Rechtsprechung
   BAG, 05.05.1977 - 2 AZR 297/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,203
BAG, 05.05.1977 - 2 AZR 297/76 (https://dejure.org/1977,203)
BAG, Entscheidung vom 05.05.1977 - 2 AZR 297/76 (https://dejure.org/1977,203)
BAG, Entscheidung vom 05. Mai 1977 - 2 AZR 297/76 (https://dejure.org/1977,203)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1977,203) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 626; BGB § ... 242; Gesetz betr. die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (GenG) § 9; Gesetz betr. die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (GenG) § 38; Gesetz betr. die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (GenG) § 39; Gesetz betr. die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (GenG) § 40

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausschlußfrist - Verwirkung - Genossenschaft - Generalversammlung - Recht zur außerordentlichen Kündigung - Kündigungsberechtigter - Kenntnis eines einzelnen Aufsichtsratsmitglieds von den Kündigungsgründen

  • RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Beginn der zweiwöchigen Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB bei außerordentlicher Kündigung, Zurechnung der Kenntnis vom Kündigungssachverhalt bzw. Vorliegen eines wichtigen Grundes, Verwirkung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 29, 158
  • NJW 1978, 723
  • VersR 1978, 360
  • DB 1978, 353
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 28.10.1971 - 2 AZR 32/71

    Ausschlußfrist - Kündigung - Arbeitgeberkündigung

    Auszug aus BAG, 05.05.1977 - 2 AZR 297/76
    Die bisherige Rechtsprechung des Senats, daß ausnahms weise für den Fristbeginn die Kenntnis eines Dritten genügt, der keine Entlassungsbefugnis hat (BAG 23, 475 L482] und 24, 341 [344] = AP Nr. 1 und 3 zu § 626 BGB Ausschlußfrist), ist dahin zu verstehen, daß der Kündigungsberechtigte sich die Kenntnis eines Dritten nach Treu und Glauben dann zurechnen lassen muß, wenn dessen Stellung im Betrieb nach den Umstän den des Einzelfalles erwarten läßt, er werde den Kün digungsberechtigten von dem Kündigungssachverhalt un terrichten.

    Der Senat bat diese Möglichkeit nicht völlig ausgeschlossen, aber vor allem wegen der für den Dritten bestehenden Konfliktsituation auf seltene Ausnahmefälle beschränkt und nur für solche Personen in Erwägung gezogen, die im betrieblichen Bereich eine ähnlich selbständige Stellung haben wie ein gesetzlicher oder rechtsgeschäftlicher Stellvertreter des Arbeitgebers und nicht nur zur Meldung, sondern vor ab auch zur Feststellung der für eine außerordentliche Kündigung maßgebenden Tatsachen verpflichtet sind (BAG 23, 475 [480 ff.] = AP Nr. 1 zu § 626 BGB Ausschlußfrist [zu III 1 der Gründe]).

  • BAG, 18.09.1975 - 2 AZR 311/74

    Arbeitsverhältnis: Druckkündigung, Verfristung, Umdeutung

    Auszug aus BAG, 05.05.1977 - 2 AZR 297/76
    Sollte das Landesarbeitsgericht zu dem Ergebnis kommen, daß die außerordentliche Kündigung unwirksam ist, so wird es unter Beachtung der hierzu aufgestellten Grundsätze (vgl. BAG AP Nr. 3 zu § 13 KSchG 1969 sowie die Urteile des Senats vom 18.September 1975 - 2 AZR 311/74 - AR-Blattei "Kündigung XII" Entsch.

    2 = [dem nächst] AP Nr. 10 zu § 626 BGB Druckkündigung und vom 12. August 1976 - 2 AZR 311/75 - AR-Blattei "Betriebsverfassung XIV C" Entsch.

  • BAG, 17.08.1972 - 2 AZR 415/71

    Nachschieben von Kündigungsgründen bei außerordentlicher Kündigung

    Auszug aus BAG, 05.05.1977 - 2 AZR 297/76
    Die Frage ist zu verneinen (vgl. BAG 24, 401 [405 f.] = AP Nr. 65 zu § 626 BGB [zu II 2 der Gründe]).
  • BAG, 11.03.1976 - 2 AZR 29/75

    Ausschlußfrist - Strafbares Verhalten des Arbeitnehmers - Außerordentliche

    Auszug aus BAG, 05.05.1977 - 2 AZR 297/76
    Selbst eine grob fahrlässige Unkenntnis ist der- Kenntnis von Tatsachen im Sinne des § 626 Abs. 2 BGB nicht gleichzusetzen ( ständige Rechtsprechung seit BAG 23, 4-75 [4-81] = AP Nr. 1 zu § 626 BGB Ausschlußfrist [zu III 1 der Gründe]; vgl. auch Urteil des Senats vom 11. März 1976 - 2 AZR 29/75 - AR-Blattei "Kündigung VIII" Entsch. 54- = [demnächst] AP Nr. 9 zu § 626 BGB Ausschlußfrist).
  • BAG, 12.08.1976 - 2 AZR 311/75

    Anhörung des Betriebsrats - Ordentliche Kündigung - AußerordentlicheKündigung -

    Auszug aus BAG, 05.05.1977 - 2 AZR 297/76
    2 = [dem nächst] AP Nr. 10 zu § 626 BGB Druckkündigung und vom 12. August 1976 - 2 AZR 311/75 - AR-Blattei "Betriebsverfassung XIV C" Entsch.
  • RG, 21.12.1926 - II 162/26

    Genossenschaftsgesetz.

    Auszug aus BAG, 05.05.1977 - 2 AZR 297/76
    Dagegen kann dem Aufsichtsrat wegen des zwingenden Charakters des § 40 GenG in keinem Fall, auch nicht durch die.Satzung, das Recht zur fristlosen Entlassung von Vorstandsmitgliedern eingeräumt werden (vgl. Lang-Weidmüller, aaOj Meyer-Meulenbergh, aaO; Klaus Müller, aaO, § 40 Anm. V 5} Paulick, aaO; RGZ 115, 351-und 144, 384).
  • BGH, 04.07.1960 - II ZR 168/58
    Auszug aus BAG, 05.05.1977 - 2 AZR 297/76
    2. Das Landesarbeitsgericht hat auch zutreffend angenommen, daß bei einer eingetragenen Genossenschaft nur der Generalversammlung das Recht zusteht, über die endgültige Abberufung eines Vorstandsmitglieds sowie über die fristlose Kündigung seines Dienstverhältnisses zu entscheiden (vgl. Lang-Weidmüller, GenG, 30. Aufl., § 4-0 Anm. 1; Meyer-Meulenbergh, GenG, 11.Auf 1., § 40 Anm. 2; Klaus Müller, GenG, l.Band, 1976, § 40 Anm. V 2 und 6; Paulick,- Das Recht der eingetragenen Genossenschaft, 1956, S.219j BGS, Urteil vom 4. Juli I960 - II ZR 168/58 -, NJW 1960, 1861).
  • BAG, 13.10.1955 - 2 AZR 106/54

    Arbeitsverhältnis: Voraussetzungen für die außerordentliche Kündigung eines

    Auszug aus BAG, 05.05.1977 - 2 AZR 297/76
    Sollte das Landesarbeitsgericht zu dem Ergebnis kommen, daß die außerordentliche Kündigung unwirksam ist, so wird es unter Beachtung der hierzu aufgestellten Grundsätze (vgl. BAG AP Nr. 3 zu § 13 KSchG 1969 sowie die Urteile des Senats vom 18.September 1975 - 2 AZR 311/74 - AR-Blattei "Kündigung XII" Entsch.
  • RG, 09.10.1936 - II 43/36

    1. Verstößt die Satzungsbestimmung einer Genossenschaft, wonach der jeweilige

    Auszug aus BAG, 05.05.1977 - 2 AZR 297/76
    Dies folgt daraus, daß eine dem Vorstand gemäß § 48 Abs. 1 GenG von der Generalversammlung erteilte Entlastung sich nur auf solche Verfehlungen bezieht, die der Generalversammlung bei der Fassung des Entlastungsbeschlusses bekannt waren oder von ihr aus den ihr vorgelegten Unterlagen erkannt werden konnten (Lang-Weidmüller, aaO, § 48 Anm. 4; RG JW 1936, 2313; RGZ 152, 273-.C2813; RG JW 1938, 2Q19).-Die Gründe, die die Beklagte zur Rechtfertigung .der fristlosen-Kündigung vorgetragen hat, sind aber der Generalversammlung nicht-unterbreitet worden.
  • BAG, 18.06.2015 - 2 AZR 256/14

    Ordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Handelt es sich bei dem Arbeitgeber um eine juristische Person, ist grundsätzlich maßgeblich die Kenntnis des gesetzlich oder satzungsgemäß für die Kündigung zuständigen Organs (BAG 5. Mai 1977 - 2 AZR 297/76 - zu II 3 der Gründe, BAGE 29, 158) .
  • LAG Saarland, 04.05.2016 - 2 Sa 10/15

    Außerordentliche Kündigung - Foto beim Toilettengang als Kündigungsgrund

    Dabei müssen beide Voraussetzungen, nämlich die selbstständige Stellung des Dritten im Betrieb wie auch die Verzögerung der Kenntniserlangung des Kündigungsberechtigten durch eine schuldhaft fehlerhafte Organisation des Betriebs kumulativ vorliegen (vgl. grundlegend BAG im Urteil vom 05.05.1977 - 2 AZR 297/76 - in NJW 1978, 723-725 - Rn. 30-32 bei juris; Müller-Glöge in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 16. Aufl. München 2016 Rn. 206 zu § 626 BGB).
  • BGH, 15.09.1999 - I ZR 57/97

    Comic-Übersetzungen II, Urheberrechtsfähigkeit der Übersetzung eines Sprachwerkes

    Dabei kann offenbleiben, ob eine Verwirkung nur in Betracht kommt, wenn der Berechtigte Kenntnis vom Bestehen des Rechts hat (verneinend BGHZ 25, 47, 53; anders BAG NJW 1978, 723, 724 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht