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   BAG, 27.02.1968 - 1 ABR 6/67   

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https://dejure.org/1968,967
BAG, 27.02.1968 - 1 ABR 6/67 (https://dejure.org/1968,967)
BAG, Entscheidung vom 27.02.1968 - 1 ABR 6/67 (https://dejure.org/1968,967)
BAG, Entscheidung vom 27. Februar 1968 - 1 ABR 6/67 (https://dejure.org/1968,967)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 20, 333
  • NJW 1968, 1903 (Ls.)
  • NJW 1969, 649
  • MDR 1968, 793
  • DB 1968, 447
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.04.1957 - VI ZR 9/56

    Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus BAG, 27.02.1968 - 1 ABR 6/67
    Auch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs NJW 57, 1146 enthält keine Ausführungen, die im Gegensatz zu der Ansicht des erkennenden Senats zur Tragweite der §§ 54, 58 und 49 BetrVG stehen.
  • BVerwG, 26.02.1960 - VII P 4.59

    Anspruch eines Personalrats auf Vorlage von Personalbewirtschaftungslisten -

    Auszug aus BAG, 27.02.1968 - 1 ABR 6/67
    Gegenseitiges Vertrauen setzt gegenseitige Offenheit voraus (BVerwGE 10, 196 [199] = AP Nr. 3 zu § 57 PersVG).
  • BAG, 22.09.1961 - 1 AZR 241/60

    Wahrheitsgemäße Antwort bei Frage nach der Schwangerschaft - Anfechtung des

    Auszug aus BAG, 27.02.1968 - 1 ABR 6/67
    Wird diese Frage von der Arbeitnehmerin nicht richtig beantwortet, so kann das Arbeitsverhältnis angefochten werden (BAG 11, 270 = AP Nr. 15 zu § 125 BGB).
  • BAG, 12.07.1957 - 1 ABR 6/56

    Betriebsrat - Einsichtnahme in Unterlagen - Begründete Vermutung - Verstoß gegen

    Auszug aus BAG, 27.02.1968 - 1 ABR 6/67
    Die Antragsgegnerin kann sich demgegenüber nicht mit Erfolg auf die Entscheidung des Senats BAG 4, 217 = AP Nr. 1 zu § 54 BetrVG berufen.
  • BAG, 09.04.2019 - 1 ABR 51/17

    Informationsanspruch des Betriebsrats auf namentliche Nennung von schwangeren

    b) Diese - auf dem insoweit nicht weitergehenden und allgemein gehaltenen Vorbringen des Betriebsrats beruhende - Annahme verkennt, dass sich der Betriebsrat für die erstrebte Unterrichtung nicht mit einem bloßen Hinweis auf die Überwachung von nicht näher bezeichneten, zugunsten schwangerer Arbeitnehmerinnen geltenden mutterschutzrechtlichen Pflichten der Arbeitgeberin berufen kann (anders noch - allerdings vor Inkrafttreten des BDSG und zu § 54 BetrVG 1952 iVm. den damals geltenden mutterschutzrechtlichen Vorschriften - BAG 27. Februar 1968 - 1 ABR 6/67 - BAGE 20, 333) .
  • LAG München, 27.09.2017 - 11 TaBV 36/17

    Mitteilungspflicht; Schwangerschaft; Betriebsrat; Persönlichkeitsrecht

    Jedoch sei nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 27.02.1968 (1 ABR 6/67) aus der Vorschrift in § 5 Abs. 1 Satz 4 MuSchG nicht abzulesen, dass der Gesetzgeber damit seinen Willen zum Ausdruck gebracht hätte, dem Betriebsrat das Auskunftsrecht zu versagen.
  • BVerwG, 29.08.1990 - 6 P 30.87

    Kein Auskunftsanspruch des Personalrats über Schwangerschaften ohne Zustimmung

    Nach allem ist auch im Zusammenhang mit der allgemeinen Aufgabe, gemäß § 68 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b LPersVG darüber zu wachen, daß u.a. die zugunsten der Mitarbeiter geltenden Gesetze durchgeführt werden, den Informationsanspruch von einem Anlaß abhängig zu machen, der ein Tätigwerden der Personalvertretung erforderlich macht (vgl. Dietz, Anm. zu BAG, Beschluß vom 27. Februar 1968 - 1 ABR 6/67 - ; Meisel/Sowka, Mutterschutz, 3. Aufl., § 5 Rdnr. 17; Bitter, BB 1969, S. 45).

    In den Fällen, in denen zur Ermöglichung einer sachgerechten Aufgabenerfüllung eine Unterrichtung der Personalvertretung auch ohne oder gegen den Willen der schwangeren Mitarbeiterin erforderlich wird, wird jedoch zu beachten sein, daß eine Weitergabe persönlicher Daten und Lebenssachverhalte, insbesondere aus der Intim- bzw. Privatsphäre - wie z.B. das Bestehen einer Schwangerschaft -, ohne Einwilligung der betroffenen Mitarbeiterinnen eine Beeinträchtigung von Persönlichkeitsrechten der Betroffenen bedeutet (vgl. BAG, Beschluß vom 27. Februar 1968 - 1 ABR 6/67 - ).

    Mit seiner dargelegten Auffassung weicht der Senat nicht im Sinne des § 2 RsprEinhG von der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts in seinem Beschluß vom 27. Februar 1968 - 1 ABR 6/67 - (a.a.O.) ab.

  • ArbG München, 08.03.2017 - 24 BV 138/16

    Betriebsverfassungsrechtliche Überwachungsaufgabe des Betriebsrats -

    Nach einer Entscheidung des BAG vom 27.02.1968, Az. 1 ABR 6/67 ergibt sich hieraus und aus der Vorschrift in § 5 Abs. 1 Satz 4 MuSchG, nach der der Arbeitgeber die Mitteilung der werdenden Mutter "nicht unbefugt bekannt geben darf", allerdings nicht, dass der Gesetzgeber damit seinen Willen zum Ausdruck gebracht hätte, den Betriebsrat das Auskunftsrecht zu versagen.

    Ob es sich bei den vom Betriebsrat begehrten Auskünften um eine befugte oder unbefugte Weitergabe der Mitteilung der werdenden Mutter handelt, entscheidet sich entsprechend den Kompetenzen nach dem BetrVG (und dem BDSG), nicht aber nach dem MuSchG (BAG vom 27.02.1968, Az. 1 ABR 6/67, BAGE 20, S. 333 (334)).

    Ein solches auch gegen den Betriebsrat wirkendes Verbot stellt insbesondere die genannte Regelung nicht dar (BAG vom 27.02.1968, Az. 1 ABR 6/67, BAGE 20, S. 333 (335)).

    Der Gesundheit der schwangeren Frauen dienen die Vorschriften des MuSchG (BAG vom 27.02.1968, Az. 1 ABR 6/67, BAGE 20, S. 333 (336)).

    Nach der Fassung des § 89 Abs. 1 BetrVG ist es eine selbständige Pflicht des Betriebsrates, auf die Bekämpfung der Gesundheitsgefahren zu achten (so auch für die Vorgängerregelung in § 58 BetrVG a.F.: BAG vom 27.02.1968, Az. 1 ABR 6/67, BAGE 20, S. 333 (336)).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2017 - 20 A 696/16

    Informationsanspruch des Personalrates auf Unterrichtung über der Dienststelle

    vgl. in diesem Zusammenhang auch ArbG Berlin, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 76 BV 13504/07-, juris, Rn. 18, zu § 80 Abs. 2 BetrVG; a. A. BAG, Beschluss vom 27. Februar 1968 - 1 ABR 6/67 -, juris, Rn. 15 ff., zu den damaligen, von den Regelungen des LPVG NRW abweichenden §§ 54, 58 BetrVG, u. a. mit dem durch die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung mittlerweile überholten Argument, bei einer Einstellung sei die Frage nach einer bestehenden Schwangerschaft wahrheitsgemäß zu beantworten; den Vorrang des Persönlichkeitsrechts der Frau bejahen auch Buchner/Becker, Mutterschutzgesetz und Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, 8. Aufl., § 5 MuSchG Rn. 133, und Zmarzlik/Zipperer/Viethen, Mutterschutzgesetz, Mutterschaftsleistungen, Bundeserziehungsgeldgesetz, 7. Aufl., § 5 MuSchG Rn. 12.
  • ArbG Berlin, 19.12.2007 - 76 BV 13504/07

    Umfang von Informationsrechten des Betriebsrats

    Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, gegen den ausdrücklich erklärten Willen einer schwangeren Arbeitnehmerin den Betriebsrat über die konkrete Person der Schwangeren zu unterrichten (gegen BAG v. 27.02.1968, 1 ABR 6/67, DB 1968, 1224).

    b) Die betriebsverfassungsrechtliche Literatur vertritt überwiegend unter Bezugnahme auf die Entscheidung des BAG vom 27.02.1968 (1 ABR 6/67, DB 1968, 1224) die Auffassung, der Betriebsrat habe Anspruch auf Mitteilung der Schwangerschaften auch gegen den erklärten Willen der werdenden Mütter (vgl. nur Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier § 80 BetrVG Rn 61 mwN; Däubler/Kittner/Klebe-Buschmann § 80 BetrVG Rn 37).

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