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   BAG, 04.04.1974 - 2 AZR 452/73   

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BAG, 04.04.1974 - 2 AZR 452/73 (https://dejure.org/1974,217)
BAG, Entscheidung vom 04.04.1974 - 2 AZR 452/73 (https://dejure.org/1974,217)
BAG, Entscheidung vom 04. April 1974 - 2 AZR 452/73 (https://dejure.org/1974,217)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat - Verhaltensbedingte Kündigung - Wahlbewerber - Besonderer Kündigungsschutz - Umgehung des Kündigungsschutzes - Objektive Verletzung der Schweigepflicht - Kündigungsgrund - Verschulden - Amtspflicht - Gefährdung des Betreibsfreidens ...

  • RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 26, 116
  • NJW 1974, 1399 (Ls.)
  • BB 1974, 739
  • DB 1974, 1067
  • DB 1974, 728
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 06.07.1955 - 1 AZR 510/54

    Arbeitsverhätlnis: Kündigung und Kündigungsschutz eines Jugendvertreters

    Auszug aus BAG, 04.04.1974 - 2 AZR 452/73
    Irn Schrifttum wird die Auffassung vertreten, daß die Kündigung eines Arbeitnehmervertreters im Aufsichtsrat dann wegen Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot unwirksam ist, wenn sie nur deshalb erfolgt ist, um ihm die weitere Ausführung seines Amtes unmöglich zu machen oder ihn wegen seiner ordnungsmäßigen und pflichtgemäßen Tätigkeit zu maßregeln (vgl. Dietz-Richardi, aaO, § 78 BetrVG 1972 Anm. 7 und § 76 BetrVG 1952 Anm. 176; Pitting-Auffarth, aaO, § 76 BetrVG 1952 Anm. 152 Seite [920J - mit Nachweisen - und § 105 BetrVG 1972 Anm. 5; A. und G. Hueck, aaO, § 15 Anm. 9 und 11 mit Nachweisen, und für die früher nicht besonders geschützten Mitglieder der Jugendvertretung BAG 2, 50 [55] = AP Nr. 1 zu § 20 BetrVG Jugendvertreter).

    Auch der Kläger hat nichts vorgetragen, was bei der Beklagten auf einen "willensmäßig ursächlichen Zusammenhang" zwischen der Kündigung und der Aufsichtsratstätigkeit des Klägers schließen läßt (vgl. BAG 2, 5° [55] = AP Nr. 1 zu § 20 BetrVG Jugendvertreter).

  • BAG, 23.10.1969 - 2 AZR 127/69

    Betriebsratsmitgliedskündigung

    Auszug aus BAG, 04.04.1974 - 2 AZR 452/73
    Soweit der Kläger dabei Äußerungen gemacht hat, die nicht durch die Angaben von Herrn R gedeckt und veranlaßt waren, ist in Betracht zu ziehen, daß er nicht in Wahrnehmung der ihm als Mitglied des Aufsichtsrates obliegen den Aufgaben und Befugnisse gehandelt habe Der Kläger 15 - kann hierdurch vielmehr seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis verletzt haben, über die geplante Vermögensverwaltungs-GmbH entsprechend seinen Kenntnissen genau und vollständig zu berichten und keine nach der Unterrichtung nicht gerechtfertigten Bedenken zu äußern, die den Betriebsfrieden gefährden und das Ansehen der Beklagten in der Öffentlichkeit schädigen konnten (vgl. BAG 22, 178 [l84 ff.] = AP Nr. 19 zu § 13 KSchG).
  • BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 86/54

    Arbeitsverhältnis: Kündigung durch eine juristische Person, Fristlose Kündigung

    Auszug aus BAG, 04.04.1974 - 2 AZR 452/73
    Damit hat es den Rechtsbegriff des wichtigen Grundes im Sinne des § 626 BGB nicht richtig angewandt (vgl. z. B. BAG 2, 207, 214 - AP Nr. 5 und 4 zu § 626 BGB; ständige Rechtsprechung).
  • BAG, 20.09.1957 - 1 AZR 136/56
    Auszug aus BAG, 04.04.1974 - 2 AZR 452/73
    Da ihr erst am 5 Februar 1972 von dem örtlichen Gewerkschaftssekretär mitgeteilt wurde, daß der Kläger Wahlbewerber der IG-Metall sei, kann ihr die Absicht, durch die Kündigung den § 15 Abs. 2 KSchG zu umgehen (vgl. hier zu BAG 4, 306 = AP Nr. 34 zu § 1 KSchG für den Fall einer Kündigung kurz vor Eintritt des allgemeinen Kündigungsschutzes), nicht unterstellt werden.
  • BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 526/96

    Kündigung eines U-Bahn-Zugfahrers wegen Volltrunkenheit bei außerdienstlicher

    Auch bei Störungen im Vertrauensbereich ist jedenfalls dann vor der Kündigung eine Abmahnung erforderlich, wenn es um ein steuerbares Verhalten des Arbeitnehmers geht und eine Wiederherstellung des Vertrauens erwartet werden kann (insoweit teilweise Aufgabe der Rechtsprechung in den Urteilen vom 4. April 1974 - 2 AZR 452/73 - BAGE 26, 116 = AP Nr. 1 zu § 626 BGB Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat und vom 30. November 1978 - 2 AZR 145/77 - AP Nr. 1 zu § 64 SeemG).

    Zwar ist nach der Ausgangsrechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei Störungen im Vertrauensbereich eine vorherige Abmahnung grundsätzlich entbehrlich (vgl. z. B. Urteil vom 4. April 1974 - 2 AZR 452/73 - BAGE 26, 116 = AP Nr. 1 zu § 626 BGB Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat; Urteil vom 30. November 1978 - 2 AZR 145/77 - AP Nr. 1 zu § 64 SeemG).

  • BAG, 23.10.2008 - 2 ABR 59/07

    Zustimmungsersetzung nach § 103 BetrVG

    Auch hier bestehen die jeweiligen Rechtsverhältnisse des Aufsichtsratsmitglieds inhaltlich voneinander getrennt zur Gesellschaft, nämlich zum einen als Arbeitnehmer in einem Arbeitsverhältnis und zum anderen als Mitglied des Organs "Aufsichtsrat" in einem körperschaftlichen Verhältnis (vgl. bereits Senat 4. April 1974 - 2 AZR 452/73 - BAGE 26, 116; Martens ZfA 1980, 672).

    Eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist nur zulässig, wenn zugleich eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung vorliegt und die Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis so schwer sind, dass jede weitere Beschäftigung des Arbeitnehmers dem Arbeitgeber unzumutbar erscheint (vgl. Senat 4. April 1974 - 2 AZR 452/73 - aaO.; WWKK/Wißmann § 26 MitbestG Rn. 22).

    c) Unter welchen Voraussetzungen eine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht durch einen Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat das konkrete Arbeitsverhältnis unmittelbar berührt und deshalb als gleichzeitiger Verstoß gegen die Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis auch als Kündigungsgrund erheblich sein kann, hat der Senat bisher offengelassen (vgl. Senat 4. April 1974 - 2 AZR 452/73 - BAGE 26, 116, 127).

  • BAG, 21.01.1999 - 2 AZR 665/98

    Außerordentliche Kündigung

    Deshalb können verhaltensbedingte Gründe eine außerordentliche Kündigung in der Regel nur dann rechtfertigen, wenn der Gekündigte nicht nur objektiv und rechtswidrig, sondern auch schuldhaft seine Pflichten aus dem Vertrag verletzt hat (Senatsurteile vom 27. Juli 1961 - 2 AZR 255/60 - AP Nr. 24 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche; vom 16. März 1961 - 2 AZR 539/59 - BAGE 32, 214 = AP Nr. 2 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung; vom 4. April 1974 - 2 AZR 452/73 - BAGE 26, 116 = AP Nr. 1 zu § 626 BGB Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat; vom 30. September 1993 - 2 AZR 188/93 - EzA Nr. 152 zu § 626 BGB n. F.; vom 7. Oktober 1993 - 2 AZR 226/93 - BAGE 74, 325 = AP Nr. 114 zu § 626 BGB "grundsätzlich"; vom 21. November 1996 - 2 AZR 357/95 - AP Nr. 130 zu § 626 BGB und vom 4. Juni 1997 - 2 AZR 526/96 - AP Nr. 137 zu § 626 BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 377/10

    Wahlbewerber - besonderer Kündigungsschutz

    Zudem verlangt das Erfordernis der "Aufstellung" des Wahlvorschlags nach der Einhaltung einer bestimmten Form (vgl. BAG 4. März 1976 - 2 AZR 620/74 - zu I 4 b bb der Gründe, BAGE 28, 30; 4. April 1974 - 2 AZR 452/73 - zu I 3 a der Gründe, BAGE 26, 116) .
  • LAG Hamm, 07.09.2007 - 10 SaGa 33/07

    einstweilige Verfügung auf Beschäftigung im gekündigten Arbeitsverhältnis;

    § 15 KSchG kann auch nicht auf Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat entsprechend angewendet werden (BAG, Urteil vom 04.04.1974 - AP BGB § 626 Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat Nr. 1; Fitting/Wlotzke/Wißmann, MitbestG, 2. Aufl., 1978, § 26 Rz. 16; Ulmer/Habersack/Henssler, MitbestG, 2. Aufl., 2006, § 26 Rz. 13, GK/Oetker, MitbestG, 4. Aufl., § 26 Rz. 12; ErfK/Oetker, § 26 MitbestG Rz. 7 m.j.w.N.).

    Eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach § 626 BGB ist nur dann möglich, wenn durch die Handlung des Arbeitnehmervertreters im Aufsichtsrat zugleich eine schwere Verletzung der Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis vorliegt (BAG, Urteil vom 04.04.1974 - AP BGB § 626 Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat Nr. 1; GK/Oetker, a.a.O., § 26 Rz. 14; ErfK/Oetker, a.a.O., § 26 MitbestG Rz. 7; Fitting/Wlotzke/Wißmann, a.a.O., § 26 Rz. 18; Ulmer/Henssler, a.a.O., § 26 Rz. 15; KR/Rost, 8. Aufl., § 14 KSchG Rz. 57 m.w.N.).

    Zwar kann auch die schuldhafte Verletzung der Verschwiegenheitspflicht durch einen Arbeitnehmer eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen (BAG, Urteil vom 04.04.1974 - AP BGB § 626 Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat Nr. 1; BAG, Urteil vom 18.09.1997 - AP BGB § 626 Nr. 138; ErfK/Müller-Glöge, a.a.O., § 626 Rz. 99, 102; Stahlhacke/Preis/Vossen, a.a.O., Rz. 745; KR/Fischermeier, a.a.O., § 626 BGB Rz. 457 m.w.N.).

  • ArbG Neumünster, 04.08.2022 - 1 Ca 88b/22

    Fristlose Kündigung wegen vorsätzlicher Vorlage eines ungültigen

    Dies allein steht der Annahme eines wichtigen Grundes aber nicht entgegen, wie die Rechtsprechung bereits mehrfach festgestellt hat (z.B. wiederholter Verstoß gegen ein betriebliches Rauchverbot, LAG Düsseldorf, Urt. v. 17.6.1997 - 16 Sa 346/97, NZA 1998, 945; Verstöße gegen die Verschwiegenheitspflicht, BAG, Urt. v. 4.4.1974 - 2 AZR 452/73, juris; Weigerung, Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten, LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 14.4.2005 - 11 Sa 810/04, NZA-RR 2006, 194).
  • BAG, 13.10.1977 - 2 AZR 387/76

    Verbot der Behinderung der Betriebsratswahl

    Ihm steht dann lediglich der allgemeine Schutz gegen eine außerordentliche oder ordentliche Kündigung zu (vgl. zur vergleichbaren Rechtslage bei § 78 BetrVG BAG AP Nr. 1 zu § 626 BGB Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, zu III 2 der Gründe mit Anmerkung von Götz Hueck zu II 1).
  • BAG, 04.03.1976 - 2 AZR 620/74

    Wahlbewerber - Besonderer Kündigungsschutz für Wahlbewerber - Beginn -

    Er hat im Urteil vom 4. April 1974 (2 AZR 452/73 - AP Nr. 1 zu § 626 BGB Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat [auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt]) lediglich ausgeführt, der besondere Kündigungsschutz für Wahlbewerber stehe einem Arbeitnehmer noch nicht zu, solange nicht mindestens ein WahlVorschlag für seine Person vorliegt, der den Anforderungen des § 14 Abs. 5 BetrVG genügt, also die Mindestzahl der erforderlichen Unterschriften aufweist.

    An dieser Ansicht, die in ihrem Ansatz Zustimmung gefunden hat (vgl. G.Hueck, Ziff. I der Anmerkung AP Nr. 1 zu § 626 BGB Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat, und Reuter, Ziff. 1 der Anmerkung SAE 1975» 249) hält der Senat trotz der Angriffe der Revision, auf die noch einzugehen ist, fest.

    Jene Auffassung von Gnade-Kehrmann-Schneider hat der Senat letztlich bereits in seiner Entscheidung vom 4. April 1974- (AP Nr. 1 zu § 626 BGB Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat) abgelehnt, indem er als Mindesterfordernis für die Aufstellung des WahlVorschlags die nach § 14 Abs. 5 BetrVG erforderliche Anzahl von Stütztinterschriften verlangt hat.

  • LAG Hamm, 13.11.2012 - 14 Sa 1178/12

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen der Drohung mit der

    Die schuldhafte Verletzung dieser als Nebenpflicht zum Arbeitsvertrag bestehenden Verpflichtung ist an sich geeignet, auch eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen (vgl. BAG, 4. April 1974, 2 AZR 452/73, AP Nr. 1 zu § 626 BGB Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat, IV. der Gründe; KR-Griebeling, 9. Auflage, 2009, § 1 KSchG Rn. 494; KR-Fischermeier, a. a. O., § 626 BGB Rn. 457; ErfK-Müller-Glöge, 12. Auflage, 2012, § 626 BGB Rn. 154).
  • LAG München, 13.04.2016 - 5 Sa 990/15

    Verhaltensbedingte Änderungskündigung: Abgrenzung personen-/verhaltensbedingte

    Dies gilt grundsätzlich auch bei Störungen im Vertrauensbereich (BAG 19.04.2012 -2 AZR 186/11 - NZA 2013, 27, 29 Rn. 22; grundlegend 04.06.1997 - 2 AZR 526/96 -BAGE 86, 95, 102 zu II 1 d) der Gründe unterteilweise Aufgabe der bisherigen Rspr. u. a. 04.04.1974 - 2 AZR 452/73 - BAGE 26, 116, 129: grundsätzliche Entbehrlichkeit der Abmahnung).
  • LAG Hamm, 30.09.2011 - 10 Sa 471/11

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

  • BAG, 24.04.1975 - 2 AZR 439/74
  • LAG Hamm, 22.07.2011 - 10 Sa 381/11

    Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; Verstoß gegen

  • BAG, 05.11.1992 - 2 AZR 287/92

    Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung eines Lehrers wegen des Erzählens eines

  • LAG Düsseldorf, 05.06.1998 - 11 Sa 2062/97

    Interessenabwägung im Rahmen von § 626 Abs. 1 BGB; Entbehrlichkeit einer

  • BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 431/95

    Wahlbewerber, Kündigungsschutz

  • BAG, 26.11.1987 - 2 AZR 312/87

    Beginn der Ausschlußfrist des § 626 Abs 2 BGB - Kenntnis des

  • LAG Hamm, 30.09.2011 - 10 Sa 472/11

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

  • BAG, 06.03.1986 - 2 AZR 262/85

    Umfang der Tarifautonomie - Wirksamkeit einer tariflichen Altersgrenze für

  • BAG, 25.11.1981 - 7 AZR 463/79
  • LAG Hamm, 25.02.2011 - 13 Sa 1566/10

    Sonderkündigungsschutz für Wahlbewerber; unwirksame ordentliche Kündigung bei

  • ArbG Essen, 04.04.2008 - 5 Ca 3715/07

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung im Falle eines Versuchs des

  • ArbG Wuppertal, 31.03.2009 - 4 Ca 3853/08

    Fristlose Kündigung wegen der Wegnahme geringwertiger Sachen (hier ein Wert von

  • ArbG Wuppertal, 13.12.2007 - 1 Ca 1469/07

    Fristlose Kündigung; Druckkündigung

  • BAG, 29.09.1983 - 2 AZR 212/82

    Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes

  • BAG, 20.03.1980 - 2 AZR 1009/78
  • LAG Hessen, 17.12.1993 - 9 Sa 582/93

    Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung; Herausgabe eines PC ohne Rechnungstellung

  • BAG, 23.04.1981 - 2 AZR 51/79
  • BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 627/98

    Recht des Arbeitgebers zur außerordentlichen fristlosen Kündigung -

  • ArbG Hannover, 22.04.1993 - 11 Ca 633/92

    Kündigung aus wichtigem Grund wegen Verteilens asylantenfeindlicher und

  • BAG, 17.04.1980 - 2 AZR 519/78
  • BAG, 22.04.1982 - 2 AZR 950/79
  • BAG, 11.03.1982 - 2 AZR 780/79
  • BAG, 26.11.1981 - 2 AZR 669/79
  • BAG, 02.07.1981 - 2 AZR 201/79
  • LAG Baden-Württemberg, 31.05.1974 - 7 Sa 68/74

    Kündigungsschutz - Wahlbewerber für die Wahl zum Wahlvorstand

  • BAG, 28.01.1982 - 2 AZR 776/79
  • BAG, 04.12.1981 - 7 AZR 552/79
  • BAG, 08.02.1980 - 7 AZR 113/78
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