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   BAG, 10.02.1977 - 2 ABR 80/76   

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https://dejure.org/1977,125
BAG, 10.02.1977 - 2 ABR 80/76 (https://dejure.org/1977,125)
BAG, Entscheidung vom 10.02.1977 - 2 ABR 80/76 (https://dejure.org/1977,125)
BAG, Entscheidung vom 10. Februar 1977 - 2 ABR 80/76 (https://dejure.org/1977,125)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG 1972 § ... 103; BetrVG 1972 § 24; Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) Art. 1 § 1; Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) Art. 1 § 3; Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) Art. 1 § 9; Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) Art. 1 § 10; Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) Art. 1 § 12; Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) Art. 1 § 13; Arbeitsförderungsgesetz (AFG) § 4; Arbeitsförderungsgesetz (AFG) § 13; BGB § 626; BGB § 631; BGB § 633 ff.; BGB § 645; ArbGG § 96; ZPO § 565

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebsrat - Ersetzung der Zustimmung - Fristlose Entlassung - Betriebsratsmitglied - Arbeitsleistung in anderem Betrieb - Arbeitnehmerüberlassung - Arbeitsaufnahme im Fremdbetrieb - Werkvertrag - Außerordentliche Kündigung - Druckkündigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 29, 7
  • NJW 1977, 1413
  • VersR 1977, 924
  • BB 1977, 945
  • DB 1977, 1273
 
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Wird zitiert von ... (82)

  • BAG, 10.12.2013 - 9 AZR 51/13

    Nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsfolge

    Dies hatte zur Folge, dass bei einer als unerlaubte Arbeitsvermittlung anzusehenden Überlassung kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis mit dem Beschäftigungsunternehmen begründet wurde (vgl. BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 100/99 - zu II 1 der Gründe mwN, BAGE 95, 165; 10. Februar 1977 - 2 ABR 80/76 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 29, 7) .
  • BAG, 03.12.1997 - 7 AZR 764/96

    Arbeitnehmerüberlassung im Konzern

    Es bedarf daher keiner abschließenden Stellungnahme des Senats zu der Frage, ob bei einem insgesamt auf Arbeitnehmerüberlassung gerichteten Arbeitsvertrag die Rechtsfolge des § 13 AÜG neben der Begründung eines Arbeitsverhältnisses zum Entleiher auch in einer Beendigung des Arbeitsvertrages zum Verleiher besteht (so allerdings nicht tragend und eher beiläufig BAG Beschluß vom 10. Februar 1977 - 2 ABR 80/76 - BAGE 29, 7 = AP Nr. 9 zu § 103 BetrVG 1972; a.A. Schüren, aaO, § 13 Rz 54 ff., der ein Arbeitsverhältnis sowohl zum Entleiher als auch das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses zum Verleiher annimmt).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2013 - 15 Sa 1635/12

    Dauerverleih - institutioneller Rechtsmissbrauch bei konzerninterner

    Aus der Regelung des § 13 AÜG a. F., der nach Auffassung des BAG vom Wortlaut her nur den Entgeltschutz gegenüber dem Entleiher regelte, hat die Rechtsprechung abgeleitet, dass in den Fällen der vermuteten Arbeitsvermittlung ein Arbeitsverhältnis ausschließlich mit dem Entleiher zustande kommt (BAG 10.02.1977 - 2 ABR 80/76 - NJW 1977, 1413 zu II 2b der Gründe).
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