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   BAG, 09.11.1967 - 5 AZR 147/67   

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https://dejure.org/1967,766
BAG, 09.11.1967 - 5 AZR 147/67 (https://dejure.org/1967,766)
BAG, Entscheidung vom 09.11.1967 - 5 AZR 147/67 (https://dejure.org/1967,766)
BAG, Entscheidung vom 09. November 1967 - 5 AZR 147/67 (https://dejure.org/1967,766)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ersatzanspruch - Gefahrengeneigte Arbeit - Schadenersatzanspruch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 20, 142
  • NJW 1968, 717
  • MDR 1968, 355
  • DB 1968, 270
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.07.1960 - II ZR 254/58

    Personen-Kautionsversicherung

    Auszug aus BAG, 09.11.1967 - 5 AZR 147/67
    Nach einhelliger Hechtsprechung tritt aber im Fall der Fremdversicherung der Versicherte an die Stelle des Versicherungs nehmers, so daß auch der Ersatzanspruch des Versicherten gegen den Dritten im Umfang der ersicherungsleistung auf den Versicherer übergeht (BOHZ 26, 133 [138]$ BGHZ 33, 97. [99])«.
  • BAG, 08.12.1958 - 2 AZR 524/57

    Gefahrengeneigte Arbeit - Haftung des Arbeitnehmers - Verletzung der

    Auszug aus BAG, 09.11.1967 - 5 AZR 147/67
    1c Bei der Haftpflichtversicherung geht gemäß § 67 Abs0 1 VVG auch der Ersatzanspruch des fremdversichert on -Arbeitgebers gegen den schädigenden Arbeitnehmer auf den Versicherer über, soweit letzterer den Arbeitgeber von vertraglichen Schaden ersatzansprüchen eines Kunden froistollt (im Anschluß an BGKZ 26, 135 /"138..7; 55, 97 Z"99 7) 2c Soweit es sich nicht um gefahrongeneigte Arbeit handelt, haftet ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber grundsätzlich schon für jede fahrlässige Verletzung seiner Pflichten aus dem Arbeitsvertrag für den daraus entstehenden Schaden (Bestäti gung von BAG 7, 118 - AP Nr, 1 zu § 276 BGB; BAG 7, 290 « AP N r0 8 zu § 611 BGB Haftung dos Arbeitnehmers ) 0 3, Läßt ein Kunde vereinbarungsgemäß seinen PKW über Nacht auf dem Tankstollengelände stehen und den Zündschlüssel stocken, damit der PKW am nächsten Morgen gewaschen werden kann, so trifft den Kunden kein Mitverschulden, wohl aber wogen Verletzung der üborwachungs- und Fürsorgepflicht den Tankstcllcnpächter, wenn ein 17 1/2-jährigcr Tankstollenge hilfe, ohne im Besitz eines Führerscheins zu sein, abends nach Dienstschluß eine Schwarzfahrt mit dem Kundenfahrzeug unternimmt und dieses beschädigte .
  • BAG, 19.03.1959 - 2 AZR 402/55

    Gefahrengeneigte Arbeit - Arbeitspflichtverletzung - Fahrlässigkeitsbegriff

    Auszug aus BAG, 09.11.1967 - 5 AZR 147/67
    1c Bei der Haftpflichtversicherung geht gemäß § 67 Abs0 1 VVG auch der Ersatzanspruch des fremdversichert on -Arbeitgebers gegen den schädigenden Arbeitnehmer auf den Versicherer über, soweit letzterer den Arbeitgeber von vertraglichen Schaden ersatzansprüchen eines Kunden froistollt (im Anschluß an BGKZ 26, 135 /"138..7; 55, 97 Z"99 7) 2c Soweit es sich nicht um gefahrongeneigte Arbeit handelt, haftet ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber grundsätzlich schon für jede fahrlässige Verletzung seiner Pflichten aus dem Arbeitsvertrag für den daraus entstehenden Schaden (Bestäti gung von BAG 7, 118 - AP Nr, 1 zu § 276 BGB; BAG 7, 290 « AP N r0 8 zu § 611 BGB Haftung dos Arbeitnehmers ) 0 3, Läßt ein Kunde vereinbarungsgemäß seinen PKW über Nacht auf dem Tankstollengelände stehen und den Zündschlüssel stocken, damit der PKW am nächsten Morgen gewaschen werden kann, so trifft den Kunden kein Mitverschulden, wohl aber wogen Verletzung der üborwachungs- und Fürsorgepflicht den Tankstcllcnpächter, wenn ein 17 1/2-jährigcr Tankstollenge hilfe, ohne im Besitz eines Führerscheins zu sein, abends nach Dienstschluß eine Schwarzfahrt mit dem Kundenfahrzeug unternimmt und dieses beschädigte .
  • BGH, 07.10.1969 - VI ZR 223/67

    Arbeitnehmer - Arbeitgeber - Unternehmem - Justitiar - Haftung eines Notars für

    Nach den von den Arbeitsgerichten in ständiger Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen haftet ein Arbeitnehmer in aller Regel seinem Arbeitgeber nur dann voll auf Ersatz des ihm zugefügten Schadens, wenn ihm grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt (BAG 19, 66 = NJW 1967, 269; BArbG NJW 1968, 717).
  • LAG Baden-Württemberg, 16.11.1995 - 11 Sa 114/93

    Haftung des Arbeitnehmers: Falsche Bluttransfusion durch in Ausbildung zur

    Darauf, dass ein solcher Anspruch ihr auch schon deshalb wohl nicht mehr zustünde, weil er auf ihre Haftpflichtversicherung übergegangen wäre (§ 67 Abs. 1 VVG ; BAG, NJW 1968, 717) kommt es deshalb nicht mehr an.
  • LAG Baden-Württemberg, 10.12.1991 - 8 (2) Sa 60/91

    Entfallen einer Prüfung der Zulässigkeit des Rechtswegs; Parteifähigkeitz und

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