Rechtsprechung
   BAG, 18.09.1973 - 1 ABR 7/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,506
BAG, 18.09.1973 - 1 ABR 7/73 (https://dejure.org/1973,506)
BAG, Entscheidung vom 18.09.1973 - 1 ABR 7/73 (https://dejure.org/1973,506)
BAG, Entscheidung vom 18. September 1973 - 1 ABR 7/73 (https://dejure.org/1973,506)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1973,506) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 25, 292
  • NJW 1974, 333
  • DB 1974, 143
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 11.07.1972 - 1 ABR 2/72

    Betriebsrat - Leistungszulage - Tarifgehalt

    Auszug aus BAG, 18.09.1973 - 1 ABR 7/73
    Das in § 80 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 BetrVG 1972 neu eingefügte Wort "jederzeit" bedeutet, daß der Betriebsrat bei Durchführung seiner ihm obliegenden Aufgaben auch dann tätig werden kann, wenn keine bestimmten Verdachtsmomente eines erfolgten oder drohenden Verstoßes gegen die zugunsten der Arbeitnehmer ergangenen Regelungen vorgetragen werden (Bestätigung des Beschlusses vom 11. Juli 1972 - 1 ABR 2/72 - /"demnächst AP Nr. 1 zu § 80 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt 7)- .

    Der Senat hat sich schon in seinem Beschluß vom 11.Juli 1972 - 1 ABR 2/72 - (demnächst AP Nr. 1. zu § 8 o BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt) mit der Frage befaßt, welche Bedeutung dem neu eingefügten Wort "jederzeit" zukommt.

    Der innere Grund für diese entgegen, dem bisherigen Recht weitgehende Regelung des Informationsrechts ist nach dem Beschluß des Senats vom 11. Juli 1972 (- 1 ABR 2/72 - aaO.) die dem Betriebsrat gegenüber den Arbeitnehmern ob liegende soziale Sehützfunkttonl Sie besteht gegenüber allen vom Betriebsverfassungsgesetz erfaßten Arbeitnehmern, also mit Ausnahme des in § 5 Abs. 3 BetrVG 1972 aufgeführten Personenkreises der leitenden Angestellten, auch gegenüber den übertariflich bezahlten und den außertariflichen Angestellten.

  • BAG, 12.07.1957 - 1 ABR 6/56

    Betriebsrat - Einsichtnahme in Unterlagen - Begründete Vermutung - Verstoß gegen

    Auszug aus BAG, 18.09.1973 - 1 ABR 7/73
    Der Senat hat damit seine frühere Rechtsprechung zu § 54 Abs. 2 BetrVG 1952 (BAG 4, 217 » AP Nr. 1 zu § 54 BetrVG) aufgegeben, nach der der Betriebsrat die Einsicht in die Unterlagen nur verlangen kann, wenn er eine begründete Vermutung eines erfolgten oder drohenden Verstoßes gegen die in § 54 Abs. 1 Buchst, b BetrVG 1952 genannten Normen oder Mängel oder Mißstände im Betrieb schlüssig behauptet.
  • BGH, 02.04.1957 - VI ZR 9/56

    Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus BAG, 18.09.1973 - 1 ABR 7/73
    Er gilt nur, soweit nicht die Rechte an derer verletzt und nicht gegen die verfassungsgemäße Ordnung oder das Sittengesetz verstoßen wird (BGHZ 24, 72 CTS>J\ BGHZ 27, 284 "2 8 9, 29 o /).
  • BAG, 09.11.1972 - 5 AZR 224/72

    Gehaltserhöhung - Lohnniveau

    Auszug aus BAG, 18.09.1973 - 1 ABR 7/73
    Ihre Gewährung erfolgt im allgemeinen nach generalisierenden Grundsätzen unterschiedlicher Art. Dann ist aber nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG Urteil vom 9. November 1972 - 5 AZR 224/72 = AP Ir. 36 zu § 242 BGB Gleichbehandlung mit Anmerkung von G. Hueck und Urteil vom Io. April 1973 - 4 AZR 18o/72 dem nächst AP Ir. 38 zu § 242 BGB Gleichbehandlung) insbesondere, wenn es sich um eine sogenannte arbeitsvertragliche Einheitsregelung handelt, der arbeitsrechtliche Grundsatz der Gleichbehandlung zu beachten.
  • BGH, 20.05.1958 - VI ZR 104/57

    Tonbandaufnahme - Allgemeines Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus BAG, 18.09.1973 - 1 ABR 7/73
    Er gilt nur, soweit nicht die Rechte an derer verletzt und nicht gegen die verfassungsgemäße Ordnung oder das Sittengesetz verstoßen wird (BGHZ 24, 72 CTS>J\ BGHZ 27, 284 "2 8 9, 29 o /).
  • BAG, 04.05.1962 - 1 AZR 250/61

    Grundsatz der Vertragsfreiheit - Grundsatz der Gleichbehandlung - Gebiet der

    Auszug aus BAG, 18.09.1973 - 1 ABR 7/73
    So darf nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 13» 1o3 = AP Nr. 32 zu § 242 BGB Gleichbehandlung und BAG AP Nr. 36 und demnächst Nr. 38 zu § 242 BGB Gleichbehandlung) wenn von einem bestimmten Zeitpunkt an die Gehäter der außertariflichen Angestellten allgemein erhöht werden, ein außertariflicher Angestellter jedenfalls nicht insoweit von Gehaltserhöhungen ausgenommen werden als in den individuell unterschiedlichen Anhebungen für diesen Personenkreis auch ein "Grundbetrag" wegen der Steigerung des Lohn- und Preisniveaus enthalten ist.
  • BAG, 06.05.2003 - 1 ABR 13/02

    Auskunftsanspruch bei "Vertrauensarbeitszeit

    Für die Überwachungsaufgabe nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG genügt es, daß die Geltung eines Tarifvertrags auf einer generellen vertraglichen Bezugnahme beruht (Fitting BetrVG 21. Aufl. § 80 Rn. 11; Richardi/Thüsing in Richardi BetrVG 8. Aufl. § 80 Rn. 12; Kraft GK-BetrVG 7. Aufl. § 80 Rn. 20; DKK-Buschmann 8. Aufl. § 80 Rn. 11; für das Einblicksrecht nach § 80 Abs. 2 Satz 2 BetrVG vgl. BAG 18. September 1973 - 1 ABR 7/73 - BAGE 25, 292, 298 f., zu II 5 der Gründe).
  • BAG, 12.03.2019 - 1 ABR 42/17

    Unterlassungsansprüche - unzulässige Rechtsausübung

    (2) Das Verbot der unzulässigen Rechtsausübung gilt gemäß § 2 Abs. 1 BetrVG auch im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat (vgl. BAG 19. Februar 2008 - 1 ABR 84/06 - Rn. 24; 13. Februar 2007 - 1 ABR 14/06 - Rn. 25, BAGE 121, 139; 14. Mai 1987 - 6 ABR 39/84 - zu II 3 der Gründe mwN; 12. Februar 1980 - 6 ABR 2/78 - zu II 3 e der Gründe; 18. September 1973 - 1 ABR 7/73 - zu III 3 der Gründe, BAGE 25, 292) .
  • BAG, 16.08.1995 - 7 ABR 63/94

    Anwesenheitsrecht bei Einsichtnahme in Bruttolohnlisten

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat in kleineren Betrieben anstelle des dort fehlenden Betriebsausschusses der die laufenden Geschäfte führende Betriebsratsvorsitzende bzw. dessen Stellvertreter oder ein anderes beauftragtes Betriebsratsmitglied, dem nicht die Führung der laufenden Geschäfte übertragen sein muß, dieses Einblicksrecht in die Bruttolohn- und gehaltslisten der Arbeitnehmer (vgl. BAG Beschluß vom 23. Februar 1973 - 1 ABR 17/72 - AP Nr. 2 zu § 80 BetrVG; Beschluß vom 18. September 1973, BAGE 25, 292 = AP Nr. 3 zu § 80 BetrVG; Beschluß vom 18. September 1973, BAGE 25, 301 = AP Nr. 4 zu § 80 BetrVG mit Anmerkung Richardi; Beschluß vom 15. Juni 1976 - 1 ABR 116/74 - AP Nr. 9 zu § 80 BetrVG; Beschluß vom 10. Februar 1987 - 1 ABR 43/84 - AP Nr. 27 zu § 80 BetrVG).
  • BAG, 30.06.1981 - 1 ABR 26/79

    Einblicksrecht - Vergütungsbestandteil - AUßertarifliche Vergütung -

    Seine frühere gegenteilige Rechtsprechung (Beschluß vom 18. September 1973 - 1 ABR 7/73-, BAG 25, 292 = AP Nr. 3 zu§ 80 BetrVG 1972 und vom28. Mai 1974 - 1 ABR 101/73 -, AP Nr. 7 zu § 80 BetrVG 1972) gibt der Senat auf.

    Sie würden regelmäßig nach allgemeinen Grundsätzen gewährt, so daß der Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten sei (Beschluß vom 18. September 1973 - 1 ABR 7/73 -, BAG 25, 292 /298 f j - AP Nr. 3 zu § 80 BetrVG 1972 /zu III 5 der Gründ/).

    Die Schutzfunktion des Betriebsrates besteht auch gegenüber außertariflichen Angestellten (BAG 25, 292 £2987 = AP Nr. 3 zu § 80 BetrVG 1972 /zu III 4 der Gründe/7).

    Seine in der Entscheidung vom 18. September 1973 (BAG 25, 292 = AP Nr. 3 zu § 80 BetrVG 1972) zum Ausdruck gekommene gegenteilige Rechtsansicht gibt der Senat auf.

    Der Senat hat schon in seiner Entscheidung vom 18. September 1973 (aaO /zu III 7 der Gründ£7) ausgesprochen, daß 13.

  • BAG, 21.08.1990 - 1 ABR 72/89

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates - Lohnfestsetzung - Festlegung des

    AT-Angestellte sind Angestellte, die kraft ihrer Tätigkeit nicht mehr unter den persönlichen Geltungsbereich des einschlägigen Tarifvertrags fallen, andererseits aber noch nicht zum Personenkreis des § 5 Abs. 3 BetrVG gehören (Senatsbeschlüsse vom 18. September 1973, BAGE 25, 292 = AP Nr. 3 zu § 80 BetrVG 1972 und 28. Mai 1974 - 1 ABR 22/73 - AP Nr. 6 zu § 80 BetrVG 1972).
  • BAG, 21.01.1982 - 6 ABR 17/79

    Jugendvertretung - Betriebsrat

    oder erfolgten Verstoßes gegen die zugunsten der Arbeitnehmer ergangenen Regelungen vorliegen (BAG 24, 349, AP Nr. 1 zu § 80 BetrVG 1972; BAG 25, 292, AP Nr. 3 zu § 80 BetrVG 1972; AP Nr. 12 zu § 80 BetrVG 1972; Beschlüsse vom 30. Juni 1981 - 1 ABR 26/79 -, AP Nr. 15 zu § 80 BetrVG 1972 und 3. Dezember 1981 - 6 ABR 60/79 -, AP Nr. 16 zu § 80 BetrVG 1972; Dietz/ Richardi, BetrVG, 5. Aufl., § 80 Rdnr. 9; GK-Thiele, BetrVG, 2. Bearbeitung, § 80 Rdnr. 15 f.).

    § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG (BAG 25, 292 = AP Nr. 3 zu § 80 BetrVG 1972).

    Sie besteht gegenüber allen vom Betriebsverfassungsgesetz erfaßten Arbeitnehmern (BAG 24, 349, AP Nr. 1 und BAG 25, 292, AP Nr. 3 zu § 80 BetrVG 1972; AP Nr. 6 zu § 65 BetrVG 1972).

  • BAG, 05.02.1991 - 1 ABR 24/90

    Unterrichtung des Betriebsrats bei Fehlen eines Wirtschaftsausschusses

    Der Senat hat entschieden, daß auch in diesen Fällen dem Betriebsrat das Einsichtsrecht zusteht, dieses aber nur vom Betriebsratsvorsitzenden oder einem anderen beauftragten Mitglied des Betriebsrats wahrgenommen werden kann (Beschluß vom 23. Februar 1973, BAGE 25, 75 = AP Nr. 2 zu § 80 BetrVG 1972; Beschluß vom 18. September 1973, BAGE 25, 292 [BAG 18.09.1973 - 1 ABR 7/73] = AP Nr. 3 zu § 80 BetrVG 1972).
  • BAG, 15.06.1976 - 1 ABR 116/74

    Einblicksrecht des Betriebsrats in Bruttolohn- und gehaltslisten

    Richtig ist zwar, daß der Gesetzgeber dem Betriebsrat in § 80 Abs. 2 Satz 1 -und 2 Halbsatz 1 BetrVG zur ordnungsgemäßgen Durchführung seiner Aufgaben ein weitgehendes Informationsrecht eingeräumt hat, das den Arbeitgeber verpflichtet, dem Betriebsrat auf Verlangen jederzeit die zur Durchführung seiner Aufgaben erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen (vgl. u. a. Beschluß vom 23 Februar 1973 - 1 ABR 17/72 - = AP Nr. 2 zu § 80 BetrVG 1972; sowie die Beschlüsse vom 18. September 1973 - 1 ABR 7/73 - = AP Nr. 3 zu § 80 BetrVG 1972 und - 1 ABR 17/73 - = AP Nr. 4 zu § 80 BetrVG 1972, alle zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; AP Nr. 6 und 7 zu § 80 BetrVG 1972).

    Danach sind in Betrieben, in denen ein Betriebsausschuß gebildet werden muß, der Betriebsausschuß, in kleineren Betrieben - wie es hier der Fall ist - der Betriebsratsvorsitzende oder ein anderes von dem Betriebsrat beauftragtes Betriebsratsmitglied berechtigt, Einblick in die Bruttolohn- und -gehaltslisten zu nehmen (Beschluß vom 23« Februar 1973 - 1 ABR 17/72 -, aaO, so wie die Beschlüsse vom 18. September 1973 - 1 ABR 7/73 - und - 1 ABR 17/73 -» aaO).

    Der Senat hat in den erwähnten Senatsbeschlüssen vom 18. September 1973 - 1 ABR 7/73 - und - 1 ABR 17/73 - (aaO) ausgesprochen, daß in kleineren Betrieben, in denen ein Betriebsausschuß nicht besteht, der Betriebsratsvorsitzende oder ein anderes vom Betriebsrat beauftragtes Mitglied und nicht der gesamte Betriebsrat Einblick in die Bruttolohn- und -gehaltslisten nehmen kann.

  • BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 63/87

    Anschlußrechtsbeschwerde - Betriebsvereinbarung

    Der Senat hat weiterhin mehrfach ausgesprochen, daß gegenüber dem kollektivrechtlich begründeten Einsichtsrecht die Individualinteressen zurückzutreten haben (BAGE 25, 292, 300 [BAG 18.09.1973 - 1 ABR 7/73] = AP Nr. 3 zu § 80 BetrVG 1972, zu III 7 der Gründe; Beschluß vom 30. April 1974 - 1 ABR 33/73 - AP Nr. 1 zu § 118 BetrVG 1972; BAGE 35, 342, 351, 352 = AP Nr. 15 zu § 80 BetrVG 1972, zu B IV der Gründe).
  • BAG, 30.04.1974 - 1 ABR 33/73

    Einblicksrecht - Bruttolohnlisten - Gehaltslisten - Tendenzunternehmen

    Die grundlegende Frage des anhängigen Verfahrens, ob der Betriebsrat (Betriebsausschuß) eia Tolles Einblicks recht in die Listen der Bruttolohn- und -gehaltslisten der übertariflich bezahlten Arbeitnehmer zusteht, hat der Senat bereits in seinem Beschluß vom 18. September 1973 - 1 ABR 7/73 - ([demnächst] AP Nr. 3 zu § 8o BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt) bejaht.

    Diese vom Landesarbeitsgericht vertretene Auffassung entspricht gleichfalls der seitherigen Rechtsprechung des Senats (Beschluß vöm 11. Juli 1972 - 1 AHR 2/72 - in AP Nr. 1 zu § 8o BetrVG 1972; Beschluß vom 23. Februar 1973 - 1 ABR 17/72 - [demnächst] AS Nr. 2 zu § 8o BetrVG 1972, die Beschlüsse vom 18. September 1973 - 1 ABR 7/73 - [dem nächst] AP Nr. 3 zu § 8o BetrVG 1972 und - 1 ABR 17/73 - [demnächst] AP Nr. A zu § 8o BetrVG 1972 - diese Beschlüsse sind auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt - sowie der Beschluß vom 29. März 1974- - 1 ABR 4/73 -).

    Die hierzu vom Landesarbeitsgericht gemachten Ausführungen stehen gleichfalls im Einklang mit der von dem Senat in seinem Beschluß vom 18. September 1973 - 1 ABR 7/73 - vertretenen Auffassung.

    Der Rechtsbeschwerde kann auch nicht gefolgt werden, wenn sie demgegenüber meint, diese Auslegung verstoße gegen das aus' Artikel 2 Abs. 1 GG abzuleitende Rechtsprinzip der Vertragsfreiheit und verletze das in dieser Bestimmung des Grundgesetzes ebenfalls geschützte Recht des Einzelnen auf Schutz seiner IndividualspheDiWser: Ansicht ist der Senat schon in seiner Entscheidung vom 18. September 1973; - 1 ABR 7/73 -, entgegengetreten.

  • BAG, 14.02.1978 - 1 AZR 76/76

    Rechtswidrige Arbeitsniederlegung betriebsbedingt gekündigter Arbeitnehmer

  • BAG, 05.02.1991 - 1 ABR 32/90

    Rechtskraftwirkung gegenüber Betriebserwerber

  • BAG, 17.01.1989 - 1 AZR 805/87

    Rechtsgrundlage und Voraussetzungen für das Recht von Gewerkschaftsbeauftragten

  • BAG, 30.04.1981 - 6 ABR 77/78

    Informationsrecht Betriebsrat

  • BAG, 28.05.1974 - 1 ABR 22/73

    Außertarifliche Angestellten - Einblicksrecht - Betriebsrat - Bruttogehaltsliste

  • BAG, 28.05.1974 - 1 ABR 101/73

    Einblicksrecht - Bruttolohnliste - Bruttogehaltsliste - Außertarifliche

  • BAG, 14.02.1978 - 1 AZR 103/76

    Außerordentliche Kündigung - Teilnahme an rechtswidriger Arbeitsniederlegung -

  • BAG, 19.03.1981 - 3 ABR 38/80

    Versorgunszusage - Zusage - Versorgungsordnung - Darlegungspflicht -

  • BAG, 03.12.1981 - 6 ABR 60/79

    Betriebsrat

  • BAG, 22.05.1979 - 1 ABR 45/77

    Tendenzcharakter - Staatlich anerkannte private Ersatzschule - Internat -

  • LAG Hamm, 06.06.1974 - 8 TaBV 19/74

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Umfang der Rechte des

  • BAG, 14.05.1987 - 6 ABR 39/84

    Aufgaben und Rechte des Betriebsrates - Erforderlichkeit des Einblicks in

  • LAG Baden-Württemberg, 27.09.1988 - 14 TaBV 4/88

    Recht des Betriebsrats auf Vorlage von Unterlagen; Berechnung einer

  • BAG, 06.03.1979 - 1 AZR 866/77

    Anhörung des Betriebsrats bei Kündigung im Arbeitskampf

  • BAG, 08.10.1974 - 1 ABR 72/73

    Schulungsveranstaltungen - Bildungsveranstaltungen - Kosten -

  • BAG, 09.12.1975 - 1 ABR 73/74
  • BAG, 17.02.1983 - 6 ABR 33/81
  • BAG, 25.08.1981 - 1 ABR 24/80
  • BAG, 25.08.1981 - 1 ABR 10/80
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht