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   BAG, 23.12.1971 - 1 AZR 126/71   

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https://dejure.org/1971,1069
BAG, 23.12.1971 - 1 AZR 126/71 (https://dejure.org/1971,1069)
BAG, Entscheidung vom 23.12.1971 - 1 AZR 126/71 (https://dejure.org/1971,1069)
BAG, Entscheidung vom 23. Dezember 1971 - 1 AZR 126/71 (https://dejure.org/1971,1069)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fortsetzungskrankheit - Arbeitsgemeinschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 24, 90
  • NJW 1972, 888 (Ls.)
  • DB 1972, 733
  • DB 1972, 734
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 20.12.1966 - 3 RK 84/64

    Zugehörigkeit aller im Betrieb beschäftigten Versicherungspflichtigen zur

    Auszug aus BAG, 23.12.1971 - 1 AZR 126/71
    151 Zu Unrecht beruft sich die Beklagte demgegenüber auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (3 RK 84/64 vom 20o Dezember 1966 /SozR Nr» 2 zu § 245 RVO/ und 3 RK 110/64 vom 30» Mai 1967 /nicht veröffentlicht/)° Das Bundessozialgericht hat in den beiden Urteilen nichts anderes angenommen-, als was auch im Streitfall anzunehmen ist, daß nämlich neben dem Arbeitsverhältnis zur Arbeitsgemeinschaft ein Arbeitsverhältnis zu dem abstellenden Arbeitgeber bestand» Allerdings unterscheidet sich der Streitfall von den Fällen., über die das Bundessozialgericht entschieden hat, in einem Punkt; In den vom Buny dessozialgericht entschiedenen Fällen durfte die Arbeits gemeinschaft nicht ohne Zustimmung des Stamm-Arbeitgebers kündigen» Der Stamm-Arbeitgeber, der mit der Arbeitsgemeinschaft eine solche Vereinbarung trifft, kann von vornherein nicht in die Zwangslage kommen, wie sie auf So 7 der Revisionsbegründung geschildert wird, daß nämlich die Arbeitsgemeinschaft sich ihrer Lohnfortzahlungs pflicht entziehen und diese auf den Stamm-Arbeitgeber überwälzen kann» Ob und inwiev/eit die Arbeitsgemeinschaft auch in einem solchen Falle etwa unter dem Gesichtspunkt des arglistigen Handelns allerdings allein zur Entgeltfortzahlung verpflichtet wäre, braucht hier nicht entschieden zu werden».
  • BSG, 30.05.1967 - 3 RK 110/64
    Auszug aus BAG, 23.12.1971 - 1 AZR 126/71
    151 Zu Unrecht beruft sich die Beklagte demgegenüber auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (3 RK 84/64 vom 20o Dezember 1966 /SozR Nr» 2 zu § 245 RVO/ und 3 RK 110/64 vom 30» Mai 1967 /nicht veröffentlicht/)° Das Bundessozialgericht hat in den beiden Urteilen nichts anderes angenommen-, als was auch im Streitfall anzunehmen ist, daß nämlich neben dem Arbeitsverhältnis zur Arbeitsgemeinschaft ein Arbeitsverhältnis zu dem abstellenden Arbeitgeber bestand» Allerdings unterscheidet sich der Streitfall von den Fällen., über die das Bundessozialgericht entschieden hat, in einem Punkt; In den vom Buny dessozialgericht entschiedenen Fällen durfte die Arbeits gemeinschaft nicht ohne Zustimmung des Stamm-Arbeitgebers kündigen» Der Stamm-Arbeitgeber, der mit der Arbeitsgemeinschaft eine solche Vereinbarung trifft, kann von vornherein nicht in die Zwangslage kommen, wie sie auf So 7 der Revisionsbegründung geschildert wird, daß nämlich die Arbeitsgemeinschaft sich ihrer Lohnfortzahlungs pflicht entziehen und diese auf den Stamm-Arbeitgeber überwälzen kann» Ob und inwiev/eit die Arbeitsgemeinschaft auch in einem solchen Falle etwa unter dem Gesichtspunkt des arglistigen Handelns allerdings allein zur Entgeltfortzahlung verpflichtet wäre, braucht hier nicht entschieden zu werden».
  • BAG, 20.08.2003 - 5 AZR 436/02

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Wartezeit

    Beziehen sich die Arbeitsunfähigkeitszeiten dagegen auf verschiedene Arbeitsverhältnisse, entstehen jeweils neue Ansprüche nach § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG (vgl. BAG 23. Dezember 1971 - 1 AZR 126/71 - BAGE 24, 90, 93 f. = AP LohnFG § 1 Nr. 10 = EzA LohnFG § 1 Nr. 13; 2. März 1983 - 5 AZR 194/80 - BAGE 42, 65, 67 ff. = AP LohnFG § 1 Nr. 51 = EzA LohnFG § 1 Nr. 65).
  • BAG, 02.03.1983 - 5 AZR 194/80

    Lohnfortzahlung - Lohnfortzahlungsanspruch - Arbeitsunfähigkeit - Krankheitsfall

    Die bisherigen Entscheidungen zur Berechnung der Sechs-Wochen-Frist des § 1 LohnFG betrafen Fälle, in denen der Arbeiter ein Arbeitsverhältnis zu einem anderen Arbeitgeber begründet hatte und in diesem zweiten Arbeitsverhältnis LohnfortzahlungsanSprüche geltend machte (vgl. BAG 24, 90 = AP Nr. 10 zu § 1 LohnFG mit zust. Anm. von Meisel zum Fall des Wechsels zu einer Arbeitsgemeinschaft und zur Rückkehr in das Stammarbeiterverhältnis; BAG AP Nr. 11 zu § 1 LohnFG mit 6.
  • BAG, 06.09.1989 - 5 AZR 621/88

    Gehaltsfortzahlung: Beginn bei Arbeitsunfähigkeit

    Diese Grundsätze haben der Erste wie auch der erkennende Senat mehrfach für Anwendungsfälle des § 1 Abs. 1 LFZG entwickelt (BAGE 24, 90, 93 = AP Nr. 10 zu § 1 LohnFG, zu 2 der Gründe, mit zustimmender Anmerkung von Meisel; BAG Urteil vom 13. Januar 1972 - 5 AZR 314/71 - AP Nr. 11 zu § 1 LohnFG, mit zustimmender Anmerkung von Paulsdorff; BAGE 42, 65, 67 f. = AP Nr. 51 zu § 1 LohnFG, zu 2a der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 11.03.1996 - 11 TaBV 92/95
    Nach § 9 Nr. 2.1 Satz 2 BRTV-Bau tritt der Arbeitnehmer mit der Arbeitsaufnahme in ein Arbeitsverhältnis zur Arbeitsgemeinschaft, während gem. § 9 Nr. 2.1 Satz 1 BRTV-Bau für die Dauer der Freistellung sein Arbeitsverhältnis zu seinem eigentlichen Arbeitgeber, dem Stammbetrieb, ruht (vgl. auch BAG v. 23.12.1971 ? 1 AZR 126/71 ? in EzA § 1 LohnFG Nr. 13; BAG v. 26.02.1987 ? 2 AZR 177/86 ? in EzA § 1 KSchG Soziale Auswahl Nr. 24).
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