Rechtsprechung
   BAG, 19.02.1975 - 1 ABR 55/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,268
BAG, 19.02.1975 - 1 ABR 55/73 (https://dejure.org/1975,268)
BAG, Entscheidung vom 19.02.1975 - 1 ABR 55/73 (https://dejure.org/1975,268)
BAG, Entscheidung vom 19. Februar 1975 - 1 ABR 55/73 (https://dejure.org/1975,268)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1975,268) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sprecherausschüsse - Bildung - Beschränkung des Personenkreises - Zulässigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Leitende Angestellte: Bildung von Sprecherausschüssen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 27, 33
  • NJW 1975, 1941
  • BB 1975, 925
  • DB 1975, 1320
  • DB 1975, 404
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 10.06.1974 - 1 ABR 136/73

    Rechtsschutzinteresse - Betriebsrat - Feststellung - Feistellungsanspruch -

    Auszug aus BAG, 19.02.1975 - 1 ABR 55/73
    Die Streit frage selbst besteht fort (vgl. Beschluß des Senats vom 10. Juni 1974 - 1 ABR 136/73 -/AP Nr. 13 zu § 37 BetrVG 1972).
  • BGH, 06.10.1964 - VI ZR 176/63

    Gewerkschaft ÖTV

    Auszug aus BAG, 19.02.1975 - 1 ABR 55/73
    Das Interesse an der generellen Klarstellung verlangt die Beteiligungsmöglichkeit und Beteiligungsbefugnis der Vereinigung (vgl. bezüglich eines nicht rechtsfähigen Vereins § 50 Abs. 2 ZPO, § 54 BGB; BAG Urteil vom 8. November 1962, AP Nr. 1 zu § 11 GmbHG, zur passiven Parteifähigkeit einer im Werden begriffenen GmbH; zur aktiven Parteifähigkeit nicht rechtsfähiger Vereine vgl. Urteile des BGH vom 6. Oktober 1964, BGHZ 42, 210 =AP Nr. 6 zu § 54 BGB und vom 11. Juli 1968, AP Nr. 1 zu § 50 ZPO).
  • BAG, 18.12.1973 - 1 ABR 35/73

    Geeignetheit - Schulungsveranstaltung - Bildungsveranstaltung - Anerkennung -

    Auszug aus BAG, 19.02.1975 - 1 ABR 55/73
    v her 1973 ~ 1 ABR 35/73 - unter Ziff. II 4 c der Gründe, AP Nr. 7 zu § 37 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 30.04.1974 - 1 ABR 36/73

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates - Wekmietwohnungen - Zuweisung einer

    Auszug aus BAG, 19.02.1975 - 1 ABR 55/73
    Aber insoweit handelt es sich nicht um echte Befugnisse des Betriebsrats gegenüber leitenden Angestellten, sondern nur um mittelbare Auswirkungen von Mitbestimmungsrechten zu Gunsten der vom Gesetz verfaßten Arbeitnehmerschaft auf den von der Gesetzesanwendung ausgeschlossenen Personenkreis (vgl. bezüglich der Vergabe von Werkmietwohnungen Beschluß des Senats vom 30. April 1974 - 1 ABR 36/73 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Werkmietwohnungen, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 10.06.1974 - 1 ABR 23/73

    Rechtsschutzinteresse - Betriebsrat - Einblicksrecht - Bruttogehaltsiste -

    Auszug aus BAG, 19.02.1975 - 1 ABR 55/73
    Es geht hier nicht in erster Linie um die Klärung des betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsstatus einzelner Angesteller als leitende Angestellte, was zur Verneinung des Rechtsschutzinteresses führen könnte (vgl. Beschluß vom 10. Juni 1974 - 1 ABR 23/73 - AP Nr. 8 zu § 80 BetrVG 1972), sondern um die Präge, ob die Organisierung leitender Angestellter in Sprecherausschüssen überhaupt möglich ist und welche rechtliche Bedeutung die Beteiligung von Angestellten an der Bildung eines derartigen etwa an sich zulässigen Ausschusses hat, die nicht unter den Personenkreis des § 5 Abs. 3 BetrVG 1972 fallen.
  • BAG, 19.03.1974 - 1 ABR 44/73

    Rüge eines Verfahrensfehlers - Ursächlichkeit eines angefochtenen Beschlusses -

    Auszug aus BAG, 19.02.1975 - 1 ABR 55/73
    Hierfür ist aber nichts vorgetragen und nichts ersichtlich (vgl. Beschluß des Senats vom 19. März 1974- - 1 ABR 44/73 - ;AP Nr. 1 zu § 26 BetrVG 1972).
  • Drs-Bund, 14.10.1971 - BT-Drs VI/2729
    Auszug aus BAG, 19.02.1975 - 1 ABR 55/73
    Der schriftliche Ausschußbericht (zu BT-Drucks. VI/2729, S. 12) führt insoweit aus, der CDU/CSU-Vorschlag zur Bildung von Sprecherausschüssen werde abgelehnt, weil die betriebssozi ologische Stellung der leitenden Angestellten noch nicht abschließend beurteilt werden könne.
  • Drs-Bund, 05.02.1971 - BT-Drs VI/1806
    Auszug aus BAG, 19.02.1975 - 1 ABR 55/73
    Der u.a. von Verbänden leitender Angestellter erhobenen Forderung nach gesetzlicher Verankerung derartiger Sprecherausschüsse ist der Gesetzgeber entgegen den Vorschlägen der CDU/GSU-Fraktion (BT-Drucks. VI/1806, § 98 ff.) nicht gefolgt.
  • BAG, 22.06.1993 - 1 ABR 62/92

    Betriebsrat: Auflösung

    Aus dieser Vorschrift entnimmt die herrschende Meinung in der Literatur und die Rechtsprechung, daß der Arbeitgeber in jedem Beschlußverfahren Beteiligter ist (BAGE 27, 33, 38 [BAG 19.02.1975 - 1 ABR 55/73] = AP Nr. 9 zu § 5 BetrVG 1972, zu II 2 der Gründe; BVerwGE 67, 135; Grunsky, ArbGG, 6. Aufl., § 83 Rz 12).
  • BAG, 19.06.2001 - 1 AZR 463/00

    Wirksamkeit eines Redaktionsstatuts und seiner Kündigung

    Diese Vorschrift hat der Senat mit zwei Beschlüssen vom 19. Februar 1975 (- 1 ABR 55/73 - BAGE 27, 33 und - 1 ABR 94/73 - aaO, jeweils zu III 1 b, c der Gründe) als in dem Sinne zwingend angesehen, daß sie der Bildung anderer Arbeitnehmervertretungen auch auf individualvertraglicher Basis entgegensteht, soweit deren Befugnisse sich mit Kompetenzen des Betriebsrats überschneiden.
  • LAG Baden-Württemberg, 06.09.2012 - 3 TaBV 2/12

    Beauftragte des Betriebsrats - keine andere Arbeitnehmervertretungsstruktur und

    Selbst wenn ungeachtet der ausdrücklichen Benennung des Arbeitgebers in § 83 Abs. 3 ArbGG dennoch zusätzlich erforderlich wäre, dass der Arbeitgeber in seiner betriebsverfassungsrechtlichen oder mitbestimmungsrechtlichen Rechtsstellung betroffen ist (offen gelassen von BAG 22. Juni 1993 - 1 ABR 62/92 - BAGE 73, 291; verneinend BAG 19. Februar 1975 - 1 ABR 55/73 - BAGE 27, 33; LAG Berlin-Brandenburg 19. Juli 2011 - 7 TaBV 764/11 - juris), wäre die Arbeitgeberin hier als Beteiligte zu behandeln.
  • ArbG Mannheim, 17.04.1997 - 3 Ca 94/96

    Wirksamkeit der fristlosen Kündigung eines Redaktionsstatutes; Verstoß gegen die

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BAG, 15.03.1977 - 1 ABR 16/75

    Mindestanforderungen an die Tariffähigkeit einer Koalition

    In den beiden - dem Landesarbeitsgericht allerdings noch nicht bekannten - Beschlüssen vom 19.2.1975 zur Zulässigkeit der Bildung von Sprecherausschüssen (1 ABR 55/73 - AP Nr. 9 zu § 5 BetrVG 1972 [zu III 2 der Gründe], zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, und 1 ABR 94/73 - AP Nr. 10 zu § 5 BetrVG 1972 [zu III 2 der Gründe], ebenfalls zum Abdruck in der Amtl. Sammlung des Gerichts bestimmt) hat der Senat hinsichtlich der rechtlichen Möglichkeit zur kollektiven Interessenwahrnehmung durch leitende Angestellte ausgeführt, daß leitende Angestellte ebenfalls Arbeitnehmer sind und ihre Arbeitnehmerinteressen haben, die insbesondere in Großunternehmen, aber auch in anderen Unternehmen der einzelne nicht mehr ausreichend allein wahrnehmen kann.
  • BAG, 29.11.1989 - 7 ABR 64/87

    Gesamtbetriebsrat: kein einheitlicher bei mehreren Unternehmen

    Dem steht nicht entgegen, daß das Bundesarbeitsgericht einem Sprecherausschuß für leitende Angestellte, der vor Inkrafttreten des Sprecherausschußgesetzes vom 20. Dezember 1988 (BGBl. I S. 2312, 2316) errichtet worden ist, die passive Beteiligtenfähigkeit zuerkannt hat (BAGE 27, 33, 38 [BAG 19.02.1975 - 1 ABR 55/73] = AP Nr. 9 zu § 5 BetrVG 1972, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 16.07.1985 - 1 ABR 9/83

    Entnahme von Beträgen aus dem Tronc durch Spielbank - Verletzung des

    Immer dann, wenn die durch das Betriebsverfassungsgesetz geregelte Ordnung des Betriebes und die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Betriebspartner als Träger dieser Ordnung im Streit sind, soll darüber im Beschlußverfahren als der dafür geschaffenen und besonders geeigneten Verfahrensart entschieden werden (Beschluß vom 19. Februar 1975, BAG 27, 33, 37 = AP Nr. 9 zu § 5 BetrVG 1972 zu II 1 der Gründe; Beschluß vom 19. Mai 1978, BAG 30, 298, 304 = AP Nr. 1 zu § 88 BetrVG 1972, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 31.01.1979 - 5 AZR 454/77

    Sozialplan - Leitende Angestellte - Betriebsstillegung - Abfindung - Verlust des

    Die betriebsverfassungsrechtliche Gliederung der Belegschaft kann es für sich allein daher nicht rechtfertigen, die leitenden Angestellten, die ihren Arbeitsplatz verlieren, von einem Ausgleich auszuschließen, den alle anderen Arbeitnehmer durch den Sozialplan erhalten (vgl. auch die Ausführungen in dem Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Februar 1975 - 1 ABR 55/73 - AP Nr. 9 zu § 5 BetrVG 1972 [zu III 1 c der Gründe] - auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen - darüber, daß es dem geltenden Betriebsverfassungsrecht nicht wider spricht, die leitenden Angestellten aus dem Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers - und damit auch aus dem Gesichtspunkt des Gleichbehandlungsgrundsatzes - in bezug auf bestimmte Rechte-in jenem Fall § 75, §§ 80 ff. 18-.
  • BAG, 21.12.1982 - 1 ABN 30/82

    Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - BAG - LAG

    Das Bundesarbeitsgericht hat schon vor der angezogenen Entscheidung des Landesarbeitsgerichts ausgesprochen, daß Angelegenheiten aus dem Betriebsverfassungsgesetz im Sinne von § 2 a Abs. 1 Nr. 1 ArbGG 1979 bzw. im Sinne des gleichlautenden § 2 Abs. 1 Nr. 4 ArbGG 1953 in der Fassung vom 15. Januar 1972 alle Streitigkeiten sind, die aus dem Betriebsverfassungsrecht schlechthin entstehen können (vgl. Beschluß vom 19. Februar 1975 - 1 ABR 55/73 - BAG 27, 33, 37 = AP Nr. 9 zu § 5 BetrVG 1972, zu II 1 der Gründe, und Beschluß vom 19. Mai 1978 - 6 ABR 25/75 - BAG 30, 298, 304 = AP Nr. 1 zu § 88 BetrVG 1972, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 19.02.1975 - 1 ABR 94/73

    Leitende Angestellte: Rechtswirkungen von Abmachungen zwischen Sprecherausschuß

    Darüber hinaus sollen durch die Gerichte für Arbeitssachen in dieser Verfahrensart alle Streitigkeiten entschieden werden, die aus dem Betriebsverfassungsrecht schlechthin entstehen können (vgl. Begründung zum Regierungsentwurf eines BetrVG, BT-Drucks. VI/1786 S. 60 zu § 125; Beschluß des Senats vom 18. Dezember 1973 " 1 ABR 55/73 - unter Ziff. II 4 c der Gründe, AP Nr. 7 zu § 57 BetrVG 1972 auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 14.09.1988 - 7 ABR 79/87

    Beteiligung des Arbeitgebers bei einem Verfahren über die Wirksamkeit der

  • BAG, 22.10.1985 - 1 ABR 47/83

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats beim Verkauf eines der Versorgung von

  • BAG, 14.08.1986 - 6 ABR 40/84

    Zugangsrecht der Gewerkschaft zu karitativer Einrichtung - Wahrnehmung der Rechte

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht