Rechtsprechung
   BAG, 15.02.1974 - 2 AZR 57/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,1610
BAG, 15.02.1974 - 2 AZR 57/73 (https://dejure.org/1974,1610)
BAG, Entscheidung vom 15.02.1974 - 2 AZR 57/73 (https://dejure.org/1974,1610)
BAG, Entscheidung vom 15. Februar 1974 - 2 AZR 57/73 (https://dejure.org/1974,1610)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1974,1610) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Haftungsausschluß - Betriebsangehörige - Arbeitnehmer verschiedener Betriebe - Eingegliederter Betrieb - Leiharbeiter

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 25, 514
  • DB 1974, 1119
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 18.11.2014 - VI ZR 47/13

    Grundsätze des gestörten Gesamtschuldverhältnisses; Zuordnung des Unfalls und

    Dieser Beurteilung steht nicht entgegen, dass auch die Streithelferin gegenüber dem ihr zur Arbeitsleistung überlassenen R. - jedenfalls gemäß § 618 BGB - verpflichtet war, die zur Abwendung von Gefahren für Leben und Gesundheit erforderlichen Schutzvorkehrungen zu treffen und die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten (vgl. BAGE 25, 514, 522; 131, 18 Rn. 23 ff.; BAG, NZA 1989, 340, 341; NZA-RR 2010, 123 Rn. 43 f.; Henssler/Willemsen/Kalb/Krause, Arbeitsrecht, 6. Aufl., § 618 BGB Rn. 6, 9; Erman/Belling, BGB, 14. Aufl., § 618 Rn. 1, 5; s. auch § 11 Abs. 6 S. 1 AÜG sowie Art. 8 RL 91/383/EWG über die Verbesserung des Gesundheitsschutzes).

    Dabei kann dahingestellt werden, ob sich dieser Anspruch aus einer unmittelbaren Anwendung der genannten Bestimmungen (sowohl BAGE 25, 514, 522; BAG, NZA 1989, 340, 341; NZA-RR 2010, 123 Rn. 44; ArbR-BGB/Friedrich, § 618 Rz. 12; Soergel/Kraft, BGB, 12. Auflage, § 618 Rz. 3), einer analogen Anwendung (so Henssler/Willemsen/Kalb/Krause, Arbeitsrecht, 6. Aufl., § 618 BGB Rn. 9) oder aus der Verletzung des zwischen der Streithelferin als Entleiherin und der S. Personaldienstleistung GmbH & Co. KG als Verleiher abgeschlossenen Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten des R. als Leiharbeitnehmer (so Staudinger/Oetker, BGB, Neubearbeitung 2011, § 618 Rz. 95; MünchKommBGB/Henssler, 6. Aufl., § 618 Rn. 25) ergibt.

    Demgegenüber wären die Entleiher auf Grund der sie treffenden Fürsorgepflicht (vgl. BAGE 25, 514, 522; BAG, NZA 1989, 340, 341; NZA-RR 2010, 123 Rn. 43 f.) - insbesondere der Pflicht, die Arbeit in den Unternehmen durch Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften unfallsicher auszugestalten (vgl. bereits BT-Drucks. 3/758 S. 60) - und infolge der Eingliederung der Leiharbeitnehmer in ihr Unternehmen (vgl. BAGE 25, 514, 520; 77, 102, 110; 144, 222 Rn. 13) bei einer Verneinung der Haftungsbeschränkung einem erheblichen Haftungsrisiko ausgesetzt.

  • BGH, 18.11.2014 - VI ZR 141/13

    Arbeitsunfall eines entliehenen Arbeitnehmers: Bindung der Zivilgerichte an die

    Demgegenüber wären die Entleiher auf Grund der sie treffenden Fürsorgepflicht (vgl. BAGE 25, 514, 522; BAG, NZA 1989, 340, 341; NZA-RR 2010, 123 Rn. 43 f.) - insbesondere der Pflicht, die Arbeit in den Unternehmen durch Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften unfallsicher auszugestalten (vgl. bereits BT-Drucks. 3/758 S. 60) - und infolge der Eingliederung der Leiharbeitnehmer in ihr Unternehmen (vgl. BAGE 25, 514, 520; 77, 102, 110; 144, 222 Rn. 13) bei einer Verneinung der Haftungsbeschränkung einem erheblichen Haftungsrisiko ausgesetzt.
  • BAG, 19.02.2009 - 8 AZR 188/08

    Arbeitsunfall - Schmerzensgeld - Haftungsbeschränkung

    Ob eine solche Eingliederung vorliegt, ist nicht anhand rechtlicher Erwägungen, sondern vor allem anhand der tatsächlichen Verhältnisse des jeweiligen Falles zu prüfen (BAG 15. Februar 1974 - 2 AZR 57/73 - BAGE 25, 514 = AP RVO § 637 Nr. 7 = EzA RVO § 637 Nr. 4 zum früheren § 637 RVO).
  • BAG, 23.02.1978 - 3 AZR 695/76

    Haftungsausschluß - Betriebsangehöriger in demselben Betrieb - Weisungsbefugnis -

    Der durch die genannten Vorschriften angeordnete Haftungsausschluß zwischen "Betriebsangehörigen" umfaßt auch den Schmerzensgeldanspruch des geschädigten Arbeitnehmers (BAG AP Nr. 1 zu § 636 RVO; vgl. zur Verfassungsmäßigkeit dieses Ausschlusses BVerfGE 34, 118 ff.[136 fj AP Nr. 6 zu § 636 RVO [besonders zu C III der Gründe]) und gilt nicht nur zwischen Arbeitnehmern desselben Betriebes, sondern auch dann, wenn Geschädigter und Schädiger Arbeitnehmer verschiedener Betriebe, beide aber in demselben Betrieb tätig sind und der betriebsfremde Arbeitnehmer in den Betrieb, in dem er vorübergehend arbeitet, "eingegliedert" ist (BAG 25, 514- [516, 517] = AP Nr. 7 zu § 637 RVO [zu II 1 der Gründe]; BAG AP Nr. 5 zu § 637 RVO [zu 2 der Gründe] -jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen; vgl. ferner Geigel, Der Haftpflichtprozeß, 16. Aufl., Kapitel 31 Rdz. 106 (S. 1339 f)> Wussow, Das Unfallhaftpflichtrecht, 11. Aufl., Text Ziff, 1540).

    Ein Arbeitnehmer ist in diesem Sinne in einen anderen Betrieb eingegliedert, wenn er bei der Herbeiführung des Arbeitsunfalls eine Tätigkeit aus geführt hat die dazu bestimmt war, die Zwecke des fremden Betriebes zu fördern (BAG 25» 514 [518] = AP Nr. 7 zu § 657 RVO [zu II 3 der Gründe]; BGH VersR 1958, 128 [129, zu I 2 a der Gründe] und VersR 1962, 540 f. [zu I der Gründe]), und wenn der fremde Unternehmer ihm gegenüber weisungsberechtigt und zur Fürsorge verpflichtet war (BAG 25, 514 [518] = AP Nr. 7 zu § 637 RVO [zu II 2 der Gründe]; BAG AP Nr. 5 zu § 637 RVO [zu 2 der Gründe]; BGH VersR 1958, 128 [129, zu I 2 a der Gründe]; 1959, 827 [828]; I960, 426 [427 zu I der Gründe]).

    Für die Beantwortung der Frage, ob eine Eingliederung dieser besonderen Art Vor gelegen hat, kommt es nicht auf rechtliche Erwägungen, sondern auf die tatsächlichen Verhältnisse des jeweiligen Falles an (BAG 25, 514 [518] = AP Nr. 7 zu § 637 RVO [zu II 2 der Gründe]; BGH VersR 1958, 376 [377;zu 2 b der Gründe] BGH NJV 1966, 452 [453]).

    c) Var G S nach den besonderen Umständen des vorliegenden Falles berechtigt, den Beklagten zur Erledigung der fraglichen, den Zwecken des landwirtschaftlichen Betriebes unmittelbar dienenden Arbeiten anzuweisen, war er ihm gegenüber im Rahmen des § 618 Abs. 1 BGB auch zu Schutz maßnahmen und damit zur Fürsorge verpflichtet; denn die Befugnis des Arbeitgebers, einen Arbeitnehmer anzuweisen, wann und wie er eine bestimmte Arbeit auszuführen habe, löst für den Arbeitgeber gleichzeitig die Verpflichtung aus, dem Arbeitnehmer die zur Erfüllung seiner Aufgabe erforderliche Fürsorge zu gewähren (vgl. BAG 25, 514 [522] AP Nr. 7 zu § 637 RVO [zu II 5 e der Gründe] m.w.Nachweisen).

  • BGH, 03.07.1979 - VI ZR 51/77

    Anspruch auf Zahlung eines Schmerzensgeldes und einer Schmerzensgeldrente -

    Bei dieser Zuordnung kommt es nämlich weniger auf rechtliche Erwägungen als auf die tatsächlichen Verhältnisse und den zur Beurteilung stehenden Sachverhalt an (vgl.Senatsurteil vom 14. Dezember 1965 - VI ZR 153/64 = VersR 1966, 182; ebenso BAGE 25, 514, 518 [BAG 15.02.1974 - 2 AZR 57/73] = BB 1974, 885 = Betr 1974, 1119 = AP Nr. 7 zu § 637 RVO m.Anm. Weitnauer und das oben angeführte BAG-Urteil vom 23. Februar 1978 a.a.O.).

    Dem steht das bereits erwähnte Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 15. Februar 1974 (BAGE 25, 514, 516, 517) [BAG 15.02.1974 - 2 AZR 57/73]nicht entgegen.

    Denn nur aus dem Recht, konkrete, den Arbeitseinsatz betreffende Anordnungen zu erteilen, folgt "ohne weiteres" (so BAG-Urteil vom 15. Februar 1974 a.a.O.) die Pflicht zur Fürsorge.

  • BAG, 05.05.1988 - 8 AZR 484/85

    Ersatz des gesamten Unfallschaden, soweit der Anspruch nicht auf öffentliche

    Daran ändert nichts, daß der Beklagte zu 2) den Beklagten zu 1) jederzeit hätte abziehen und durch einen anderen Arbeitnehmer hätte ersetzen können (vgl. BAGE 25, 514, 521 = AP Nr. 7 zu § 637 RVO, zu II 5 c der Gründe).

    Aus dem Weisungsrecht der Firma Q folgte auch, daß der Beklagte zu 1) deren Fürsorge (§ 618 BGB) beanspruchen konnte (BAGE 25, 514, 522 = AP Nr. 7 zu § 637 RVO, zu II 5 e der Gründe; BAG Urteil vom 23. Februar 1978 - 3 AZR 695/76 - AP Nr. 9 zu § 637 RVO, zu II 4 c der Gründe).

  • BGH, 06.12.1977 - VI ZR 79/76

    Anforderungen an die Eingliederung in den Unfallbetrieb

    Dem stehen nicht, wie die Revision meint, Erkenntnisse des Bundesgerichtshofs entgegen, in denen er für die Haftungsfreistellung des Schädigers auf dessen Unterstellung unter die Direktionsbefugnisse und Weisungsbefugnisse des für ihn fremden Unfallunternehmens nach Art eines eigenen Arbeitnehmers abgehoben hat (Senatsurteile vom 4. Juli 1956 - VI ZR 117/55 = VersR 1956, 552, 553; vom 27. März 1962 - VI ZR 93/61 = VersR 1962, 570; vom 10. November 1970 - VI ZR 104/69 = VersR 1971, 223, 224, insoweit in BGHZ 55, 11 nicht abgedruckt; vom 16. Dezember 1975 - VI ZR 182/74 = VersR 1976, 473; ebenso das Bundesarbeitsgericht Urteil vom 1. Juli 1969 - 1 AZR 316/68 = DB 1969, 1896 = AP Nr. 5 zu § 637 RVO und vom 15. Februar 1974 - 2 AZR 57/73 = DB 1974, 1119).
  • BAG, 14.05.1974 - 1 ABR 40/73

    Einstellung von Leihmitarbeitern - Beteiligung des Betriebsrates -

    Es kann eben nicht übersehen werden, daß die Leiharbeiter - wenn auch nur für vorübergehende Zeit - tatsächlich in den Entleiherbetrieb eingegliedert sind und auch der Ordnung dieses Betriebes unterliegen (vgl. auch das Urt. des 2. Senats v. 15.2. 1974 - 2 AZR 57/73 - zur, Veröffentlichung in AP vorgesehen).
  • BAG, 13.04.1983 - 7 AZR 650/79

    Betriebsfremder Schädiger - Unfallversicherung - Unfallbetrieb - Haftung

    Die für das Vorliegen einer Eingliederung nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts erforderlichen Voraussetzungen (vgl. BAG Urteil vom i. Juli 1969 - 1 AZR 316/68 - AP Nr. 5 zu § 637 RVO, unter 2 der Gründe; BAG 25, 514, 516 = AP Nr. 7 zu § 637 RVO; BAG Urteil vom 23- Februar 1978 - 3 AZR 695/76 - AP Nr. 9 zu § 637 RVO, unter I 1 der Gründe), nämlich die Ausübung einer Tätigkeit durch den betriebsfremden Arbeitnehmer, die dazu bestimmt ist, die Zwecke des anderen Betriebs zu fördern, sowie Weisungsbefugnisse und Fürsorgepflichten des anderen Unternehmers gegenüber dem betriebsfremden Arbeitnehmer, seien im Streitfall erfüllt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht