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   BAG, 08.02.1978 - 4 AZR 540/76   

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BAG, 08.02.1978 - 4 AZR 540/76 (https://dejure.org/1978,2234)
BAG, Entscheidung vom 08.02.1978 - 4 AZR 540/76 (https://dejure.org/1978,2234)
BAG, Entscheidung vom 08. Februar 1978 - 4 AZR 540/76 (https://dejure.org/1978,2234)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitsvorgang - Abgrenzbare Teil der Tätigkeit - Zusammenhangstätigkeiten - Verwaltungsübung - Selbständige tarifrechtliche Bewertung - Verwaltungsorganisation - Gefordertes Arbeitsergebnis - Konservierungsvorschlag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 30, 32
  • DB 1978, 1552
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 26.04.1966 - 1 AZR 458/64

    Tatsächliche Feststellungen - Grundlage für Nachprüfung - Selbständige Leistungen

    Auszug aus BAG, 08.02.1978 - 4 AZR 540/76
    Bei der Be stimmung dieses Rechtsbegriffes ist vielmehr auch auf die Zusammenhangstätigkeiten, eine vernünftige Verwaltungsübung, dasjeweilige Arbeitsergebnis sowie die Möglichkeit der selbständigen tarifrechtliehen Bewertung abzustellen (vgl. Urteil des Senats vom 22. November 1977 - 4 AZR 595/76 - Cdemnächst]AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

    Damit ist aber der Arbeitsvorgang wie folgt zu definieren: "Unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer vernünftigen, sinnvollen praktischen Verwaltungsübung ist der Arbeitsvorgang eine nach tat sächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und tarifrechtlieh 10 selbständig bewertbare Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten." Das ist der von den Tarifvertragsparteien-vorgegebene Rechts begriff , der auch in der Revisionsinstanz voll überprüfbar ist (vgl. BAG vom 22. November 1977 - 4 AZR 395/76 - [demnächst] AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 22.11.1977 - 4 AZR 395/76

    Tarifliche Mindestvergütung - Eingruppierung - Höhergruppierung -

    Auszug aus BAG, 08.02.1978 - 4 AZR 540/76
    Damit ist aber der Arbeitsvorgang wie folgt zu definieren: "Unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer vernünftigen, sinnvollen praktischen Verwaltungsübung ist der Arbeitsvorgang eine nach tat sächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und tarifrechtlieh 10 selbständig bewertbare Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten." Das ist der von den Tarifvertragsparteien-vorgegebene Rechts begriff , der auch in der Revisionsinstanz voll überprüfbar ist (vgl. BAG vom 22. November 1977 - 4 AZR 395/76 - [demnächst] AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 08.09.1976 - 4 AZR 359/75

    Beendigung eines Tarifvertrags durch Aufhebungsvertrag

    Auszug aus BAG, 08.02.1978 - 4 AZR 540/76
    Es kommt, wie das Landesarbeitsgericht ebenfalls zutreffend erkannt hat, auch nach der Neufassung des § 22 BAT nicht mehr darauf an, ob eine einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit, eine überwiegend auszuübende Tätigkeit oder mehrere für sich allein jeweils nicht überwiegende Teiltätigkeiten vorliegen (vgl. BAG AP Nr. 5 zu § 1 TVG Form).
  • BAG, 03.05.1957 - 1 AZR 563/55

    Verkündung eines Urteils - Stichtag - Zustellung eines Urteils -

    Auszug aus BAG, 08.02.1978 - 4 AZR 540/76
    Der Kläger behauptet mit seiner Revision, daß er Berichtigung des Tatbestandes in mehreren Punkten beantragt haben würde, wonach bereits die Grundlage für das angefochtene Urteil tatbestandsmäßig fehle (vgl. M G AP Nr. 1 zu § 320 ZPO; AP Nr. 2 zu § 60 ArbGG 1953).
  • BAG, 09.12.1970 - 4 AZR 79/70

    Anwendung allgemeiner Rechtsbegriffe - Nachprüfung des Revisionsgerichts -

    Auszug aus BAG, 08.02.1978 - 4 AZR 540/76
    Auch hinsichtlich der Untersuchung der Abriebfestigkeit hält sich die Bewertung des Landesarbeitsgerichts im Rahmen des Beurteilungsspielraumes der Tatsacheninstanz, der gerade bei diesen Tätigkeitsmerkmalen besonders weit ist (vgl. BAG AP Nr. 35 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 195/20

    Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit bei einem Amtsgericht

    Damit sind bei Bestimmung der Arbeitsergebnisse insbesondere die durch den Arbeitgeber gewählte Organisationsform (vgl. zB BAG 28. Januar 2009 - 4 AZR 13/08 - Rn. 45, BAGE 129, 208: "behördliche Übung"; 25. August 2010 - 4 AZR 5/09 - Rn. 34; 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - Rn. 16; 6. Dezember 1989 - 4 AZR 457/89 -; 24. August 1983 - 4 AZR 302/83 - BAGE 43, 250; 8. Februar 1978 - 4 AZR 540/76 - BAGE 30, 32: "Verwaltungsübung") und die Art der Zuweisung von Tätigkeiten (zB einheitlich oder getrennt) (BAG 22. Februar 2017 - 4 AZR 514/16 - Rn. 35; 13. Mai 2015 - 4 AZR 355/13 - Rn. 19; 23. September 2009 - 4 AZR 308/08 - Rn. 25; 14. September 1994 - 4 AZR 787/93 - zu II 2 b der Gründe) , aber auch der mehr oder weniger enge inhaltliche Zusammenhang zwischen einzelnen Arbeitsleistungen (BAG 23. Februar 2005 - 4 AZR 191/04 - zu I 3 a bb der Gründe; 14. März 2001 - 4 AZR 172/00 - zu I 4 a cc der Gründe; 9. Juli 1997 - 4 AZR 177/96 - zu II 2.5.2 der Gründe) zu berücksichtigen.

    Es ist demnach ausgeschlossen, ohne Berücksichtigung der konkreten Arbeitsorganisation auf die kleinste tatsächlich aufgliederungsfähige Arbeitseinheit abzustellen (BAG 8. Februar 1978 - 4 AZR 540/76 - BAGE 30, 32; 7. Dezember 1977 - 4 AZR 399/76 - aaO; 22. November 1977 - 4 AZR 395/76 - aaO) .

    (a) Seit Einführung des Begriffs des Arbeitsvorgangs durch den 37. Tarifvertrag zur Änderung und Ergänzung des BAT (vom 17. März 1975) sieht der Senat den Arbeitsvorgang als einheitliche Rechtsgrundlage für die Vergütung aller Angestellten des öffentlichen Dienstes an (vgl. insbesondere BAG 12. August 1981 - 4 AZR 15/79 -; 8. Februar 1978 - 4 AZR 540/76 - BAGE 30, 32) .

    Zur Bestimmung des Arbeitsvorgangs ist von Anfang an nicht auf die "kleinstmögliche abgrenzbare Einheit" zurückgegriffen worden (BAG 7. Dezember 1977 - 4 AZR 399/76 - BAGE 29, 416; 22. November 1977 - 4 AZR 395/76 - BAGE 29, 364) , so dass Arbeitsvorgänge "auch größeren Umfangs" angenommen worden sind (BAG 8. Februar 1978 - 4 AZR 540/76 - aaO) .

  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 196/20

    Eingruppierung - Bestimmung von Arbeitsvorgängen

    Damit sind bei Bestimmung der Arbeitsergebnisse insbesondere die durch den Arbeitgeber gewählte Organisationsform (vgl. zB BAG 28. Januar 2009 - 4 AZR 13/08 - Rn. 45, BAGE 129, 208: "behördliche Übung"; 25. August 2010 - 4 AZR 5/09 - Rn. 34; 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - Rn. 16; 6. Dezember 1989 - 4 AZR 457/89 -; 24. August 1983 - 4 AZR 302/83 - BAGE 43, 250; 8. Februar 1978 - 4 AZR 540/76 - BAGE 30, 32: "Verwaltungsübung") und die Art der Zuweisung von Tätigkeiten (zB einheitlich oder getrennt) (BAG 22. Februar 2017 - 4 AZR 514/16 - Rn. 35; 13. Mai 2015 - 4 AZR 355/13 - Rn. 19; 23. September 2009 - 4 AZR 308/08 - Rn. 25; 14. September 1994 - 4 AZR 787/93 - zu II 2 b der Gründe) , aber auch der mehr oder weniger enge inhaltliche Zusammenhang zwischen einzelnen Arbeitsleistungen (BAG 23. Februar 2005 - 4 AZR 191/04 - zu I 3 a bb der Gründe; 14. März 2001 - 4 AZR 172/00 - zu I 4 a cc der Gründe; 9. Juli 1997 - 4 AZR 177/96 - zu II 2.5.2 der Gründe) zu berücksichtigen.

    Es ist demnach ausgeschlossen, ohne Berücksichtigung der konkreten Arbeitsorganisation auf die kleinste tatsächlich aufgliederungsfähige Arbeitseinheit abzustellen (BAG 8. Februar 1978 - 4 AZR 540/76 - BAGE 30, 32; 7. Dezember 1977 - 4 AZR 399/76 - aaO; 22. November 1977 - 4 AZR 395/76 - aaO) .

    (a) Seit Einführung des Begriffs des Arbeitsvorgangs durch den 37. Tarifvertrag zur Änderung und Ergänzung des BAT (vom 17. März 1975) sieht der Senat den Arbeitsvorgang als einheitliche Rechtsgrundlage für die Vergütung aller Angestellten des öffentlichen Dienstes an (vgl. insbesondere BAG 12. August 1981 - 4 AZR 15/79 -; 8. Februar 1978 - 4 AZR 540/76 - BAGE 30, 32) .

    Zur Bestimmung des Arbeitsvorgangs ist von Anfang an nicht auf die "kleinstmögliche abgrenzbare Einheit" zurückgegriffen worden (BAG 7. Dezember 1977 - 4 AZR 399/76 - BAGE 29, 416; 22. November 1977 - 4 AZR 395/76 - BAGE 29, 364) , so dass Arbeitsvorgänge "auch größeren Umfangs" angenommen worden sind (BAG 8. Februar 1978 - 4 AZR 540/76 - aaO) .

  • BAG, 22.02.2017 - 4 AZR 514/16

    Eingruppierung eines Betriebsangestellten im Außendienst eines

    Eine solche hat das Bundesarbeitsgericht etwa bei der Heraushebung durch "das Maß der Verantwortung" (BAG 8. Februar 1978 - 4 AZR 540/76 - BAGE 30, 32) und "durch den Umfang und die Bedeutung des Aufgabengebietes und große Selbständigkeit" (BAG 10. Juni 1981 - 4 AZR 1164/78 -) sowie beim "akademischen Zuschnitt" einer Tätigkeit (BAG 10. Februar 1982 - 4 AZR 393/79 - BAGE 38, 7) angenommen.
  • BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 199/11

    Eingruppierung einer Kindertagesstättenleiterin - Leitung von zwei

    In Anwendung der Bestimmung ist es begrifflich und rechtlich möglich, dass sich die Erfüllung eines tariflichen Merkmales, welches auch quantitativen und/oder qualitativen Charakter hat, erst aus der Zusammenfassung aller Arbeitsvorgänge eines Angestellten ergibt (BAG 16. Mai 2012 - 4 AZR 300/10 - Rn. 39 mwN, aaO; 8. Februar 1978 - 4 AZR 540/76 - BAGE 30, 32, 42) .
  • BAG, 18.11.2015 - 4 AZR 605/13

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin im Denkmalschutz

    In Anwendung der Bestimmung ist es begrifflich und rechtlich möglich, dass sich die Erfüllung eines tariflichen Merkmals, welches auch quantitativen und/oder qualitativen Charakter hat, erst aus der Zusammenfassung aller Arbeitsvorgänge eines Angestellten ergibt (BAG 16. Mai 2012 - 4 AZR 300/10 -   Rn. 39 mwN; 8. Februar 1978 - 4 AZR 540/76 - BAGE 30, 32) .
  • BAG, 12.12.1990 - 4 AZR 251/90

    Eingruppierung eines Weinkontrolleurs

    Besondere Leistungen können sich nicht nur aus der Betrachtung einzelner Arbeitsvorgänge, sondern auch aus der Summierung sämtlicher Arbeitsvorgänge eines Angestellten ergeben (Fortführung der Rspr. des Senats (BAGE 30, 32, 41 f [BAG 08.02.1978 - 4 AZR 540/76] = AP Nr. 5 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil v. 6. Juni 1984 - 4 AZR 218/82 - AP Nr. 19 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 51, 288, 307 [BAG 19.03.1986 - 4 AZR 642/84] = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Dem haben die Tarifvertragsparteien in § 22 Abs. 2 Unterabs. 2 Satz 2 BAT Rechnung getragen, wobei die tarifliche Bestimmung nicht auf die Feststellung vielseitiger Fachkenntnisse beschränkt ist (vgl. BAGE 30, 32, 42 f. [BAG 08.02.1978 - 4 AZR 540/76] = AP Nr. 5 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 36, 261, 273 = AP Nr. 50 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 25. November 1981 - 4 AZR 305/79 - AP Nr. 51 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 38, 7, 16 [BAG 10.02.1982 - 4 AZR 393/79] = AP Nr. 57 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 42, 29, 41 = AP Nr. 70 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Beschluß vom 20. Juli 1983 - 4 AZN 271/83 - AP Nr. 75 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 6. Juni 1984 - 4 AZR 218/82 - AP Nr. 90 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 518/82 - AP Nr. 97 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 51, 59, 102; 282, 307 = AP Nrn. 115 und 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 2. Dezember 1987 - 4 AZR 408/87 - ZTR 1988, 177, 178).

  • BAG, 30.01.1985 - 4 AZR 184/83

    Eingruppierung: Angestellter als Gewerbeaufsichtsbeamter im Sinne des § 139b GewO

    Diese Auffassung der Beklagten verkennt, daß bezüglich der durchzuführenden Betriebsbesichtigungen ein einheitliches und vorgegebenes Arbeitsergebnis besteht, so daß keine Aufspaltung möglich ist, sofern nicht die einzelnen Aufgaben tatsächlich trennbar und rechtlich unterschiedlich zu bewerten sind (vgl. die Urteile des Senats BAG 30, 32, 38 = AP Nr. 5 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und BAG 30, 229, 234 = AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 264/10

    Eingruppierung einer Diplom-Medizinpädagogin nach dem BAT-O - Lehrtätigkeit an

    Die administrativen und Prüfungstätigkeiten, die der Haupttätigkeit als "unselbständiges Teilstück" zugeordnet werden können (vgl. bereits BAG 8. Februar 1978 - 4 AZR 540/76 - BAGE 30, 32) dienen aber wie die anderen genannten Tätigkeiten als Zusammenhangstätigkeiten dem übergeordneten Zweck der Unterrichtung und Ausbildung der Auszubildenden (zur ähnlichen Rechtsprechung bei der Eingruppierung pädagogischer Mitarbeiter an einer Grundschule BAG 24. März 2010 - 4 AZR 721/08 - Rn. 26, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 313; weiterhin 27. Januar 1999 - 4 AZR 88/98 - zu II 6 der Gründe, BAGE 91, 8 zur Tätigkeit von pädagogischen Unterrichtshilfen; ähnlich 8. Februar 1995 - 4 AZR 958/93 - zu II 2 b bb der Gründe, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 192) .
  • BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 300/10

    Eingruppierung einer Oberärztin - Zusammenfassende Bewertung von Arbeitsvorgängen

    IIa Fallgr. 8 BAT 6. Juni 1984 - 4 AZR 218/82 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 90; generell für Qualifikations- oder Heraushebungsmerkmale 8. Februar 1978 - 4 AZR 540/76 - BAGE 30, 32) .
  • LAG Niedersachsen, 04.02.2013 - 8 Sa 1086/12

    Eingruppierung einer Angestellten im Pflegekinderdienst des Kommunalen

    Vielmehr müssen die Zusammenhangstätigkeiten eine vernünftige Verwaltungsausführung und das jeweilige Arbeitsergebnis sowie die Möglichkeit einer selbstständigen tariflichen Bewertung in die Beurteilung einbezogen werden (BAG vom 08.02.1978 - 4 AZR 540/76 - AP Nr. 5 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 29.01.1992 - 4 AZR 285/91

    Eingruppierung eines Sachbearbeiters in Asylverfahren

  • LAG Niedersachsen, 13.10.2011 - 5 Sa 398/11

    Ein einen bestimmten Personenkreis betreuender Sozialarbeiter wird der

  • LAG Schleswig-Holstein, 06.11.2001 - 3 Sa 318/01

    Eingruppierung eines "sonstigen Angestellten"; Erfordernis einer abgeschlossenen

  • LAG Niedersachsen, 13.10.2011 - 5 Sa 397/11

    Ein einen bestimmten Personenkreis betreuender Sozialarbeiter wird der

  • BAG, 08.06.1988 - 4 AZR 83/88

    Eingruppierung einer laborleitenden medizinisch-technischen Assistentin nach BAT

  • BAG, 09.07.1987 - 6 AZR 542/84

    Verfall von Übergangsgeldansprüchen - Beachtung des Ablaufs tariflicher

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