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   BAG, 19.05.1981 - 3 AZR 308/80   

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BAG, 19.05.1981 - 3 AZR 308/80 (https://dejure.org/1981,1117)
BAG, Entscheidung vom 19.05.1981 - 3 AZR 308/80 (https://dejure.org/1981,1117)
BAG, Entscheidung vom 19. Mai 1981 - 3 AZR 308/80 (https://dejure.org/1981,1117)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anpassung - Betriebsrente - Rente - Kaufkraft - Kaufkraftentwicklung - Wirtschaftliche Notlage - Weihnachtsgratifikation - Konzernpolitik - Versorgungszusage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 35, 301
  • NJW 1982, 350
  • ZIP 1981, 1246
  • VersR 1982, 278
  • JR 1982, 220
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BAG, 04.10.1994 - 3 AZR 910/93

    Betriebsrentenanpassung im Konzern

    In einem solchen Fall muß eine Betriebsrente auch bei einer ungünstigen wirtschaftlichen Lage des Versorgungsschuldners an die Kaufkraftentwicklung angepaßt werden, wenn nur die wirtschaftliche Situation des herrschenden Unternehmens eine Anpassung gestattet (BAGE 35, 301, 307 = AP Nr. 13 zu § 16 BetrAVG, zu III 1 der Gründe).

    (1) In einem Urteil vom 14. Februar 1989 (BAGE 61, 94 [BAG 14.02.1989 - 3 AZR 191/87] = AP Nr. 22 zu § 16 BetrAVG) hat der Senat im Anschluß an ein älteres Urteil (BAGE 35, 301 = AP Nr. 13 zu § 16 BetrAVG) den Standpunkt vertreten, bei Bestehen eines Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrages komme es im Rahmen der Anpassungsprüfung nach § 16 BetrAVG in der Regel auf die wirtschaftliche Lage der Konzernobergesellschaft an.

    Aus diesem Grunde seien auch die Rechtsgrundsätze, die zur Durchgriffshaftung im Konzern entwickelt worden seien, nicht auf die Betriebsrentenanpassung nach § 16 BetrAVG übertragbar (Timm, Anm. zu BAG Urteil vom 19. Mai 1981 - 3 AZR 308/80 -, AR-Blattei, Betriebliche Altersversorgung, Entscheidungen 86/92; Stimpel, Anm. zu BAG Urteil vom 14. Februar 1989 - 3 AZR 191/87 -, AR-Blattei, Betriebliche Altersversorgung, Entscheidungen 219; derselbe, Festschrift für Alfred Kellermann, S. 423, 431; Junker, Festschrift für Otto Rudolf Kissel, S. 451, 460; Windbichler, Arbeitsrecht im Konzern, S. 243; dieselbe, Festschrift für Otto Rudolf Kissel, S. 1287, 1289 f.; Zöllner, Die Aktiengesellschaft 1994, 285, 290 f.; Ahrend/Förster/Rößler, Steuerrecht der betrieblichen Altersversorgung, 3. Aufl., 1. Teil Rz 717; auch Konzen, ZHR 1987, 566, 583).

  • BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 427/08

    Betriebsrentenanpassung - Berechnungsdurchgriff - Patronatserklärung

    Dies setzt voraus, dass die Versorgungszusage oder ihre Begleitumstände ergeben, dass hinter der erteilten Zusage der ganze Konzern stehen soll und für deren Erfüllung eintreten wird (vgl. BAG 19. Mai 1981 - 3 AZR 308/80 - zu III 1 der Gründe, BAGE 35, 301) oder dass durch Erklärungen oder entsprechendes Verhalten des im Konzernverbund herrschenden Unternehmens bei den Versorgungsberechtigten ein schutzwürdiges Vertrauen darauf entstehen konnte, das herrschende Unternehmen werde sicherstellen, dass die Versorgungspflichten des beherrschten Unternehmens ebenso erfüllt werden wie die Versorgungsansprüche der eigenen Betriebsrentner (vgl. BAG 4. Oktober 1994 - 3 AZR 910/93 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 78, 87; 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - zu I 2 b aa der Gründe, BAGE 83, 1; 25. April 2006 - 3 AZR 50/05 - zu B III 3 a der Gründe, EzA BetrAVG § 16 Nr. 49) .
  • BAG, 14.12.1993 - 3 AZR 519/93

    Anpassung der Betriebsrente im Konzern an die Kaufkraftentwicklung -

    Solche Leistungen gehen dem Anpassungsbegehren der Rentner nach § 16 BetrAVG vor (vgl. BAGE 35, 301, 306 f. = AP Nr. 13 zu § 16 BetrAVG, zu II 2 der Gründe betreffend die auf betrieblicher Übung beruhenden Sonderzahlungen).

    Er kann erwarten, daß die Rente trotz ungünstiger wirtschaftlicher Lage des Arbeitgebers (der Konzerntochter) jedenfalls dann angepaßt wird, wenn die wirtschaftliche Lage des den Konzern beherrschenden Unternehmens (der Muttergesellschaft) eine Anpassung gestattet (Urteil des Senats vom 19. Mai 1981, BAGE 35, 301, 307 = AP Nr. 13 zu § 16 BetrAVG, zu III 1 der Gründe).

  • BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 156/83

    Betriebsrenten - Anpassung - Kaufkraftentwicklung - Anpassungsprüfung

    Insoweit müssen die Pensionäre auf ihren früheren Betrieb und die aktiven Arbeitnehmer Rücksicht nehmen, weil diese den Ertrag erwirtschaften, der auch für die künftigen Leistungen der betrieblichen Altersversorgung notwendig ist (BAG 29, 294, 316 = AP Nr. 5 zu § 16 BetrAVG, zu B III der Gründe, und BAG 35, 301, 305 = AP Nr. 13 zu § 16 BetrAVG, zu I der Gründe).
  • BAG, 28.04.1992 - 3 AZR 244/91

    Nachholende Anpassung der Betriebsrente im Konzern

    e) Bei dieser Sachlage kann der Senat offen lassen, ob nicht bereits deshalb auf die Leistungsfähigkeit der englischen Konzernmutter abzustellen ist, weil der Kläger darauf vertrauen durfte, daß hinter der erteilten Versorgungszusage der ganze Konzern stehe (vgl. dazu Urteil des Senats vom 19. Mai 1981 - 3 AZR 308/80 - AP Nr. 13 zu § 16 BetrAVG, zu III 1 der Gründe).
  • BAG, 31.01.1984 - 3 AZR 514/81

    Altersversorgung

    Da der Bereich und seine aktiven ArbNehmer die Erträge erwirtschaften müssen, die erforderlich sind, um die Leistungen der Altersversorgung erbringen zu können, kann eine Anpassung der Betriebsrenten nur in Betracht kommen, wenn Erhaltung und Entwicklung des Betriebes hierdurch nicht beeinträchtigt und insbesondere die Arbeitsplätze der aktiven ArbNehmer nicht gefährdet werden (vgl. BAGE 29, 294, 316; 35, 301, 305).

    Das hat der Senat ebenfalls bereits mehrfach klargestellt (vgl. BAGE 32, 317, 324; 35, 301, 305, 306).

  • BAG, 06.10.1992 - 3 AZR 242/91

    Haftung für Versorgungsansprüche im Konzern

    Der Beklagte schuldete unter diesen Umständen nur dann die Versorgung, wenn der Kläger annehmen durfte, der Beklagte stehe hinter dieser Zusage und trete für ihre Erfüllung ein (vgl. Urteil des Senats vom 19. Mai 1981, BAGE 35, 301, 307 = AP Nr. 13 zu § 16 BetrAVG, zu III 1 der Gründe).
  • BSG, 18.03.1993 - 8 RKn 2/92

    Betriebliche Altersversorgung - Weihnachtsgeld - Beiträge - Krankenversicherung

    Das Weihnachtsgeld ist eine Sonderleistung zu der Betriebsrente des Klägers (entsprechend für eine Weihnachtsgratifikation an pensionierte Arbeitnehmer auch BAG vom 19. Mai 1981, BAGE 35, 301, 306 f = AP Nr. 13 zu § 16 BetrAVG) und daher unmittelbar auf das frühere Beschäftigungsverhältnis des Klägers zurückzuführen.
  • BAG, 14.02.1989 - 3 AZR 191/87

    Rente - Betriebsrente - Anpassung - Verweigerung - Konzern -

    Der Senat hat hierzu bisher nicht umfassend und grundsätzlich Stellung genommen, aber in seinem Urteil vom 19. Mai 1981 (BAGE 35, 301 = AP Nr. 13 zu § 16 BetrAVG) zum Ausdruck gebracht, daß die wirtschaftliche Lage der Konzernmutter von Bedeutung ist, wenn ein Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrag besteht (zu III 2 der Gründe).
  • BAG, 22.03.1983 - 3 AZR 574/81

    Insolvenzsicherung - Betriebsrente - Kaufkraftentwicklung - Anpassung -

    Bei der dreijährigen Überprüfung geht es nämlich nicht um die Kürzung oder Streichung von Versorgungsrechten, sondern nur um die angemessene Verteilung der Teuerungslast (BAG 35, 301, 305 = AP Nr. 13 zu § 16 BetrAVG, zu I der Gründe), Dabei spielt die Ertragslage des Unternehmens eine wesentliche Rolle, weil die betriebliche Altersversorgung auch auf dem Gedanken beruht, daß der Pensionär am Ertrag des Unternehmens teilhaben soll, zu dessen Grundlagen er mit seiner Arbeit beigetragen hat (BAG 25, 146, 167 = AP Nr. 4 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Geldentwertung, zu B V 6 der Gründe).
  • ArbG Köln, 27.07.2011 - 9 Ca 8613/10
  • LAG Köln, 25.08.1995 - 12 Sa 597/95

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung über die betriebliche Altersversorgung;

  • ArbG Essen, 14.06.2005 - 2 Ca 3931/04

    Auslegung der Formulierung "erhält ... eine lebenslängliche Pension ... , die der

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