Rechtsprechung
   BAG, 13.01.1977 - 2 AZR 423/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,461
BAG, 13.01.1977 - 2 AZR 423/75 (https://dejure.org/1977,461)
BAG, Entscheidung vom 13.01.1977 - 2 AZR 423/75 (https://dejure.org/1977,461)
BAG, Entscheidung vom 13. Januar 1977 - 2 AZR 423/75 (https://dejure.org/1977,461)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1977,461) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Arbeitsvertrag mit einem Ausländer - Genehmigungspflicht - Beschäftigungsverbot - Nichtigkeit des Arbeitsvertrages - Ablauf der Arbeitserlaubnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AFG § 19; BGB § 134, § 275, § 626
    Wirkungen eines Beschäftigungsverbots, das nach Abschluss des Arbeitsvertrages und Aufnahme der Arbeit eintritt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 29, 1
  • NJW 1977, 1023
  • MDR 1977, 610
  • DB 1977, 917
  • DB 1977, 959
  • JR 1978, 325
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 39/54

    Arbeitsverhältnis: Begriff des wichtigen Grundes bei außerordentlicher Kündigung

    Auszug aus BAG, 13.01.1977 - 2 AZR 423/75
    Zwar kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die von dem Landesarbeitsgericht für die Annahme des wichtigen Grundes gegebene Begründung revisionsrechtlich nur daraufhin nachgeprüft werden, ob der Tatrichter von einem Sachverhalt ausgegangen ist, der, unabhängig von den Besonderheiten des Einzelfalles, geeignet ist, überhaupt einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung zu geben (BAG 2, 214 [215] = AP Nr. 4 zu § 626 BGB; BAG AP Nr. 5 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung).

    Dies hat das Revisionsgericht, wie jede fehlerhafte materielle Rechtsanwendung auch ohne Verfahrensrügen nachzuprüfen (vgl. nur BAG 2, 175 [182] = AP Nr. 1 zu § 23 BetrVG; BAG 2, 214 [215] = AP Nr. 4 zu § 626 BGB; BAG AP Nr. 2 zu § 70 HGB).

  • LAG Hamm, 13.02.1976 - 3 Sa 1223/75
    Auszug aus BAG, 13.01.1977 - 2 AZR 423/75
    Der Abschluß des Arbeitsvertrages selbst ist nicht genehmigungspflichtig (vgl. LAG Hamm, DB 1976, 872 [LAG Hamm 13.02.1976 - 3 Sa 1223/75]; Heldmann, BB 1975, 1306 [1308]).

    Die Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses, dessen Erfüllung durch den Ablauf einer Arbeitserlaubnis gestört ist, richtet sich demnach ausschließlich nach den Regeln über die nachträgliche Unmöglichkeit eines Schuldverhältnisses (§§ 275, 323 ff. BGB; so insbesondere: Küchenhoff, Anm. zu BAG AP Nr. 29 zu § 615 BGB; LAG Hamm, DB 1976, 872 [LAG Hamm 13.02.1976 - 3 Sa 1223/75]; Engels, RdA 1976, 171 [173]; Heldmann, a.a.O., 1308; aA.: Krebs, a.a.O., § 19 Anm. 4; Brill, BB 1976, 1276; Woltereck-Kues, a.a.O., die, ohne jedoch eine Begründung zu geben, die oben bezeichneten Grundsätze der herrschenden Meinung für den Fall der ohne Erlaubnis begründeten Arbeitsverhältnisse auch für den Fall des Ablaufs einer Arbeitserlaubnis entsprechend anwenden wollen.).

  • BAG, 30.05.1969 - 5 AZR 256/68

    Arbeitsvertrag: Vermittlung des Arbeitnehmers durch ausländische Agentur -

    Auszug aus BAG, 13.01.1977 - 2 AZR 423/75
    Der Gesetzgeber verlangt nur für die Ausübung einer Beschäftigung durch einen ausländischen Arbeitnehmer das Vorliegen einer Arbeitsgenehmigung (BAG 22, 22 [28] = AP Nr. 4 zu § 35 AVAVG - allerdings noch zu § 43 AVAVG, an dessen Stelle jetzt § 19 AFG getreten ist).

    Das Bundesarbeitsgericht ist zwar in der genannten Entscheidung (BAG 22, 22 = AP Nr. 4 zu § 35 AVAVG und ihm folgend die herrschende Meinung vgl. z.B. LAG Hamm, DB 1972, 293 [LAG Hamm 23.11.1971 - 3 Sa 724/71]; DB 1972, 1171; LAG Baden-Württemberg, AP Nr. 1 zu § 19 AFG; LAG Berlin, ARSt 1974, 104; Krebs, a.a.O., § 19 Anm. 4; Henning-Kühl-Heuer, AFG, § 19 Anm. 2; Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 2. Aufl., § 27 III 4; Woltereck-Kues, AR-Blattei, Ausländische Arbeitnehmer I C, II 1) davon ausgegangen, daß ein ohne Arbeitserlaubnis geschlossener Arbeitsvertrag von vornherein nach § 134 BGB nichtig sei, wenn er nach der Absicht der Parteien trotz Kenntnis des Genehmigungserfordernisses ohne Genehmigung durchgeführt werden soll.

  • BAG, 02.11.1955 - 1 ABR 30/54

    Betriebsverfassungsrecht: Ausschluß eines Betriebsratsmitglieds wegen grober

    Auszug aus BAG, 13.01.1977 - 2 AZR 423/75
    Dies hat das Revisionsgericht, wie jede fehlerhafte materielle Rechtsanwendung auch ohne Verfahrensrügen nachzuprüfen (vgl. nur BAG 2, 175 [182] = AP Nr. 1 zu § 23 BetrVG; BAG 2, 214 [215] = AP Nr. 4 zu § 626 BGB; BAG AP Nr. 2 zu § 70 HGB).
  • BAG, 07.12.1961 - 2 AZR 12/61

    Faktisches Arbeitsverhältnis - Beendigung durch einseitige Erklärung - Fristlose

    Auszug aus BAG, 13.01.1977 - 2 AZR 423/75
    Wegen dieses Beschäftigungsverbots sei aber nicht von einem nichtigen Arbeitsvertrag auszugehen, der jederzeit ohne Beachtung von Kündigungsvorschriften einseitig durch eine einfache Erklärung der Beklagten beendet werden könne (BAG 12, 104 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Faktisches Arbeitsverhältnis).
  • BAG, 31.05.1968 - 3 AZR 459/67

    Verschollenheit - Kriegsgefangenschaft - Hinterbliebenenrente -

    Auszug aus BAG, 13.01.1977 - 2 AZR 423/75
    Es ist nämlich anzunehmen, daß die rechtliche Beurteilung durch den Senat den Parteien Anlaß zu neuem Tatsachenvortrag geben wird, der nach dem bisherigen Verlauf des Rechtsstreits unerheblich erschien (vgl. BAG 21, 46 = AP Nr. 127 zu § 242 BGB Ruhegehalt).
  • BGH, 20.06.1962 - V ZR 219/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 13.01.1977 - 2 AZR 423/75
    Bei einem derartigen aus Rechtsgründen eingetretenen nachträglichen Leistungshindernis handelt es sich um einen Fall der Unmöglichkeit im Sinne des § 275 BGB (vgl. BGHZ 37, 233 [BGH 20.06.1962 - V ZR 219/60] [240]; Erman-Battes, BGB, 5. Aufl., vor § 275 bis 292 Rdnr. 33; Soergel-Siebert-Schmidt, BGB, 10. Aufl., § 306 Rdnr. 5).
  • LAG Hamm, 23.11.1971 - 3 Sa 724/71
    Auszug aus BAG, 13.01.1977 - 2 AZR 423/75
    Das Bundesarbeitsgericht ist zwar in der genannten Entscheidung (BAG 22, 22 = AP Nr. 4 zu § 35 AVAVG und ihm folgend die herrschende Meinung vgl. z.B. LAG Hamm, DB 1972, 293 [LAG Hamm 23.11.1971 - 3 Sa 724/71]; DB 1972, 1171; LAG Baden-Württemberg, AP Nr. 1 zu § 19 AFG; LAG Berlin, ARSt 1974, 104; Krebs, a.a.O., § 19 Anm. 4; Henning-Kühl-Heuer, AFG, § 19 Anm. 2; Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 2. Aufl., § 27 III 4; Woltereck-Kues, AR-Blattei, Ausländische Arbeitnehmer I C, II 1) davon ausgegangen, daß ein ohne Arbeitserlaubnis geschlossener Arbeitsvertrag von vornherein nach § 134 BGB nichtig sei, wenn er nach der Absicht der Parteien trotz Kenntnis des Genehmigungserfordernisses ohne Genehmigung durchgeführt werden soll.
  • LAG Hamm, 29.03.1972 - 5 Sa 969/71
    Auszug aus BAG, 13.01.1977 - 2 AZR 423/75
    Das Bundesarbeitsgericht ist zwar in der genannten Entscheidung (BAG 22, 22 = AP Nr. 4 zu § 35 AVAVG und ihm folgend die herrschende Meinung vgl. z.B. LAG Hamm, DB 1972, 293 [LAG Hamm 23.11.1971 - 3 Sa 724/71]; DB 1972, 1171; LAG Baden-Württemberg, AP Nr. 1 zu § 19 AFG; LAG Berlin, ARSt 1974, 104; Krebs, a.a.O., § 19 Anm. 4; Henning-Kühl-Heuer, AFG, § 19 Anm. 2; Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 2. Aufl., § 27 III 4; Woltereck-Kues, AR-Blattei, Ausländische Arbeitnehmer I C, II 1) davon ausgegangen, daß ein ohne Arbeitserlaubnis geschlossener Arbeitsvertrag von vornherein nach § 134 BGB nichtig sei, wenn er nach der Absicht der Parteien trotz Kenntnis des Genehmigungserfordernisses ohne Genehmigung durchgeführt werden soll.
  • LAG Hessen, 06.04.1971 - 3 Sa 429/70
    Auszug aus BAG, 13.01.1977 - 2 AZR 423/75
    Ob an diesem Grundsatz, der in neuerer Zeit auf Kritik gestoßen ist (vgl. Heldmann, BB 1975, 1306 ff.; Engels, RdA 1976, 165 [174]; LAG Hamm, BB 1976, 872; vgl. auch LAG Frankfurt, DB 1972, 2264), festzuhalten ist, bedarf hier keiner Erörterung.
  • BAG, 24.03.1958 - 2 AZR 587/55

    Außerordentliche Kündigung - Verdacht einer strafbaren Handlung - Wichtiger Grund

  • BAG, 17.08.1972 - 2 AZR 359/71

    Kündigung - Ausschlußfrist

  • LSG Baden-Württemberg, 29.06.2017 - L 10 R 592/17

    Betriebsprüfung - Zulässigkeit der Nutzung von Ermittlungsergebnissen des

    Indessen führt dies schon deshalb nicht zur Unwirksamkeit des jeweiligen, der Beschäftigung zu Grunde liegenden Vertragsverhältnisses, weil sich der Genehmigungsvorbehalt nur auf die Beschäftigung, nicht aber auf das vertragliche Verhältnis bezieht, so dass kein Verstoß gegen ein gesetzlichen Verbot mit der Folge der Nichtigkeit des Vertrages (§ 134 des Bürgerlichen Gesetzbuches) vorliegt (vgl. BAG, Urteil vom 13.01.1977, 2 AZR 423/75, in juris).
  • BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 272/08

    Außerordentliche Kündigung - Tarifliche Unkündbarkeit

    Das in Rede stehende Leistungsunvermögen des Klägers verwirklicht sich mit jedem Tag neu (zu den vergleichbaren Fällen des Entzugs bzw. Fehlens einer Arbeitsgenehmigung Senat 13. Januar 1977 - 2 AZR 423/75 - zu II 1 der Gründe, BAGE 29, 1; zum dauerhaften Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit Senat 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - zu II 4 der Gründe, BAGE 88, 10).
  • BAG, 18.03.2009 - 5 AZR 355/08

    Konzessionsträger - Scheingeschäft - Umgehungsgeschäft

    Dies ist beim Abschluss eines Arbeitsvertrags nur ausnahmsweise der Fall (Senat 3. November 2004 - 5 AZR 592/03 - BAGE 112, 299; 24. März 2004 - 5 AZR 233/03 - EzA BGB 2002 § 134 Nr. 2; BAG 13. Januar 1977 - 2 AZR 423/75 - BAGE 29, 1).
  • LAG Köln, 18.04.1997 - 11 (8) Sa 1268/96

    Personenbedingte Kündigung; Arbeitserlaubnis; Aufenthaltsgenehmigung; Auflösende

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BAG, 07.02.1990 - 2 AZR 359/89

    Kündigung wegen fehlender Arbeitserlaubnis

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Senatsurteil vom 13. Januar 1977, BAGE 29, 1 [BAG 13.01.1977 - 2 AZR 423/75] = AP Nr. 2 zu § 19 AFG; Urteile vom 19. Januar 1977 - 3 AZR 66/75 - und vom 16. Dezember 1976 - 3 AZR 716/75 - AP Nr. 3 und 4 zu § 19 AFG) wird ein unbefristetes Arbeitsverhältnis eines Ausländers, der nach § 19 Abs. 1 AFG zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland einer Erlaubnis bedarf, mit Ablauf der Arbeitserlaubnis nicht nichtig.

    Hiervon ist der Senat bereits in dem Urteil vom 13. Januar 1977 (aaO, zu II der Gründe) ausgegangen.

  • LSG Sachsen, 12.02.2018 - L 9 KR 496/17

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen einen

    Indessen führt dies schon deshalb nicht zur Unwirksamkeit des jeweiligen der Beschäftigung zu Grunde liegenden Vertragsverhältnisses, weil sich der Genehmigungsvorbehalt nur auf die Beschäftigung, nicht aber auf das vertragliche Verhältnis bezieht (vgl. BAG, Urteil vom 13.01.1977, 2 AZR 423/75, Rn 8, juris), so dass kein Verstoß gegen ein gesetzlichen Verbot mit der Folge der Nichtigkeit des Vertrages (§ 134 des Bürgerlichen Gesetzbuches) vorliegt (vgl. offengelassen: BAG, Urteil vom 13.01.1977, 2 AZR 423/75, Rn 9, juris).
  • LAG Köln, 11.01.2008 - 11 Sa 973/07

    Wiederholungskündigung; Außerordentliche personenbedingte Kündigung wegen des

    Gleiches gilt für den Fall der dauerhaften Fehlens bzw. Entzugs der Arbeitsgenehmigung für einen ausländischen Arbeitnehmer (BAG 13. Januar 1977 - 2 AZR 423/75 - BAGE 29, 1).
  • LAG Köln, 19.01.1996 - 11 (13) Sa 907/95

    Wettbewerbsverbot: Vorbereitungen zum künftigen Wettbewerb bei fehlendem

    Beschäftigungsverbote aber sind im Arbeitsrecht in vielen Erscheinungsformen bekannt (z.B. §§ 3 ff. MSchG, §§ 2 und 10 Bundesärzteordnung), ohne daß sie bereits als solche und ohne weiteres als Kündigungsgründe anerkannt würden - v.a. wenn sie erst im Laufe eines bereits praktizierten Arbeitsverhältnisses auftreten (BAG, Urteil vom 13.01.1977 - 2 AZR 423/75 in AP Nr. 2 zu § 19 AFG; Urteil vom 07.02.1990 - 2 AZR 359/89 in AP Nr. 14 zu § 1 KSchG 1969 - Personenbedingte Kündigung).

    Die Grenze ist erst da zu ziehen, wo ein Warten auf die Erteilung (Verlängerung) der Arbeitserlaubnis für den Arbeitgeber aus anderen Gründen unzumutbar wird - z.B. weil er den Arbeitsplatz nicht ohne erhebliche betriebliche Beeinträchtigungen offenhalten kann und mit der Erteilung der Erlaubnis in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist (BAG, Urteil vom 13.01.1977 - 2 AZR 423/75 in AP Nr. 2 zu § 19 AFG; Urteil vom 07.02.1990 - 2 AZR 359/89 in AP Nr. 14 zu § 1 KSchG 1969 - Personenbedingte Kündigung).

  • LSG Hessen, 28.11.2017 - L 3 U 51/16

    Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung

    Das BAG nimmt die rechtliche Unmöglichkeit der Erfüllung des Arbeitsvertrags an (vgl. BAG vom 13. Januar 1977 - 2 AZR 423/75 - BAGE 29, 1, 4).
  • ArbG Essen, 04.04.2008 - 5 Ca 3715/07

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung im Falle eines Versuchs des

    Bei diesen beginnt die Zweiwochenfrist des § 626 BGB nicht vor deren Beendigung (vgl. BAG v. 13.01.1977 - 2 AZR 423/75 - AP Nr. 2 zu § 19 AFG; ebenso BGH v. 3..06.2005, AP Nr. 3 zu § 64 GmbHG; Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht - Müller-Glöge, 8. Auflage 2008, § 626 BGB Rn. 212).
  • BAG, 14.02.1991 - 2 AZR 363/90

    Rechtmäßigkeit der Kündigung eines Kirchenbediensteten - Öffentlich-rechtliche

  • BAG, 16.12.1976 - 3 AZR 716/75

    Fürsorgepflicht - Ausländischer Arbeitnehmer - Fehlende Arbeitserlaubnis -

  • BAG, 19.01.1977 - 3 AZR 66/75

    Arbeitsverhältnis: Ablauf der Arbeitserlaubnis eines ausländischen Arbeitnehmers

  • BAG, 30.06.1983 - 2 AZR 10/82

    Schwerbehinderte - Kündigungsschutz

  • LAG Hamm, 24.10.1996 - 17 Sa 1630/96

    Arbeitsverhältnis: Erlöschen der Arbeitserlaubnis

  • BAG, 10.05.1984 - 2 AZR 87/83

    Wirksamkeit einer außerordentlichen bzw. ordentlichen Kündigung - Bedeutung der

  • BAG, 28.02.1985 - 2 AZR 536/83

    Beschäftigung vor erteilter Arbeitserlaubnis - Ausländische Arbeitnehmer -

  • BAG, 11.12.1987 - 7 AZR 709/85

    Kündigung gegenüber Lehrer wegen fehlender schulaufsichtlicher Genehmigung

  • BAG, 11.07.1980 - 7 AZR 552/78

    Schulaufsichtliche Genehmigung - Einstellung von Lehrern - Nichtigkeit des

  • LAG Hamm, 22.02.1985 - 16 (11) Sa 1650/84

    Rechtmäßigkeit der ordentlichen fristgemäßen Kündigung eines Ausländers wegen des

  • BAG, 02.02.1983 - 7 AZR 300/79
  • OLG Hamm, 12.12.1977 - 1 Ss OWi 1123/77

    Fahrlässiger Verstoß gegen das Arbeitsförderungsgesetz; Verbot der Beschäftigung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht