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   BAG, 13.05.1981 - 4 AZR 1076/78   

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BAG, 13.05.1981 - 4 AZR 1076/78 (https://dejure.org/1981,626)
BAG, Entscheidung vom 13.05.1981 - 4 AZR 1076/78 (https://dejure.org/1981,626)
BAG, Entscheidung vom 13. Mai 1981 - 4 AZR 1076/78 (https://dejure.org/1981,626)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eingruppierung - Betriebsratsmitbestimmung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 35, 239
  • DB 1981, 2547
  • JR 1982, 44
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 26.09.1979 - 4 AZR 819/77

    Betriebsübergang - Wechsel des tariflichen Geltungsbereichs - Wegfall der

    Auszug aus BAG, 13.05.1981 - 4 AZR 1076/78
    Die Weitergeltung der Tarifverträge für die Druckindustrie setzt aber auch dann voraus, dass die Übrigen Voraussetzungen der Tarifwirkung vorliegen (Wiedemann-Stumpf, aaO., § 3 Rdn. 32), zumindest aber eine fortbestehende Tarifzuständigkeit der vertragsschließenden Verbände gegeben ist (Konzen, SAE 1980, 66 f.; vgl. ferner das Urteil des Senats vom 26. September 1979 - 4 AZR 819/77 -, [demnächst] AP Nr. 17 zu § 613 a BGB , auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

    Diese im Sinne des § 4 Abs. 5 TVG als "andere Abmachung" anzusehenden Tarifverträge haben nach den Regeln der Tarifkonkurrenz möglicherweise nachwirkende Tarifverträge für die Druckindustrie verdrängt (vgl. Urteil des Senats vom 26. September 1979 - 4 AZR 819/77 -, [demnächst] AP Nr. 17 zu § 613 a BGB , auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; Wiedemann-Stumpf, aa0, § 3 Rz. 83).

  • BAG, 29.03.1957 - 1 AZR 208/55

    Ansprüche aus Einzelarbeitsverhältnis - Zuständigkeit der Arbeitsgerichte -

    Auszug aus BAG, 13.05.1981 - 4 AZR 1076/78
    Dann aber finden nach dem Grundsatz der Tarifeinheit im gesamten Betrieb der Klägerin nur die Tarifverträge für die Verlage von Zeitungen Anwendung, zumal eine Eingruppierung der Beklagten in eine der Vergütungsgruppen dieser Tarifverträge nach der Art ihrer Tätigkeit (kaufmännische Tätigkeit - Gehaltsgruppen K) möglich ist (vgl. BAGE 4, 37 = AP Nr. 4 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz).

    Das folgt nach tarifrechtlichen Grundsätzen entweder daraus, dass die Klägerin nicht mehr unter den fachlichen Geltungsbereich dieser Tarifverträge (Druckereibetriebe) fällt, falls sie keine Druckereiarbeiten mehr ausführt, oder aus dem Grundsatz der Tarifeinheit, nach dem in einem Betrieb nur die Tarifverträge einer Branche Anwendung finden sollen und die maßgebende Branche nach dem überwiegenden Betriebszweck bestimmt wird (BAGE 4, 37 = AP Nr. 4 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz).

  • BAG, 24.04.1975 - 2 AZR 118/74

    Betriebsrat: Kündigung eines betriebsratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 13.05.1981 - 4 AZR 1076/78
    Diese Entscheidung, die nach § 103 Abs. 2 BetrVG voraussetzt, dass das Gericht einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung bejaht hat, schließt im nachfolgenden Kündigungsschutzprozess den Vortrag des Klägers aus, die bereits zu seinen Ungunsten festgestellte präjudizielle Vorfrage (wichtiger Grund zur Kündigung) sei unrichtig entschieden worden (BAG 27, 113 = AP Nr. 3 zu § 103 BetrVG 1972).
  • BAG, 24.07.1957 - 4 AZR 445/54

    Gruppe von Angestellten - Gruppe von Arbeitern - Zuordnung eines Arbeitnehmers -

    Auszug aus BAG, 13.05.1981 - 4 AZR 1076/78
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts geht das Landesarbeitsgericht davon aus, dass die Zuordnung eines Arbeitnehmers zu der Gruppe der Angestellten oder der Arbeiter sich in erster Linie danach bestimmt, wie seine Tätigkeit nach der Verkehrsanschauung, d.h. nach der Auffassung der im konkreten Falle beteiligten Berufskreise, bewertet wird (BAGE 5, 98 = AP Nr. 5 zu § 59 HGB ).
  • BAG, 29.11.1958 - 2 AZR 245/58

    Art des Beschäftigungsverhältnisses - Verkehrsanschauung - Tätigkeiten in

    Auszug aus BAG, 13.05.1981 - 4 AZR 1076/78
    Ein entscheidendes Anzeichen für eine bestehende Verkehrsanschauung ist die Bewertung der Tätigkeit in einschlägigen Tarifverträgen als Arbeiter- oder Angestelltentätigkeit (vgl. BAGE 7, 86 = AP Nr. 12 zu § 59 HGB ).
  • BAG, 11.12.2019 - 4 AZR 310/16

    Gesetzlicher Übergang eines Arbeitsverhältnisses auf eine Optionskommune -

    Eine Nachbindung iSv. § 3 Abs. 3 TVG tritt ebenso wenig ein, weil die Dienststellen der Optionskommune nicht in den Geltungsbereich des bei dem vormaligen Arbeitgeber geltenden Haustarifvertrags fallen (vgl. zum Herauswachsen aus dem Geltungsbereich eines Tarifvertrags BAG 10. Dezember 1997 - 4 AZR 247/96 - zu 2 a bb der Gründe, BAGE 87, 257; zur Rechtslage bei einem Betriebsübergang vor Einführung von § 613a Abs. 1 Sätze 2 bis 4 BGB sh. BAG 13. Mai 1981 - 4 AZR 1076/78 - BAGE 35, 239; 26. September 1979 - 4 AZR 819/77 - BAGE 32, 113) .
  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 455/90

    Tarifkonkurrenz - Tarifpluralität bei Haustarifvertrag

    Dies rechtfertigt die Annahme eines rechtlichen Interesses (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG Urteil vom 8. Februar 1963 - 1 AZR 511/61 - AP Nr. 42 zu § 256 ZPO; BAGE 35, 239, 244 = AP Nr. 24 zu § 59 HGB; BAGE 39, 295 = AP Nr. 4 zu § 77 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 5. Mai 1988 - 6 AZR 521/85 - AP Nr. 1 zu § 70 LPVG NW).
  • BAG, 30.05.1990 - 4 AZR 74/90

    Korrigierende Rückgruppierung

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 42, 121, 126 = AP Nr. 6 zu § 101 BetrVG 1972; BAGE 51, 34, 41 = AP Nr. 32 zu § 99 BetrVG 1972; BAGE 60, 330, 342 = AP Nr. 62 zu § 99 BetrVG 1972; BAGE 35, 239, 245 = AP Nr. 24 zu § 59 HGB ; Urteil vom 25. Februar 1987 - 4 AZR 209/86 - AP Nr. 16 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel; Urteil vom 2. März 1988 - 4 AZR 604/87 - AP Nr. 142 zu § 22, 23 BAT 1975) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 50, 186, 193).
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