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   BAG, 24.09.1970 - 5 AZR 54/70   

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BAG, 24.09.1970 - 5 AZR 54/70 (https://dejure.org/1970,1161)
BAG, Entscheidung vom 24.09.1970 - 5 AZR 54/70 (https://dejure.org/1970,1161)
BAG, Entscheidung vom 24. September 1970 - 5 AZR 54/70 (https://dejure.org/1970,1161)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wahrung der Klagefrist - Kündigungsschutzklage - Einrede des Schiedsvertrages - Schiedsklage

Papierfundstellen

  • BAGE 22, 441
  • NJW 1971, 213
  • MDR 1971, 248
  • BB 1971, 86
  • DB 1971, 152
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 16.04.1959 - 2 AZR 227/58

    Einreichung der Kündigungsschutzklage - Örtlich unzuständiges ArbG -

    Auszug aus BAG, 24.09.1970 - 5 AZR 54/70
    Nach der Rcchtspiechung dos Bundesarbeitsgerichts bleibt die fnstwahrendc Wirkung der rechtzeitigen Klageeinreichung auch dann erhalten, wenn die Kündigungsschutzklagedeinem örtlich unzuständigen Arbeitsgericht eingereicht worden ist, von diesem aber an das zuständige Gericht abgegeben wird (BAG 7, 339 AP Nr. 16 zu § 3 KSchG).
  • BAG, 14.07.1967 - 3 AZR 436/66

    Feiertagsbezahlung

    Auszug aus BAG, 24.09.1970 - 5 AZR 54/70
    verhandlung durch Versauramsurteil nach den §§ 331, 557 ZPO (vgl. BGHZ 57, 79 ff , BAG-Urteil vom 14. Juli 1967 - 3 AZR 436/66 -) Die Nachprüfung ergibt dio Notwendigkeit, dem Revisionsantrag zu entsprechen 1 Die formellen Erfordernisse der Aufhebungsklage nach 110 ArbGG sind erfüllt.
  • BAG, 13.03.1997 - 2 AZR 512/96

    Kündigungsschutzklage und allgmeine Feststellungsklage nach § 256 ZPO

    Die Bestimmung des § 6 Satz 1 KSchG will gerade eine nachträgliche Berufung darauf zulassen, eine Kündigung sei sozial nicht gerechtfertigt, wobei für die rechtzeitige Anrufung des Arbeitsgerichts nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts selbst eine unzulässige Klage (zunächst) ausreicht (BAG, Urteile vom 16. April 1959 - 2 AZR 227/58 - AP Nr. 16 zu § 3 KSchG; vom 24. September 1970 - 5 AZR 54/70 - AP Nr. 37, aaO.; vom 10. Dezember 1970 - 2 AZR 82/70 - AP Nr. 40, aaO.; vom 26. Juni 1986 - 2 AZR 358/85 - AP Nr. 14 zu § 4 KSchG 1969; vom 6. August 1987 - 2 AZR 553/86 - n.v.).
  • BAG, 10.12.2020 - 2 AZR 308/20

    Kündigungsschutzklage - Wirksamkeitsfiktion - Verwirkung

    auch BAG 11. Juli 1990 - 5 AZR 609/89 - zu II der Gründe, BAGE 65, 264; aA BAG 21. August 2008 - 8 AZR 201/07 - Rn. 39; 24. September 1970 - 5 AZR 54/70 - zu 2 der Gründe, BAGE 22, 441; zu § 204 Abs. 2 BGB als einer abweichenden Regelung der - fortbestehenden - materiell-rechtlichen Wirkung der prozessual rückwirkend entfallenden Klageerhebung vgl. BT-Drs. 14/6857 S. 44; BGH 20. Dezember 2018 - III ZR 17/18 - Rn. 12; MüKoBGB/Grothe 8. Aufl. § 204 Rn. 73) .

    Vielmehr ist § 6 Satz 1 KSchG im Einklang mit der den Weg einer weiteren Klage eröffnenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. 15. September 1977 - 2 AZR 333/76 - zu I der Gründe; 10. Dezember 1970 - 2 AZR 82/70 - zu I 2 c der Gründe, BAGE 23, 139; 24. September 1970 - 5 AZR 54/70 - zu 2 der Gründe, BAGE 22, 441) so zu lesen, dass er in sämtlichen Rechtsstreiten Anwendung findet, die die Kündigung zum Streitgegenstand haben, deren Rechtsunwirksamkeit der Arbeitnehmer rechtzeitig - und sei es in einem formal anderen Verfahren - durch eine Klage zum Arbeitsgericht, eine Klageerweiterung in einem Berufungsverfahren (§§ 524, 533 ZPO) oder die Anrufung eines Schiedsgerichts (§ 101 Abs. 2 ArbGG) bzw. Schlichtungsausschusses (§ 111 Abs. 2 ArbGG) geltend gemacht hat.

    Allerdings darf der Arbeitnehmer sich mit einer neuen Klage nicht unbegrenzt Zeit lassen (insoweit schon BAG 10. Dezember 1970 - 2 AZR 82/70 - zu I 2 c der Gründe, BAGE 23, 139; 24. September 1970 - 5 AZR 54/70 - zu 2 der Gründe, BAGE 22, 441) .

  • BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 467/92

    Klagefrist; eventuelle subjektive Klagehäufung

    Die Kündigungsschutzklage ist auch dann rechtzeitig eingelegt, wenn sie zwar bei einem örtlich unzuständigen Gericht erhoben worden ist, jedoch nach § 281 ZPO an das örtlich zuständige Gericht verwiesen wird, wobei selbst eine Verweisung nach Ablauf der Dreiwochenfrist unschädlich ist (BAGE 7, 339 = AP Nr. 16 zu § 3 KSchG, mit zustimmender Anmerkung von Herschel; BAGE 22, 441, 444 [BAG 24.09.1970 - 5 AZR 54/70] = AP Nr. 37 zu § 3 KSchG, zu 2 der Gründe; BAG Urteil vom 15. September 1977 - 2 AZR 333/76 -, n. v., zu I 2 der Gründe; Hueck/von Hoyningen-Huene, KSchG, 11. Aufl., § 4 Rz 57; Herschel/Löwisch, KSchG, 6. Aufl., § 4 Rz 19; KR-Friedrich, 3. Aufl., § 4 Rz 181; Knorr/Bichlmeier/Kremhelmer, Kündigungsrecht, 3. Aufl., 11. Kapitel Rz 9; Stahlhacke/Preis, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 5. Aufl., Rz 1100; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 7. Aufl., § 136 I 4 b); denn es handelt sich um ein einheitliches Verfahren, das in der Lage fortgesetzt wird, in der es sich bei der Verweisung befand.

    bb) Auch unzulässige Klagen können die Frist des § 4 Satz 1 KSchG wahren (vgl. BAGE 7, 339 = AP Nr. 16 zu § 3 KSchG; BAGE 22, 441, 444 [BAG 24.09.1970 - 5 AZR 54/70] = AP Nr. 37 zu § 3 KSchG, zu 2 der Gründe, und BAG Urteil vom 15. September 1977 - 2 AZR 333/76 -, n. v., zu I 2 der Gründe, bei Klagen vor dem unzuständigen Gericht; BAGE 23, 139, 144 f. = AP Nr. 40 zu § 3 KSchG, zu I 2 c der Gründe, bei einer unzulässigen Klageerweiterung; BAGE 52, 263, 266 ff. [BAG 26.06.1986 - 2 AZR 358/85] = AP Nr. 14 zu § 4 KSchG 1969, zu B II der Gründe, bei einer nicht unterschriebenen Klage, wenn der Beklagte eine rechtzeitige Rüge unterläßt, obwohl ihm der Mangel bekannt war oder bekannt sein mußte).

  • LAG Köln, 17.05.2016 - 12 Sa 991/15

    Rechtsfolgen der fehlenden Wiedergabe der ehrenamtlichen Richter im Urteilsrubrum

    Will ein Arbeitnehmer - im Anwendungsbereich des NV-Bühne - die Unwirksamkeit einer Befristungsabrede neben der Unwirksamkeit der Nichtverlängerungsmitteilung geltend machen, hat er innerhalb der gesetzlichen 3-Wochen-Frist eine Befristungskontrollklage zum Bühnenschiedsgericht nach § 17 Satz 1 TzBfG zu erheben - gerichtet auf die Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis aufgrund der Befristung nicht beendet worden ist (vgl. BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 665/11 - Rn. 29, BAGE 145, 142; 24. September 1970 - 5 AZR 54/70 - BAGE 22, 441).

    a) Will ein Arbeitnehmer - im Anwendungsbereich des NV-Bühne - die Unwirksamkeit einer Befristungsabrede neben der Unwirksamkeit der Nichtverlängerungsmitteilung geltend machen, hat er innerhalb der gesetzlichen 3-Wochen-Frist eine Befristungskontrollklage zum Bühnenschiedsgericht nach § 17 Satz 1 TzBfG zu erheben - gerichtet auf die Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis aufgrund der Befristung nicht beendet worden ist (vgl. BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 665/11 - Rn. 29, BAGE 145, 142; 24. September 1970 - 5 AZR 54/70 - BAGE 22, 441) .

  • LAG Hamm, 02.07.1992 - 17 Sa 205/92

    Kündigungsschutzklage; Klagefrist; Klagehäufung; Außerordentliche Kündigung;

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  • BAG, 08.03.1976 - 5 AZR 361/75

    Ausschlußfristen - Wahrung einer tariflichen Ausschlußfrist durch einfachen Brief

    Das teilweise für die Gegenansicht angeführte Urteil BAG 22, 441 444 / = AP Nr. 37 zu § 3 KSchG zu 2 der Gründe 7 steht nicht entgegen; es betrifft die Frist des § 4 (früher § 3) KSchG, der eine Klage vorschreibt.
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