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   BAG, 28.04.1981 - 3 AZR 184/80   

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https://dejure.org/1981,2403
BAG, 28.04.1981 - 3 AZR 184/80 (https://dejure.org/1981,2403)
BAG, Entscheidung vom 28.04.1981 - 3 AZR 184/80 (https://dejure.org/1981,2403)
BAG, Entscheidung vom 28. April 1981 - 3 AZR 184/80 (https://dejure.org/1981,2403)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unterstützungskasse - Begünstigung - Zusage - Direktzusage - Unverfallbarkeit - Unverfallbarkeitsfrist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 37, 19
  • ZIP 1982, 610
  • VersR 1982, 479
  • JR 1983, 44
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerwG, 02.12.2015 - 10 C 19.14

    Ablösung; Änderung; Altersversorgung, betriebliche; Altersrente; Aufstocken;

    Ein sachlicher Zusammenhang ist gegeben, wenn die Zweitzusage die Erstzusage ganz oder teilweise ex tunc ersetzt oder ex nunc ablöst, das mit ihr gegebene Versorgungsversprechen umgestaltet oder es - etwa durch Aufstocken von Leistungen - ergänzt (Anschluss an BAG, Urteile vom 12. Februar 1981 - 3 AZR 163/80 - und vom 28. April 1981 - 3 AZR 184/80 -).

    Das gilt insbesondere, aber nicht allein für Verbesserungen der zugesagten Leistung (BAG, Urteile vom 12. Februar 1981 - 3 AZR 163/80 - BAGE 35, 71 und vom 28. April 1981 - 3 AZR 184/80 - BAGE 37, 19).

    § 1b Abs. 1 Satz 3 BetrAVG greift daher auch ein, wenn nach einer Unterstützungskassenrente eine wesentlich höhere Gesamtpension unmittelbar zugesagt wird (BAG, Urteil vom 28. April 1981 - 3 AZR 184/80 - BAGE 37, 19).

  • BAG, 29.07.1986 - 3 AZR 15/85

    Streitigkeit über die Behandlung von Überschussanteilen aus dem Deckungskapital

    Durch die Änderung des Durchführungswegs der betrieblichen Altersversorgung von einer Lebensversicherung in eine Direktversorgung wurde zwar der Inhalt der Versorgungsanwartschaft berührt, nicht aber deren Unverfallbarkeit (BAG 37, 19, 24 = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Wartezeit, zu 2 der Gründe).
  • BAG, 28.04.1992 - 3 AZR 354/91

    Anspruch auf Kapitalbetrag als Leistung der betrieblichen Altersversorgung bei

    Der Senat hält eine Änderung der Zusage auch dann für möglich, wenn die Parteien eine andere Durchführungsform für die Versorgung gewählt haben (Urteil vom 28. April 1981 - BAGE 37, 19 = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Wartezeit).
  • LAG Hessen, 15.03.1985 - 6 Sa 1529/84

    Versorgungsanwartschaft aus zwischen den Parteien geschlossenem Pensionsvertrag;

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  • LAG Hamburg, 05.05.1995 - 3 Sa 93/94

    Abfindung einer Pensionskassenanwartschaft

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