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   BAG, 08.02.1972 - 1 AZR 189/71   

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https://dejure.org/1972,103
BAG, 08.02.1972 - 1 AZR 189/71 (https://dejure.org/1972,103)
BAG, Entscheidung vom 08.02.1972 - 1 AZR 189/71 (https://dejure.org/1972,103)
BAG, Entscheidung vom 08. Februar 1972 - 1 AZR 189/71 (https://dejure.org/1972,103)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 24, 112
  • NJW 1972, 1214
  • MDR 1972, 638
  • VersR 1972, 672
  • DB 1972, 931
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 23.06.1960 - 5 AZR 560/58

    Zeugnis - Unterlage für neue Bewerbung - Unterrichtung eines Dritten -

    Auszug aus BAG, 08.02.1972 - 1 AZR 189/71
    Bei der Wertung der Tragweite eines Zeugnisses gilt zu nächst, daß dieses wahr sein muß, auch wenn es von verständigem Wohlwollen gegenüber dem Arbeitnehmer getragen sein und ihm das weitere Fortkommen nicht ungerechtfertigt erschweren soll (BAG 9, 289 [292, 2933 = AP Nr. 1 zu § 73 H G B ; BGH AP Nr. 10 zu 13 § 826 BGB).
  • BAG, 11.12.2012 - 9 AZR 227/11

    Arbeitszeugnis - kein Anspruch auf Dank

    Das Zeugnis dient dem Arbeitnehmer vor allem als Bewerbungsunterlage und ist insoweit Dritten, insbesondere möglichen künftigen Arbeitgebern, Grundlage für ihre Personalauswahl (BAG 14. Oktober 2003 - 9 AZR 12/03 - zu III 2 der Gründe, BAGE 108, 86; vgl. auch bereits BAG 8. Februar 1972 - 1 AZR 189/71 - BAGE 24, 112, 115) .

    Ein Zeugnis soll zwar von verständigem Wohlwollen gegenüber dem Arbeitnehmer getragen sein und ihm das weitere Fortkommen nicht ungerechtfertigt erschweren (vgl. BAG 8. Februar 1972 - 1 AZR 189/71 - BAGE 24, 112, 114 f. mwN) .

    Ein Zeugnis muss nur im Rahmen der Wahrheit verständig wohlwollend sein (st. Rspr., vgl. BAG 9. September 1992 - 5 AZR 509/91 - zu III der Gründe, AP BGB § 630 Nr. 19 = EzA BGB § 630 Nr. 15; 8. Februar 1972 - 1 AZR 189/71 - aaO) .

  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 12/03

    Qualifiziertes Zeugnis - Darlegungs- und Beweislast

    Dem Arbeitnehmer gibt es zugleich Aufschluss, wie der Arbeitgeber seine Leistung beurteilt (BAG 8. Februar 1972 - 1 AZR 189/71 - BAGE 24, 112, 115).
  • BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 386/10

    Zeugnis - Geheimcode - Zeugnisklarheit

    Dem Arbeitnehmer gibt es zugleich Aufschluss darüber, wie der Arbeitgeber seine Leistung beurteilt (vgl. bereits BAG 8. Februar 1972 - 1 AZR 189/71  - BAGE 24, 112 ) .

    Im Gegenteil entschied es in einem Schadensersatzprozess, dass sich der Arbeitgeber mangels entgegenstehender Vorbehalte an der Beurteilung: "... haben wir ... als einen fleißigen, ehrlichen und gewissenhaften Mitarbeiter kennen gelernt", festhalten lassen müsse und deshalb auch einen schon früher festgestellten Inventurfehlbetrag nicht aus Mankohaftung nach dessen Ausscheiden verlangen könne (vgl. BAG 8. Februar 1972 - 1 AZR 189/71 - BAGE 24, 112) .

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