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   BAG, 15.01.1980 - 6 AZR 361/79   

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BAG, 15.01.1980 - 6 AZR 361/79 (https://dejure.org/1980,524)
BAG, Entscheidung vom 15.01.1980 - 6 AZR 361/79 (https://dejure.org/1980,524)
BAG, Entscheidung vom 15. Januar 1980 - 6 AZR 361/79 (https://dejure.org/1980,524)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Weiterbeschäftigung eines Auszubildenden - Beendigung des Ausbildungsverhältnisses - Freier Arbeitsplatz - Organisatorische Maßnahmen - Änderung betrieblicher Schichtpläne - Feststellungsantrag zum Auflösungsantrag - Ablegen der Abschlußprüfung - Widerklage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 32, 285
  • NJW 1980, 2271
  • DB 1980, 1647
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 16.01.1979 - 6 AZR 153/77

    Weiterbeschäftigung eines Auszubildenden - Begründung eines Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 15.01.1980 - 6 AZR 361/79
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. die Entscheidungen des Ersten Senats, BAG AP Nrn. 2 und 3 zu § 78 a BetrVG 1972 und des erkennenden Senats vom 19. Januar 1979 - 6 AZR 153/77 - = [demnächst] AP Nr. 5 zu § 78 a BetrVG 1972) ist das Urteilsverfahren die gebotene Verfahrensart.

    Die Auseinandersetzung geht nach wie vor darum, ob das ArbeitsVerhältnis durch das Verlangen des Auszubildenden begründet ist (BAG-Urteil vom 16. Januar 1979 - 6 AZR 153/77 - [demnächst] AP Nr. 5 zu § 78 a BetrVG 1972).

    Von dieser nach § 78 a Abs. 4 BetrVG zu treffenden Unterscheidung geht auch das Urteil des Senats vom 16. Januar 1979, aaO, aus, so daß für die Klägerin auch insoweit keine Veranlassung bestand, etwa unter Berücksichtigung der Rechtsprechung 6.

    Selbst wenn jedoch Darlegungen des Senats im Urteil vom 16. Januar 1979, aaO, (Ziff. II 1 der Gründe) zu Mißverständnissen Anlaß geben könnten, kann die Klägerin hieraus entgegen ihrer Auffassung nichts für sich herleiten, da sie ihren (Auflösungs-) Antrag vor dem Arbeitsgericht bereits am 7. April 1978 gestellt hatte.

    Mit seiner Auffassung steht das Landesarbeitsgericht in Widerspruch zur Entscheidung des Senats vom 16. Januar 1979, aaO. Dort hat der Senat mit ausführlicher Begründung dargelegt (II 2 b der Urteilsgründe), daß auch dringende betriebliche Gründe im Rahmen der Prüfung der Unzumutbarkeit nach § 78 a Abs. 4 BetrVG Berücksichtigung finden müssen, insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses über keine Beschäftigungsmöglichkeit für den Auszubildenden nach Ablegung der Abschlußprüfung verfügt.

    Der Senat hat bereits mit Urteil vom 16. Januar 1979, aaO, darauf hingewiesen, daß die Schaffung neuer Arbeitsplätze nicht über § 78 a BetrVG erzwungen werden kann.

    cc) Schließlich kommt es entgegen der Auffassung der Beklagten auch nicht darauf an, ob die Klägerin vor dem Übernahmeverlangen der Beklagten Arbeitsplätze verfügbar hatte, die sie zwischen zeitlich besetzt hat, da, wie der Senat im Urteil vom 16. Januar 1979, aaO, ausgeführt hat, maßgebend für die Beurteilung der Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung des Auszubildenden nur der Zeitpunkt sein kann, zu dem das Arbeitsverhältnis begründet werden soll; nur die zu diesem Zeitpunkt gegebenen Umstände können berücksichtigt werden.

  • BAG, 14.03.2019 - 6 AZR 4/18

    Insolvenzrechtlicher Rang eines Abfindungsanspruchs nach §§ 9, 10 KSchG

    Vielmehr ist der Berechtigte zur Durchsetzung seines Anspruchs auf Rechtsgestaltung auf eine Klage verwiesen (vgl. BAG 15. Januar 1980 - 6 AZR 361/79 - zu II 4 der Gründe, BAGE 32, 285; Stein/Jonas/Roth ZPO 23. Aufl. vor § 253 Rn. 88, 103) .
  • BAG, 29.11.1989 - 7 ABR 67/88

    Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters nach Berufsausbildung

    Der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in seinem Urteil vom 15. Januar 1980 (BAGE 32, 285, 287, 288 = AP Nr. 9 zu § 78a BetrVG 1972, zu II 1 der Gründe) im Anschluß an das Urteil vom 16. Januar 1979 - 6 AZR 153/77 - (AP Nr. 5 zu § 78a BetrVG 1972) ausgesprochen, die beiden Antragsalternativen des § 78a Abs. 4 BetrVG beträfen unterschiedliche Streitgegenstände.

    Deshalb kann maßgeblich für die Unzumutbarkeitsfrage nur der Zeitpunkt sein, zu dem das Arbeitsverhältnis nach § 78a Abs. 2 oder 3 BetrVG begründet werden soll (BAGE 32, 285, 290 = AP Nr. 9 zu § 78a BetrVG 1972, zu II 2a cc der Gründe; BAG Urteil vom 16. Januar 1979 - 6 AZR 153/77 - AP Nr. 5 zu § 78a BetrVG 1972; ebenso für die im wesentlichen inhaltsgleiche Vorschrift des § 9 Abs. 4 BPersVG: BVerwGE 78, 223, 225).

    Die gerichtliche Auflösungsentscheidung wirkt nicht auf den Zeitpunkt der Begründung des Arbeitsverhältnisses und auch nicht auf den Zeitpunkt der Einreichung des Auflösungsantrags bei Gericht zurück; sie hat nur Wirkung für die Zukunft und befreit den Arbeitgeber erst vom Zeitpunkt ihrer Rechtskraft ab von dem ihm kraft gesetzlicher Fiktion aufgebürdeten Arbeitsverhältnis (BAGE 32, 285, 292 = AP Nr. 9 zu § 78a BetrVG 1972, zu II 4 der Gründe).

    Zum Begriff der Unzumutbarkeit i.S. des § 78a Abs. 4 BetrVG hat das Landesarbeitsgericht die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. insbesondere Urteile vom 16. Januar 1979 - 6 AZR 153/77 - AP Nr. 5 zu § 78a BetrVG 1972 und vom 15. Januar 1980, BAGE 32, 285, 289 = AP Nr. 9 zu § 78a BetrVG 1972, zu II 2b der Gründe) zugrundegelegt.

  • BVerwG, 29.03.2006 - 6 PB 2.06

    Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Sie steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur sinngleichen Regelung in § 78a Abs. 4 BetrVG (vgl. Urteile vom 16. Januar 1979 - 6 AZR 153/77 - AP Nr. 5 zu § 78a BetrVG 1972 Bl. 180 R, 181; vom 15. Januar 1980 - 6 AZR 361/79 - BAGE 32, 285 ; Beschlüsse vom 29. November 1989 - 7 ABR 67/88 - BAGE 63, 319 ; vom 24. Juli 1991 - 7 ABR 68/90 - BAGE 68, 187 ; vom 16. August 1995 - 7 ABR 52/94 - AP Nr. 25 zu § 78a BetrVG 1972 Bl. 876; vom 6. November 1996 - 7 ABR 54/95 - BAGE 84, 294 ; vom 12. November 1997 - 7 ABR 63/96 - BAGE 87, 105 ).

    Sie stützen sich im Wesentlichen auf die Anmerkung von Strieder (BB 1983, 579) zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 15. Januar 1980 (a.a.O.) und auf den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 30. März 1988 - 3 TaBV 100/87 (DB 1988, 2057).

  • BAG, 23.06.1983 - 6 AZR 595/80

    Anwendung von Vorschriften

    aaO und vom 15. Januar 1980 - 6 AZR 361/79 -, AP Nr. 9 zu.

    Begründung des Arbeitsverhältnisses (vgl. BAG 32, 285; Strieder,.

  • BAG, 12.06.1986 - 6 ABR 39/85
    Zutreffend wurde daher der Feststellungsantrag gemäß § 78 a Abs. 4 Ziff. 1 BetrVG gestellt, daß ein Arbeitsverhältnis nicht begründet wird, zumal es auch aus allgemeinen verfahrensrechtlichen Gründen nicht geboten war, auf den Auflösungsantrag gemäß § 78 a Abs. 4 Nr. 2 BetrVG überzugehen (vgl. dazu BAG Urteile vom 16. Januar 1979 - 6 AZR 153/77 - und vom 15. Januar 1980 - 6 AZR 361/79 - BAG 32, 285 = AP Nr. 5 und 9 zu § 78 a BetrVG 1972).

    3. Mit diesen Ausführungen ist das Landesarbeitsgericht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu § 78 a BetrVG gefolgt (vgl. BAG Urteil vom 16. Januar 1979 - 6 AZR 153/77 - AP Nr. 5 zu § 78 a BetrVG 1972 und BAG 32, 285).

    Ganz abgesehen davon, daß es dazu der Mitwir kung der betroffenen Arbeitnehmer und des Betriebsrates bedurft hätte, ist - wie der Senat bereits dargelegt hat (vgl. BAG Ur teil vom 15. Januar 1980, aaO) - der Arbeitgeber nicht verpflichtet, durch organisatorische Maßnahmen neue Arbeitsplätze zu schaffen und diese mit den Antragsgegnern zu besetzen, um deren Weiterbeschäftigung gemäß § 78 a BetrVG zu ermöglichen.

  • BAG, 24.07.1991 - 7 ABR 68/90

    Jugendvertreter - Übernahme in befristetes Arbeitsverhältnis

    a) Zum Begriff der Unzumutbarkeit im Sinne des § 78 a Abs. 4 BetrVG hat das Landesarbeitsgericht zutreffend die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. insbesondere Urteile vom 16. Januar 1979 - 6 AZR 153/77 - AP Nr. 5 zu § 78 a BetrVG 1972 und vom 15. Januar 1980, BAGE 32, 285, 289 = AP Nr. 9 zu § 78 a BetrVG 1972, zu II 2 b der Gründe; Beschluß vom 29. November 1989, BAGE 63, 319, 339 [BAG 29.11.1989 - 7 ABR 67/88] = AP Nr. 20 zu § 78 a BetrVG 1972, zu B II 3 b der Gründe) zugrunde gelegt.
  • BAG, 06.11.1996 - 7 ABR 54/95

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 78 a Abs. 4 BetrVG

    Das Landesarbeitsgericht hat auch zutreffend erkannt, daß der Arbeitgeber grundsätzlich nicht verpflichtet ist, durch eine Änderung seiner Arbeitsorganisation einen neuen Arbeitsplatz zu schaffen, um einen durch § 78 a BetrVG geschützten Auszubildenden weiterbeschäftigen zu können (vgl. bereits BAG, Urteile vom 16. Januar 1979 - 6 AZR 153/77 - AP Nr. 5 zu § 78 a BetrVG 1972 und vom 15. Januar 1980 - 6 AZR 361/79 - BAGE 32, 285 = AP Nr. 9 zu § 78 a BetrVG 1972; BAG, Beschluß vom 29. November 1989 - 7 ABR 67/88 - AP Nr. 20 zu § 78 a BetrVG 1972).
  • BVerwG, 15.10.1985 - 6 P 13.84

    Mitglied einer Jugendvertretung - Personalvertretung -

    Wie das Bundesarbeitsgericht zu der dem § 9 Abs. 2 BPersVG entsprechenden Vorschrift des § 78 a Betriebsverfassungsgesetz bereits wiederholt ausgesprochen hat, kann die Schaffung neuer Arbeitsplätze nicht über den Weg der nach diesen Vorschriften bestehenden Weiterbeschäftigungspflicht erzwungen werden (Urteile vom 16. Januar 1979 - 6 AZR 153/77 - und vom 15. Januar 1980 - 6 AZR 361/79 - <NJW 1980, 2271>).
  • LAG Hamm, 14.01.2011 - 10 TaBV 58/10

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses eines vorübergehend nachgerückten Mitglieds

    Zwar zielt der Auflösungsantrag nach § 78 a Abs. 4 Nr. 2 BetrVG auf eine rechtsgestaltende gerichtliche Entscheidung, die ihre Wirkung erst mit ihrer Rechtskraft für die Zukunft entfaltet (BAG 15.01.1980 - 6 AZR 361/79 - AP BetrVG 1972 § 78 a Nr. 9; BAG 29.11.1989 - 7 ABR 67/88 - AP BetrVG 1972 § 78 a Nr. 20; GK/Oetker, a.a.O., § 78 a Rn. 180; ErfK/Kania, a.a.O., § 78 a BetrVG Rn. 10; Wlotzke/Preis/Kreft, BetrVG, 4. Aufl., § 78 a Rn. 17 m.w.N.).
  • BAG, 14.05.1987 - 6 AZR 498/85

    Weiterbeschäftigungsanspruch Auszubildender: Rechtsweg, Fiktionswirkung,

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zu dem mit § 9 BPersVG insoweit inhaltsgleichen § 78 a BetrVG kann aber angesichts des zwischenzeitlich eingeleiteten Beschlußverfahrens durch den Arbeitgeber nach § 9 Abs. 4 Nr. 1 BPersVG nicht von einem Arbeitsverhältnis ausgegangen werden (BAG Beschluß vom 12. Juni 1986 - 6 ABR 39/85 - unveröffentlicht; BAG Urteil vom 15. Januar 1980 - 6 AZR 361/79 - BAGE 32, 285 = AP Nr. 9 zu § 78 a BetrVG 1972; BAG Urteil vom 16. Januar 1979 - 6 AZR 153/77 - AP Nr. 5 zu § 78 a BetrVG 1972).

    Die Rechtsprechung des Senats hat im Schrifttum Zustimmung (Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 15. Aufl., § 78 a Rz 8 f.; Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 78 a Rz 26; Thiele, GK-BetrVG, 3. Bearb. November 1982, § 78 a Rz 54; Auffarth, Festschrift für Herschel S. 19), aber auch Kritik erfahren (Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 78 a Rz 17 a; Reinecke, Die Übernahme des Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis nach § 78 a BetrVG, DB 1981, 889; Misera, Urteilsanm. in SAE 1980, 260; Moritz, DB 1974, 1016; Grunsky, Anm. zum Senatsurteil vom 15. Januar 1980 - 6 AZR 361/79 - in EzA § 78 a BetrVG 1972 Nr. 9; KR-Weigand, 2. Aufl., § 78 a BetrVG Rz 49).

  • BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 432/95

    Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers für die Zeit bis zur Entbindung des

  • LAG Berlin, 05.02.1996 - 17 TaBV 8/95

    Begriff der Verfügbarkeit freier Arbeitsplätze; Vermengung von

  • LAG Thüringen, 08.05.1996 - 9 TaBV 15/95

    Übernahme eines Jugendvertreters

  • BVerwG, 26.06.1981 - 6 P 71.78

    Personalvertretung - DKP-Mitgliedschaft - Weiterbeschäftigung eines

  • LAG Baden-Württemberg, 30.08.1993 - 15 Sa 35/93

    Arbeitsverhältnis: Weiterbeschäftigungsanspruch - Durchsetzung im Wege der

  • OVG Niedersachsen, 09.09.1994 - 17 L 2791/94

    Auflösung eines Arbeitsverhältnisses; Bundespost; Berufsausbildungsvertrag;

  • BVerwG, 22.04.1987 - 6 P 15.83

    Weiterbeschäftigungsanspruch des Mitgliedes einer Jugendvertretung - Auflösung

  • BAG, 23.08.1984 - 6 AZR 519/82

    Weiterbeschäftigungsanspruch: Mitgliedschaft in einem Ausbildungspersonalrat,

  • BAG, 05.04.1984 - 6 AZR 70/83

    Beschlußverfahren

  • LAG Hamm, 01.04.2011 - 10 Sa 2315/10

    Unbegründete Weiterbeschäftigungsklage eines Jugend- und Auszubildendenvertreters

  • BAG, 06.11.1996 - 7 ABR 53/95

    Jugend- und Auszubildendenvertretung: Anspruch auf Weiterbeschäftigung -

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 05.08.1987 - 19 L 3/87

    Weiterbeschäftigungsanspruch; Arbeitsverhältnis; Krankenpfleger; Umschulung;

  • BAG, 13.03.1986 - 6 AZR 424/85
  • BAG, 27.01.1983 - 6 ABR 15/82
  • OVG Niedersachsen, 09.09.1994 - 17 L 2792/94

    Antrag eines Arbeitgebers auf Auflösung eines Arbeitsverhältnisses;

  • BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 754/95

    Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers für die Zeit bis zur Entbindung des

  • OVG Niedersachsen, 09.09.1994 - 17 L 3559/93

    Antrag des Arbeitgebers auf Auflösung eines Arbeitsverhältnisses; Unzumutbarkeit

  • LAG Köln, 04.09.1996 - 2 TaBV 25/96

    Jugendvertretung: Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung nach Ausbildungsende

  • BAG, 23.08.1984 - 6 AZR 32/84
  • OVG Bremen, 23.07.1985 - PV-B 1/85

    Ausbildung zur Bauzeichnerin; Wahl in den Ausbildungspersonalrat für Berufe nach

  • OVG Berlin, 24.11.1988 - PV Bln 6.87

    Anspruch auf eine Weiterbeschäftigung nach einem erfolgreichen Abschluss der

  • LAG Schleswig-Holstein, 25.03.1985 - 5 Sa 65/85

    Anspruch auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Weiterbeschäftigung

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