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   BAG, 31.01.1956 - 3 AZR 67/54   

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BAG, 31.01.1956 - 3 AZR 67/54 (https://dejure.org/1956,134)
BAG, Entscheidung vom 31.01.1956 - 3 AZR 67/54 (https://dejure.org/1956,134)
BAG, Entscheidung vom 31. Januar 1956 - 3 AZR 67/54 (https://dejure.org/1956,134)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zweckbestimmung des Arbeitgebers - Fristgemäße Kündigung - Widerspruch zur Zweckbestimmung - Betriebliche Interessen - Kündigungsschutz - Geschiedener katholischer Arbeiter - Geschiedener katholischer Handwerker - Krankenhaus einer katholischen Kirchengemeinde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 2, 279
  • NJW 1956, 646
  • DB 1956, 283
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54

    Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche

    Auszug aus BAG, 31.01.1956 - 3 AZR 67/54
    1.) Bereits der erste Grund, also der Geschlechtsverkehr des i Klägers mit der minderjährigen Hausangestellten, hätte an sich für eine ordentliche befristete Kündigung ausgereicht0 Denn zu einer befristeten Kündigung ist kein "wichtiger Grund" im Sinne von § 626 BGB erforderlich, sondern ein "triftiger Grund" zureichend, d»ho ein solcher, der einen verständig urteilenden Arbeitgeber bei Abwägung aller Umstände, insbesondere der Interessen der Vertragsparteien und des Betriebes, zur Kündigung bestimmen kann (BAG 1, 99 (lolj ; 1, 117 |jL19/l2oj) 0 Ein solcher Grund, demgegenüber der nach § 1 KSchG gewahrte Beständsschutz des Arbeitsplatzes versagt, war hier gegeben.
  • BVerfG, 22.10.2014 - 2 BvR 661/12

    Vertraglich vereinbarte Loyalitätsobliegenheiten in kirchlichen

    Ab Mitte der 1970er Jahre entwickelte sich unter sukzessiver Aufgabe früherer Ansätze in der Rechtsprechung (vgl. BAGE 2, 279 ff.) eine neue höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, nach der die Festlegung besonderer Loyalitätsobliegenheiten nur noch für solche kirchlichen Arbeitnehmer möglich sein sollte, deren Tätigkeit in unmittelbarem Zusammenhang mit dem kirchlichen Verkündigungsauftrag stand (vgl. BAG, Urteil vom 25. April 1978 - 1 AZR 70/76 -, juris, Rn. 33; Urteil vom 4. März 1980 - 1 AZR 125/78 -, juris, Rn. 26; Urteil vom 14. Oktober 1980 - 1 AZR 1274/79 -, juris, Rn. 43 ff.; Urteil vom 21. Oktober 1982 - 2 AZR 591/80 -, juris, Rn. 36 f.; Urteil vom 23. März 1984 - 7 AZR 249/81 -, juris, Rn. 39; Urteil vom 31. Oktober 1984 - 7 AZR 232/83 -, juris, Rn. 32).
  • BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 357/89

    Soziale Auswahl bei Kündigungen mit Hilfe eines Punkteschemas

    Die Ausführungen des Berufungsgerichts zu der Frage, ob die Kündigung rechtsunwirksam ist, weil die Beklagte bei der Auswahl der zu entlassenden Arbeitnehmer soziale Gesichtspunkte nicht ausreichend berücksichtigt hat (§ 1 Abs. 3 KSchG), unterliegen nur einer beschränkten revisionsrechtlichen Nachprüfung, weil der Begriff der ausreichenden Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte ebenso wie der der Sozialwidrigkeit ein unbestimmter Rechtsbegriff ist (vgl. BAGE 142, 151, 159 = AP, aaO, zu III der Gründe; BAGE 16, 149, 151 = AP Nr. 15 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung; BAG Urteil vom 12. Oktober 1979 - 7 AZR 959/77 - AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 10.11.1994 - 2 AZR 242/94

    Betriebsbedingte Kündigung; Beförderungsanspruch; soziale Auswahl

    Mit einer von der Rechtsprechung bisher abgelehnten betriebsübergreifenden Sozialauswahl (vgl. Senatsurteil vom 26. Februar 1987 - 2 AZR 177/86 - AP Nr. 15 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl) hat dies nichts zu tun.
  • BAG, 05.05.1994 - 2 AZR 917/93

    Betriebsbedingte Kündigung - Soziale Auswahl

    Richtig daran ist, daß die Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG betriebsbezogen und nicht etwa nur abteilungsbezogen ist, d. h. die Sozialauswahl bezieht sich, wie der Senat mehrfach ausgeführt hat (u. a. Senatsurteile vom 26. Februar 1987 - 2 AZR 177/86 - AP Nr. 15 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu B III 1 der Gründe und vom 15. Juni 1989 - 2 AZR 580/88 - BAGE 62, 116, 123 f. = AP Nr. 18, aaO, zu B II 2 d der Gründe) auch auf solche Arbeitnehmer, die aufgrund des dringenden betrieblichen Erfordernisses nicht unmittelbar, sondern aufgrund der Sozialauswahl eben nur mittelbar betroffen sind (so Senatsurteil vom 30. Mai 1985 - 2 AZR 321/84 - AP Nr. 24 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung, zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 24.03.1983 - 2 AZR 21/82

    Punktsystem und Leistungsunterschiede bei Sozialauswahl

    Auch die Ausführungen des Berufungsgerichts zu der Frage, ob die Kündigung rechtsunwirksam ist, weil die Beklagte bei der Auswahl der zu entlassenden Arbeitnehmer soziale Gesichtspunkte nicht ausreichend berücksichtigt hat, unterliegen nur einer beschränkten revisionsrechtlichen Nachprüfung, weil der Begriff der ausreichenden Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte ebenso wie der der Sozialwidrigkeit ein unbestimmter Rechtsbegriff ist (BAG 16, 149, 151 = AP Nr. 15 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung; BAG vom 12. Oktober 1979 - 7 AZR 959/77 - AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 25.04.1978 - 1 AZR 70/76

    Kirchenautonomie - Erzieherische Einrichtungen der Kirche - Karitative

    Um eine ent sprechende Loyalitätsobliegenheit von Arbeitnehmern, die kirchliche Aufgaben wahrnehmen, annehmen zu können, braucht in diesem Zusammenhang nicht auf die individualrechtliche Sonderstellung der Tendenzträger in Tendenzbetrieben (vgl. dazu z.B. das auch vom Landesarbeitsgericht erwähnte Urteil BAG AP Nr. 15 zu § 1 KSchG; Neumann-Duesburg, BB 1973, 949 ff. ; LAG Hamburg, DB 1974-, 2406 ff.) oder auf eine Analogie zum öffentlichen Dienst (vgl. dazu Mayer-Maly, Essener Gespräche, Band 10 (1976), S. 132 ff.) zurück gegriffen zu werden; für den Personenkreis der kirchlichen Bediensteten, die an der Verkündigung teilhaben, folgt diese Loya1itätsobliegenheit aus der zur Vermeidung der Unglaubwürdigkeit der Kirche gebotenen Untrennbarkeit von Dienst und Verkündigung im karitativen und erzieherischen Bereich (Mayer-Maly, BB Beilage 3/1977 zu Heft 24/1977, Seite 10 unter E).

    Im Anschluß an das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 31» Januar 1956, BAG 2, 279 = AP Nr. 15 zu § 1 KSchG) geht die überwiegende Meinung im Schrifttum davon aus, daß die Bindung des außerdienst1ichen Verhaltens und des Privatlebens für die Arbeitnehmer in Tendenzbetrieben in der Regel weiter reicht als in anderen Arbeitsverhältnissen (vgl. z.B. Dietz-Hichardi, BetrVG, 5. Auf1., § 118 Anm. 81; Fitting-Auffarth-Kai ser, BetrVG, 12. Auf1., § 118 Rdn. 26; Galperin-Löwisch, BetrVG, 5, Auf1., § 118 Anm. 86; Neumann-Duesburg, BB 1973, 949; Röper, NJW 1975, 1873; Rüthers, NJW 1976, 1918 /T922 t j \ von Tiling, aaO, S. 341 f.; ArbG Köln, Urteil vom 18. Februar 1976 mit zu st. Anm. von Richardi, AR-Blatt ei, Kirchenbedienstete, Entsch. 10).

  • BAG, 15.10.1979 - 7 AZN 9/79

    Begründetheit einer auf Divergenz gestützten Nichtzulassungsbeschwerde

    Die BF nennt zwar als abstrakten Rechtssatz des BAG (aus der Entscheidung AP Nr. 15 zu § 1 KSchG), für die richtige soziale Auswahl komme es darauf an, welcher Arbeitnehmer auf den Arbeitsplatz am wenigsten angewiesen sei, legt aber nicht dar, welchen entgegenstehenden abstrakten Rechtssatz das LAG aufgestellt hat.
  • BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 61/89

    Sanierungsbedürftigkeit einer unselbständigen Betriebsabteilung

    Die ganz herrschende Meinung lehnt diese Beschränkung mangels gesetzlicher Grundlage jedoch zutreffend ab (Senatsurteil vom 22. Mai 1986 - 2 AZR 612/85 - AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Konzern, zu B I 5 b, bb der Gründe; Senatsurteil vom 26. Februar 1987 - 2 AZR 177/86 - AP Nr. 15 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu B III 1 der Gründe; KR-Becker, aaO, § 1 KSchG Rz 345; Weller, AuR 1986, 225, 230; Herschel/Löwisch, aaO, § 1 Rz 215; B. Preis, DB 1984, 2244; Färber, NZA 1985, 175; Jobs, DB 1986, 538; Weng, DB 1978, 884, 885) [BGH 07.12.1977 - V BLw 4/77].
  • LAG Niedersachsen, 18.02.2010 - 7 Sa 779/09

    Kündigungsfrist bei Betriebsübergang unter Einschaltung einer

    Unter diesen Umständen spricht nichts gegen einen engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang (vgl. BAG vom 27.06.2002, 2 AZR 270/01, AP Nr. 15 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit).
  • LAG Niedersachsen, 18.02.2010 - 7 Sa 780/09

    Kündigungsfrist bei Betriebsübergang unter Einschaltung einer

    Unter diesen Umständen spricht nichts gegen einen engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang (vgl. BAG vom 27.06.2002, 2 AZR 270/01, AP Nr. 15 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit).
  • BAG, 14.10.1980 - 1 AZR 1274/79

    Kirchenrecht - Glaubens- und Sittenlehre - Kirchliche Grundsätze - Private

  • BAG, 20.10.1983 - 2 AZR 211/82

    Betriebsbedingte Kündigung - Soziale Auswahl

  • BAG, 12.10.1979 - 7 AZR 959/77

    Auswahl des gekündigten Arbeitnehmers - Soziale Gesichtspunkte - Revisionsinstanz

  • LAG Hamm, 31.08.1994 - 10 (19) Sa 1907/93

    Kündigung aus betriebsbedingten Gründen; Fehlerhafte Sozialauswahl; Fehlen eines

  • BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 60/89

    Sanierungsbedürfnis als betriebsbedingter Kündigungsgrund - Wirksamkeit einer

  • BAG, 06.12.1979 - 2 AZR 1055/77

    Koalitionspolitische Bestimmungen - Tendenz des Deutschen Gewerkschaftsbundes -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2012 - L 12 AL 450/07

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestandt -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.01.2012 - L 12 AL 433/07

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.03.2010 - 26 Sa 2407/09

    Kein Betriebsübergang bei Umwandlung in einen Integrationsbetrieb

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.04.2011 - 10 Sa 630/10

    Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstilllegung - Berechnung der

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.04.2011 - 10 Sa 682/10

    Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstilllegung - Berechnung der

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.04.2011 - 10 Sa 627/10

    Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstilllegung - Berechnung der

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.04.2011 - 10 Sa 631/10

    Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstilllegung - Berechnung der

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.04.2011 - 10 Sa 674/10

    Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstilllegung - Berechnung der

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.04.2011 - 10 Sa 632/10

    Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstilllegung - Berechnung der

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.04.2011 - 10 Sa 633/10

    Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstilllegung - Berechnung der

  • LAG Hamburg, 14.09.1988 - 8 Sa 65/88

    Tarifvertrag; 13. Monatseinkommen; Sonderzulage; Sonderzahlung;

  • BAG, 28.02.1963 - 2 AZR 342/62

    Falsche Streitwertfestsetzung - Bindung des Bundesarbeitsgerichts -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.10.2004 - 10 Sa 519/04

    Betriebsübergang bei Fortführung eines Dienstleistungsauftrages

  • LAG Nürnberg, 27.06.1996 - 8 (2) Sa 210/95

    Zustimmungserfordernis; Abordnung zur Arbeitsgemeinschaft

  • BAG, 21.12.1983 - 7 AZR 363/82
  • BAG, 20.04.1978 - 2 AZR 592/76
  • ArbG Wiesbaden, 29.08.1985 - 4 Ca 2563/85

    Kündigung eines Arbeitnehmers wegen anhaltend schlechter Auftragslage ;

  • LAG Schleswig-Holstein, 03.01.1983 - 5 (2) Sa 455/82

    Zulässigkeit einer betriebsbedingten Kündigung während Kurzarbeit

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