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BAG, 16.03.1978 - 2 AZR 424/76 |
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats - Art der beabsichtigten Kündigung - Ordentliche Kündigung - Außerordentliche Kündigung - Wirksamkeit
Papierfundstellen
- BAGE 30, 176
- NJW 1979, 76
- BB 1979, 371
- DB 1978, 1454
Wird zitiert von ... (63) Neu Zitiert selbst (9)
- BAG, 24.03.1977 - 2 AZR 289/76
Betriebsbedingte Kündigung - Einleitung des Anhörungsverfahrens durch den …
Auszug aus BAG, 16.03.1978 - 2 AZR 424/76
die außerordentliche Kündigung objektiv nicht rechtfertigen, sich im Prozeß als unzutreffend herausstellen oder vom Arbeitgeber nicht bewiesen werden können (BAG vom 24« März 1977 -2 AZR 289/76" [demnächst] AP ,.12 zu § 102 BetrVG 1972 = BB 1917 1249 = DB 1977, 1853).
- BAG, 04.03.1976 - 2 AZR 620/74
Wahlbewerber - Besonderer Kündigungsschutz für Wahlbewerber - Beginn - …
Auszug aus BAG, 16.03.1978 - 2 AZR 424/76
Im Grundsatz folgen dieser herrschenden Meinung auch Matthes (…Einstellung und Kündigung, 2» Auf1., Rdnr. 364) und G. Schmidt (AR-Blattei "Kündigungsschutz III" Abschn. E), die allerdings eine Ausnahme für den Ball zulassen wollen, daß der Betriebsrat der außerordent lichen Kündigung zugestimmt hat (ebenso die Rechtsprechung des LAG Düsseldorf: neben dem angefochtenen Ur teil [EzA Nr. 22 zu § 102 BetrVG 1972] das Urteil vom 24. März 1976, BB 1976, 1128, und des LAG Hamm, Urteil vom 9» Juli 1975, DB 1975, 1899).Diese Auslegung steht auch mit der Rechtsprechung der Instanzgerichte im Einklang (vgl. neben dem angefochtenen Urteil [EzA Nr» 22 zu § 102 BetrVG 1972] LAG Düsseldorf vom 24. März 1976, BB 1976, 1128, und LAG Hamm vom 9» Juli 1975, DB 1975, 1899j ebenso Matthes, Einstellung und Kündigung, Rdnr. 364, und G» Schmidt, AR-Blattei "Kündigungsschutz III" Absehn. E ) .
- BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54
Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche …
Auszug aus BAG, 16.03.1978 - 2 AZR 424/76
1. Die Anwendung des § 1 Abs. 2 KSchG kann im Revisionsverfahren nur beschränkt, nämlich nur daraufhin nachgeprüft werden, ob das Landesarbeitsgericht den Rechtsbegriff der sozialwidrigen Kündigung verkannt, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und bei der Interessenabwägung alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat (ständige Rechtsprechung seit BAG 1, 99 und 117 = AP Nr. 5 und 6 zu § 1 KSchG; BAG AP Nr. 7 zu § 1 KSchG).
- BAG, 21.10.1954 - 2 AZR 25/53
Arbeitsverhältnis: Befristung
Auszug aus BAG, 16.03.1978 - 2 AZR 424/76
1. Die Anwendung des § 1 Abs. 2 KSchG kann im Revisionsverfahren nur beschränkt, nämlich nur daraufhin nachgeprüft werden, ob das Landesarbeitsgericht den Rechtsbegriff der sozialwidrigen Kündigung verkannt, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und bei der Interessenabwägung alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat (ständige Rechtsprechung seit BAG 1, 99 und 117 = AP Nr. 5 und 6 zu § 1 KSchG; BAG AP Nr. 7 zu § 1 KSchG). - BAG, 12.08.1976 - 2 AZR 311/75
Anhörung des Betriebsrats - Ordentliche Kündigung - AußerordentlicheKündigung - …
Auszug aus BAG, 16.03.1978 - 2 AZR 424/76
bb) Diese Ansicht entspricht der schon erwähnten Rechtsprechung des Senats, nach der aus Gründen der Rechtsklarheit eine ordnungsgemäße Anhörung nach § 102 Abs. 1 BetrVG voraussetzt, daß der Arbeitgeber dem Betriebsrat mitteilt, ob er eine ordentliche oder eine außerordentliche Kündigung aussprechen will (vgl. BAG AP Nr. 2 zu § 102 BetrVG 1972 [unter I 1], auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt, sowie Urteil vom 12. August 1976 - 2 AZR 311/75-[demnächst3 AP Nr. 10 zu § 102 BetrVG 1972 [zu I I ] ) Auf der gleichen Ebene liegen die Überlegungen des Senats für den Pall, daß zweifelhaft ist, ob der Arbeitnehmer, dem gekündigt werden soll, leitender Angestellter ist; 10 -. - BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 135/76
Einleitung des Anhörungsverfahrens bei Zweifeln über die Einordnung als leitender …
Auszug aus BAG, 16.03.1978 - 2 AZR 424/76
auch hier muß der Arbeitgeber wegen der unterschiedliehen Beteiligungsrechte des Betriebsrats (§ 102 Abs. 1, § 105 BetrVG) klarstellen, was er will, ob nämlich der Betriebsrat angehört oder lediglich unterrichtet werden soll (Urteil vom 26. Mai 1977 - 2 AZR 135/76 - [demnächst] AP Nr. 13 zu § 102 BetrVG 1972 = BB 1977 1351). - BAG, 18.06.1965 - 5 AZR 351/64
Arbeitnehmer - Böswilliges Handeln - Annahmeverzug des Arbeitgebers - …
Auszug aus BAG, 16.03.1978 - 2 AZR 424/76
Eich beruft sich für seine Ansicht auf eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 18. Juni 1965 (BAG AP Nr. 2 zu § 615 BGB Böswilligkeit), aus der er herleiten möchte, der Betriebsrat habe die außerordentliehe Kündigung nicht nur unter dem Blickwinkel der außerordentlichen Kündigung zu prüfen, sondern sein Mitbestimmungsrecht im Zusammenhang mit Kündigungen nur dann "optimal" wahrgenommen, wenn er bei Bedenken gegen die außerordentliche Kündigung zugleich begründet darlege, wie nach seiner Meinung die an sich beabsichtigte außerordentliche Kündigung als ordentliche- Kündigung zu beurteilen sei (ebenso im Ergebnis: Brill, ArbuR 1975» 15 C18] j Güntner, ArbuR 1974, 97 [1173; Hanau-Adomeit, Arbeitsrecht, 3« Auf1 ., S. 210). - LAG Düsseldorf, 17.03.1976 - 2 Sa 712/75
Fristlose Kündigung; Zustimmung des Betriebsrates; Umdeutung; Ordentliche …
Auszug aus BAG, 16.03.1978 - 2 AZR 424/76
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 17. März 1978 - 2 Sa 712/75 - wird zurück gewiesen. - BSG, 30.04.1976 - 8 RU 78/75
Beteiligung am Stammkapital - Alleinige Geschäftsführer - Vertretung - …
Auszug aus BAG, 16.03.1978 - 2 AZR 424/76
Der Ansicht, daß die Anhörung zur außerordentlichen auch die Anhörung zur umgedeuteten ordentlichen Kündigung mit umfasse, sind weiter Ebert (BB 1976, 1132), soweit es sich um Verhaltensöder personenbedingte Kündigungsgründe handelt, und Stege-Weinspach (BetrVG, 2. Auf1., S. 426), die allerdings eine Einschränkung für den Fall vorsehen, daß der Arbeitgeber die Kündigung vor Ablauf der einwöchigen Erklärungsfrist nach § 102 BetrVG ausgesprochen hat.
- BAG, 07.05.2020 - 2 AZR 678/19
Außerordentliche Kündigung - Unterrichtung des Betriebsrats
Ob sich diese Annahmen in tatsächlicher (vgl. BAG 16. März 1978 - 2 AZR 424/76 - zu B II 3 e der Gründe, BAGE 30, 176) oder rechtlicher (vgl. BAG 21. Januar 1988 - 2 AZR 449/87 - zu C I der Gründe) Hinsicht als zutreffend erweisen, ist keine Frage der Ordnungsgemäßheit des Anhörungsverfahrens, sondern eine solche der richterlichen Bewertung im Kündigungsschutzprozess. - BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 388/07
Außerordentliche Kündigung - Ausschlussfrist - Umdeutung in ordentliche Kündigung …
Für das Betriebsverfassungsrecht hat der Senat mehrfach entschieden, dass eine Anhörung des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung grundsätzlich nicht die Anhörung zur ordentlichen Kündigung ersetzt (vgl. insbes. BAG 12. August 1976 - 2 AZR 311/75 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 10 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 25; 17. Dezember 1976 - 1 AZR 605/75 - BAGE 28, 295, 301; 16. März 1978 - 2 AZR 424/76 - BAGE 30, 176, 180).Aufgrund der unterschiedlichen Ausgestaltung und Folge des Beteiligungsverfahrens (vgl. zB § 102 Abs. 5 BetrVG, § 1 Abs. 2 Satz 2 KSchG) liegt in einer Anhörung des Betriebsrats zu einer außerordentlichen Kündigung nicht schon immer eine ausreichende Beteiligung des Betriebsrats zu einer (hilfsweise) erstrebten fristgemäßen Kündigung (vgl. BAG 16. März 1978 - 2 AZR 424/76 - aaO.).
Es entspricht vielmehr der allgemeinen Erfahrung, dass der Betriebsrat auch einer ordentlichen Kündigung zugestimmt hätte, wenn der Arbeitgeber das entsprechende Anhörungsverfahren mit eben den Gründen, die er zur außerordentlichen Kündigung geltend gemacht hat - ausdrücklich (und richtigerweise) - eingeleitet hätte (vgl. insbes. Senat 16. März 1978 - 2 AZR 424/76 - BAGE 30, 176, 185; 3. Dezember 1981 - 2 AZR 679/79 - 20. September 1984 - 2 AZR 633/82 - AP BGB § 626 Nr. 80 = EzA BGB nF § 626 Nr. 91;… KR/Etzel 8. Aufl. § 102 BetrVG Rn. 182a;… Richardi/Thüsing BetrVG 11. Aufl. § 102 Rn. 114).
Es wäre nämlich nicht verständlich, dass der Personalrat der viel intensiveren personellen Maßnahme ohne weiteres und vorbehaltlos zustimmt, der "milderen" personellen Maßnahme aber die Zustimmung verweigern würde bzw. verweigert hätte (vgl. schon Senat 16. März 1978 - 2 AZR 424/76 - BAGE 30, 176, 185).
- BAG, 27.06.2019 - 2 AZR 28/19
Außerordentliche Kündigung - außerdienstliche Straftat - Eignungsmangel - …
Es sei nicht anzunehmen, dass der Personalrat der viel intensiveren personellen Maßnahme ohne Weiteres und vorbehaltlos zustimme, der "milderen" personellen Maßnahme aber die Zustimmung verweigere (…BAG 23. Oktober 2008 - 2 AZR 388/07 - aaO; vgl. für den Betriebsrat: BAG 16. März 1978 - 2 AZR 424/76 - zu B II 3 a der Gründe, BAGE 30, 176) .
- BAG, 16.09.1993 - 2 AZR 267/93
Ordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats
Bereits in seiner Entscheidung vom 16. März 1978 (BAGE 30, 176 = AP Nr. 15 zu § 102 BetrVG 1972) hat der Senat von dem Grundsatz, daß der Arbeitgeber, der außerordentlich und vorsorglich ordentlich kündigen will, den Betriebsrat zu beiden beabsichtigten Kündigungen anhören muß, eine Ausnahme nur dann zugelassen, wenn der lediglich zur außerordentlichen Kündigung angehörte Betriebsrat dieser ausdrücklich und vorbehaltlos zugestimmt hat und auch aus sonstigen Umständen nicht zu ersehen ist, daß der Betriebsrat im Falle der Unwirksamkeit der außerordentlichen Kündigung eine ordentliche Kündigung beanstandet hätte.Auch im zweiten Fall (BAG Urteil vom 16. März 1978, aaO) war nach der Betriebsratsanhörung das Gestaltungsrecht hinsichtlich der vorsorglich auszusprechenden ordentlichen Kündigung noch nicht ausgeübt.
- BAG, 14.12.2023 - 2 AZR 66/23
Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Täuschung über die ärztliche …
Einer Umdeutung würde es nicht entgegenstehen, dass der Betriebsrat nicht - auch - zu einer ordentlichen Kündigung angehört wurde, wenn das Gremium - wofür alles spricht - den beiden beabsichtigten außerordentlichen Kündigungen vorbehaltlos zugestimmt haben sollte (vgl. BAG 16. März 1978 - 2 AZR 424/76 - zu B II 3 der Gründe, BAGE 30, 176) . - BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 638/99
Außerordentliche Kündigung wegen Totschlags
Soll eine außerordentliche Kündigung hilfsweise als ordentliche - bzw. hier als außerordentliche mit Auslauffrist - gelten, ist eine Beteiligung nach den für ordentliche Kündigungen geltenden Regeln jedoch ausnahmsweise entbehrlich, wenn der Betriebs- bzw. Personalrat der außerordentlichen Kündigung ausdrücklich und vorbehaltlos zugestimmt hat und auch aus sonstigen Umständen nicht zu ersehen ist, daß er für den Fall der Unwirksamkeit der außerordentlichen Kündigung der dann verbleibenden ordentlichen Kündigung entgegengetreten wäre (Senat 16. März 1978 - 2 AZR 424/76 - BAGE 30, 176; 20. September 1984 - 2 AZR 633/82 - AP BGB § 626 Nr. 80 = EzA BGB § 626 nF Nr. 91 zu II 1 der Gründe). - BAG, 20.09.1984 - 2 AZR 633/82
Fristlose Kündigung wegen Diebstahls - Kiwi-Fall
Lediglich dann, wenn der Betriebsrat ausdrücklich und vorbehaltlos der außerordentlichen Kündigung zugestimmt hat und einer ordentlichen Kündigung erkennbar nicht entgegengetreten wäre, reicht die wirksame Anhörung zur außerordentlichen Kündigung auch zur ordentlichen Kündigung aus (BAG 30, 176 = AP Nr. 15 zu § 102 BetrVG 1972, zu B II der Gründe). - BAG, 27.06.1985 - 2 AZR 412/84
Anforderungen an Unterrichtung des Betriebsrates über Kündigungsgründe
Der Arbeitgeber hat dem Betriebsrat die Gründe für die Kündigung mitzuteilen, d. h. der Arbeitgeber muß schriftlich oder mündlich dem Betriebsrat neben den näheren Informationen über die Person des betroffenen Arbeitnehmers die Art und den Zeitpunkt der Kündigung, vor allem die seiner Ansicht nach maßgeblichen Gründe für die beabsichtigte Kündigung mitteilen (BAG 30, 176; BAG 34, 309, 315). - BAG, 28.09.1978 - 2 AZR 2/77
Erfüllung der sechsmonatigen Wartezeit - Kündigung aus sachlichem Grunde - …
Etwas anderes kann allenfalls dann gelten, wenn der Betriebsrat ausdrücklich und vorbehaltlos der Kündigung zugestimmt hat (vgl. BAG vom 16. März 1978 - 2 AZR 424/76 - zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung und im Nachschlagewerk des Gerichts bestimmt). - LAG Rheinland-Pfalz, 17.05.2010 - 11 Sa 663/08
Anforderungen an die Wirksamkeit einer Betriebsratsanhörung
Müsste sich der Betriebsrat in allen Fällen, in denen es in erster Linie um eine außerordentliche Kündigung geht, innerhalb von 3 Tagen auch zur ordentlichen Kündigung äußern, würde das einer Aushöhlung des Anhörungsrechts des Betriebsrats gleich kommen (BAG, Urt. v. 16. März 1978 - 2 AZR 424/76 - AP Nr. 15 zu § 102 BetrVG 1972).Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist dann zuzulassen, wenn der Betriebsrat, der lediglich zu einer beabsichtigten außerordentlichen Kündigung angehört wird, dieser ausdrücklich und vorbehaltlos zugestimmt hat und auch aus sonstigen Umständen nicht zu ersehen ist, dass der Betriebsrat für den Fall der Unwirksamkeit der außerordentlichen Kündigung der dann verbleibenden ordentlichen Kündigung entgegengetreten wäre (BAG, Urt. v. 16. März 1978 - 2 AZR 424/76 - AP Nr. 15 zu § 102 BetrVG).
- BAG, 29.08.1991 - 2 AZR 59/91
Anhörung des Betriebsrates bei einem "unkündbaren" Arbeitnehmer
- OLG Köln, 09.07.2010 - 20 U 51/10
Möglicherweise ist das bis zum 31.12.2007 nach altem VVG geltende Policenmodell, …
- BAG, 09.05.1985 - 2 AZR 355/84
- BAG, 30.11.1989 - 2 AZR 197/89
Änderungskündigung: Änderung der Arbeitsbedingungen - Mitteilungs- und …
- OLG Köln, 15.09.2000 - 20 U 51/00
Rückabwicklung eines Versicherungsvertrages
- BAG, 12.07.1984 - 2 AZR 320/83
Möglichkeit der Übertragung von Mitwirkungsrechten bei Kündigung auf …
- LAG Hessen, 12.05.2011 - 5 Sa 1863/10
Außerordentliche Kündigung - grobe Beleidigung gegenüber Vorgesetztem - …
- BAG, 13.08.1987 - 2 AZR 599/86
Umdeutung einer außerordentlichen Kündigung in eine ordentliche, fristgemäße …
- BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 88/89
Anhörung des Betriebsrats bei wiederholter Kündigung aus demselben Grund
- LAG Hamm, 18.08.2006 - 10 Sa 792/06
außerordentliche Kündigung; unentschuldigtes Fehlen; Beweisverwertungsverbot bei …
- BVerwG, 24.09.1992 - 2 C 6.92
Personalvertretung - Zustimmung des Personalrate zur Entlassung - Entlassung …
- BAG, 25.02.1988 - 2 AZR 500/87
Beschränkte Zulassung der Revision auf einzelne Rechtsfragen innerhalb eines …
- LAG Hamm, 15.02.2007 - 17 Sa 1543/06
Führen von Privattelefonaten im Dienst ohne entsprechende Kennziffer, …
- LAG Köln, 07.08.1998 - 11 Sa 218/98
Kündigung; Betriebsratsanhörung; Substantiierung
- ArbG Heilbronn, 18.10.2012 - 2 Ca 71/12
Zurückweisung der Kündigung nach § 174 S 1 BGB - Auflösung des …
- BAG, 31.05.1990 - 2 AZR 535/89
Verhaltensbedingte Kündigung - Beweislast bei Rechtfertigungsgrund
- LAG Hamm, 08.02.2007 - 17 Sa 1403/06
Außerordentliche, arbeitgeberseitige Kündigung aus personenbedingten Gründen …
- LAG Hessen, 21.12.2005 - 2 Sa 639/05
Auslauffrist - außerordentliche Änderungskündigung
- OLG Düsseldorf, 30.08.2006 - 15 U 199/05
Wirksamkeit fristloser Kündigungen hinsichtlich eines Beschäftigungsverhältnisses …
- BAG, 25.01.1990 - 2 AZR 229/89
Kündigung: Kündigung eines Arbeitnehmers, der die Arbeit aus Gewissensgründen …
- BAG, 25.01.1990 - 2 AZR 230/89
Kündigung: Kündigung eines Arbeitnehmers, der die Arbeit aus Gewissensgründen …
- BAG, 09.10.1986 - 2 AZR 649/85
Auf fehlerhaftem Anhörungsverfahren beruhende Kündigung - Heilung eines …
- LAG Düsseldorf, 10.05.2011 - 16 Sa 242/11
Betriebsbedingte Kündigung bei den Stationierungsstreitkräften; unwirksame …
- LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.2006 - 4 Sa 1008/05
Außerordentliche Kündigung: Wichtiger Grund bei Nichtbefolgung von Anweisungen; …
- BAG, 27.05.1999 - 8 AZR 345/98
Kündigung wegen Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit (MfS)
- BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 92/87
Richtige Person des Kündigenden - Erhebung der Kündigungsschutzklage gegen den …
- BAG, 18.09.1986 - 2 AZR 638/85
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung hinsichtlich ordnungsgemäßer Anhörung …
- LAG Baden-Württemberg, 17.01.2003 - 2 Sa 55/02
Anhörung des Betriebsrates; Pflicht zur Anhörung bei einer weiteren Kündigung; …
- LAG Hessen, 30.05.1995 - 9 Sa 1890/94
Arbeitsgerichtsverfahren: Beweisaufnahme im Urteilsverfahren ohne Beweisantritt …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.09.1996 - 5 Sa 324/95
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung; Beschäftigung als Lehrerin im …
- BAG, 24.05.1989 - 2 AZR 399/88
Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung - Unterrichtung des Betriebsrats - …
- LAG Hessen, 03.02.2015 - 15 SaGa 1727/14
Es sprechen zwar gute Gründe dafür, dem Betriebsrat auch in Fällen der …
- BAG, 17.07.1997 - 8 AZR 677/95
Außerordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag - Persönliche Ungeeignetheit …
- OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.1991 - 2 A 10816/91
Entlassung aus einem Beamtenverhältnis auf Probe; Verfehlungen der Führung von …
- BAG, 16.02.1989 - 2 AZR 287/88
Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen Beleidigung und Bedrohung von …
- BAG, 06.08.1987 - 2 AZR 553/86
Unzulässigkeit einer Kündigungsschutzklage infolge Fristversäumung wegen …
- BAG, 21.11.1985 - 2 AZR 33/85
Streitigkeit um die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses mit einem …
- LAG Baden-Württemberg, 15.05.1995 - 15 TaBV 1/95
Betriebsrat: Zustimmung zur Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
- BAG, 23.04.1981 - 2 AZR 51/79
- BAG, 17.09.1998 - 8 AZR 91/97
- BAG, 27.10.1982 - 7 AZR 1238/79
- BAG, 27.10.1988 - 2 AZR 186/88
Fehlerhafte Betriebsratsanhörung vor Kündigung - Anforderungen an …
- BAG, 14.03.1985 - 2 AZR 111/84
Anforderungen an die Unterrichtung des Betriebsrates über die Kündigungsgründe - …
- LAG Baden-Württemberg, 24.11.2005 - 21 Sa 51/05
Betriebsratsanhörung zu einer außerordentlichen Kündigung mit sozialer …
- BAG, 27.05.1993 - 2 AZR 634/92
Anhörung des Betriebsrats i.R. einer Kündigung wegen unentschuldigten …
- BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 530/87
Folgen einer ncht ordnungsgemäßen Anhörung des Betriebsrats für die Wirksamkeit …
- BAG, 15.08.1980 - 1 AZR 599/78
- LAG Baden-Württemberg, 10.05.1988 - 14 Sa 34/88
Anhörung des Betriebsrats bei der sozialer Auswahl von Arbeitnehmern zum Zwecke …
- BAG, 03.12.1981 - 2 AZR 679/79
- LAG Berlin, 20.05.1997 - 2 Sa 1/97
Unwirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung wegen Betriebsstilllegung; …
- ArbG Wetzlar, 12.11.1986 - 2 Ca 376/86
Umfang der Informationspflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat …
- ArbG Wetzlar, 04.02.1987 - 2 Ca 530/86
Pflicht zur Anhörung des Personalrates bei außerordentlichen Kündigungen; …
- LAG Hessen, 08.03.1979 - 2 Sa 933/77