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   BAG, 30.10.1980 - 3 AZR 805/79   

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BAG, 30.10.1980 - 3 AZR 805/79 (https://dejure.org/1980,45)
BAG, Entscheidung vom 30.10.1980 - 3 AZR 805/79 (https://dejure.org/1980,45)
BAG, Entscheidung vom 30. Oktober 1980 - 3 AZR 805/79 (https://dejure.org/1980,45)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebsrenten - Gewinnbeteiligung - Betriebliche Altersversorgung - Gutschrift - Darlehnskonto

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 34, 242
  • NJW 1981, 1470
  • ZIP 1981, 304
  • DB 1981, 644
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.07.1980 - II ZR 106/79

    Insolvenzsicherung von Pensionsrückständen

    Auszug aus BAG, 30.10.1980 - 3 AZR 805/79
    Die Einstandspflicht des Beklagten besteht auch für solche Versorgungsleistungen, die sechs Monate vor Eintritt des Insolvenzfalles entstanden sind (BGH vom 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - AP Nr. 5 zu § 7 BetrAVG = ZIP 1980, 662).
  • Drs-Bund, 02.03.1973 - BT-Drs 7/284
    Auszug aus BAG, 30.10.1980 - 3 AZR 805/79
    Zweck der Einführung der Insolvenzsicherung im Rahmen des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 19« Dezember 1974 (BGBl. I, 3610) war es, sämtliche Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gegen die wirtschaftlichen Wechselfälle des Unternehmens abzusichern und sie zu einem gesicherten Bestandteil der Gesamtversorgung des Arbeitnehmers zu machen (BT-Drucks. 7/284-3 S. 5)«.
  • BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 411/15

    Kapitalleistung - Einstandspflicht des PSV

    Sowohl das Ausbleiben künftiger als auch rückständiger Versorgungsleistungen hat im Insolvenzfall seinen Grund regelmäßig in der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners, auf der die Insolvenzeröffnung ihrerseits beruht (vgl. schon BGH 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 78, 73; ebenso wohl BAG 30. Oktober 1980 - 3 AZR 805/79 - zu II 1 der Gründe, BAGE 34, 242) .

    c) Diese Auslegung entsprach auch bereits seit dem Jahr 1980 der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (9. Juni 1980 - II ZR 255/78 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 77, 233; 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 78, 73) und des Bundesarbeitsgerichts (30. Oktober 1980 - 3 AZR 805/79 - zu II 1 der Gründe, BAGE 34, 242) .

  • BAG, 28.10.2008 - 3 AZR 317/07

    Abgrenzung Betriebsrenten - Übergangsgelder

    Wie die versprochene Leistung einzuordnen ist, richtet sich allein danach, ob die im Betriebsrentengesetz abschließend aufgezählten Voraussetzungen einer betrieblichen Altersversorgung erfüllt sind: Die Zusage muss einem Versorgungszweck dienen, die Leistungspflicht nach dem Inhalt der Zusage durch ein im Gesetz genanntes biologisches Ereignis (Alter, Invalidität oder Tod) ausgelöst werden, und es muss sich um die Zusage eines Arbeitgebers aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses handeln (st. Rspr. des BAG, vgl. ua. 30. Oktober 1980 - 3 AZR 805/79 - zu I 1 der Gründe, BAGE 34, 242; 3. November 1998 - 3 AZR 454/97 - zu B II der Gründe, BAGE 90, 120; 18. Februar 2003 - 3 AZR 81/02 - zu I 1 c aa der Gründe, AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 38 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 35).
  • BAG, 18.03.2003 - 3 AZR 313/02

    Betriebliche Altersversorgung - Insolvenzschutz

    Dies ergibt sich bereits daraus, daß selbst einmalige Kapitalzuwendungen und Gutschriften von Gewinnbeteiligungen die Merkmale der betrieblichen Altersversorgung erfüllen können, wenn sie dem gesetzlich vorgesehenen Versorgungszweck dienen (BAG 30. Oktober 1980 - 3 AZR 805/79 - BAGE 34, 242, 245; 30. September 1986 - 3 AZR 22/85 - BAGE 53, 131, 135; Blomeyer/Otto BetrAVG 2. Aufl. Einleitung Rn. 10; ErfK/Steinmeyer 3. Aufl. § 1 BetrAVG Rn. 3).

    b) Die bisherige Rechtsprechung des Senats ist demgegenüber ohne weiteres auch dann von einer insolvenzgeschützten Leistung der betrieblichen Altersversorgung ausgegangen, wenn das Versprochene im Falle des Todes des Arbeitnehmers an die Erben auszuzahlen war (BAG 30. Oktober 1980 - 3 AZR 805/79 - BAGE 34, 242; 30. September 1986 - 3 AZR 22/85 - BAGE 53, 131).

  • BAG, 18.03.2003 - 3 AZR 315/02

    Begriff der betrieblichen Altersversorgung; Abgrenzung zur Übergangsversorgung

    Durch diese Zwecksetzung unterscheidet sich betriebliche Altersversorgung von sonstigen Zuwendungen, etwa Leistungen zur Vermögensbildung oder zur Überbrückung einer erwarteten Arbeitslosigkeit (st. Rspr. des Senats, vgl. 30. Oktober 1980 - 3 AZR 805/79 - BAGE 34, 242; 24. Juni 1986 - 3 AZR 645/84 - BAGE 52, 226; 30. September 1986 - 3 AZR 22/85 - BAGE 53, 131; 8. Mai 1990 - 3 AZR 121/89 - AP BetrAVG § 7 Nr. 58 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 35; 26. Juni 1990 - 3 AZR 641/88 - BAGE 65, 215; 10. März 1992 - 3 AZR 153/91 - AP BetrAVG § 1 Lebensversicherung Nr. 17 = EzA BetrAVG § 1 Lebensversicherung Nr. 3; 3. November 1998 - 3 AZR 454/97 - BAGE 90, 120).
  • BAG, 08.05.1990 - 3 AZR 121/89

    Zusage einer Betriebsrente bei vorzeitigem Ausscheiden

    Das ist ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, die auch vom Bundesgerichtshof geteilt wird (vgl. zuletzt BAG Urteil vom 26. April 1988 - 3 AZR 411/86 - AP Nr. 45 zu § 7 BetrAVG ; BAGE 34, 242, 245 f. = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG , zu I 1 der Gründe; 51, 51, 56 = AP Nr. 18 zu § 59 KO , zu II 2 a der Gründe; 53, 131 = AP Nr. 16 zu § 1 BetrAVG , zu I 1 der Gründe; BAG Urteil vom 2. August 1983 - 3 AZR 370/81 - AP Nr. 19 zu § 7 BetrAVG , zu 2 a der Gründe; BGH Urteil vom 16. März 1981 - II ZR 222/79 - AP Nr. 10 zu § 7 BetrAVG , zu II der Gründe; BGH Urteil vom 28. September, 1981 - II ZR 181/80 - AP Nr. 12 zu § 7 BetrAVG , zu V der Gründe).

    Der Gesichtspunkt der Belohnung schon erbrachter Betriebstreue mag bei der Abgrenzung von Sonderformen des Arbeitsentgelts eine Rolle spielen (vgl. BAG Urteil vom 30. Oktober 1980 - 3 AZR 805/79 - BAGE 34, 212 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG ).

  • BAG, 10.03.1992 - 3 AZR 153/91

    Lebensversicherung für eine Übergangszeit.

    Das ist ständige Rechtsprechung des Senats (vgl. BAGE 34, 242, 245 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG, zu I 1 der Gründe; Urteil des Senats vom 26. April 1988 - 3 AZR 411/86 - AP Nr. 45 zu § 7 BetrAVG, zu I 1a der Gründe, m.w.N.; zuletzt Urteil vom 26. Juni 1990, BAGE 65, 215, 219 = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Lebensversicherung, zu I 1 der Gründe).
  • FG Baden-Württemberg, 24.09.2009 - 3 K 14/07

    Steuerfreiheit der monatlichen und der vom Reingewinn bestimmten

    Durch diese Zwecksetzung unterscheidet sich die betriebliche Altersversorgung von sonstigen Zuwendungen, etwa Leistungen zur Vermögensbildung oder zur Überbrückung einer erwarteten Arbeitslosigkeit (vgl. BAG Urteile in DB 1987, 1304; vom 30. Oktober 1980 3 AZR 805/79, DB 1981, 644).

    Durch die von der Stiftung gesetzte Zwecksetzung unterscheidet sich die Zusage des vermögensrechtlichen Anspruchs (Art. 9 des Stiftungsreglementes) von einer allgemeinen Maßnahme der Vermögensbildung, bei der es dem Arbeitnehmer frei steht, zu welchem Zweck er die ihm zukünftig zufließenden Mittel einsetzen will (BAG-Urteil in DB 1981, 644).

  • FG Hamburg, 31.10.2012 - 3 K 24/12

    Erbschaftsbesteuerung des Bezugs betrieblicher Altersversorgung durch

    Es komme vielmehr darauf an, dass der Versorgungszweck zur Absicherung eines biometrischen Risikos die Leistung und ihre Regelung präge; dazu sei es nicht notwendig, dass eine Zusage ausschließlich dem Versorgungszweck diene, vielmehr könnten einzelne Regelungen ohne Versorgungscharakter die rechtliche Einordnung einer Zusage als betriebliche Altersversorgung nicht beeinflussen (BAG vom 30. Oktober 1980 3 AZR 805/79, BAGE 34, 242; vom 30. September 1986 3 AZR 22/85, BAGE 53, 131).

    bb) Diese Ansicht des BAG wird im Übrigen dadurch gestützt, dass insbesondere die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung stets die bei der betrieblichen Altersversorgung bestehende Formenvielfalt betont und Arbeitgebern und Arbeitnehmern einen weitreichenden Gestaltungsspielraum zugestanden hat, der dem Arbeitgeber erlaubt, die Reichweite seiner Zusage nach seinen eigenen betrieblichen Erfordernissen und den bestehenden Versorgungsinteressen zu bestimmen (BAG vom 30. Oktober 1980 3 AZR 805/79, BAGE 34, 242, Gewinnbeteiligung; vom 30. September 1986 3 AZR 22/85, BAGE 53, 131, Kapitalzusage; Bundessozialgericht -BSG- vom 30. Januar 1997 12 RK 17/96, Deutsches Steuerrecht -DStR- 1997, 1418, Abschluss einer Direktversicherung bei jedem Lebensversicherer; Landesarbeitsgericht -LAG- Hamm vom 22. Juni 2010 9 Sa 1261/09M, Juris, Jeweiligkeitsklausel).

  • BAG, 10.08.1993 - 3 AZR 69/93

    Anrechnung von ZVK-Leistungen auf Betriebsrente

    Außer Zusagen auf rentenförmige Leistungen können auch einmalige Kapitalzuwendungen und selbst Gutschriften von Gewinnbeteiligungen die Merkmale der betrieblichen Altersversorgung erfüllen (BAGE 34, 242, 245 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG, zu I 1 der Gründe; BAGE 53, 131, 134 f. = AP Nr. 16 zu § 1 BetrAVG, zu I 1 der Gründe).

    Ob eine betriebliche Altersversorgung zugesagt ist, entscheidet sich allein danach, welcher Zweck mit der Zusage verfolgt wird: Soll der Arbeitnehmer im Alter oder bei Invalidität, also nach seinem Ausscheiden aus dem Berufs- oder aus dem Erwerbsleben, oder sollen seine Hinterbliebenen zusätzlich durch Leistungen des Arbeitgebers versorgt werden, handelt es sich um Leistungen der betrieblichen Altersversorgung im Sinne des BetrAVG (vgl. BAGE 34, 242, 245 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG, zu I 1 der Gründe; BAGE 65, 215, 219 = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Lebensversicherung, zu I 1 der Gründe).

  • BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 410/15

    Kapitalleistung - Einstandspflicht des PSV

    Sowohl das Ausbleiben künftiger als auch rückständiger Versorgungsleistungen hat im Insolvenzfall seinen Grund regelmäßig in der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners, auf der die Insolvenzeröffnung ihrerseits beruht (vgl. schon BGH 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 78, 73; ebenso wohl BAG 30. Oktober 1980 - 3 AZR 805/79 - zu II 1 der Gründe, BAGE 34, 242) .

    c) Diese Auslegung entsprach auch bereits seit dem Jahr 1980 der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (9. Juni 1980 - II ZR 255/78 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 77, 233; 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 78, 73) und des Bundesarbeitsgerichts (30. Oktober 1980 - 3 AZR 805/79 - zu II 1 der Gründe, BAGE 34, 242) .

  • BAG, 30.09.1986 - 3 AZR 22/85

    Kapitalzahlung - Versorgungszusage - Abfindung - Gesetzlicher Insolvenzschutz

  • LAG Köln, 28.01.1998 - 2 (13) Sa 1355/97

    Anspruch auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung aus § 7 Abs. 1 BetrAVG

  • BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 412/15

    Kapitalleistung - Einstandspflicht des PSV

  • BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 415/15

    Kapitalleistung - Einstandspflicht des PSV

  • BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 195/16

    Kapitalleistung - Einstandspflicht des PSV

  • BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 413/15

    Kapitalleistung - Einstandspflicht des PSV

  • BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 414/15

    Kapitalleistung - Einstandspflicht des PSV

  • BAG, 09.12.1997 - 3 AZR 429/96

    Insolvenzschutz bei Betriebseinstellung und offensichtlicher Masselosigkeit

  • LAG Baden-Württemberg, 18.07.2011 - 15 Sa 110/10

    Wirksamkeitskontrolle eines Mitarbeiterbeteiligungsmodells)

  • BAG, 26.04.1988 - 3 AZR 411/86

    Versicherungspflicht bezüglich vorzeitiger Kündigung durch den Arbeitgeber

  • BAG, 28.01.1986 - 3 AZR 312/84

    Bevorrechtigung rückständiger Rentenansprüche im Konkurs

  • BAG, 30.09.1986 - 3 AZR 113/85

    Insolvenzgeschützter Anspruch eines Arbeitnehmers auf erdienten Teil eines

  • BAG, 30.09.1986 - 3 AZR 62/85

    Streitigkeit über das Bestehen einer (insolvenzgesicherten)

  • BGH, 28.09.1981 - II ZR 181/80

    Begriff der betrieblichen Altersversorgung - Angemessenheit einer

  • LAG Düsseldorf, 17.10.2007 - 4 Sa 1279/06

    Stromdeputat als Altersversorgung

  • LAG Köln, 04.12.1996 - 7 Sa 1068/94

    Betriebliche Altersversorgung: Klage auf Feststellung, dass Insolvenzschutz

  • LAG Köln, 11.03.1999 - 10 Sa 1763/97

    Klage eines 12 Jahre tätigen gewesenen, wegen Erwerbaunfähigkeit aus dem Betrieb

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