66 - BAGE 19, 126, 128).Die Vergütungserwartung nach § 612 Absatz 1 BGB ist anhand eines objektiven Maßstabs unter Berücksichtigung der Verkehrssitte, der Art, des Umfangs und der Dauer der Dienstleistung und der Stellung der Beteiligten zueinander festzustellen, ohne dass es auf deren persönliche Meinung ankäme (BAG 11. Oktober 2000 aaO unter Bezugnahme auf BAG 17. November 1966 - 5 AZR 225/66 - BAGE 19, 126, 128 und Schlachter in ErfK § 612 BGB Randnummer 11).
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.09.2012 - 5 Sa 275/11
Keine Vergütung der Umkleidezeiten von Zugführern und Zugbegleitern bei der DB …
- BAG, 22.03.1989 - 5 AZR 151/88
Arbeitsentgelt: untertarifliche Bezahlung - Lohnwucher
- BGH, 18.05.1999 - 5 StR 72/99
Gemeinschaftlich begangene Untreue; Freispruch; Treuhandgesellschaft; …
- BAG, 03.02.1988 - 4 AZR 516/87
Zusätzliche Vergütung für die Leistung von Bereitschaftsdienst in einem …
- BAG, 16.01.1985 - 7 AZR 501/83
- BAG, 29.04.1982 - 5 AZR 53/80
- BAG, 28.09.1989 - 6 AZR 19/88