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   BAG, 03.06.1969 - 1 ABR 3/69   

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BAG, 03.06.1969 - 1 ABR 3/69 (https://dejure.org/1969,503)
BAG, Entscheidung vom 03.06.1969 - 1 ABR 3/69 (https://dejure.org/1969,503)
BAG, Entscheidung vom 03. Juni 1969 - 1 ABR 3/69 (https://dejure.org/1969,503)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Betriebsverfassungsrechtlicher Tatbestand - Wahlanfechtung - Wahlvorstand - Übernahme der Kennworte - Vorschlagslisten - Stimmzettel - Kreis der Wahlberechtigten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 22, 38
  • NJW 1969, 1735 (Ls.)
  • MDR 1969, 876
  • DB 1969, 1707
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • BAG, 21.03.2017 - 7 ABR 19/15

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Änderung der Wählerliste

    Das Gericht ist dann auch gehalten, von Amts wegen allen für eine Wahlanfechtung in Betracht kommenden Wahlverstößen nachzugehen, die sich aus dem Vortrag der Beteiligten ergeben (BAG 3. Juni 1969 - 1 ABR 3/69 - zu II der Gründe, BAGE 22, 38; vgl. auch BAG 18. Juli 2012 - 7 ABR 21/11 - Rn. 22) .

    Erforderlich und ausreichend ist es, wenn innerhalb der Anfechtungsfrist ein betriebsverfassungsrechtlich erheblicher Grund vorgetragen wird, der möglicherweise die Anfechtung rechtfertigt (vgl. BAG 29. März 1974 - 1 ABR 27/73 - zu II 3 der Gründe, BAGE 26, 107; 3. Juni 1969 - 1 ABR 3/69 - zu II der Gründe, aaO; 24. Mai 1965 - 1 ABR 1/65 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 17, 165; Fitting 28. Aufl. § 19 Rn. 36; Kreutz GK-BetrVG 10. Aufl. § 19 Rn. 94; Thüsing in Richardi BetrVG 15. Aufl. § 19 Rn. 57) .

    Der Antragsteller muss innerhalb der Anfechtungsfrist einen Sachverhalt darlegen, der einen Anlass zu seiner Ansicht geben kann, es sei bei der Wahl gegen Vorschriften des Betriebsverfassungsrechts verstoßen worden (BAG 3. Juni 1969 - 1 ABR 3/69 - zu II der Gründe, aaO) .

  • BAG, 18.07.2012 - 7 ABR 21/11

    Wahlanfechtung - Prüfpflicht - Stützunterschrift

    Liegt aber ein zulässiger Antrag vor, muss das Gericht ohnehin allen Anfechtungsgründen, die im Laufe des Verfahrens sichtbar werden, von Amts wegen nachgehen (vgl. BAG 3. Juni 1969 - 1 ABR 3/69 - zu II der Gründe, BAGE 22, 38) .
  • LAG München, 10.03.2015 - 6 TaBV 64/14

    Betriebsratswahlanfechtung

    Der Vortrag einer bloßen Möglichkeit eines Verstoßes gegen eine erhebliche Wahlvorschrift reicht hin (vgl. BAG v. 24.5. 1965, a. a. O.; BAG v. 3.6. 1969 - 1 ABR 3/69 ; GK/Kreutz, a. a. O.; Richardi/Thüsing, BetrVG, 14. Aufl., § 19 Rz. 51; Müller, Festschrift für Schnorr von Carolsfeld, S. 378).

    Ein weitergehender substantiierter Vortrag oder die Schlüssigkeit des Vorbringens sind nicht erforderlich (BAG v. 3.6. 1969, a. a. O.; GK/Kreutz, a. a. O.).

  • BAG, 13.10.2004 - 7 ABR 6/04

    Betriebsratswahl - ABM-Beschäftigte - Wahlberechtigung

    Das Arbeitsgericht muss wegen des in dieser Verfahrensart geltenden Untersuchungsgrundsatzes sämtliche Anfechtungsgründe von Amts wegen berücksichtigen, soweit der Vortrag der Beteiligten Anhaltspunkte liefert, unabhängig davon, ob sie sich darauf berufen (BAG 4. Dezember 1986 - 6 ABR 48/85 - BAGE 53, 385 = AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 13 = EzA BetrVG 1972 § 19 Nr. 24, zu II 4 c der Gründe; 3. Juni 1969 - 1 ABR 3/69 - BAGE 22, 38 = AP BetrVG § 18 Nr. 17, zu 1 der Gründe).
  • ArbG Stuttgart, 25.04.2019 - 21 BV 62/18

    Verkennung des Betriebsbegriffs - kausaler Anfechtungsgrund einer

    Es hat vielmehr sämtliche Anfechtungsgründe, auf die es im Laufe des Verfahrens stößt, von Amts wegen zu berücksichtigen (BAG, Beschluss vom 03.06.1969 - 1 ABR 3/69, Beschluss vom 04.12.1986 - 6 ABR 48/85; Fitting, aaO, § 19 Rz. 52).
  • BAG, 04.12.1986 - 6 ABR 48/85

    Gewerkschaft - Wahlanfechtungsverfahren - Anfechtung einer Wahl -

    Wenn das der Fall ist, so können nicht nur Anfechtungsgründe nachgeschoben werden, sondern das Gericht ist dann sogar gehalten, von Amts wegen allen für eine Wahlanfechtung in Betracht kommenden Wahlverstößen nachzugehen, die sich aus dem Vortrag der Beteiligten ergeben (BAGE 22, 38, 41 = AP Nr. 17 zu § 18 BetrVG; Dietz/Richardi, aaO, § 19 Rz 44, 48; Hess/Schlochauer/Glaubitz, aaO, § 19 Rz 33).
  • BVerwG, 13.05.1998 - 6 P 9.97

    Anfechtung einer Personalratswahl; Anfechtungsfrist; Anfechtungsgrund;

    Ist das der Fall, so steht nicht nur einem Nachschieben von Anfechtungsgründen nichts im Wege, sondern das Gericht ist dann sogar gehalten, von Amts wegen allen für eine Wahlanfechtung in Betracht kommenden Wahlverstößen nachzugehen, die sich aus dem Vortrag der Beteiligten ergeben (Beschluß vom 24. Mai 1965 - 1 ABR 1/65 - BAGE 17, 165, 168 f.; Beschluß vom 3. Juni 1969 - 1 ABR 3/69 - BAGE 22, 38, 40 f.; Beschluß vom 20. Juli 1982 - 1 ABR 19/81 - AP § 76 BetrVG Nr. 26; Beschluß vom 4. Dezember 1986 - 6 ABR 48/85 - AP § 19 BetrVG 1972 Nr. 13; ebenso Hess/Schlochauer/Glaubitz, Betriebsverfassungsgesetz, 5. Aufl. 1997, § 19 Rn. 33; Fitting, Betriebsverfassungsgesetz, 18. Aufl. 1996, § 19 Rn. 38).
  • LAG Niedersachsen, 03.09.2020 - 4 TaBV 45/19

    Unterrichtung ausländischer Arbeitnehmer über die Betriebsratswahl gem. § 24 Abs.

    Erforderlich und ausreichend ist es, wenn innerhalb der Anfechtungsfrist ein betriebsverfassungsrechtlich erheblicher Grund vorgetragen wird, der möglicherweise die Anfechtung rechtfertigt ( BAG 29. März 1974 - 1 ABR 27/73 ; 3. Juni 1969 - 1 ABR 3/69 ; 24. Mai 1965 - 1 ABR 1/65 ; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier/Schelz, 30. Aufl. 2020, BetrVG § 19 Rn. 39; GK-BetrVG/Kreutz, 10. Aufl. § 19 Rn. 94; Richardi/Thüsing, BetrVG, 16. Aufl. § 19 Rn. 57).

    Der Antragsteller muss innerhalb der Anfechtungsfrist einen Sachverhalt darlegen, der einen Anlass zu seiner Ansicht geben kann, es sei bei der Wahl gegen Vorschriften des Betriebsverfassungsrechts verstoßen worden ( BAG 3.Juni 1969 - 1 ABR 3/69 ).

  • BAG, 29.03.1974 - 1 ABR 27/73

    Wahlanfechtungsbefugnis - Einspruch gegen die Richtigkeit der Wählerliste -

    Zwar haben die Gerichte für Arbeits sachen grundsätzlich allen Mängeln einer Betriebsratswahl nachzugehen und zwar selbst dann, wenn ein Anfechtungs grund im Laufe des Verfahrehs fallen gelassen wird (BAG AP Nr. 3 zu § 18 BetrVG} BAG 12, 244 - AP Nr. 10 zu § 13 BetrVG} BAG 16, 8 - AP Nr. 4 zu § 4 BetrVG} BAG 22, 38 â- AP Nr. 17 zu § 18 BetrVG).
  • LAG Baden-Württemberg, 18.01.2012 - 20 TaBV 1/11

    Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder - Anfechtung der Wahl

    Falls vom Anfechtenden innerhalb der Anfechtungsfrist ein betriebsverfassungsrechtlich erheblicher Tatbestand geschildert wird, der für die Anfechtung nicht auf den ersten Blick erkennbar ganz unerheblich ist, muss das Gericht den weiteren im Verfahren hervortretenden Umständen, die möglicherweise eine Wahlanfechtung begründen können, von Amts wegen nachgehen (BAG 03.06.1969 - 1 ABR 3/69; Schaub-Koch, aaO, § 218 Rn. 21).
  • BAG, 04.10.1977 - 1 ABR 37/77

    Wahlvorstand - Wahlvorschlag - Unterzeichnung - Begrenzung der Frist - Frist für

  • LAG Niedersachsen, 11.09.2019 - 13 TaBV 85/18

    Nachträgliche Erhöhung der Zahl der Wahlvorstandsmitglieder; Gerichtliche

  • LAG Hamm, 18.03.2011 - 13 TaBV 98/10

    Ungültige Vorschlagsliste zur Betriebsratswahl bei irreführendem Kennwort;

  • BAG, 26.05.1988 - 1 ABR 11/87

    Einigungsstellenbeschluss über Sozialplan

  • BAG, 20.07.1982 - 1 ABR 19/81

    Betriebsratswahl - Wahlanfechtung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.1997 - 1 A 778/97

    Personalvertretungsrechtliches Wahlanfechtungsverfahren; Nachprüfung einer Wahl;

  • BAG, 13.03.1973 - 1 ABR 15/72

    Offizialmaxime - Beschlußverfahren - Tatsachenvortrag des Antragstellers -

  • LAG Baden-Württemberg, 04.07.2007 - 2 TaBV 3/06

    Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer - Anfechtung und Nichtigkeit der Wahl -

  • ArbG Köln, 25.11.2022 - 7 BV 98/22
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