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   BAG, 16.03.1978 - 2 AZR 424/76   

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BAG, 16.03.1978 - 2 AZR 424/76 (https://dejure.org/1978,207)
BAG, Entscheidung vom 16.03.1978 - 2 AZR 424/76 (https://dejure.org/1978,207)
BAG, Entscheidung vom 16. März 1978 - 2 AZR 424/76 (https://dejure.org/1978,207)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats - Art der beabsichtigten Kündigung - Ordentliche Kündigung - Außerordentliche Kündigung - Wirksamkeit

Papierfundstellen

  • BAGE 30, 176
  • NJW 1979, 76
  • BB 1979, 371
  • DB 1978, 1454
 
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 24.03.1977 - 2 AZR 289/76

    Betriebsbedingte Kündigung - Einleitung des Anhörungsverfahrens durch den

    Auszug aus BAG, 16.03.1978 - 2 AZR 424/76
    die außerordentliche Kündigung objektiv nicht rechtfertigen, sich im Prozeß als unzutreffend herausstellen oder vom Arbeitgeber nicht bewiesen werden können (BAG vom 24« März 1977 -2 AZR 289/76" [demnächst] AP ,.

    12 zu § 102 BetrVG 1972 = BB 1917 1249 = DB 1977, 1853).

  • BAG, 04.03.1976 - 2 AZR 620/74

    Wahlbewerber - Besonderer Kündigungsschutz für Wahlbewerber - Beginn -

    Auszug aus BAG, 16.03.1978 - 2 AZR 424/76
    Im Grundsatz folgen dieser herrschenden Meinung auch Matthes (Einstellung und Kündigung, 2» Auf1., Rdnr. 364) und G. Schmidt (AR-Blattei "Kündigungsschutz III" Abschn. E), die allerdings eine Ausnahme für den Ball zulassen wollen, daß der Betriebsrat der außerordent lichen Kündigung zugestimmt hat (ebenso die Rechtsprechung des LAG Düsseldorf: neben dem angefochtenen Ur teil [EzA Nr. 22 zu § 102 BetrVG 1972] das Urteil vom 24. März 1976, BB 1976, 1128, und des LAG Hamm, Urteil vom 9» Juli 1975, DB 1975, 1899).

    Diese Auslegung steht auch mit der Rechtsprechung der Instanzgerichte im Einklang (vgl. neben dem angefochtenen Urteil [EzA Nr» 22 zu § 102 BetrVG 1972] LAG Düsseldorf vom 24. März 1976, BB 1976, 1128, und LAG Hamm vom 9» Juli 1975, DB 1975, 1899j ebenso Matthes, Einstellung und Kündigung, Rdnr. 364, und G» Schmidt, AR-Blattei "Kündigungsschutz III" Absehn. E ) .

  • BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54

    Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche

    Auszug aus BAG, 16.03.1978 - 2 AZR 424/76
    1. Die Anwendung des § 1 Abs. 2 KSchG kann im Revisionsverfahren nur beschränkt, nämlich nur daraufhin nachgeprüft werden, ob das Landesarbeitsgericht den Rechtsbegriff der sozialwidrigen Kündigung verkannt, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und bei der Interessenabwägung alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat (ständige Rechtsprechung seit BAG 1, 99 und 117 = AP Nr. 5 und 6 zu § 1 KSchG; BAG AP Nr. 7 zu § 1 KSchG).
  • BAG, 21.10.1954 - 2 AZR 25/53

    Arbeitsverhältnis: Befristung

    Auszug aus BAG, 16.03.1978 - 2 AZR 424/76
    1. Die Anwendung des § 1 Abs. 2 KSchG kann im Revisionsverfahren nur beschränkt, nämlich nur daraufhin nachgeprüft werden, ob das Landesarbeitsgericht den Rechtsbegriff der sozialwidrigen Kündigung verkannt, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und bei der Interessenabwägung alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat (ständige Rechtsprechung seit BAG 1, 99 und 117 = AP Nr. 5 und 6 zu § 1 KSchG; BAG AP Nr. 7 zu § 1 KSchG).
  • BAG, 12.08.1976 - 2 AZR 311/75

    Anhörung des Betriebsrats - Ordentliche Kündigung - AußerordentlicheKündigung -

    Auszug aus BAG, 16.03.1978 - 2 AZR 424/76
    bb) Diese Ansicht entspricht der schon erwähnten Rechtsprechung des Senats, nach der aus Gründen der Rechtsklarheit eine ordnungsgemäße Anhörung nach § 102 Abs. 1 BetrVG voraussetzt, daß der Arbeitgeber dem Betriebsrat mitteilt, ob er eine ordentliche oder eine außerordentliche Kündigung aussprechen will (vgl. BAG AP Nr. 2 zu § 102 BetrVG 1972 [unter I 1], auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt, sowie Urteil vom 12. August 1976 - 2 AZR 311/75-[demnächst3 AP Nr. 10 zu § 102 BetrVG 1972 [zu I I ] ) Auf der gleichen Ebene liegen die Überlegungen des Senats für den Pall, daß zweifelhaft ist, ob der Arbeitnehmer, dem gekündigt werden soll, leitender Angestellter ist; 10 -.
  • BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 135/76

    Einleitung des Anhörungsverfahrens bei Zweifeln über die Einordnung als leitender

    Auszug aus BAG, 16.03.1978 - 2 AZR 424/76
    auch hier muß der Arbeitgeber wegen der unterschiedliehen Beteiligungsrechte des Betriebsrats (§ 102 Abs. 1, § 105 BetrVG) klarstellen, was er will, ob nämlich der Betriebsrat angehört oder lediglich unterrichtet werden soll (Urteil vom 26. Mai 1977 - 2 AZR 135/76 - [demnächst] AP Nr. 13 zu § 102 BetrVG 1972 = BB 1977 1351).
  • BAG, 18.06.1965 - 5 AZR 351/64

    Arbeitnehmer - Böswilliges Handeln - Annahmeverzug des Arbeitgebers -

    Auszug aus BAG, 16.03.1978 - 2 AZR 424/76
    Eich beruft sich für seine Ansicht auf eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 18. Juni 1965 (BAG AP Nr. 2 zu § 615 BGB Böswilligkeit), aus der er herleiten möchte, der Betriebsrat habe die außerordentliehe Kündigung nicht nur unter dem Blickwinkel der außerordentlichen Kündigung zu prüfen, sondern sein Mitbestimmungsrecht im Zusammenhang mit Kündigungen nur dann "optimal" wahrgenommen, wenn er bei Bedenken gegen die außerordentliche Kündigung zugleich begründet darlege, wie nach seiner Meinung die an sich beabsichtigte außerordentliche Kündigung als ordentliche- Kündigung zu beurteilen sei (ebenso im Ergebnis: Brill, ArbuR 1975» 15 C18] j Güntner, ArbuR 1974, 97 [1173; Hanau-Adomeit, Arbeitsrecht, 3« Auf1 ., S. 210).
  • LAG Düsseldorf, 17.03.1976 - 2 Sa 712/75

    Fristlose Kündigung; Zustimmung des Betriebsrates; Umdeutung; Ordentliche

    Auszug aus BAG, 16.03.1978 - 2 AZR 424/76
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 17. März 1978 - 2 Sa 712/75 - wird zurück gewiesen.
  • BSG, 30.04.1976 - 8 RU 78/75

    Beteiligung am Stammkapital - Alleinige Geschäftsführer - Vertretung -

    Auszug aus BAG, 16.03.1978 - 2 AZR 424/76
    Der Ansicht, daß die Anhörung zur außerordentlichen auch die Anhörung zur umgedeuteten ordentlichen Kündigung mit umfasse, sind weiter Ebert (BB 1976, 1132), soweit es sich um Verhaltensöder personenbedingte Kündigungsgründe handelt, und Stege-Weinspach (BetrVG, 2. Auf1., S. 426), die allerdings eine Einschränkung für den Fall vorsehen, daß der Arbeitgeber die Kündigung vor Ablauf der einwöchigen Erklärungsfrist nach § 102 BetrVG ausgesprochen hat.
  • BAG, 07.05.2020 - 2 AZR 678/19

    Außerordentliche Kündigung - Unterrichtung des Betriebsrats

    Ob sich diese Annahmen in tatsächlicher (vgl. BAG 16. März 1978 - 2 AZR 424/76 - zu B II 3 e der Gründe, BAGE 30, 176) oder rechtlicher (vgl. BAG 21. Januar 1988 - 2 AZR 449/87 - zu C I der Gründe) Hinsicht als zutreffend erweisen, ist keine Frage der Ordnungsgemäßheit des Anhörungsverfahrens, sondern eine solche der richterlichen Bewertung im Kündigungsschutzprozess.
  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 388/07

    Außerordentliche Kündigung - Ausschlussfrist - Umdeutung in ordentliche Kündigung

    Für das Betriebsverfassungsrecht hat der Senat mehrfach entschieden, dass eine Anhörung des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung grundsätzlich nicht die Anhörung zur ordentlichen Kündigung ersetzt (vgl. insbes. BAG 12. August 1976 - 2 AZR 311/75 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 10 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 25; 17. Dezember 1976 - 1 AZR 605/75 - BAGE 28, 295, 301; 16. März 1978 - 2 AZR 424/76 - BAGE 30, 176, 180).

    Aufgrund der unterschiedlichen Ausgestaltung und Folge des Beteiligungsverfahrens (vgl. zB § 102 Abs. 5 BetrVG, § 1 Abs. 2 Satz 2 KSchG) liegt in einer Anhörung des Betriebsrats zu einer außerordentlichen Kündigung nicht schon immer eine ausreichende Beteiligung des Betriebsrats zu einer (hilfsweise) erstrebten fristgemäßen Kündigung (vgl. BAG 16. März 1978 - 2 AZR 424/76 - aaO.).

    Es entspricht vielmehr der allgemeinen Erfahrung, dass der Betriebsrat auch einer ordentlichen Kündigung zugestimmt hätte, wenn der Arbeitgeber das entsprechende Anhörungsverfahren mit eben den Gründen, die er zur außerordentlichen Kündigung geltend gemacht hat - ausdrücklich (und richtigerweise) - eingeleitet hätte (vgl. insbes. Senat 16. März 1978 - 2 AZR 424/76 - BAGE 30, 176, 185; 3. Dezember 1981 - 2 AZR 679/79 - 20. September 1984 - 2 AZR 633/82 - AP BGB § 626 Nr. 80 = EzA BGB nF § 626 Nr. 91; KR/Etzel 8. Aufl. § 102 BetrVG Rn. 182a; Richardi/Thüsing BetrVG 11. Aufl. § 102 Rn. 114).

    Es wäre nämlich nicht verständlich, dass der Personalrat der viel intensiveren personellen Maßnahme ohne weiteres und vorbehaltlos zustimmt, der "milderen" personellen Maßnahme aber die Zustimmung verweigern würde bzw. verweigert hätte (vgl. schon Senat 16. März 1978 - 2 AZR 424/76 - BAGE 30, 176, 185).

  • BAG, 27.06.2019 - 2 AZR 28/19

    Außerordentliche Kündigung - außerdienstliche Straftat - Eignungsmangel -

    Es sei nicht anzunehmen, dass der Personalrat der viel intensiveren personellen Maßnahme ohne Weiteres und vorbehaltlos zustimme, der "milderen" personellen Maßnahme aber die Zustimmung verweigere (BAG 23. Oktober 2008 - 2 AZR 388/07 - aaO; vgl. für den Betriebsrat: BAG 16. März 1978 - 2 AZR 424/76 - zu B II 3 a der Gründe, BAGE 30, 176) .
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