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   BAG, 03.07.1980 - 2 AZR 340/78   

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BAG, 03.07.1980 - 2 AZR 340/78 (https://dejure.org/1980,328)
BAG, Entscheidung vom 03.07.1980 - 2 AZR 340/78 (https://dejure.org/1980,328)
BAG, Entscheidung vom 03. Juli 1980 - 2 AZR 340/78 (https://dejure.org/1980,328)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Kündigungsregelung im Sinne des Schwerbehindertengesetzes

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schwerbehinderte - Kündigung eines Schwerbehinderten - Außerordentliche Kündigung - Kündigungszugang - Hauptfürsorgestelle - Zehntagefrist - Ausschlußfrist - Zustimmungsfiktion - Personalrat - Zustellung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 34, 20
  • NJW 1981, 132
  • NJW 1981, 1332
  • BB 1982, 1115
  • DB 1981, 103
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 13.11.1975 - 2 AZR 610/74

    Betriebsrat: Beteiligung an einer Kündigung, Anhörungsfrist

    Auszug aus BAG, 03.07.1980 - 2 AZR 340/78
    Auch die Überlegungen, die den Senat veranlaßt haben, im Sinne des § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG den "Ausspruch" der Kündigung auf den Zeitpunkt vorzuverlegen, in dem das Kündigungsschreiben den Machtbereich des Arbeitgebers verlassen hat (BAG 27, 331 [3353 = AP Nr. 7 zu § 102 BetrVG 1972 [zu 3 a der Gründe]), sind auf den Anwendungsbereich des § 18 Abs. 6 SchwbG nicht übertragbar.
  • BAG, 14.12.1979 - 7 AZR 38/78

    2-Wochen-Frist des § 626 II BGB analog bei Anfechtung gem. § 119 II BGB

    Auszug aus BAG, 03.07.1980 - 2 AZR 340/78
    Diese Auslegung steht auch in Einklang mit der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Irrtumsanfechtung des Arbeitsvertrages; nach dem Urteil des Siebten Senats vom 14. Dezember 1979 - 7 AZR 38/78 - ([demnächst] AP Nr. 4 zu § 119 BGB [zu IV 2 d der Gründe], die Entscheidung ist auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt) ist nicht nur die Regelung des § 626 Abs. 2 BGB i. S. einer Höchstfrist anzuwenden, sondern auch für die Wahrung dieser Frist auf den Zugang der Anfechtungserklärung entsprechend der Senatsrechtsprechung zu § 626 Abs. 2 BGB abzustellen.
  • BAG, 17.08.1972 - 2 AZR 359/71

    Kündigung - Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 03.07.1980 - 2 AZR 340/78
    Die für die Wahrung der Ausschlußfrist des § 18 Abs. 6 SchwbG ebenso wie für die Wahrung der Frist des § 626 Abs. 2 BGB (vgl. dazu BAG 24, 383 [393 ff.] = AP Nr. 4 zu § 626 BGB Ausschlußfrist [zu II 2 a der Gründe]) darlegungs- und beweispflichtige Beklagte hat jedoch keine weiteren Umstände vorgetragen, die den erst am 16. Dezember 1976 erfolgten Zugang des Kündigungsschreibens als unverschuldet er scheinen lassen könnten.
  • BAG, 07.02.1958 - 1 AZR 576/56

    Festellungsklage - Nichtigkeit einer Kündigung - Unwirksamkeit einer Kündigung -

    Auszug aus BAG, 03.07.1980 - 2 AZR 340/78
    Nur wenn der Kläger ausdrücklich erklärt hätte, er wolle die Klage nicht auf seine Schwerbehinderteneigenschaft stützen, könnte darin nicht nur eine Beschränkung des Klagevorbringens dem Rechtsvortrag nach, sondern auch nach seinem tatsächlichen Inhalt gesehen werden, die dem Landesarbeitsgericht eine Prüfung nach den Vorschriften des Schwerbehindertengesetzes verwehrt hätte, da auch das arbeitsgericht liehe Urteilsverfahren der Parteiherrschaft unterliegt (vgl. BAG AP Nr. 1 zu § 70 PersVG Kündigung [zu I der Gründe]).
  • BAG, 05.09.1979 - 4 AZR 875/77

    Zu möglichen Zeitpunkten der Anhörung des Personalrates bei Kündigung eines

    Auszug aus BAG, 03.07.1980 - 2 AZR 340/78
    c) Der Arbeitgeber kann das Verfahren der Anhörung des Personalrats zu einer beabsichtigten außerordentliche] Kündigung eines Schwerbehinderten auch nach dem Ende des Zustimmungsverfahrens oder nach dem Eintritt der Zustimmungsfiktion einleiten (im Anschluß an das Ur teil des Vierten Senats vom 5- September 1979 - 4 AZR 875/77-[demnächst] AP Nr. 6 zu § 12 SchwbG).
  • BAG, 06.07.1972 - 2 AZR 386/71

    Verfassungsmäßigkeit der Ausschlussfrist des § 626 II BGB - Fristbeginn

    Auszug aus BAG, 03.07.1980 - 2 AZR 340/78
    Auch diese gesetzliche Ausschlußfrist enthält sachlich den Tatbestand einer Verwirkung des wichtigen Kündigungsgrundes wegen Zeitablaufs; es wird danach unwiderlegbar so angesehen, als ob der wichtige Grund fehle (vgl. Gröninger, SchwbG, § 18 Anm. 3 b und 7; zu § 626 Abs. 2 BGB: BAG 24, 292 [294 ff.] = AP Nr. 1 zu § 13 KSchG 1969 [zu 1 der Gründe] und BAG 24, 341 [343] = AP Nr. 3 zu § 626 BGB Ausschlußfrist [zu I 1 der Gründe]).
  • BGH, 15.11.1951 - III ZR 21/51

    Inanspruchnahme eines Kraftfahrzeugs

    Auszug aus BAG, 03.07.1980 - 2 AZR 340/78
    Hach allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts bedarf ein Verwaltungsakt - wie die Entscheidung der Hauptfürsorgestelle - zu seiner Entstehung der Bekanntgabe (BGHZ 4, 10 [20 f.3; Eyermann-Fröhler, VwGO, 7» Aufl., Anh. § 42 M N r . 8; Wolff-Bachof, aaO § 50 I a und II c 1 [S. 415 und 4173).
  • BAG, 08.06.1972 - 2 AZR 336/71

    Kündigung - Zweiwochenfrist - Befristung

    Auszug aus BAG, 03.07.1980 - 2 AZR 340/78
    Auch diese gesetzliche Ausschlußfrist enthält sachlich den Tatbestand einer Verwirkung des wichtigen Kündigungsgrundes wegen Zeitablaufs; es wird danach unwiderlegbar so angesehen, als ob der wichtige Grund fehle (vgl. Gröninger, SchwbG, § 18 Anm. 3 b und 7; zu § 626 Abs. 2 BGB: BAG 24, 292 [294 ff.] = AP Nr. 1 zu § 13 KSchG 1969 [zu 1 der Gründe] und BAG 24, 341 [343] = AP Nr. 3 zu § 626 BGB Ausschlußfrist [zu I 1 der Gründe]).
  • BVerwG, 30.08.1973 - II C 21.71

    Zahlungen nach dem Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131

    Auszug aus BAG, 03.07.1980 - 2 AZR 340/78
    Jedenfalls für die Zeit bis zum Inkrafttreten des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes (VwVfG) vom 25. Mai 1976 (BGBl. I, 1253) und der entsprechenden Gesetze der Länder (vgl. z. B. Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG.NW) vom 21. Dezember 1976 (GVB1. NW 1976, 438) am 1. Januar 1977 (§ 103 Abs. 1 VwVfG; § 99 Abs. 1 VwVfG.NW) galten diese Auslegungsvorschriften sinngemäß auch im öffentlichen Recht (vgl. BVerwGE 44, 45 [47] m.w.N.; BVerwG DVB1.1968, 941 und 1970, 417; Forsthoff, Verwaltungsrecht, 10. Aufl., § 9 [S. 174]; MünchKomm. - von Feldmann, BGB, § 193 RdNr. 1; Staudinger-Dilcher, BGB, 12. Aufl., § 186.Rz 4; Wolff- Bachof, Verwaltungsrecht I, 9- Aufl. 1974, § 57 III a CS. 265])» Ob hieran auch für die Zeit nach Inkrafttreten der vorbezeichneten Verfahrensgesetze festzuhalten ist (verneinend Staudinger-Dilcher, aaO: nur noch kraft besonderer Anordnung in den jeweiligen Gesetzen) kann im Streitfall dahingestellt bleiben, weil der Antrag der Beklagten am 24. November 1976 bei der Hauptfürsorgestelle einging und deshalb die Entscheidung fristwahrend noch im Jahre 1976 getroffen werden mußte.
  • BAG, 09.03.1978 - 2 AZR 529/76

    Ausschlußfrist - Außerordentliche Kündigung - Kündigungserklärung - Machtbereich

    Auszug aus BAG, 03.07.1980 - 2 AZR 340/78
    Für die Wahrung der letztgenannten Frist hat der Senat (AP Nr. 12 zu § 626 BGB Ausschlußfrist [zu III 1 der Gründe] m. w. N.) auf den Zugang der Kündigungserklärung bei dem Kündigungsempfänger abgestellt und hierfür zwei Gründe angeführt.
  • BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 442/19

    Schwerbehinderte Menschen - außerordentliche Kündigung

    Diese Grundsätze gelten auch, wenn der Arbeitgeber die zuständigen Arbeitnehmervertretungen erst nach Abschluss des Verfahrens vor dem Integrationsamt beteiligt (aA noch BAG 3. Juli 1980 - 2 AZR 340/78 - zu II 3 b ee und ff der Gründe, BAGE 34, 20 "die Kündigung muss sofort erklärt werden"; insoweit bereits relativierend BAG 22. Januar 1987 - 2 ABR 6/86 - zu III 2 e der Gründe, BAGE 55, 9) .
  • BAG, 20.05.2021 - 2 AZR 596/20

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

    Als Sondervorschrift für die Anfechtung gem. §§ 119, 120 BGB findet die Regelung in § 121 Abs. 1 Satz 2 BGB keine, auch keine analoge Anwendung (zu § 18 Abs. 6 SchwbG vgl. BAG 3. Juli 1980 - 2 AZR 340/78 - zu II 3 a bb der Gründe, BAGE 34, 20) .
  • BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 255/04

    Außerordentliche Kündigung - schwerbehinderter Mensch - Zustimmung durch

    Die Kündigung ist im Sinne des § 91 Abs. 5 SGB IX "erklärt", wenn sie dem schwerbehinderten Arbeitnehmer gemäß § 130 BGB zugegangen ist (BAG 3. Juli 1980 - 2 AZR 340/78 - BAGE 34, 20).
  • BAG, 24.11.2011 - 2 AZR 429/10

    Schwerbehinderter Mensch - Kündigungserklärungsfrist

    Hat der Arbeitgeber den Betriebsrat nicht schon vor oder während des behördlichen Zustimmungsverfahrens beteiligt, kann dies - selbst wenn eine Beteiligung nach § 103 BetrVG erforderlich ist - noch nach (fingierter) Zustimmungserteilung erfolgen (BAG 22. Januar 1987 - 2 ABR 6/86 - zu III 2 c der Gründe, BAGE 55, 9; 3. Juli 1980 - 2 AZR 340/78 - zu II 3 b dd der Gründe, BAGE 34, 20; Besgen NZA 2011, 133, 135) .
  • BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 626/93

    Abmahnung; Beteiligung des Personalrats

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, an der festzuhalten ist (BAG Urteil vom 3. Juli 1980, BAGE 34, 20 = AP Nr. 2 zu § 18 SchwbG; Urteil vom 1. April 1981, BAGE 35, 190 = AP Nr. 23 zu § 102 BetrVG 1972; Urteil vom 18. August 1982 - 7 AZR 437/80 - AP Nr. 24, aaO) kann die Anhörung des Betriebs- bzw. Personalrats vor der Durchführung des Zustimmungsverfahrens bei der Hauptfürsorgestelle erfolgen.
  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 118/11

    Außerordentliche Kündigung - Sonderkündigungsschutz als Schwerbehinderter -

    d) Die Kündigung ist im Sinne von § 91 Abs. 5 SGB IX "erklärt", wenn sie dem schwerbehinderten Menschen gemäß § 130 BGB zugegangen ist (vgl. zur Vorgängerregelung des § 18 Abs. 6 SchwbG BAG 3. Juli 1980 - 2 AZR 340/78 - zu II 3 a der Gründe, BAGE 34, 20) .

    Zwar besteht eine Obliegenheit des Arbeitgebers, sich beim Integrationsamt zu erkundigen, ob es innerhalb der Frist des § 91 Abs. 3 Satz 1 SGB IX eine Entscheidung getroffen hat, weil anderenfalls die Zustimmung fingiert wird (vgl. BAG 2. Februar 2006 - 2 AZR 57/05 - zu II 3 b aa der Gründe, AP BGB § 626 Nr. 204 = EzA BGB 2002 § 626 Ausschlussfrist Nr. 1; 3. Juli 1980 - 2 AZR 340/78 - zu II 3 a der Gründe, BAGE 34, 20; HK-SGB IX/Trenk-Hinterberger 3. Aufl. § 91 Rn. 40) .

  • BAG, 22.01.1987 - 2 ABR 6/86

    Auswirkung der Fristen des § 18 SchwbG auf das Verfahren nach § 103 BetrVG -

    Da durch § 18 Abs. 2 SchwbG 1979 die Ausschlußfrist des § 626 Abs. 2 BGB für außerordentliche Kündigungen in das Zustimmungsverfahren gewissermaßen vorverlagert ist, stellt Abs. 6 klar, daß nach erteilter Zustimmung keine neue Ausschlußfrist läuft, sondern der Arbeitgeber daraufhin unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, kündigen muß (BAG Urteil vom 3. Juli 1980 - 2 AZR 340/78 - BAGE 34, 20, 31 = AP Nr. 2 zu § 18 SchwbG zu II 3 a aa der Gründe, mit insoweit zust. Anm. v. G. Hueck; insoweit zustimmend auch Braasch, SAE 1981, 158, 160; ders. in Maus, aaO, unter Beschränkung auf das Erfordernis der vorherigen Zustimmung der Hauptfürsorgestelle; a.A. KR-Etzel, 2. Aufl., § 18 SchwbG Rz 29 a, der auf eine bei der Erteilung der Zustimmung noch nicht abgelaufene Ausschlußfrist zurückgreifen will und sich dabei zu Unrecht auf das Urteil vom 3. Juli 1980, aaO, beruft).

    Nach erteilter oder fingierter Zustimmung der Hauptfürsorgestelle steht dem Arbeitgeber, der nunmehr die Kündigung nach § 18 Abs. 6 SchwbG 1979 unverzüglich aussprechen muß, eine angemessene Überlegungsfrist zu, die jedoch mit Rücksicht darauf, daß die Kündigungsabsicht bereits Gegenstand des Zustimmungsverfahrens gewesen ist, sehr knapp zu bemessen ist (Senatsurteil vom 3. Juli 1980, aaO).

    Mitbestimmend für die Entscheidung des Senats im Urteil vom 3. Juli 1980 (aaO) war aber die Überlegung, der Schwerbehinderte müsse gegenüber den sonstigen Arbeitnehmern schon durch die im § 18 Abs. 2 und 6 SchwbG getroffene Regelung einen erheblich längeren Zeitraum der Ungewißheit über das Schicksal seines Arbeitsverhältnisses in Kauf nehmen, der durch eine Beteiligung des Betriebs- oder Personalrats erst nach Abschluß des Zustimmungsverfahrens noch verlängert werde.

    Wurden Betriebsrat oder Personalrat nur vor Abschluß des Zustimmungsverfahrens beteiligt, dann sind auch nach dem Urteil vom 3. Juli 1980 (aaO) die allgemeinen Grundsätze zur Anwendung des Rechtsbegriffs der Unverzüglichkeit anzuwenden.

  • BAG, 02.02.2006 - 2 AZR 57/05

    Außerordentliche Kündigung - Kündigungserklärungsfrist - Beteiligung des

    Daraus wird gefolgert, der Arbeitgeber müsse sich über den Tag des Eingangs seines Antrags beim Integrationsamt und nach Ablauf von zwei Wochen über die etwa getroffene Entscheidung des Integrationsamts erkundigen (vgl. BAG 3. Juli 1980 - 2 AZR 340/78 - BAGE 34, 20).
  • LAG Schleswig-Holstein, 08.09.1998 - 1 Sa 111/98

    Keine Umdeutung der Zustimmung der Hauptfürsorgestelle zur außerordentlichen

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  • BAG, 16.03.1983 - 7 AZR 96/81

    Außerordentliche Kündigung gegenüber einem Schwerbehinderten - Zustimmungsfiktion

    Der Senat hat bereits mit Urteil vom 13 Mai 1981 - 7 AZR 144/79 - (BAG 35, 268 = AP Nr. 3 zu § 18 SchwbG = EzA Nr. 4 zu § 18 SchwbG mit Anm. Herschel = SAE 1982, 60 mit Anm. Braasch) entschieden, die Zustimmungsfiktion des § 18 Abs. 3 Satz 2 SchwbG greife jedenfalls dann nicht ein, wenn die Hauptfürsorgestelle innerhalb der Zehn-Tage-Frist des § 18 Abs. 3 Satz 1 SchwbG über den Antrag ablehnend entscheidet und hiervon dem Arbeitgeber vor Ablauf der Frist in irgendeiner Weise, sei es auch nur (fern-) mündlich, unterrichtet (vgl. auch BAG 34, 20 = AP Nr. 2 zu § 18 SchwbG mit Anm. G. Hueck = SAE 1981, 153 mit Anm. Braasch).

    Insoweit weicht der Senat zwar von der Entscheidung des Zweiten Senats vom 2. Juli 1980 - 2 AZR 340/78 - (BAG 34, 20, aaO) ab.

    Demgegenüber erscheint die Annahme nicht überzeugend, die Fristverlängerung sei deswegen er folgt, um der Hauptfürsorgestelle unter Berücksichtigung des Erfordernisses der Bekanntgabe des Veraltungsaktes eine volle Woche für ihre Willensbildung einzuräumen (so aber BAG 34, 20, 28, aaO).

    Unterscheidet damit das Gesetz zwischen dem (behördeninternen) Treffen der Entscheidung und dem (externen) Vorgang der Zustellung, fordert es aber zur Verhinderung der Fiktionswirkung des § 1 8 Abs. 3 Satz 2 SchwbG lediglich die behördeninterne Entscheidung, so besteht keine Veranlassung und auch keine Rechtfertigung dafür, gewissermaßen eine informelle Vorabbekanntgabe des Verwaltungsaktes in Gestalt einer (fern-) mündlichen Information des Arbeitgebers durch die Hauptfürsorgestelle zur Verhinderung der Fiktion zu fordern (so aber BAG 34, 20, 26 f ., aaO), auch wenn damit der Entscheidungszeitraum nicht oder kaum verkürzt wird (BAG 35, 268, 274, aaO).

  • BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 380/00

    Außerordentliche Kündigung eines Schwerbehinderten und Kündigungserklärungsfrist

  • ArbG Berlin, 28.10.2009 - 56 Ca 15400/09

    Unverzüglicher Zugang des Kündigungsschreibens nach Zustimmung des

  • BAG, 15.11.1990 - 2 AZR 255/90

    Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines Schwerbehinderten

  • BAG, 03.04.1986 - 2 AZR 258/85

    Fristlose Kündigung eines Schwerbehinderten

  • LAG Düsseldorf, 14.10.2003 - 8 Sa 774/03

    Außerordentliche Kündigung - schwerbehinderter Arbeitnehmer -

  • BAG, 01.04.1981 - 7 AZR 1003/78

    Unmöglichkeit der Nachschiebung von Kündigungsgründen im Prozeß, die der

  • VGH Bayern, 03.12.2018 - 17 P 18.111

    Verfahren wegen Zustimmung zur außerordentlichen fristlosen Kündigung

  • BAG, 13.05.1981 - 7 AZR 144/79

    Zustimmungsfiktion des Schwerbehindertengesetzes

  • BAG, 09.02.1994 - 2 AZR 720/93

    Schwerbehinderte - fristlose Kündigung - Zustimmungsfiktion

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2023 - 8 Sa 157/22

    Abberufung - Geschäftsführer - Kündigungserklärungsfrist - außerordentliche

  • BAG, 27.05.1983 - 7 AZR 482/81

    Außerordentliche Kündigung eines Schwerbehinderten

  • LAG Hamm, 25.10.2012 - 15 Sa 765/12

    Begriff der unverzüglichen Erklärung der Kündigung i.S. von § 91 Abs. 5 SGB IX

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.06.2016 - 6 Sa 522/15

    Außerordentliche Kündigung - Tätlicher Angriff auf eine Arbeitskollegin -

  • LAG Hamm, 27.09.2012 - 15 Sa 782/12

    Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Besitzes eines Stempels

  • LAG Hamm, 23.03.2000 - 4 Sa 587/99

    Verbrauch der Anhörung mit Zugang der Kündigung und Pflicht zur erneuten Anhörung

  • BAG, 06.11.1986 - 2 AZR 753/85

    Fristlose Kündigung eines Schwerbehinderten - Rechtzeitigkeit der Kündigung

  • LAG Hamm, 28.05.2001 - 8 Sa 1293/00

    Außerordentliche und ordentliche Kündigung eines einem Schwerbehinderten

  • ArbG Fulda, 09.08.2018 - 2 Ca 79/18
  • LAG Hamm, 07.11.1996 - 8 Sa 355/96

    Schwerbehinderte: unverzügliche Kündigungserklärung nach Zustimmung durch die

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.07.1987 - 9 Sa 179/87

    Zustimmungsfrist der Hauptfürsorgestelle vor Kündigung

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