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   BAG, 02.07.1980 - 5 AZR 1241/79   

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BAG, 02.07.1980 - 5 AZR 1241/79 (https://dejure.org/1980,207)
BAG, Entscheidung vom 02.07.1980 - 5 AZR 1241/79 (https://dejure.org/1980,207)
BAG, Entscheidung vom 02. Juli 1980 - 5 AZR 1241/79 (https://dejure.org/1980,207)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Personalvertretung - Einstellung - Öffentlicher Dienst - Vorsorglicher Antrag - Einstellungsprozeß - Beschäftigung - Beweiserhebung - Beurteilung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 34, 1
  • NJW 1981, 703
  • BB 1981, 119
  • DB 1981, 272
 
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Wird zitiert von ... (72)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 05.03.1980 - 5 AZR 604/78

    Beamtenrecht - Verfassungstreue - Verfassungsfeindliche Organisation -

    Auszug aus BAG, 02.07.1980 - 5 AZR 1241/79
    Dieser Ausgangspunkt des Landesarbeitsgerichts entspricht der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 5. März 1980 - 5 AZR 604/78 -. [demnächst] AP Nr. 6 zu Art. 33 Abs. 2 GG [zu B II 2 der Gründe], auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

    Im Einstellungsverfahren geht es nur darum, ob und inwieweit sich der Bewerber mit seinen politischen Zielen und Vorstellungen von den Grundwerten und Grundnormen unserer Verfassung soweit entfernt hat, dass er diese Grundwerte als Lehrer glaubwürdig nicht mehr vermitteln kann (vgl. das oben zu B I 1 genannte Urteil vom 5. März 1980 - 5 AZR 604/78 -, [zu B III 1 b der Gründe]).

    Nicht das Landesarbeitsgericht hat die Eignung der Klägerin, für die ihr bisheriges Verhalten im Vorbereitungsdienst natürlich von Bedeutung ist (vgl. das oben zu B I 1 genannte Urteil des Senats vom 5. März 1980 - 5 AZR 604/78 -, zu B III 1 d der Gründe]) zu beurteilen.

  • BAG, 31.03.1976 - 5 AZR 104/74

    Öffentlicher Dienst: Eignung - Befähigung - fachliche Leistung - Lehrer -

    Auszug aus BAG, 02.07.1980 - 5 AZR 1241/79
    Der auf Einstellung in den Öffentlichen Dienst klagende Bewerber macht geltend, dass ihm trotz des Beurteilungsspielraums der Einstellungsbehörde ein Anspruch auf Abschluss eines Arbeitsvertrages zustehe, weil in seinem Falle jede andere Entscheidung als die Einstellung sich als rechtswidrig oder ermessensfehlerhaft, mithin die Einstellung sich als die einzig rechtmäßige Entscheidung Über seine Bewerbung darstellt (Urteil des Senats vom 31. März 1976 - 5 AZR 104/74 -, AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG [zu II 2 c der Gründe], auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

    Dass dem Art. 21 Abs. 2 GG nicht entgegensteht, hat der Senat in seinem oben zu A V 1 bereits genannten Urteil vom 31. März 1976 - 5 AZR 104/74 -, [zu III 2 b der Gründe] näher dargelegt.

    Dafür gibt es genügend Anhaltspunkte (vgl. das oben zu AV1 genannte Urteil des Senats vom 31. März 1976 - 5 AZR 104/74 -, [zu IV 3 - 6 der Gründe]).

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BAG, 02.07.1980 - 5 AZR 1241/79
    Nur die Einstellungsbehörde kann sich aufgrund der Bewerbungsunterlagen und ihres persönlichen Eindrucks das erforderliche prognostische Urteil über die Persönlichkeit des Bewerbers bilden (BVerfGE 39, 334, 353 = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 5 GG [zu C I 5 der Gründe]).

    Bei der Entscheidung Über die Eignung des Bewerbers gibt es keine "Beweislast" weder für den Bewerber, dass er die geforderte Gewähr biete, noch für die Einstellungsbehörde, dass das nicht der Fall sei (BVerfGE 39, 334, 353 = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 5 GG [zu C I 5 der Gründe]).

  • BAG, 18.07.1978 - 1 ABR 43/75

    Betriebsrat - Verweigerung der Zustimmung - Personelle Maßnahme - Angabe von

    Auszug aus BAG, 02.07.1980 - 5 AZR 1241/79
    Der Erste Senat hält es zwar für möglich, dass die Einstellung bei fehlender Zustimmung nicht wirksam vorgenommen werden kann (Beschluss vom 18. Juli 1978 - 1 ABR 43/75 -, AP Nr. 1 zu § 101 BetrVG 1972 [zu II 2 der Gründe] - vgl. hierzu die Anm. von Misera, SAE 1980, 103, 106 zu I 5).

    Bei der Formstrenge des Mitbestimmungsverfahrens können den Beteiligten leicht Verfahrensfehler unterlaufen (vgl. dazu die bereits erwähnte Entscheidung des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 18. Juli 1978 - 1 ABR 43/75 -, AP Nr. 1 zu § 101 BetrVG 1972 [zu II 2 der Gründe]; auch Boewer, RdA 1974, 72 ff., 75; Matthes, DB 1974, 2007 [r. Sp.]; Alberty, aaO. [oben zu A III 2 b), S. 98 ff.).

  • BAG, 19.03.1980 - 5 AZR 794/78

    Beamtenrecht - Verfassungstreue - Schulbehörde - Lehrereinstellung - Bewerbung -

    Auszug aus BAG, 02.07.1980 - 5 AZR 1241/79
    Der Senat hat schon in seinem Urteil vom 19. März 1980 - 5 AZR 794/78 -, AP Nr. 8 zu Art. 33 Abs. 2 GG [zu IV 2 der Gründe] zu solchen Einwendungen Stellung genommen.
  • BAG, 01.07.1970 - 4 AZR 351/69

    Höherwertige Tätigkeit - Zuweisung durch Arbeitgeber - Wirksamkeit der

    Auszug aus BAG, 02.07.1980 - 5 AZR 1241/79
    Er hat in der Zuweisung einer tariflich höher zu bewertenden Tätigkeit eine Maßnahme des Arbeitgebers gesehen, die dieser ohne Zustimmung des Personalrats nicht wirksam vornehmen könne (vgl. BAGE 24, 307, 312 = AP Nr. 54 zu §§ 22, 23 BAT [Bl. 3 R.]; AP Nr. 95 zu §§ 22, 23 BAT [Bl. 3 R.]; AP Nr. 11 zu § 71 PersVG [Bl. 2, 2 R.]).
  • BAG, 14.06.1972 - 4 AZR 315/71

    Höhergruppierung eines Angestellten - Mitbestimmungsrecht des Personalrats

    Auszug aus BAG, 02.07.1980 - 5 AZR 1241/79
    Er hat in der Zuweisung einer tariflich höher zu bewertenden Tätigkeit eine Maßnahme des Arbeitgebers gesehen, die dieser ohne Zustimmung des Personalrats nicht wirksam vornehmen könne (vgl. BAGE 24, 307, 312 = AP Nr. 54 zu §§ 22, 23 BAT [Bl. 3 R.]; AP Nr. 95 zu §§ 22, 23 BAT [Bl. 3 R.]; AP Nr. 11 zu § 71 PersVG [Bl. 2, 2 R.]).
  • BAG, 14.05.1974 - 1 ABR 40/73

    Einstellung von Leihmitarbeitern - Beteiligung des Betriebsrates -

    Auszug aus BAG, 02.07.1980 - 5 AZR 1241/79
    Das Bundesarbeitsgericht hat nicht nur die Begründung des Arbeitsverhältnisses sondern auch die tatsächliche Aufnahme in einen Betrieb als Einstellung verstanden und so die Beschäftigung von Leiharbeitnehmern für mitbestimmungspflichtig durch den Betriebsrat des Entleiherbetriebes erklärt, obwohl zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer ein Arbeitsvertrag nicht begründet wird (BAGE 26, 149, 154 = AP Nr. 2 zu § 99 BetrVG 1972 [zu II 3 der Gründe] mit zustimmender Anm. von Kraft).
  • BAG, 15.12.1976 - 4 AZR 540/75

    Eingruppierung: Trichinenschauer

    Auszug aus BAG, 02.07.1980 - 5 AZR 1241/79
    Er hat in der Zuweisung einer tariflich höher zu bewertenden Tätigkeit eine Maßnahme des Arbeitgebers gesehen, die dieser ohne Zustimmung des Personalrats nicht wirksam vornehmen könne (vgl. BAGE 24, 307, 312 = AP Nr. 54 zu §§ 22, 23 BAT [Bl. 3 R.]; AP Nr. 95 zu §§ 22, 23 BAT [Bl. 3 R.]; AP Nr. 11 zu § 71 PersVG [Bl. 2, 2 R.]).
  • BAG, 05.09.1979 - 4 AZR 875/77

    Zu möglichen Zeitpunkten der Anhörung des Personalrates bei Kündigung eines

    Auszug aus BAG, 02.07.1980 - 5 AZR 1241/79
    Dass dies in diesem Stadium des Verfahrens nur "vorsorglich" geschehen kann, ist ohne Bedeutung (vgl. BAG, Urteil vom 5. September 1979 - 4 AZR 875/77 -, [demnächst] AP Nr. 6 zu § 12 SchwbG ).
  • BVerwG, 06.12.1963 - VII P 17.62

    Unterlassung der Beteiligung einer Personalvertretung für eine

  • BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 580/99

    Fristlose Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung bei fehlender

    Demgegenüber steht das Mitbestimmungsrecht bei der Einstellung dem Betriebsrat zum Schutz der kollektiven Interessen der von ihm repräsentierten Belegschaft zu (BAG 2. Juli 1980 - 5 AZR 1241/79 - BAGE 34, 1, 8; Richardi BetrVG 7. Aufl. Rn. 27; MünchArbR/Matthes 2. Aufl. § 352 Rn. 8).

    (3) Da sich das Mitbestimmungsrecht bei der Einstellung auf die tatsächliche Beschäftigung des Arbeitnehmers bezieht, ist der Arbeitsvertrag auch dann wirksam, wenn die Einstellung ohne Zustimmung des Betriebsrats erfolgt; allerdings führt die mitbestimmungswidrige Einstellung zu einem betriebsverfassungsrechtlichen Beschäftigungsverbot (BAG 2. Juli 1980 - 5 AZR 1241/79 - BAGE 34, 1, 8 f.; Richardi BetrVG 7. Aufl. § 99 Rn. 282; DKK-Kittner 7. Aufl. § 99 Rn. 216; jeweils mwN).

    Unterbleibt so die Beschäftigung des betreffenden Arbeitnehmers, ist dem Schutzzweck des Mitbestimmungsrechts Genüge getan (BAG 2. Juli 1980 - 5 AZR 1241/79 - aaO).

    Dieser Schutzzweck, dem durch das Verfahren nach § 101 BetrVG Genüge getan ist (BAG 2. Juli 1980 - 5 AZR 1241/79 - aaO), erfordert es nicht, dem Arbeitnehmer ein Recht zur Arbeitsverweigerung auch dann zuzugestehen, wenn der Betriebsrat ein Verfahren nach § 101 BetrVG nicht eingeleitet hat.

  • BAG, 28.04.1992 - 1 ABR 73/91

    Unterrichtung des Betriebsrates vor einer Einstellung

    In Übereinstimmung mit dieser Sicht haben der Zweite und Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts ausgesprochen, daß der Arbeitsvertrag eines Arbeitnehmers, dessen Einstellung der Betriebsrat nicht nach § 99 BetrVG zugestimmt hat, nicht wegen dieses Mangels unwirksam ist, der Betriebs- bzw. Personalrat vielmehr nur verlangen könne, daß der Arbeitnehmer nicht im Betrieb beschäftigt werde (Urteile vom 2. Juli 1980, BAGE 34, 1 [BAG 02.07.1980 - 5 AZR 1241/79] = AP Nr. 9 zu Art. 33 Abs. 2 GG und - 5 AZR 56/79 - AP Nr. 5 zu § 101 BetrVG 1972; und für die Wirksamkeit des Arbeitsvertrages Urteil vom 25. Juni 1987 - 2 AZR 541/86 - AP Nr. 14 zu § 620 BGB Bedingung).
  • BAG, 21.02.2017 - 1 AZR 367/15

    Zustimmungsersetzungsverfahren - Anspruch auf Durchführung

    Für die Dauer der Nichtbeschäftigung schuldet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer jedoch Annahmeverzugslohn nach § 615 BGB (vgl. BAG 2. Juli 1980 - 5 AZR 1241/79 - BAGE 34, 1) .
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