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   BAG, 16.10.1974 - 4 AZR 29/74   

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https://dejure.org/1974,195
BAG, 16.10.1974 - 4 AZR 29/74 (https://dejure.org/1974,195)
BAG, Entscheidung vom 16.10.1974 - 4 AZR 29/74 (https://dejure.org/1974,195)
BAG, Entscheidung vom 16. Oktober 1974 - 4 AZR 29/74 (https://dejure.org/1974,195)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitgeber - Begriff - Definition - Gläubiger der Arbeitsleistung - Schuldner des Arbeitsentgelts - BGB-Gesellschaft - Handwerksrolle - Gutglaubensschutz - Zusatzversorgungskasse - Anmeldung unter falschem Namen - Rechtspflicht zur Beitragsleistung - Rechtsmittel - ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 26, 320
  • NJW 1975, 710
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.03.1966 - II ZR 18/64

    Rechtsfolgen des Handelns unter fremdem Namen; Identitätstäuschung

    Auszug aus BAG, 16.10.1974 - 4 AZR 29/74
    Etwas anderes könnte nur dann gelten, wenn W bei der Anmeldung bewußt auf Seiten der Klägerin falsche Identitätsvorstellungen über den Betriebsinhaber erweckt hätte und die Klägerin nur eine Anmeldung des Beklagten als Namensträger und nicht des W als tatsächlichen Betriebsinhabers hätte entgegennehmen wollen (vgl. BGHZ 45, 193 /~195 7; Enneccerus-Kipp-Wolff, aaO, S. 1128; Larenz, All gemeiner Teil, aaO, S. 48o).
  • BAG, 13.02.1974 - 4 AZR 13/73

    Mankohaftung - Vereinbarung über Beweislastverteilung

    Auszug aus BAG, 16.10.1974 - 4 AZR 29/74
    Aber auch ein Schadensersatzanspruch nach § 8 2 3 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 2 6 3 StGB kommt offensichtlich nicht in Betracht, da es schon nach dem eigenen Vorbringen der Klägerin und ihren Ausführungen vor dem Senat einmal an der Absicht des Beklagten fehlt, sich im Sinne des strafrechtlichen Betrugstatbestandes einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu Lasten der Klägerin zu verschaffen, andererseits aber auch daran, daß der Beklagte den durch die Illiquidität des W der Klägerin entstandenen Schaden danach nicht im Sinne adaequater Kausalität (vgl. BAG AP Nr. 9 zu § 2 4 9 BGB sowie das schon bezeichnete Urteil des Senats vom 13- Februar 1974- - 4 AZR 13/73 -) verursacht hat.
  • BGH, 11.07.1951 - II ZR 45/50

    Stille Gesellschaft. Umstellung

    Auszug aus BAG, 16.10.1974 - 4 AZR 29/74
    Entschei dend ist also, daß der Zweck des rechtlichen Zusammenschlusses ein gemeinsamer sein muß (vgl. BGH NJW 1951, S. 3o8 im Anschluß an RG JW 38, S. 1o25)- Demgegenüber liegt keine BGB-Gesellschaft, sondern ein sogenannter "Partiarischer Vertrag" vor, wenn sich ein Vertragsteil lediglich verpflichtet, die Interessen der anderen Ver tragspartei zu fördern, ohne daß eine gemeinsame Zweckerreichung gewollt ist (vgl. BGHZ 3, 75 /~81 7; Enneccerus- Lehmann, aaO, S. 727» Larenz, aaO, S. 29o und 335» Palandt, aaO, § 7o5 Anm. Io; Soergel-Siebert, aaO, vor § 7°5 Rdnr. 13 - 14).
  • BAG, 06.03.1958 - 2 AZR 457/55

    Parteien des Einzelarbeitsvertrages - Behandlung einer außertariflichen Zulage -

    Auszug aus BAG, 16.10.1974 - 4 AZR 29/74
    Ruhegehalt, BAG 5, 221 /"223 7 = AP Nr. 6 zu § 4 TVG Über tariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung sowie BAG AP Nr. 6 zu § 55o ZPO).
  • BAG, 27.02.1974 - 4 AZR 544/72

    Handelsvertreter - Verpflichtung zur Herstellung und Bereitstellung eines

    Auszug aus BAG, 16.10.1974 - 4 AZR 29/74
    Bei diesem Vertrag handelt es sich um einen atypischen Einzelvertrag, der der Überprüfung durch die Revisionsgerichte nur insoweit unterliegt, ob die Auslegung durch die Tatsacheninstanz rechtlich möglich ist, ob gegen allgemeine Auslegungsgrundsätze verstoßen worden ist, ob die Auslegung gegen die Denkgesetze oder allgemeine Er fahrungssätze verstößt oder wesentliche Umstände unbeachtet geblieben sind (vgl. Urteil des Senats vom 27. Februar 1974- - 4 AZR 544/72 -, zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk vorgesehen; auch BAG 4, 36o /~364 J.
  • BAG, 19.06.1974 - 4 AZR 436/73

    Praktikum - Student - Praktikum innerhalb des Studiums - Rechtssetzungsbefugnis

    Auszug aus BAG, 16.10.1974 - 4 AZR 29/74
    Etwas anderes kann zudem schon deswegen nicht gelten, weil anderen falls durch die Ausdehnung der Tarifnormen auch auf Dritte, die nicht Arbeitgeber sind, die Tarifvertragsparteien die ihnen gesetzlich eingeräumte Rechtssetzungsbefugnis über schritten hätten (vgl. Urteil des Senats vom 19. Juni 197 - 4 AZR 436/73 - /demnächst 7 AP Nr. 3 zu § 3 BAT, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen), wofür kein Anhaltspunkt besteht.
  • LAG Hessen, 24.01.2012 - 19 SaGa 1480/11

    Einstweilige Verfügung auf Unterlassung einer weiteren Internet-Veröffentlichung

    Nach früherer Rechtsprechung hatte eine Anwaltssozietät in der Rechtsform einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts nach §§ 705 ff. BGB als Personengemeinschaft keine eigene Rechtsfähigkeit ( BAG 16. Oktober 1974 - 4 AZR 29/74 - BAGE 26, 320 = AP BGB § 705 Nr. 1 = EzA BGB § 705 Nr. 1 ).
  • BAG, 30.10.2008 - 8 AZR 397/07

    Betriebsübergang - Rechtsanwaltskanzlei

    Nach der früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hatte eine Anwaltssozietät in der Rechtsform einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts nach §§ 705 ff. BGB als Personengemeinschaft keine eigene Rechtsfähigkeit (BAG 16. Oktober 1974 - 4 AZR 29/74 - BAGE 26, 320 = AP BGB § 705 Nr. 1 = EzA BGB § 705 Nr. 1).
  • BAG, 14.12.2023 - 2 AZR 114/22

    Kündigung im Luftverkehrsbetrieb

    Die Kostenentscheidung des Landesarbeitsgerichts kann nach § 308 Abs. 2 ZPO durch den Senat auch ohne entsprechende Anträge der Parteien abgeändert werden (vgl. BAG 16. Oktober 1974 - 4 AZR 29/74 - zu VII der Gründe, BAGE 26, 320; MüKoZPO/Musielak 6. Aufl. § 308 Rn. 29) .
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