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   BAG, 21.04.1977 - 2 AZR 125/76   

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BAG, 21.04.1977 - 2 AZR 125/76 (https://dejure.org/1977,671)
BAG, Entscheidung vom 21.04.1977 - 2 AZR 125/76 (https://dejure.org/1977,671)
BAG, Entscheidung vom 21. April 1977 - 2 AZR 125/76 (https://dejure.org/1977,671)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Befristeter Arbeitsvertrag - Altersgrenze - Begrenzung der Dauer eines Arbeitsverhältnisses durch Tarifnorm

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BAT § 60 Abs. 1; BGB § 620; RRG Art. 6 § 5

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 29, 133
  • MDR 1977, 1050
  • DB 1977, 1801
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 25.03.1971 - 2 AZR 185/70

    Betriebsvereinbarung - Altersgrenze - Arbeitsverhältnis - Versorgungsregelung -

    Auszug aus BAG, 21.04.1977 - 2 AZR 125/76
    Die Wirksamkeit solcher Vereinbarungen, die weder gegen Art. 2 oder 12 GG noch gegen zwingende Vorschriften des Kündigungsschutzrechts verstoßen, hat das Bundesarbeitsgericht wiederholt anerkannt (vgl. Urteil des Fünften Senats vom 3. Februar 1975» AP Nr. 1 zu § 63 MTL II mit insoweit zustimmender Anmerkung von Fieberg; ebenso zu § 18 Abs. 1 ATO, der dem § 6o Abs. 1 BAT entspricht, Urteil des Ersten Senats vom 28. Februar 1958, BAG 5, 24o = AP Nr. 2 zu § 18 ATO mit insoweit zustimmender Anmerkung von Neumann-Duesberg; vgl. auch Urteil des Zweiten Senats vom 25. März 1971, BAG 23, 257 = AP Nr. 5 zu § 57 BetrVG).

    Die Nachteile, die in Einzelfällen bei einer generell geltenden Altersgrenze (65. Lebensjahr) sich ergeben können, werden bei ausreichender betrieblicher Altersversorgung ausgeglichen (vgl. BAG 23, 257 [271 f.] = AP Nr. 5 zu § 57 BetrVG [unter III 1 b der Gründe]).

  • BAG, 03.02.1975 - 5 AZR 159/74

    Sonderzuwendungen: Anspruch bei befristeter Weiterbeschäftigung nach Vollendung

    Auszug aus BAG, 21.04.1977 - 2 AZR 125/76
    Die Wirksamkeit solcher Vereinbarungen, die weder gegen Art. 2 oder 12 GG noch gegen zwingende Vorschriften des Kündigungsschutzrechts verstoßen, hat das Bundesarbeitsgericht wiederholt anerkannt (vgl. Urteil des Fünften Senats vom 3. Februar 1975» AP Nr. 1 zu § 63 MTL II mit insoweit zustimmender Anmerkung von Fieberg; ebenso zu § 18 Abs. 1 ATO, der dem § 6o Abs. 1 BAT entspricht, Urteil des Ersten Senats vom 28. Februar 1958, BAG 5, 24o = AP Nr. 2 zu § 18 ATO mit insoweit zustimmender Anmerkung von Neumann-Duesberg; vgl. auch Urteil des Zweiten Senats vom 25. März 1971, BAG 23, 257 = AP Nr. 5 zu § 57 BetrVG).
  • BAG, 28.02.1958 - 1 AZR 366/56

    Allgemeine Dienstordnung - Deckung durch gesetzliche Ermächtigung - Unwirksamkeit

    Auszug aus BAG, 21.04.1977 - 2 AZR 125/76
    Die Wirksamkeit solcher Vereinbarungen, die weder gegen Art. 2 oder 12 GG noch gegen zwingende Vorschriften des Kündigungsschutzrechts verstoßen, hat das Bundesarbeitsgericht wiederholt anerkannt (vgl. Urteil des Fünften Senats vom 3. Februar 1975» AP Nr. 1 zu § 63 MTL II mit insoweit zustimmender Anmerkung von Fieberg; ebenso zu § 18 Abs. 1 ATO, der dem § 6o Abs. 1 BAT entspricht, Urteil des Ersten Senats vom 28. Februar 1958, BAG 5, 24o = AP Nr. 2 zu § 18 ATO mit insoweit zustimmender Anmerkung von Neumann-Duesberg; vgl. auch Urteil des Zweiten Senats vom 25. März 1971, BAG 23, 257 = AP Nr. 5 zu § 57 BetrVG).
  • BAG, 18.06.2008 - 7 AZR 116/07

    Altersgrenze - Gemeinschaftsrecht

    a) Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass eine auf das 65. Lebensjahr abstellende Altersgrenzenregelung in Kollektivnormen und individualvertraglichen Abmachungen sachlich gerechtfertigt sein kann (19. November 2003 - 7 AZR 296/03 - BAGE 109, 6 = AP TzBfG § 17 Nr. 3 = EzA BGB 2002 § 620 Altersgrenze Nr. 4, zu II 2 d aa der Gründe; 20. November 1987 - 2 AZR 284/86 - BAGE 57, 30 = AP BGB § 620 Altersgrenze Nr. 2 = EzA BGB § 620 Altersgrenze Nr. 1, zu B IV 3 der Gründe; 21. April 1977 - 2 AZR 125/76 - BAGE 29, 133 = AP BAT § 60 Nr. 1 = EzA BAT § 60 Nr. 1).
  • BAG, 08.12.2010 - 7 AZR 438/09

    Tarifvertragliche Altersgrenze

    Als verständiger und redlicher Vertragspartner (§ 157 BGB) konnte der Kläger die Vereinbarungen beim Abschluss des Vertrags vom 17. August 1978 nur dahin verstehen, dass sich die Beklagte im üblichen System des Tarifwerks des öffentlichen Dienstes bewegen, sämtliche insoweit einschlägigen Regelungen und damit auch die im öffentlichen Dienst übliche, allgemein bekannte und in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts anerkannte Altersgrenzenregelung (vgl. BAG 21. April 1977 - 2 AZR 125/76 - BAGE 29, 133) vereinbaren wollte.
  • BAG, 20.10.1993 - 7 AZR 135/93

    Unwirksamkeit einer tariflichen Altersgrenze von 65 Jahren

    Ebensowenig hat sich der Zweite Senat im Urteil vom 21. April 1977 (BAGE 29, 133 ff. = AP Nr. 1 zu § 60 BAT) mit dieser Problematik befaßt (worauf Moll, DB 1992, 475, zutreffend hinweist; a. A. wohl Berger-Delhey, ZTR 1992, 99, 100).

    Aus dem insoweit unmißverständlichen Gesetzeswortlaut leitete der Zweite Senat ab, daß der Gesetzgeber durch das Rentenreformgesetz 1972 in die maßgebliche Tarifvorschrift (§ 60 BAT) jedenfalls nicht in dem Sinn eingegriffen hatte, wie es die damalige Revision anstrebte (BAGE 29, 133, 137 = AP Nr. 1 zu § 60 BAT, zu I 2 b der Gründe).

    a) Bereits im Urteil vom 21. April 1977 (BAGE 29, 133, 136 = AP Nr. 1 zu § 60 BAT, zu I 2 b der Gründe), das sich mit Art. 6 § 5 Abs. 2 RRG 1972 befaßte, hat das Bundesarbeitsgericht die Auffassung vertreten, daß "der Gesetzgeber die Möglichkeit gehabt hätte, im Zusammenhang mit der Regelung der flexiblen Altersgrenze etwa zu bestimmen, daß vorher befristete Arbeitsverhältnisse - bezogen auf das 65. Lebensjahr - nicht mit Erreichung des 65. Lebensjahres endeten, sondern daß es dazu eines Aufhebungsvertrags bedürfe oder daß solche Arbeitsverhältnisse ohne weiteres erst mit Ablauf des 67. Lebensjahres endeten".

  • BAG, 01.12.1993 - 7 AZR 428/93

    Wirksamkeit tarifvertraglicher Altersgrenzenregelungen

    Ebensowenig hat sich der Zweite Senat im Urteil vom 21. April 1977 (BAGE 29, 133 ff. = AP Nr. 1 zu § 60 BAT ) mit dieser Problematik befaßt (worauf Moll, DB 1992, 475, zutreffend hinweist; a. A. wohl Berger-Delhey, ZTR 1992, 99, 100).

    Aus dem insoweit unmißverständlichen Gesetzeswortlaut leitete der Zweite Senat ab, daß der Gesetzgeber durch das Rentenreformgesetz 1972 in die maßgebliche Tarifvorschrift (§ 60 BAT ) jedenfalls nicht in dem Sinn eingegriffen hatte, wie es die damalige Revision anstrebte (BAGE 29, 133, 137 = AP Nr. 1 zu § 60 BAT , zu I 2 b der Gründe).

    a) Bereits im Urteil vom 21. April 1977 (BAGE 29, 133, 136 = AP Nr. 1 zu § 60 BAT , zu I 2 b der Gründe), das sich mit Art. 6 § 5 Abs. 2 RRG 1972 befaßte, hat das Bundesarbeitsgericht die Auffassung vertreten, daß "der Gesetzgeber die Möglichkeit gehabt hätte, im Zusammenhang mit der Regelung der flexiblen Altersgrenze etwa zu bestimmen, daß vorher befristete Arbeitsverhältnisse bezogen auf das 65. Lebensjahr - nicht mit Erreichung des 65. Lebensjahres endeten, sondern daß es dazu eines Aufhebungsvertrags bedürfe oder daß solche Arbeitsverhältnisse ohne weiteres erst mit Ablauf des 67. Lebensjahres endeten".

  • BAG, 01.12.1993 - 7 AZR 280/93

    Wirksamkeit tarifvertraglicher Altersgrenzenregelungen

    Ebensowenig hat sich der Zweite Senat im Urteil vom 21. April 1977 (BAGE 29, 133 ff. = AP Nr. 1 zu § 60 BAT) mit dieser Problematik befaßt (ebenso Moll, DB 1992, 475; a. A. wohl Berger-Delhey, ZTR 1992, 99, 100).

    Aus dem insoweit unmißverständlichen Gesetzeswortlaut leitete der Zweite Senat ab, daß der Gesetzgeber durch das Rentenreformgesetz 1972 in die maßgebliche Tarifvorschrift (§ 60 BAT) jedenfalls nicht in dem Sinn eingegriffen hatte, wie es die damalige Revision anstrebte (BAGE 29, 133, 137 = AP Nr. 1 zu § 60 BAT, zu I 2 b der Gründe).

    Bereits im Urteil vom 21. April 1977 (BAGE 29, 133, 136 = AP Nr. 1 zu § 60 BAT, zu I 2 b der Gründe), das sich mit Art. 6 § 5 Abs. 2 RRG 1972 befaßte, hat das Bundesarbeitsgericht die Auffassung vertreten, daß "der Gesetzgeber die Möglichkeit gehabt hätte, im Zusammenhang mit der Regelung der flexiblen Altersgrenze etwa zu bestimmen, daß vorher befristete Arbeitsverhältnisse - bezogen auf das 65. Lebensjahr - nicht mit Erreichung des 65. Lebensjahres endeten, sondern daß es dazu eines Aufhebungsvertrags bedürfe oder daß solche Arbeitsverhältnisse ohne weiteres erst mit Ablauf des 67. Lebensjahres endeten".

  • BAG, 01.12.1993 - 7 AZR 506/92

    Wirksamkeit tarifvertraglicher Altersgrenzenregelungen

    Ebensowenig hat sich der Zweite Senat im Urteil vom 21. April 1977 (BAGE 29, 133 ff. = AP Nr. 1 zu § 60 BAT) mit dieser Problematik befaßt (worauf Moll, DB 1992, 475, zutreffend hinweist; a. A. wohl Berger-Delhey, ZTR 1992, 99, 100).

    Aus dem insoweit unmißverständlichen Gesetzeswortlaut leitete der Zweite Senat ab, daß der Gesetzgeber durch das Rentenreformgesetz 1972 in die maßgebliche Tarifvorschrift (§ 60 BAT) jedenfalls nicht in dem Sinn eingegriffen hatte, wie es die damalige Revision anstrebte (BAGE 29, 133, 137 = AP Nr. 1 zu § 60 BAT, zu I 2 b der Gründe).

    Bereits im Urteil vom 21. April 1977 (BAGE 29, 133, 136 = AP Nr. 1 zu § 60 BAT, zu I 2 b der Gründe), das sich mit Art. 6 § 5 Abs. 2 RRG 1972 befaßte, hat das Bundesarbeitsgericht die Auffassung vertreten, daß "der Gesetzgeber die Möglichkeit gehabt hätte, im Zusammenhang mit der Regelung der flexiblen Altersgrenze etwa zu bestimmen, daß vorher befristete Arbeitsverhältnisse - bezogen auf das 65. Lebensjahr - nicht mit Erreichung des 65. Lebensjahres endeten, sondern daß es dazu eines Aufhebungsvertrags bedürfe oder daß solche Arbeitsverhältnisse ohne weiteres erst mit Ablauf des 67. Lebensjahres endeten".

  • BAG, 01.12.1993 - 7 AZR 526/93

    Wirksamkeit tarifvertraglicher Altersgrenzenregelungen - Auslegung des Begriffs

    Ebensowenig hat sich der Zweite Senat im Urteil vom 21. April 1977 (BAGE 29, 133 ff. = AP Nr. 1 zu § 60 BAT) mit dieser Problematik befaßt (worauf Moll, DB 1992, 475, zutreffend hinweist; a. A. wohl Berger-Delhey, ZTR 1992, 99, 100).

    Aus dem insoweit unmißverständlichen Gesetzeswortlaut leitete der Zweite Senat ab, daß der Gesetzgeber durch das Rentenreformgesetz 1972 in die maßgebliche Tarifvorschrift (§ 60 BAT) jedenfalls nicht in dem Sinn eingegriffen hatte, wie es die damalige Revision anstrebte (BAGE 29, 133, 137 = AP Nr. 1 zu § 60 BAT, zu I 2 b der Gründe).

    Bereits im Urteil vom 21. April 1977 (BAGE 29, 133, 136 = AP Nr. 1 zu § 60 BAT, zu I 2 b der Gründe), das sich mit Art. 6 § 5 Abs. 2 RRG 1972 befaßte, hat das Bundesarbeitsgericht die Auffassung vertreten, daß "der Gesetzgeber die Möglichkeit gehabt hätte, im Zusammenhang mit der Regelung der flexiblen Altersgrenze etwa zu bestimmen, daß vorher befristete Arbeitsverhältnisse - bezogen auf das 65. Lebensjahr - nicht mit Erreichung des 65. Lebensjahres endeten, sondern daß es dazu eines Aufhebungsvertrags bedürfe oder daß solche Arbeitsverhältnisse ohne weiteres erst mit Ablauf des 67. Lebensjahres endeten".

  • BAG, 12.02.1992 - 7 AZR 100/91

    Altersgrenze für Angehörige des Cockpitpersonals

    Demnach erübrigt sich im vorliegenden Fall eine Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung zur Zulässigkeit einer generellen Altersgrenze für alle Arbeitnehmer (vgl. hierzu BAGE 5, 240 = AP Nr. 2 zu § 18 ATO; BAGE 23, 257, 270 ff. = AP Nr. 5 zu § 57 BetrVG , zu III 1 der Gründe; BAG Urteil vom 3. Februar 1975 - 5 AZR 159/74 - AP Nr. 1 zu § 63 MTL II, zu 3 der Gründe; BAGE 29, 133, 135 = AP Nr. 1 zu § 60 BAT , zu I 1 der Gründe; BAGE 31, 20, 22 = AP Nr. 9 zu § 99 BetrVG 1972, zu II 2 a der Gründe; BAG Beschluß vom 19. September 1985 - 2 AZR 188/83 - AP Nr. 11 zu § 77 BetrVG 1972, zu B I 4 der Gründe; BAGE 57, 30, 40 = AP Nr. 2 zu § 620 BGB Altersgrenze, zu B IV 3 der Gründe) und mit der in der Literatur geübten Kritik an dieser Rechtsprechung (vgl. u.a. Belling, Anm. zu EzA § 620 BGB Altersgrenze Nr. 1; Gitter/Boerner, RdA 1990, 129, 130 ff.; Hanau, RdA 1976, 24 ff.; Linnenkohl/Rauschenberg, BB 1984, 603 ff.; Schlüter/Belling, SAE 1979, 277 ff. und NZA 1988, 297 ff.; Stahlhacke, DB 1989, 2329 ff.).
  • LAG Hamm, 15.07.2011 - 18 Sa 973/10

    Beendigung kirchlicher Arbeitsverhältnisse bei Anspruch auf Regelaltersrente

    Eine Altersgrenze, die darauf gerichtet ist, das Arbeitsverhältnis zu einem Zeitpunkt zu beenden, in dem der Arbeitnehmer Anspruch auf die gesetzliche Regelaltersgrenze hat, ist mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar (vgl. BAG, Urteil vom 11.06.1997 - 7 AZR 186/96 [zu den Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritas-Verbandes]; Urteil vom 21.04.1977 - 2 AZR 125/76 [zu § 60 Abs. 1 BAT] m. w. N.).
  • LAG Hessen, 19.02.1986 - 10 Sa 403/85

    Auswirkung der Flugdienstuntauglichkeit auf den Bestand des Arbeitsverhältnisses

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  • ArbG Hagen, 11.05.2010 - 1 Ca 200/10

    Zulässigkeit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Befristung mit

  • ArbG Köln, 28.11.1995 - 1 Ca 3020/94

    Beendigung eines Arbeitsverhätnisses auf Grund einer einzelvertraglichen

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