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   BAG, 16.02.1973 - 1 ABR 18/72   

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BAG, 16.02.1973 - 1 ABR 18/72 (https://dejure.org/1973,1032)
BAG, Entscheidung vom 16.02.1973 - 1 ABR 18/72 (https://dejure.org/1973,1032)
BAG, Entscheidung vom 16. Februar 1973 - 1 ABR 18/72 (https://dejure.org/1973,1032)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Prozeßführungsrecht - Antragsrecht - Gewerkschaft - Wahlanfechtung - Persönliche Wählbarkeitsvoraussetzungen - Tarifvertrag

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 25, 60
  • BB 1973, 1071
  • DB 1973, 1254
  • DB 1973, 433
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 28.04.1964 - 1 ABR 2/64

    Leitung verschiedener Steigerreviere - Fahrsteiger - Steinkohlebergbau -

    Auszug aus BAG, 16.02.1973 - 1 ABR 18/72
    Hach ständiger Rechtsprechung des Senats ist gegebenenfalls eine wesentlich freiere Auslegung der Sachanträge im Beschlußverfahren zulässig und geboten als sie im Urteilsverfahren möglich ist (BAG 14, 82 [86] = AP Hr. 5 zu § 3 BetrVG; BAG 16, 8 [14] - AP Hr. 4 zu § 4 BetrVG).

    Der Antrag ist erforderlichenfalls von der Begründung her auszulegen (BAG 15, 235 [236] « AP Hr. 6 zu § 3 BetrVG; BAG 16, 8 [14] â- AP Hr. 4 zu § 4 BetrVG).

  • BAG, 14.12.1965 - 1 ABR 6/65

    Bildung von Betriebsräten - Wahlverfahren - Wahlvorbereitung - Wahl des

    Auszug aus BAG, 16.02.1973 - 1 ABR 18/72
    Die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften sind weiterhin für legitimiert angesehen worden, die Wahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat in entsprechender Anwendung des § 18 BetrVG 1952 anzufechten (BAG 1, 182 [183 ff.] = AP Nr. 3 zu § 76 BetrVG); entsprechendes gilt für die Wahl des WahlvorStandes (BAG 18, 41 [46] = AP Nr. 5 zu § 16 BetrVG), üm eine spätere Anfechtung der Wahl selbst zu erübrigen.
  • BAG, 03.12.1954 - 1 ABR 23/54

    Betriebsverfassungsrecht: Anfechtung einer Betriebsratswahl

    Auszug aus BAG, 16.02.1973 - 1 ABR 18/72
    Die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften sind weiterhin für legitimiert angesehen worden, die Wahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat in entsprechender Anwendung des § 18 BetrVG 1952 anzufechten (BAG 1, 182 [183 ff.] = AP Nr. 3 zu § 76 BetrVG); entsprechendes gilt für die Wahl des WahlvorStandes (BAG 18, 41 [46] = AP Nr. 5 zu § 16 BetrVG), üm eine spätere Anfechtung der Wahl selbst zu erübrigen.
  • BAG, 26.11.1968 - 1 ABR 7/68

    Sitzverteilung - Arbeitnehmervertreter - Aufsichtsrat des herrschenden

    Auszug aus BAG, 16.02.1973 - 1 ABR 18/72
    Entscheidend ist, pb im konkreten Verfahren die betriebsverfassungsrechtliche Stellung eines Beteiligten unmittelbar berührt wird (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BAG 2, 97 [98/99] » AP Nr. 2 zu § 81 BetrVG; BAG 17, 72 [73] = AP Nr. 1 zu § 56 BetrVG Urlaubsplan; BAG 21, 210 [217] = AP Nr. 18 zu § 76 BetrVG).
  • BAG, 30.08.1966 - 1 ABR 1/66

    Konzernaufsichtsrat - Arbeitnehmervertreter

    Auszug aus BAG, 16.02.1973 - 1 ABR 18/72
    Zwar wird der Gegen stand des Beschlußverfahrens vom Antrag her begrenzt und bestimmt (BAG 19, 76 [79] » AP Hr. 15 zu § 76 BetrVG).
  • BAG, 24.01.1964 - 1 ABR 14/63

    Prüfung der Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - Verkennung des Betriebsbegriffes

    Auszug aus BAG, 16.02.1973 - 1 ABR 18/72
    Der Antrag ist erforderlichenfalls von der Begründung her auszulegen (BAG 15, 235 [236] « AP Hr. 6 zu § 3 BetrVG; BAG 16, 8 [14] â- AP Hr. 4 zu § 4 BetrVG).
  • BAG, 01.02.1963 - 1 ABR 1/62

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren -

    Auszug aus BAG, 16.02.1973 - 1 ABR 18/72
    Hach ständiger Rechtsprechung des Senats ist gegebenenfalls eine wesentlich freiere Auslegung der Sachanträge im Beschlußverfahren zulässig und geboten als sie im Urteilsverfahren möglich ist (BAG 14, 82 [86] = AP Hr. 5 zu § 3 BetrVG; BAG 16, 8 [14] - AP Hr. 4 zu § 4 BetrVG).
  • BAG, 13.07.1955 - 1 ABR 31/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Grundsätze des arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahrens

    Auszug aus BAG, 16.02.1973 - 1 ABR 18/72
    Entscheidend ist, pb im konkreten Verfahren die betriebsverfassungsrechtliche Stellung eines Beteiligten unmittelbar berührt wird (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BAG 2, 97 [98/99] » AP Nr. 2 zu § 81 BetrVG; BAG 17, 72 [73] = AP Nr. 1 zu § 56 BetrVG Urlaubsplan; BAG 21, 210 [217] = AP Nr. 18 zu § 76 BetrVG).
  • BAG, 05.02.1965 - 1 ABR 14/64

    Zur Urlaubsregelung: Manteltarifvertrag für die Schuhindustrie vom 1.6.1963

    Auszug aus BAG, 16.02.1973 - 1 ABR 18/72
    Entscheidend ist, pb im konkreten Verfahren die betriebsverfassungsrechtliche Stellung eines Beteiligten unmittelbar berührt wird (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BAG 2, 97 [98/99] » AP Nr. 2 zu § 81 BetrVG; BAG 17, 72 [73] = AP Nr. 1 zu § 56 BetrVG Urlaubsplan; BAG 21, 210 [217] = AP Nr. 18 zu § 76 BetrVG).
  • BAG, 02.11.1955 - 1 ABR 6/55

    Betriebsverfassungsrecht: Anfechtung der Betriebsratswahl

    Auszug aus BAG, 16.02.1973 - 1 ABR 18/72
    Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung (BAG 2, 182 [183 ff.] = AP Nr. 1 zu § 27 BetrVG AP Nrn" 2 und 3 zu § 27 BetrVG 1952) die Bestimmung des § 18 BetrVG 1952 in vollem Umfang, also auch hinsichtlich der Anfechtungsbefugnis einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft, auf die Anfechtung der Wahl des stellvertretenden Betriebsrats vorsitzenden entsprechend angewandt, da es sich bei der Wahl des Betriebsratsvorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden "um den letzten Akt1' der Wahl des Betriebsrats selbst handelt (BAG 2, 182 [185]).
  • BAG, 12.10.1955 - 1 ABR 13/54

    Betriebsverfassungsrecht: Tarifvertragliches Mitbestimmungsrecht bei Änderung von

  • BAG, 27.07.2016 - 7 ABR 14/15

    Betriebsratsmitglied - Ausschluss aus dem Betriebsrat

    Die Regelung zählt die zwingenden Wählbarkeitsvoraussetzungen erschöpfend auf (BAG 16. Februar 1973 - 1 ABR 18/72 - zu II 3 der Gründe, BAGE 25, 60; vgl. auch Fitting 28. Aufl. § 8 Rn. 5) .
  • BAG, 13.11.1991 - 7 ABR 18/91

    Betriebsausschuß-Wahlanfechtung

    Der gestellte Antrag begrenzt und bestimmt den Gegenstand des Beschlußverfahrens (vgl. BAGE 19, 76, 79 = AP Nr. 15 zu § 76 BetrVG, zu 2 der Gründe; BAGE 25, 60, 65 [BAG 15.02.1973 - 2 AZR 16/72] = AP Nr. 1 zu § 19 BetrVG 1972, zu 1 der Gründe).
  • BAG, 15.08.1978 - 6 ABR 56/77

    Betriebsvereinbarung nach § 47 Abs. 5 BetrVG

    Entscheidend ist, ob durch das konkrete Verfahren die betriebsverfassungsrechtliche Stellung eines Beteiligten unmittelbar berührt wird (vgl. BAGE 2, 97, 98-99 = AP Nr. 2 zu § 81 BetrVG ; BAGE 17, 72, 73 = AP Nr. 1 zu § 56 BetrVG Urlaubsplan; BAGE 21, 210, 217 = AP Nr. 18 zu § 76 BetrVG ; BAG, Beschluss vom 16. Februar 1973 - 1 ABR 18/72 -, AP Nr. 1 zu § 19 BetrVG 1972, zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt; Beschluss vom 1. Juni 1976 - 1 ABR 99/74 -, AP Nr. 1 zu § 28 BetrVG 1972; Beschluss vom 25. April 1978 - 6 ABR 9/75 -, zur Veröffentlichung in AP vorgesehen).

    Dem steht auch nicht der Beschluss des Ersten Senats vom 16. Februar 1973 - 1 ABR 18/72 - (AP Nr. 1 zu § 19 BetrVG 1977 = BAGE 25, 60, 67) entgegen, in dem ein Antragsrecht und die Beteiligungsbefugnis einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft hinsichtlich der Überprüfung der Bildung von Ausschüssen des Betriebsrats mit dem Hinweis verneint wurde, dass es sich insoweit um rein intern wirkende Geschäftsführungsbeschlüsse des Betriebsrats handele.

  • BAG, 05.03.1974 - 1 ABR 19/73

    Charakterisierung eines Angestellten als leitender Angestellter -

    Die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften können bei ihrer Befugnis zur Wahlanfechtung im Interesse einer von vornherein zu schaffenden Klarheit hinsichtlich der Wahlberechtigung und der Wählbarkeit zum Betriebsrat auch diesem allgemeinen Antrag entgegentreten und selbst Rechtsmittel einlegen, wenn es um die Eigenschaft der beteiligten Angestellten als leitende Angestellte geht (vgl. schon zum alten Recht BAG 16, 8 [12] = AP Nr. 4 zu § 4 BetrVG; zum neuen Recht vgl. BAG, Beschluß vom 16. Februar 1973 - 1 ABR 18/72 - [demnächst] AP Nr. 1 zu § 19 BetrVG 1972 - und zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 19.09.1985 - 6 ABR 4/85

    Gewerkschaft - Wahlanfechtungsverfahren

    Der Betriebsrat ist im Verhältnis zu den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften ein eigenständiges Organ der Betriebsverfassung (BAGE 25, 60, 67) [BAG 15.02.1973 - 2 AZR 16/72].
  • BAG, 30.10.1986 - 6 ABR 52/83

    Antragsbefugnis - Beteiligungsbefugnis - Beschlußverfahren - Einleitung eines

    Das ist in der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts teilweise nicht mit der wünschenswerten Deutlichkeit ausgesprochen worden (BAG 25, 60 = AP Nr. 1 zu § 19 BetrVG 1972; BAG 31, 58 = AP Nr. 3 zu § 47 BetrVG 1972; BAG 44, 57 = AP Nr. 10 zu § 19 BetrVG 1972) .
  • BVerwG, 27.09.1990 - 6 P 23.88

    Verfassungsmäßigkeit des § 33 Satz 2 BPersVG

    Der Ansicht des Bundesarbeitsgerichts, die Wahl der Mitglieder des Betriebsausschusses könne in entsprechender Anwendung des § 18 BetrVerfG angefochten werden (vgl. BAGE 2, 182; 18, 319; 25, 60), ist das Bundesverwaltungsgericht für den Bereich des Bundespersonalvertretungsgesetzes nicht gefolgt, weil jedenfalls nach diesem Gesetz die Bestimmung des Vorsitzenden und seines Stellvertreters zum Beginn der Geschäftsführung des Personalrates gehört (vgl. Beschluß vom 13. Juni 1957 - BVerwG 2 CO 3.56 - >a.a.O.<).
  • BAG, 26.03.1987 - 6 ABR 1/86

    Nichtigkeitsfeststellung einer Betriebsratswahl wegen Nichtbestellung eines

    Jedenfalls unter den vom Landesarbeitsgericht festgestellten Umständen bestand auch keine Pflicht des Wahlleiters, den Antragsteller zu einem Verzicht zu befragen oder die anderen Betriebsratsmitglieder über die Bedeutung des § 26 Abs. 1 Satz 2 BetrVG aufzuklären (so Landesarbeitsgericht Hamm, Beschluß vom 23. November 1972 - 8 TaBV 26/72 - DB 1973, 433).
  • BAG, 27.11.1973 - 1 ABR 11/73

    Antragsrecht Gewerkschaft; Verpflichtungen des Arbeitgebers aus dem

    Beteiligt und damit antragsberechtigt ist aber immer nur derjenige, der nach materiellen Recht, al so insbesondere nach Betriebsverfassungsrecht, im konkreten Fall durch die begehrte Entscheidung unmittelbar betroffen wird (so seit BAG 2, 97 /~98 f. 7 = AP Nr. 2 zu § 81 BetrVG ständige Rechtsprechung; vgl. auch für die Antragsbefugnis einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft, neuerdings Beschluß vom 16. Februar 1973 - 1 ABR 18/72 - demnächst AP Nr. 1 zu § 19 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • LAG Hessen, 18.07.1991 - 12 TaBV 195/90

    Betriebsrat: Gruppenschutz - teleologische Reduktion des § 26 Abs. 1 Satz 2

    bb) Sie kann indes auf dieses Vorschlagsrecht - jedenfalls solange sie keine Drittelparität hat - durch Mehrheitsentscheidung auch verzichten (im Ergebnis ebenso: LAG Hamm, Beschluss vom 23. November 1972 - 8 TaBV 26/72 -, DB 1973, 433, 434 und Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, aaO., § 26 BetrVG Rdn. 14 m.w.N.; a.A. wohl: GK-Wiese, BetrVG , 4. Aufl., § 26 BetrVG Rdn. 24).
  • VGH Bayern, 10.03.2009 - 17 P 08.1173

    Personalvertretung Land

  • VGH Bayern, 23.01.1991 - 17 P 90.3574
  • BAG, 19.03.1974 - 1 ABR 44/73

    Rüge eines Verfahrensfehlers - Ursächlichkeit eines angefochtenen Beschlusses -

  • LAG München, 27.05.2010 - 4 TaBV 113/09

    Anfechtung der Freistellungswahl des Betriebsrats nach

  • BAG, 05.02.1974 - 1 ABR 46/73
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