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   BAG, 10.02.1982 - 5 AZR 936/79   

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BAG, 10.02.1982 - 5 AZR 936/79 (https://dejure.org/1982,965)
BAG, Entscheidung vom 10.02.1982 - 5 AZR 936/79 (https://dejure.org/1982,965)
BAG, Entscheidung vom 10. Februar 1982 - 5 AZR 936/79 (https://dejure.org/1982,965)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    RÜckständiger Lohn - Lohnforderungsanspruch - Konkursausfallgeld

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 38, 1
  • NJW 1983, 592
  • ZIP 1982, 1105
  • VersR 1982, 1064
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 17.07.1979 - 12 RAr 15/78

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Konkursausfallgeld - Beendigung der

    Auszug aus BAG, 10.02.1982 - 5 AZR 936/79
    Der Anspruch auf rückständigen Arbeitslohn, für den Konkurs ausfallgeld begehrt wird, geht mit Stellung des Antrages auf Konkursausfallgeld gemäß § 141 m Abs. 1 AFG auf die Bundesanstalt für Arbeit über, wenn auch nur eine entfernte Möglichkeit besteht, daß die Leistung von Konkursausfallgeld in Betracht kommt (im Anschluß an das Urteil des BSG vom 17. Juli 1979 - 12 RAr 15/78 - BSGE 48, 269).

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 17. Juli 1979 - 12 RAr 15/78 - BSGE 48, 269 [274]), der der Dritte Senat für den ähnlichen Fall der Insolvenzsicherung betrieblicher Ruhegeldforderungen gefolgt ist (Urteil vom 11. September 1980 - 3 AZR 544/79 - BAG 34, 146 = AP Nr. 9 zu § 7 BetrAVG), soll diese Regelung die Bundesanstalt in die Lage versetzen, not«/endig «/erdende Schritte zur Klärung der tatsächlichen Lage und zur z«/eckgerechten Verfolgung der offenen Lohnforderunge zu ergreifen.

  • BAG, 11.09.1980 - 3 AZR 544/79

    Sicherungsfall - Kürzung - Einstellung - Versorgungsleistung - Wirtschaftliche

    Auszug aus BAG, 10.02.1982 - 5 AZR 936/79
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 17. Juli 1979 - 12 RAr 15/78 - BSGE 48, 269 [274]), der der Dritte Senat für den ähnlichen Fall der Insolvenzsicherung betrieblicher Ruhegeldforderungen gefolgt ist (Urteil vom 11. September 1980 - 3 AZR 544/79 - BAG 34, 146 = AP Nr. 9 zu § 7 BetrAVG), soll diese Regelung die Bundesanstalt in die Lage versetzen, not«/endig «/erdende Schritte zur Klärung der tatsächlichen Lage und zur z«/eckgerechten Verfolgung der offenen Lohnforderunge zu ergreifen.
  • BSG, 14.11.1996 - 2 RU 15/96

    Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BAG, 10.02.1982 - 5 AZR 936/79
    Da der Sachverhalt unstieitig ist und nur um eine Rechtsfrage gestritten wird, konnte das Landesarbeitsgericht ausnahmsweise gemäß § 543 Abs. 2 ZPO auf den Tatbestand des erstinstanzlichen Urteils Bezug nehmen (BAG Urteil vom 24. Juni 1980 - 6 AZR 1020/78 - AP Nr. 2 zu § 543 ZPO [zu I 1 der Gründe]).
  • BAG, 24.06.1980 - 6 AZR 1020/78

    Berufungsurteil - Tatbestand - Bezugnahme auf den Tatbestand - Unstreitiger

    Auszug aus BAG, 10.02.1982 - 5 AZR 936/79
    Da der Sachverhalt unstieitig ist und nur um eine Rechtsfrage gestritten wird, konnte das Landesarbeitsgericht ausnahmsweise gemäß § 543 Abs. 2 ZPO auf den Tatbestand des erstinstanzlichen Urteils Bezug nehmen (BAG Urteil vom 24. Juni 1980 - 6 AZR 1020/78 - AP Nr. 2 zu § 543 ZPO [zu I 1 der Gründe]).
  • BSG, 20.10.1977 - 7 RAr 101/76

    Beginn der Antragsfrist und Bemessungsgrundlage bei Konkursausfallgeld

    Auszug aus BAG, 10.02.1982 - 5 AZR 936/79
    bb) Das Bundessozialgericht hat dagegen in seinem Urteil vom 20. Oktober 1977 - 12/7 RAr 101/76 - (AP Nr. 2 zu § 141 b AFG) die Ansicht vertreten, die letzten der Eröffnung des Konkursverfahrens vorausgehenden drei Monate des Arbeitsverhältnisses müßten innerhalb des durch § 59 Abs. 1 Nr. 3 a KO bestimmten Zeitraums der letzten sechs Monate vor Eröffnung des Konkursverfahrens liegen.
  • BAG, 13.01.1982 - 5 AZR 546/79

    Kein Verfall von Ansprüchen aus einem gerichtl. Vergleich

    Auszug aus BAG, 10.02.1982 - 5 AZR 936/79
    Da es jedoch fraglich erscheint, ob die Klägerin - wie nach § 727 Abs. 1 ZPO erforderlich - die Rechtsnachfolge durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachweisen könnte, wäre eine Titelumschreibung nach § 727 ZPO nicht der leichtere und einfachere Weg, um die Ansprüche zu verwirklichen (vgl. das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil vom 13. Januar 1982 - 5 AZR 546/79 -).
  • BAG, 27.07.2017 - 6 AZR 801/16

    Altersteilzeit - Insolvenzgeld - Differenzvergütung

    Für den Forderungsübergang genügt schon die "entfernte Möglichkeit", dass Ansprüche auf Arbeitsentgelt in noch ungeklärter Höhe bestehen, für die eine Leistungspflicht der Bundesagentur für Arbeit in Betracht kommt (BeckOK SozR/Plössner Stand 1. Juni 2017 SGB III § 169 Rn. 1; Schön in LPK-SGB III 2. Aufl. § 169 Rn. 6; zum Konkursausfallgeld vgl. BAG 10. Februar 1982 - 5 AZR 936/79 - BAGE 38, 1; BSG 17. Juli 1979 - 12 RAr 15/78 - BSGE 48, 269) .

    Letztlich gehen aber nur diejenigen Entgeltansprüche auf die Bundesagentur für Arbeit über, welche nach Abschluss des sozialrechtlichen Verwaltungsverfahrens durch einen bestandskräftigen Verwaltungsakt zuerkannt wurden (vgl. BAG 10. Februar 1982 - 5 AZR 936/79 - BAGE 38, 1; BSG 17. Juli 1979 - 12 RAr 15/78 - BSGE 48, 269; Estelmann in Eicher/Schlegel Stand Januar 2015 SGB III nF § 169 Rn. 38 ff.) .

  • BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 279/01

    Bürgenhaftung bei Arbeitnehmerentsendung

    Wird dem Antrag jedoch nicht oder nur zum Teil stattgegeben, fällt der Anspruch auf Arbeitsentgelt in dem Umfang wieder an den Arbeitnehmer zurück, wie kein Insolvenzgeld bewilligt wird (Senat 10. Februar 1982 - 5 AZR 936/79 - BAGE 38, 1, 6).
  • BSG, 15.12.1994 - 12 RK 69/93

    Konkursausfallgeld - BfA - Beitragserstattungsanspruch - Aufrechnung

    Demgegenüber hat die Rechtsprechung für das Insolvenzereignis der offensichtlichen Masselosigkeit nach § 141b Abs. 3 Nr. 2 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) einen früheren Anspruchsübergang angenommen, wenn hinreichende Anhaltspunkte vorliegen, daß ein Kaug-Anspruch in Betracht kommt (BAGE 29, 211 [BAG 04.06.1977 - 5 AZR 663/75] = AP Nr. 4 zu § 59 KO; BAGE 38, 1 [BAG 10.02.1982 - 5 AZR 936/79] = AP Nr. 1 zu § 141m AFG; BSGE 48, 269 = SozR 4100 § 141b Nr. 11; BSGE 53, 1 [BSG 23.11.1987 - 10/8b RAr 6/80] = SozR aaO Nr. 21).
  • BAG, 27.04.1988 - 5 AZR 358/87

    Betriebsübergang: Lohnverzicht - Konkursausfallgeld

    Da die N KG die Arbeitsentgelte für Februar 1983 nicht mehr zahlen konnte, lag im Zeitpunkt der Betriebsübernahme ein Fall vor, in dem auch nur die entfernte Möglichkeit eines Konkurses und damit auch die Möglichkeit eines Anspruchs auf Konkursausfallgeld bestand (§ 141 b Abs. 3 Nr. 1 AFG, vgl. ferner BAGE 38, 1, 4 ff. [BAG 10.02.1982 - 5 AZR 936/79] = AP Nr. 1 zu § 141 m AFG, zu III 3 der Gründe mit zustimmender Anm. von Brackmann).
  • BSG, 15.12.1992 - 10 RAr 2/92

    Konkursausfallgeld - Verfahrenskosten - Konkursausfall - Kosten -

    Deshalb kann ebenso dahinstehen, ob der Senat der Rechtsprechung des früher für das Recht der Konkursausfallversicherung zuständigen 12. Senats (in dessen Urteil vom 17. Juli 1979, BSGE 48, 269, 274 = SozR 4100 § 141b Nr. 11) insoweit folgt, als dieser eine Pflicht der Beklagten zur Stellung eines Konkursantrags bereits daraus herleitete, daß nach Übergang der Arbeitsentgeltforderungen bei Antragstellung (§ 141m AFG) und auch nur entfernter Möglichkeit, daß die Leistung von Kaug in Betracht kommt (hierzu BSG vom 17. Juli 1979, BSGE 48, 269, 273 = SozR 4100 § 141b Nr. 11 sowie, im Anschluß daran, BAG vom 10. Februar 1982, BAGE 38, 1, 5 f = AP Nr. 1 zu § 141m AFG) nunmehr quasi treuhänderisch alle zur Durchsetzung und Realisierung der arbeitsrechtlichen Forderung gebotenen Handlungen vorzunehmen habe (so auch Hess, Konkursausfallgeld, 5. Aufl 1991, § 141b RdNr 40 f, § 141m RdNr 34).
  • LAG Hamm, 23.09.1999 - 4 Sa 1007/98

    Arbeitnehmer als Massegläubiger - Massearmut - Darlegungs- und beweislast des

    Abweichend von § 115 SGB X gehen gemäß, § 141 m Abs. 1 AFG die Ansprüche auf Arbeitsentgelt, die den Kaug-Anspruch begründen, bereits mit der Stellung des Kaug-Antrags auf die Bundesanstalt für Arbeit über, wenn auch nur eine entfernte Möglichkeit besteht, dass die Leistung von Kaug in Betracht kommt (BSG v. 17.07.1979, SGb 1980, 82 [Heß] = ZIP 1980, 126; BAG v. 10.02.1982, AP Nr. 1 zu § 141 m AFG [Brackmann] = NJW 1983; 592 = ZIP 1982, 1105).
  • BAG, 17.04.1985 - 5 AZR 74/84

    Anspruch auf Zahlung des Unterschiedsbetrages zwischen steuerlichem Bruttolohn

    Nach § 141 m Abs. 1 AFG gehen die Ansprüche auf Arbeitsentgelt, die den Anspruch auf Konkursausfallgeld begründen, in dem Zeitpunkt auf die Bundesanstalt für Arbeit über, in dem der Arbeitnehmer den Antrag auf Konkursausfallgeld stellt (BAG 29, 211, 213 = AP Nr. 4 zu § 59 KO, zu 1 a der Gründe; BAG 38, 1, 3, 4 = AP Nr. 1 zu § 141 m AFG, zu III 3 b der Gründe; BSGE 48, 269, 274).
  • LAG Hamm, 11.10.2000 - 2 Sa 306/00

    Klage eines Arbeitnehmers (Außendienstmitarbeiter) gegen den Abzug eines

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  • LAG Baden-Württemberg, 20.03.1995 - 15 Sa 169/94

    Betriebsübergang: - Übernahme wesentlicher Betriebsmittel

    Ansprüche auf rückständigen Arbeitslohn, für die Konkursausfallgeld begehrt wird, gehen mit der Stellung des Antrags auf Konkursausfallgeld gemäß § 141 m Abs. 1 AFG auf die Bundesanstalt für Arbeit über, wenn auch nur eine entfernte Möglichkeit besteht, dass die Leistung von Konkursausfallgeld in Betracht kommt (vgl. BAG, Urteil vom 10. Februar 1982 - 5 AZR 936/79 -, BAGE 38, 1 = AP Nr. 1 zu § 141 m AFG ).
  • LAG Schleswig-Holstein, 09.06.2009 - 6 Ta 81/09

    Prozesskostenhilfe, Versagung, keine hinreichenden Erfolgsaussichten,

    Zwar fällt der Anspruch auf Arbeitsentgelt in dem Umfang wieder an den Arbeitnehmer zurück, wie kein Insolvenzgeld bewilligt wird (BAG 10.02.1982 - 5 AZR 936/79 - BAGE 38, 1).
  • LAG Hamm, 17.02.2000 - 4 Sa 1137/99

    Anspruch auf Konkursausfallgeld; Gesetzlicher Übergang des Anspruchs auf

  • LAG Hamm, 03.02.1999 - 4 Sa 1050/98

    Prozesskostenhilfe; Antrag auf Konkursausfallgeld; Bewilligung von

  • LAG Hamm, 12.09.1996 - 4 Sa 270/96

    Arbeitsentgelt: Konkursausfallgeld - Kaug

  • LAG München, 12.01.1989 - 9 Ta 177/87

    Nachweis über Gewährung von Konkursausfallgeld; Verwaltungsakte und behördliche

  • BAG, 17.04.1985 - 5 AZR 283/84

    Anspruch auf Zahlung eines Unterschiedsbetrages zwischen steuerlichem Bruttolohn

  • BAG, 17.04.1985 - 5 AZR 284/84

    Anspruch auf Zahlung eines Unterschiedsbetrages zwischen steuerlichem Bruttolohn

  • LAG Schleswig-Holstein, 25.10.1989 - 5 Ta 104/89

    Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides wegen Vergütungsforderungen durch die

  • LAG Schleswig-Holstein, 25.07.1989 - 1 Sa 12/89

    Anspruch auf die Gewährung von Konkursausfallgeld; Voraussetzungen eines

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