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   BAG, 31.03.1982 - 4 AZR 1099/79   

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BAG, 31.03.1982 - 4 AZR 1099/79 (https://dejure.org/1982,1275)
BAG, Entscheidung vom 31.03.1982 - 4 AZR 1099/79 (https://dejure.org/1982,1275)
BAG, Entscheidung vom 31. März 1982 - 4 AZR 1099/79 (https://dejure.org/1982,1275)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Katastrophenschutzschulen der Bundesländer - Angestellte mit Ausbildungsaufgaben - Lehrkräfte - Nichttechnische Aufgaben - Abhaltung von Fachlehrgängen - Arbeitsvorgang - Gleichbehandlungsgrundsatz - Zusage einer bestimmten Vergütung - Abteilungsleiter eines Ministeriums

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 38, 221
 
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Wird zitiert von ... (92)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 09.09.1981 - 4 AZR 59/79

    Leiter einer Musikschule - Allgemeiner Verwaltungsdienst - Arbeitsvorgänge -

    Auszug aus BAG, 31.03.1982 - 4 AZR 1099/79
    Daher wird das Landesarbeitsgericht zunächst anhand der angezogenen Senafcsrechtsprechung die Arbeitsvorgänge des Klägers zu bestimmen haben, wobei es grundsätzlich rechtlich möglich ist, die gesamte Tätigkeit des Klägers im Bereiche der Abhaltung von Lehrgängen als einen Arbeitsvorgang anzusehen (vgl. das Urteil des Senats vom 9. September 1981 - 4 AZR 59/79 zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt, mit weiteren Nachweisen).

    Als "Lehrkräfte" im Sinne der Nr. 5 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen sind nämlich nach der Rechtsprechung des Senats nur solche Angestellten an zusehen, bei denen die Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten im Rahmen eines Schulbetriebes für die Tätigkeit maßgebend ist, womit nur der Schulbetrieb der den Schulgesetzen der Bundesländer unterliegenden allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen gemeint ist (vgl. auch hierzu das Urteil des Senats vom 9 September 1981 - 4 AZR 59/79 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt, mit weiteren Nachweisen).

    Daher käme den Richtlinien bzw. den sie enthaltenden Erlas- 10 sen für das Arbeitsverhältnis der Parteien allen falls dann rechtliche Bedeutung zu, -wenn ihre Geltung einzelvertraglich vereinbart worden wäre (vgl. das Urteil des Senats vom 9. September 1981 - 4 AZR 59/79 zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt, mit weiteren Nachweisen).

    Ein Verstoß gegen diesen Rechtsgrundsatz kommt nur in Betracht, wenn von einem Arbeitgeber gleichliegende Fälle aus unsachlichen oder sachfremden Gründen ungleich behandelt werden und deswegen eine willkürliche Ungleichbehandlung vorliegt (vgl. die Urteile des Senats vom 9 September 1981 - 4 AZR 59/79 -> zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt, und 24. September 1980 - 4 AZR 727/78 -, AP Nr. 56 zu §§ 22, 23 BAT 1975» zum Abdruck auch in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, mit jeweils weiteren Nachweisen).

    Dies gilt beispielsweise für Angestellte mit Aufgaben des Verfassungsschutzes (vgl. das Ur teil des Senats vom 28. Oktober 1981 - 4 AZR 244/79 -, zur Veröffentlichung vorgesehen), den Leiter einer Musikschule mit verschiedenartigen Unterrichtsaufgaben (vgl. das Urteil des Senats vom 9. September 1981 - 4 AZR 59/79 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt), Güteprüfer der Verteidigungsverwaltung im nichttechnischen Bereich (vgl. die Urteile des Senats vom 28. Mai 1980 - 4 AZR 461/78 -, AP Nr. 33 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 3- Juni 1981 - 4 AZR 1118/78 -, AP Nr. 45 zu §§ 22, 23 BAT 1975), Gra- 13 - phiker mit medizinischen und veterinärmedizinischen Aufgabenstellungen (vgl. die Urteile des Senats vom 26. September 1979 AZR 1008/77 AP Nr. 26 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 7- Oktober 1981 AZR 225/79 zur Veröffentlichung vorgesehen), Dokumentäre mit nichttechnischen Dokumentationsaufgaben (vgl. die Urteile des Senats vom 9 Februar 1972 AZR 153/71 AP Nr. 4-9zu §§ 22, 23 BAT und 19- März 1975 AZR 265/74- AP Nr. 85 zu §§ 22, 23 BAT) sowie Angestellte mit denen des Klägers vergleichbaren Ausbildungsaufgaben im Bereiche der Justizverwal tung (vgl. die Urteile des Senats BAG 25> 268, 273 = AP Nr. 72 zu §§ 22, 23 BAT sowie vom 26. Januar 1972 AZR 104-/71 -, AP Nr. 4-8 zu §§ 22, 23 BAT).

  • BAG, 07.10.1981 - 4 AZR 225/79

    Unzutreffende Eingruppierung - Verschulden - Eingruppierungfeststellungsklagen -

    Auszug aus BAG, 31.03.1982 - 4 AZR 1099/79
    Das setzt freilich voraus, daß die Anforderungen bei den einzelnen Lehrgegen ständen gleich und nicht unterschiedlich sind, da im letzteren Falle eine einheitliche rechtliche Bewertung nicht möglich ist (vgl. das Urteil des Senats vom 7 Oktober 1981 - 4 AZR 225/79 zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

    V b BAT Fallgruppe 1a und alsdann die der weiteren qualifizierenden Merkmale der höheren Vergütungsgruppen überprüft werden muß (vgl. das Urteil des Senats vom 7- Oktober 1981 - 4 AZR 225/79 -» zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

    V b BAT Fallgruppe 1a gegenüber den gründlichen und vielseitigen Fachkenntnissen der niedrigeren Vergütungsgruppen eine Steigerung der Fachkenntnisse der Tiefe und Breite nach (vgl. das Urteil des Senats vom 26. September 1979 - 4 AZR 1008/77 AP Nr. 26 zu §§ 22, 23 BAT 1975) und zu 50 v.H. der Arbeitsvorgänge bei diesen jeweils selbständige Leistungen (vgl. das Ur teil des Senats vom 28. März 1979 - 4 AZR 446/77 -, AP Nr. 19 zu §§ 22, 23 BAT 1975)? wobei vorliegend zugunsten des Klägers auch dessen pädagogische sowie die Fachkenntnisse in seinen Lehrgebieten einschließlich der dabei auch anzuwendenden küchentechnischen, sanitären und polizeilichen Fachkenntnisse mitzuberücksichtigen sind (vgl. das Urteil des Senats vom 7. Oktober 1981 - 4 AZR 225/79 zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 28.10.1981 - 4 AZR 244/79

    Tarifliche Mindestvergütung - Eingruppierung durch Arbeitgeber - Auszuübende

    Auszug aus BAG, 31.03.1982 - 4 AZR 1099/79
    Dies gilt beispielsweise für Angestellte mit Aufgaben des Verfassungsschutzes (vgl. das Ur teil des Senats vom 28. Oktober 1981 - 4 AZR 244/79 -, zur Veröffentlichung vorgesehen), den Leiter einer Musikschule mit verschiedenartigen Unterrichtsaufgaben (vgl. das Urteil des Senats vom 9. September 1981 - 4 AZR 59/79 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt), Güteprüfer der Verteidigungsverwaltung im nichttechnischen Bereich (vgl. die Urteile des Senats vom 28. Mai 1980 - 4 AZR 461/78 -, AP Nr. 33 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 3- Juni 1981 - 4 AZR 1118/78 -, AP Nr. 45 zu §§ 22, 23 BAT 1975), Gra- 13 - phiker mit medizinischen und veterinärmedizinischen Aufgabenstellungen (vgl. die Urteile des Senats vom 26. September 1979 AZR 1008/77 AP Nr. 26 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 7- Oktober 1981 AZR 225/79 zur Veröffentlichung vorgesehen), Dokumentäre mit nichttechnischen Dokumentationsaufgaben (vgl. die Urteile des Senats vom 9 Februar 1972 AZR 153/71 AP Nr. 4-9zu §§ 22, 23 BAT und 19- März 1975 AZR 265/74- AP Nr. 85 zu §§ 22, 23 BAT) sowie Angestellte mit denen des Klägers vergleichbaren Ausbildungsaufgaben im Bereiche der Justizverwal tung (vgl. die Urteile des Senats BAG 25> 268, 273 = AP Nr. 72 zu §§ 22, 23 BAT sowie vom 26. Januar 1972 AZR 104-/71 -, AP Nr. 4-8 zu §§ 22, 23 BAT).

    IV b BAT Fallgruppe 1a seinen Grund beispielsweise im Behördenapparat, d.h. vorliegend im Betrieb der Katastrophenschutzschule des beklagten Landes, der Auswirkung der Tätigkeit des Angestellten für die Lebensverhältnisse Dritter, d.h. vorliegend der Lehrgangsteilnehmer und der im Katastrophenfalle betroffenen Bevölkerungskreise, und sonstigen vergleich baren Folgewirkungen haben (vgl. das Urteil des Senats vom 28. Oktober 1981 - 4 AZR 244/79 zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

    IV a BAT Fallgruppe 1a eine weitere zweifache Qualifizierung, und zwar einmal durch die "besondere Schwierigkeit" der Tätigkeit und außerdem durch eine entsprechende Bedeutung , die sich ihrerseits beispielsweise aus der Größe des Aufgabengebietes, der außerordentlichen Bedeutung der zu bearbeitenden bzw. zu lehrenden Materie und den Auswirkungen der Tätigkeit für den innerdienstlichen Bereich und die Allgemeinheit ergeben kann, wo bei jeweils eine beträchtliche gewichtige Heraushebung gefordert wird (vgl. auch dazu das vorgenannte Urteil des Senats vom 28. Oktober 1981 - 4 AZR 244/79 -> zur 16.

  • BAG, 24.09.1980 - 4 AZR 727/78

    Eingruppierung: Beiziehung von Privaturkunden - Schlüssigkeit der Klage -

    Auszug aus BAG, 31.03.1982 - 4 AZR 1099/79
    Ein Verstoß gegen diesen Rechtsgrundsatz kommt nur in Betracht, wenn von einem Arbeitgeber gleichliegende Fälle aus unsachlichen oder sachfremden Gründen ungleich behandelt werden und deswegen eine willkürliche Ungleichbehandlung vorliegt (vgl. die Urteile des Senats vom 9 September 1981 - 4 AZR 59/79 -> zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt, und 24. September 1980 - 4 AZR 727/78 -, AP Nr. 56 zu §§ 22, 23 BAT 1975» zum Abdruck auch in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, mit jeweils weiteren Nachweisen).

    Zutreffend ist schließlich der Hinweis des Klä gers, daß für die Höhe seiner Vergütung der behördliche Stellenplan ohne Bedeutung ist (vgl. die Ur teile des Senats vom 24. September 1980 - 4 AZR 727/78 -, AP Nr. 56 zu §§ 22, 25 BAT 1975, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, und vom 51» Januar 1979 - 4 AZR 572/77 AP Nr. 14 zu §§ 22, 25 BAT 1975).

  • BAG, 26.09.1979 - 4 AZR 1008/77

    Herstellung von Illustrationen - Veterinärmedizinisch anatomischer Inhalt -

    Auszug aus BAG, 31.03.1982 - 4 AZR 1099/79
    Dies gilt beispielsweise für Angestellte mit Aufgaben des Verfassungsschutzes (vgl. das Ur teil des Senats vom 28. Oktober 1981 - 4 AZR 244/79 -, zur Veröffentlichung vorgesehen), den Leiter einer Musikschule mit verschiedenartigen Unterrichtsaufgaben (vgl. das Urteil des Senats vom 9. September 1981 - 4 AZR 59/79 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt), Güteprüfer der Verteidigungsverwaltung im nichttechnischen Bereich (vgl. die Urteile des Senats vom 28. Mai 1980 - 4 AZR 461/78 -, AP Nr. 33 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 3- Juni 1981 - 4 AZR 1118/78 -, AP Nr. 45 zu §§ 22, 23 BAT 1975), Gra- 13 - phiker mit medizinischen und veterinärmedizinischen Aufgabenstellungen (vgl. die Urteile des Senats vom 26. September 1979 AZR 1008/77 AP Nr. 26 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 7- Oktober 1981 AZR 225/79 zur Veröffentlichung vorgesehen), Dokumentäre mit nichttechnischen Dokumentationsaufgaben (vgl. die Urteile des Senats vom 9 Februar 1972 AZR 153/71 AP Nr. 4-9zu §§ 22, 23 BAT und 19- März 1975 AZR 265/74- AP Nr. 85 zu §§ 22, 23 BAT) sowie Angestellte mit denen des Klägers vergleichbaren Ausbildungsaufgaben im Bereiche der Justizverwal tung (vgl. die Urteile des Senats BAG 25> 268, 273 = AP Nr. 72 zu §§ 22, 23 BAT sowie vom 26. Januar 1972 AZR 104-/71 -, AP Nr. 4-8 zu §§ 22, 23 BAT).

    V b BAT Fallgruppe 1a gegenüber den gründlichen und vielseitigen Fachkenntnissen der niedrigeren Vergütungsgruppen eine Steigerung der Fachkenntnisse der Tiefe und Breite nach (vgl. das Urteil des Senats vom 26. September 1979 - 4 AZR 1008/77 AP Nr. 26 zu §§ 22, 23 BAT 1975) und zu 50 v.H. der Arbeitsvorgänge bei diesen jeweils selbständige Leistungen (vgl. das Ur teil des Senats vom 28. März 1979 - 4 AZR 446/77 -, AP Nr. 19 zu §§ 22, 23 BAT 1975)? wobei vorliegend zugunsten des Klägers auch dessen pädagogische sowie die Fachkenntnisse in seinen Lehrgebieten einschließlich der dabei auch anzuwendenden küchentechnischen, sanitären und polizeilichen Fachkenntnisse mitzuberücksichtigen sind (vgl. das Urteil des Senats vom 7. Oktober 1981 - 4 AZR 225/79 zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 03.06.1981 - 4 AZR 1118/78

    Technische Angestellte - Technische Ausbildung - Technische Fachkenntnisse -

    Auszug aus BAG, 31.03.1982 - 4 AZR 1099/79
    Dies gilt beispielsweise für Angestellte mit Aufgaben des Verfassungsschutzes (vgl. das Ur teil des Senats vom 28. Oktober 1981 - 4 AZR 244/79 -, zur Veröffentlichung vorgesehen), den Leiter einer Musikschule mit verschiedenartigen Unterrichtsaufgaben (vgl. das Urteil des Senats vom 9. September 1981 - 4 AZR 59/79 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt), Güteprüfer der Verteidigungsverwaltung im nichttechnischen Bereich (vgl. die Urteile des Senats vom 28. Mai 1980 - 4 AZR 461/78 -, AP Nr. 33 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 3- Juni 1981 - 4 AZR 1118/78 -, AP Nr. 45 zu §§ 22, 23 BAT 1975), Gra- 13 - phiker mit medizinischen und veterinärmedizinischen Aufgabenstellungen (vgl. die Urteile des Senats vom 26. September 1979 AZR 1008/77 AP Nr. 26 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 7- Oktober 1981 AZR 225/79 zur Veröffentlichung vorgesehen), Dokumentäre mit nichttechnischen Dokumentationsaufgaben (vgl. die Urteile des Senats vom 9 Februar 1972 AZR 153/71 AP Nr. 4-9zu §§ 22, 23 BAT und 19- März 1975 AZR 265/74- AP Nr. 85 zu §§ 22, 23 BAT) sowie Angestellte mit denen des Klägers vergleichbaren Ausbildungsaufgaben im Bereiche der Justizverwal tung (vgl. die Urteile des Senats BAG 25> 268, 273 = AP Nr. 72 zu §§ 22, 23 BAT sowie vom 26. Januar 1972 AZR 104-/71 -, AP Nr. 4-8 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 28.05.1980 - 4 AZR 461/78

    Güteprüfer für Leder - Ausrüstungsartikel aus Leder - Verteidigungsverwaltung -

    Auszug aus BAG, 31.03.1982 - 4 AZR 1099/79
    Dies gilt beispielsweise für Angestellte mit Aufgaben des Verfassungsschutzes (vgl. das Ur teil des Senats vom 28. Oktober 1981 - 4 AZR 244/79 -, zur Veröffentlichung vorgesehen), den Leiter einer Musikschule mit verschiedenartigen Unterrichtsaufgaben (vgl. das Urteil des Senats vom 9. September 1981 - 4 AZR 59/79 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt), Güteprüfer der Verteidigungsverwaltung im nichttechnischen Bereich (vgl. die Urteile des Senats vom 28. Mai 1980 - 4 AZR 461/78 -, AP Nr. 33 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 3- Juni 1981 - 4 AZR 1118/78 -, AP Nr. 45 zu §§ 22, 23 BAT 1975), Gra- 13 - phiker mit medizinischen und veterinärmedizinischen Aufgabenstellungen (vgl. die Urteile des Senats vom 26. September 1979 AZR 1008/77 AP Nr. 26 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 7- Oktober 1981 AZR 225/79 zur Veröffentlichung vorgesehen), Dokumentäre mit nichttechnischen Dokumentationsaufgaben (vgl. die Urteile des Senats vom 9 Februar 1972 AZR 153/71 AP Nr. 4-9zu §§ 22, 23 BAT und 19- März 1975 AZR 265/74- AP Nr. 85 zu §§ 22, 23 BAT) sowie Angestellte mit denen des Klägers vergleichbaren Ausbildungsaufgaben im Bereiche der Justizverwal tung (vgl. die Urteile des Senats BAG 25> 268, 273 = AP Nr. 72 zu §§ 22, 23 BAT sowie vom 26. Januar 1972 AZR 104-/71 -, AP Nr. 4-8 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 28.03.1979 - 4 AZR 446/77

    Bewährungsaufstieg - Hälfte der Arbeitszeit - Arbeitsvorgänge - Selbständige

    Auszug aus BAG, 31.03.1982 - 4 AZR 1099/79
    V b BAT Fallgruppe 1a gegenüber den gründlichen und vielseitigen Fachkenntnissen der niedrigeren Vergütungsgruppen eine Steigerung der Fachkenntnisse der Tiefe und Breite nach (vgl. das Urteil des Senats vom 26. September 1979 - 4 AZR 1008/77 AP Nr. 26 zu §§ 22, 23 BAT 1975) und zu 50 v.H. der Arbeitsvorgänge bei diesen jeweils selbständige Leistungen (vgl. das Ur teil des Senats vom 28. März 1979 - 4 AZR 446/77 -, AP Nr. 19 zu §§ 22, 23 BAT 1975)? wobei vorliegend zugunsten des Klägers auch dessen pädagogische sowie die Fachkenntnisse in seinen Lehrgebieten einschließlich der dabei auch anzuwendenden küchentechnischen, sanitären und polizeilichen Fachkenntnisse mitzuberücksichtigen sind (vgl. das Urteil des Senats vom 7. Oktober 1981 - 4 AZR 225/79 zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 28.06.1972 - 4 AZR 362/71

    Heraushebung - Maß der Verantwortung - Unbestimmter Rechtsbegriff - Subsumierung

    Auszug aus BAG, 31.03.1982 - 4 AZR 1099/79
    Ein Verstoß gegen diesen Rechtsgrundsatz kommt nur in Betracht, wenn von einem Arbeitgeber gleichliegende Fälle aus unsachlichen oder sachfremden Gründen ungleich behandelt werden und deswegen eine willkürliche Ungleichbehandlung vorliegt (vgl. die Urteile des Senats vom 9 September 1981 - 4 AZR 59/79 -> zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt, und 24. September 1980 - 4 AZR 727/78 -, AP Nr. 56 zu §§ 22, 23 BAT 1975» zum Abdruck auch in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, mit jeweils weiteren Nachweisen).
  • BAG, 29.09.1971 - 4 AZR 383/70

    Kasse - Abtrennung von Buchführungsgeschäften - Zeitbücher - Kassengeschäfte -

    Auszug aus BAG, 31.03.1982 - 4 AZR 1099/79
    Dies gilt beispielsweise für Angestellte mit Aufgaben des Verfassungsschutzes (vgl. das Ur teil des Senats vom 28. Oktober 1981 - 4 AZR 244/79 -, zur Veröffentlichung vorgesehen), den Leiter einer Musikschule mit verschiedenartigen Unterrichtsaufgaben (vgl. das Urteil des Senats vom 9. September 1981 - 4 AZR 59/79 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt), Güteprüfer der Verteidigungsverwaltung im nichttechnischen Bereich (vgl. die Urteile des Senats vom 28. Mai 1980 - 4 AZR 461/78 -, AP Nr. 33 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 3- Juni 1981 - 4 AZR 1118/78 -, AP Nr. 45 zu §§ 22, 23 BAT 1975), Gra- 13 - phiker mit medizinischen und veterinärmedizinischen Aufgabenstellungen (vgl. die Urteile des Senats vom 26. September 1979 AZR 1008/77 AP Nr. 26 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 7- Oktober 1981 AZR 225/79 zur Veröffentlichung vorgesehen), Dokumentäre mit nichttechnischen Dokumentationsaufgaben (vgl. die Urteile des Senats vom 9 Februar 1972 AZR 153/71 AP Nr. 4-9zu §§ 22, 23 BAT und 19- März 1975 AZR 265/74- AP Nr. 85 zu §§ 22, 23 BAT) sowie Angestellte mit denen des Klägers vergleichbaren Ausbildungsaufgaben im Bereiche der Justizverwal tung (vgl. die Urteile des Senats BAG 25> 268, 273 = AP Nr. 72 zu §§ 22, 23 BAT sowie vom 26. Januar 1972 AZR 104-/71 -, AP Nr. 4-8 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 28.01.1970 - 4 AZR 136/69

    Angestellte - Errechnung von Bezügen - Lohnerrechnung - Tatsachenauswertung -

  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 195/20

    Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit bei einem Amtsgericht

    Dabei kann die gesamte vertraglich geschuldete Tätigkeit einen einzigen Arbeitsvorgang ausmachen (BAG 13. November 2013 - 4 AZR 53/12 - Rn. 17; 20. September 1995 - 4 AZR 685/94 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 81, 47; 31. März 1982 - 4 AZR 1099/79 - BAGE 38, 221) .

    Bereits seit der Entscheidung vom 31. März 1982 (- 4 AZR 1099/79 - BAGE 38, 221) geht der Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass es grundsätzlich rechtlich möglich ist, die gesamte Tätigkeit eines Beschäftigten als einen Arbeitsvorgang anzusehen (vgl. beispielhaft BAG 10. Dezember 2014 - 4 AZR 773/12 - Rn. 19; 22. September 2010 - 4 AZR 149/09 - Rn. 17; 23. September 2009 - 4 AZR 308/08 - Rn. 20; 14. Dezember 1994 - 4 AZR 950/93 -; 18. Mai 1994 - 4 AZR 461/93 - zu B II 2 a der Gründe) .

  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 196/20

    Eingruppierung - Bestimmung von Arbeitsvorgängen

    Dabei kann die gesamte vertraglich geschuldete Tätigkeit einen einzigen Arbeitsvorgang ausmachen (BAG 13. November 2013 - 4 AZR 53/12 - Rn. 17; 20. September 1995 - 4 AZR 685/94 - zu II 2 a der Gründe; BAGE 81, 47; 31. März 1982 - 4 AZR 1099/79 - BAGE 38, 221) .

    Bereits seit der Entscheidung vom 31. März 1982 (- 4 AZR 1099/79 - BAGE 38, 221) geht der Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass es grundsätzlich rechtlich möglich ist, die gesamte Tätigkeit eines Beschäftigten als einen Arbeitsvorgang anzusehen (vgl. beispielhaft BAG 10. Dezember 2014 - 4 AZR 773/12 - Rn. 19; 22. September 2010 - 4 AZR 149/09 - Rn. 17; 23. September 2009 - 4 AZR 308/08 - Rn. 20; 14. Dezember 1994 - 4 AZR 950/93 -; 18. Mai 1994 - 4 AZR 461/93 - zu B II 2 a der Gründe) .

  • BAG, 08.12.1982 - 4 AZR 134/80

    Annahmeverzug des Arbeitsgebers und Lohnzahlungspflicht - Tarifvertragliche

    Ein Verstoß gegen diesen dem Arbeitsvertragsrecht angehörenden Rechtsgrundsatz kommt nur in Betracht, wenn von einem Arbeitgeber gleichliegende Fälle aus unsachlichen oder sachfremden Gründen ungleich behandelt werden und deswegen eine willkürliche Ungleichbehandlung vorliegt (vgl. das Urteil des Senats vom 31. März 1982 - 4 AZR 1099/79 -, zur Veröffentlichung bestimmt, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 26.08.1987 - 4 AZR 137/87

    Eingruppierung: Fachlehrer an einer Grenzschutzschule

    Gleichermaßen wird in den "tarifähnlichen" und tarifersetzenden Richtlinien für das im Angestelltenverhältnis beschäftigte Ausbildungspersonal etwa der Katastrophenschutzschulen verfahren (vgl. BAGE 38, 221, 226 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Danach aber werden, wie der Senat inzwischen schon mehrfach entschieden hat, aufgrund der Neufassung von Nr. 5 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen aus dem Geltungsbereich der Vergütungsordnung zum BAT - über die Lehrkräfte an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen hinaus - alle Angestellten ausgenommen, die im Rahmen eines Schulbetriebes im Wege der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten eine Lehrtätigkeit ausüben, wozu demgemäß die Lehrkräfte der Schulen der Bundeswehr, der Verwaltungs- und Sparkassenschulen, der Musikschulen, Katastrophenschutzschulen, Feuerwehrschulen, Rechtspflegerschulen und Finanzschulen gehören (vgl. die Urteile des Senats BAGE 38, 221, 225 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und BAGE 47, 61, 65 = AP Nr. 95 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Die Rechtsstellung dieser Angestellten mit Lehraufgaben hat der Senat in seinem Urteil BAGE 38, 221, 225 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT dargestellt und seine diesbezüglichen Ausführungen in seinem (unveröffentlichten) weiteren Urteil vom 27. August 1986 - 4 AZR 286/85 -, das einen Ausbilder (Lehrkraft) an der Katastrophenschutzschule des Landes Niedersachsen betrifft, nochmals klargestellt und erläutert, nachdem insoweit bei den Instanzgerichten und im Fachschrifttum Zweifel aufgetreten waren (vgl. Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, BAT, VergO, Anm. 4).

    Arbeitsvertragliche Ansprüche des Klägers, die ihm zur Zeit der Tarifänderung am 1. Januar 1979 zustanden, werden mit Rücksicht auf ihren rechtlichen Charakter von einer Tarifänderung ohnehin nicht betroffen und sind demgemäß dem Kläger ohne jede Rücksicht auf den Tarifrechtsstand auch über den 1. Januar 1979 erhalten geblieben, wie der Senat bereits im einzelnen in dem Urteil BAGE 38, 221, 226 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit Zustimmung des Fachschrifttums (vgl. Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, aaO, Anm. 4) und unter Hinweis auf seine entsprechende frühere Rechtsprechung (vgl. das Urteil vom 22. März 1978 - 4 AZR 612/76 - AP Nr. 100 zu §§ 22, 23 BAT) ausgeführt hat.

    Nur im Verhältnis zu solchen Angestellten kann nämlich nach den Grundsätzen der Senatsrechtsprechung geprüft werden, ob im Einzelfalle eine willkürliche Ungleichbehandlung vorliegt, wie mit Recht schon das Arbeitsgericht ausgeführt hat (vgl. dazu die Urteile des Senats BAGE 38, 221, 227 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und BAGE 49, 360, 368 = AP Nr. 20 zu § 23 a BAT sowie vom 26. November 1986 - 4 AZR 789/85 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).

    Einzelvertragliche Ansprüche könnten daraus nur resultieren, wenn ihr Inhalt mit dem Kläger vertraglich als gültig vereinbart worden wäre (vgl. die Urteile des Senats BAGE 38, 221, 227 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975, BAGE 48, 107, 110 = AP Nr. 12 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer sowie vom 28. Januar 1987 - 4 AZR 147/86 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Senatsrechtsprechung).

  • BAG, 18.05.1988 - 4 AZR 765/87

    Anspruch auf Höhergruppierung nach Vergütungsgruppe IV a BAT einer

    Nach der zum 1. Januar 1979 wirksam gewordenen Tarifänderung fallen unter die Nr. 5 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen und werden daher aus der Vergütungsordnung zum BAT ausgenommen alle Angestellten, die im Rahmen eines Schulbetriebes im Wege der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten eine Lehrtätigkeit ausüben, wozu demgemäß nunmehr auch die Lehrkräfte der Schulen der Bundeswehr, der Verwaltungs- und Sparkassenschulen, Musikschulen, Katastrophenschutzschulen, Grenzschutzschulen, Rechtspfleger - und Finanzschulen gehören (vgl. die Urteile des Senats BAGE 38, 221, 225 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 47, 61, 65 = AP Nr. 95 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie vom 26. August 1987 - 4 AZR 137/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Das gilt uneingeschränkt auch für diejenigen Erlasse, mit denen die Kultusministerien der Bundesländer die für das Schulwesen zuständigen nachgeordneten Behörden (Regierungspräsidien, Schulämter) im einzelnen anweisen, in welcher Weise und mit welchem Inhalt die Arbeitsverträge mit Lehrkräften im Angestelltenverhältnis abzuschließen sind, was im übrigen ausschließlich nach den allgemeinen Vorschriften des bürgerlichen Rechts zu vollziehen ist (vgl. die Urteile des Senats BAGE 52, 242, 253 = AP Nr. 122 zu §§ 22, 23 BAT 1975, BAGE 38, 221, 227 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975, 25. November 1970 - 4 AZR 69/69 - AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, 31. Januar 1973 - 4 AZR 258/72 - AP Nr. 4 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer und 30. Januar 1980 - 4 AZR 1098/77 - AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).

    Diese kann vielmehr - wie bei Erlassen - den Richtlinien nur beigemessen werden, wenn ihr Inhalt einzelvertraglich in Bezug genommen und damit als Vertragsrecht wirksam vereinbart worden ist (vgl. die Urteile des Senats vom 28. Januar 1987 - 4 AZR 147/86 - AP Nr. 130 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, und BAGE 38, 221, 227 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Mit dem Landesarbeitsgericht und im Sinne der von ihm in Bezug genommenen Rechtsprechung des Senats ist davon auszugehen, daß ein rechtserheblicher Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz nur dann vorliegt, wenn von einem Arbeitgeber gleichliegende Fälle aus unsachlichen oder sachfremden Gründen ungleich behandelt werden und deswegen eine willkürliche Ungleichbehandlung vorliegt (vgl. die Urteile des Senats BAGE 38, 221, 227 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975, BAGE 49, 360, 368 = AP Nr. 20 zu § 23 a BAT sowie vom 2. März 1988 - 4 AZR 600/87 -, zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).

  • BAG, 10.10.1984 - 4 AZR 411/82

    Eingruppierung: Küchenlehrmeister bei der Bundeswehr

    Nach der früheren Rechtsprechung des Senats waren als solche nur Angestellte anzusehen, bei denen für ihre Tätigkeit die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten im Rahmen eines Schulbetriebes maßgeblich war, womit nur der Schulbetrieb der den Schulgesetzen der Bundesländer unterliegenden allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen gemeint war (vgl. BAG 38, 221, 225 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG 34, 173, 176 = AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAG 25, 268, 272 = AP Nr. 72 zu §§ 22, 23 BAT sowie die weiteren Urteile des Senats vom 30. Januar 1980 - 4 AZR 1098/77 - AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, 26. Februar 1975 - 4 AZR 225/74 - AP Nr. 84 zu §§ 22, 23 BAT und 9. September 1981 - 4 AZR 59/79 - AP Nr. 48 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Nachdem jedoch die Tarifvertragsparteien, denen diese Begriffsbestimmung des Senats zu eng erschien, durch den Tarifvertrag zur Änderung und Ergänzung der Anlage 1 a zum BAT vom 6. Februar 1979 mit Wirkung vom 1. Januar 1979 an den Geltungsbereich der Nr. 5 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen auf alle Lehrkräfte erweitert haben, auch soweit sie nicht unter die Sonderregelung 2 1 fallen, sollen nunmehr von dieser Tarifnorm auch Lehrkräfte erfaßt werden, die wie die Lehrkräfte der Schulen der Bundeswehr, der Verwaltungs- und Sparkassenschulen, der Musikschulen und Katastrophenschutzschulen der Länder eine Lehrtätigkeit in einem Schulbetrieb ausüben, der nicht den Schulgesetzen der Bundesländer unterfällt und auch nicht vom allgemeinen verwaltungsrechtlichen Begriff der Schule erfaßt wird (vgl. BAG 38, 221, 225 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Ohne daß es darauf ankommt, würde ihm, da er seine Tätigkeit als Küchenlehrmeister schon seit dem Jahre 1975 ausübt, ohnehin sein früherer rechtlicher Status, wonach er aus anderen Gründen nicht als "Lehrkraft" anzusehen war, jedenfalls trotz der Tarifänderung erhalten bleiben (vgl. BAG 38, 221, 225 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975), worauf auch die Revision zutreffend hinweist.

    Schließlich bedarf im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit eine Tarifnorm, die tarifliche Rechte entzieht und Arbeitnehmer aus einer tariflichen Vergütungsordnung ausschließt, besonderer Klarheit und Deutlichkeit (vgl. BAG 38, 221, 226 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 29.08.1984 - 4 AZR 309/82

    Eingruppierung: Amtlicher Landwirtschaftlicher Sachverständiger bei einem

    Außerdem bedarf aus Gründen der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit eine Tarifnorm, die tarifliche Rechte entzieht und Arbeitnehmer aus einer tariflichen Vergütungsordnung entfernt, besonderer Klarheit und Deutlichkeit (vgl. das Urteil des Senats BAG 38, 221, 226 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Daher könnten sie im Verhältnis der Prozeßparteien allenfalls dann rechtliche Bedeutung haben, wenn ihre Geltung einzelvertraglich vereinbart worden wäre (vgl. die Urteile des Senats BAG 38, 221, 227 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 9. September 1981 - 4 AZR 59/79 - AP Nr. 48 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 29.09.1982 - 4 AZR 1172/79

    Eingruppierung eines Arbeitnehmers - Reichweite des richterlichen

    Diese Ausführungen des Landesarbeitsgerichts entsprechen zugleich der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst nach dem Willen der Tarifvertragsparteien eine Auffangfunktion haben und daher auch für solche Aufgaben herangezogen werden können, die nicht zu den eigentlichen behördlichen bzw. Verwaltungsaufgaben im engeren Sinne zählen (vgl. die Urteile des Senats vom 31. März 1982 - 4 AZR 1099/79 - und 28. Oktober 1981 - 4 AZR 244/79 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

    Das gilt neben seinen Kenntnissen in den einschlägigen Erlassen und Verwaltungsvorschriften auch für seine handwerklichen, technischen und warenkundlichen Kenntnisse, auch für sein breites, durch lange Berufserfahrung gewachsenes Erfahrungswissen (vgl. das Urteil des Senats vom 31. März 1982 - 4 AZR 1099/79 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

    Da es darauf nach den die tarifliche Mindestvergütung der Angestellten des öffentlichen Dienstes regelnden Bestimmungen (§§ 22, 23 BAT) nicht ankommt, kann der Kläger keine Rechte daraus herleiten, wie im Stellenplan seine Stelle ausgewiesen ist (vgl. das Urteil des Senats vom 31. März 1982 - 4 AZR 1099/79 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 322/84

    Eingruppierung: Lebensmittelkontrolleur bei einem Landkreis

    Demgemäß hat der Senat die allgemeinen tariflichen Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst angewendet auf Angestellte mit Aufgaben des Verfassungsschutzes (BAG Urteil vom 28. Oktober 1981 - 4 AZR 244/79 -, AP Nr. 54 zu §§ 22, 23 BAT 1975), den Leiter einer Musikschule mit verschiedenartigen Unterrichtsaufgaben (BAG Urteil vom 9. September 1981 - 4 AZR 59/79 -, AP Nr. 48 zu §§ 22, 23 BAT 1975), Güteprüfer der Verteidigungsverwaltung im nichttechnischen Bereich (BAG Urteile vom 28. Mai 1980 - 4 AZR 461/78 -, AP Nr. 33 zu §§ 22, 23 BAT 1975, und vom 3. Juni 1981 - 4 AZR 1118/78 -, AP Nr. 45 zu §§ 22, 23 BAT 1975), Materialkontrollmeister der Bundeswehrverwaltung (BAG Urteil vom 29. September 1982 - 4 AZR 1172/79 -, BAG 40, 183 = AP Nr. 67 zu §§ 22, 23 BAT 1975), Grafiker mit medizinischen und veterinärmedizinischen Aufgabenstellungen (BAG Urteile vom 26. September 1979 - 4 AZR 1008/77 -, AP Nr. 26 zu §§ 22, 23 BAT 1975, und vom 4. Oktober 1981 - 4 AZR 225/79 -, AP Nr. 49 zu §§ 22, 23 BAT 1975), Dokumentare mit nichttechnischen Dokumentationsaufgaben (BAG Urteile vom 9. Februar 1972 - 4 AZR 153/71 -, AP Nr. 49 zu §§ 22, 23 BAT, und vom 19. März 1975 - 4 AZR 265/74 -, AP Nr. 85 zu §§ 22, 23 BAT), Angestellte, die bei einem Naturschutzzentrum Ausstellungsmaterial herstellen und bei der Vorbereitung und Durchführung entsprechender Ausstellungen mitwirken (BAG Urteil vom 21. März 1984 - 4 AZR 76/82 -, AP Nr. 89 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen) sowie auf Angestellte mit Ausbildungsaufgaben im Bereiche der Justizverwaltungen und bei Katastrophenschutzschulen (BAG 25, 268, 273 = AP Nr. 72 zu §§ 22, 23 BAT; BAG Urteile vom 26. Januar 1972 - 4 AZR 104/71 -, AP Nr. 48 zu §§ 22, 23 BAT, und vom 31. März 1982 - 4 AZR 1099/79 -, AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975), ferner auf Betreuer ausländischer Studenten an einer Universität (BAG Urteil vom 23. Mai 1979 - 4 AZR 576/77 -, AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 286/85
    Mit Recht bezieht sich das Arbeitsgericht insoweit auf das Urteil des Senats vom 31 März 1982 - 4 AZR 1099/79 - (BAG 38, 221 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Zu Unrecht entnimmt das Arbeitsgericht der Entscheidung des Senats vom 31. März 1982 (BAG 38, 221 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975), daß für Angestellte, die am 31. Dezember 1978 bereits als Katastrophenschutzschullehrer tätig gewesen seien, der bisherige Rechtszustand insoweit erhalten bliebe, als nunmehr auch für die folgende Zeit für diese Angestellten die Anlage 1 a zum BAT weitergelten solle (so aber auch Ciemens/Scheuring/ Steingen/Wiese, BAT, Vergütungsordnung BL Anm. 4 und S. 715).

    Das bedeutet, wie der Senat bereits in der Entscheidung BAG 38, 221 = AP Nr. 64 zu §§ 22, 23 BAT 1975 ausgeführt hat, daß den Angestellten als Lehrkräfte, die ab 1. Januar 1979 aus der Anlage 1 a zum BAT herausgenommen werden, der am 31. Dezember 1978 zustehende Status erhalten bleibt.

    Etwas anderes sollte mit den Ausführungen des Senats im Urteil vom 31. März 1982 - 4 AZR 1099/79 - nicht gesagt werden.

  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 161/20

    Eingruppierung eines (Teilzeit-)Praxisanleiters - Funktionsmerkmal - Bestimmung

  • BAG, 26.08.1987 - 4 AZR 146/87

    Eingruppierung: Küchenleiters einer Mensa

  • BAG, 11.02.1987 - 4 AZR 145/86

    Eingruppierung: Laboringenieur in einer Fachhochschule

  • BAG, 30.01.1985 - 4 AZR 184/83

    Eingruppierung: Angestellter als Gewerbeaufsichtsbeamter im Sinne des § 139b GewO

  • BAG, 01.06.1988 - 4 AZR 794/87

    Eingruppierung einer Fachlehrerin - Revisionseinlegung drei Monate vor

  • BAG, 30.05.1984 - 4 AZR 146/82

    Überprüfung der Beweiswürdigung des Tatgerichts durch das Revisionsgericht -

  • BAG, 21.03.1984 - 4 AZR 76/82

    Eingruppierung: Angstellter in einem Naturschutzzentrum

  • BAG, 07.12.1983 - 4 AZR 394/81

    Revision

  • BAG, 23.02.1983 - 4 AZR 222/80

    Angestellter mit Forschungsaufgaben - Eingruppierung - Arbeitsvorgang -

  • BAG, 21.10.1992 - 4 AZR 156/92

    Bewährungsaufstieg eines Sportlehrers

  • BAG, 22.01.2003 - 4 ABR 18/02

    Umgruppierung - korrigierende Rückgruppierung

  • BAG, 11.11.1987 - 4 AZR 339/87

    Teilnahme am Bewährungsaufstieg - Auslegung eines Arbeitsvertrages - Verstoß

  • BAG, 11.03.1987 - 4 AZR 385/86

    Eingruppierung: Arzthelferinnen - medizinischtechnische Assistentinnen -

  • BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 304/83

    Eingruppierung: Lehrerin für "staatlich geprüfte Lehrerin der Kurzschrift und des

  • BAG, 24.04.1985 - 4 AZR 457/83

    Autonomie der Tarifvertragsparteien bei der Rechtssetzung

  • BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 375/80

    Ausländischer Arzt - Inländischer Arzt - Gleichstellung - Arztbegriff

  • BAG, 12.11.1991 - 4 AZN 464/91

    Grundsatzbeschwerde bei Lehrerrichtlinien

  • BAG, 11.09.1985 - 4 AZR 141/84

    Bausachverständiger beim Finanzamt - Eingruppierung - Tariflücke - Technische

  • BAG, 19.10.1983 - 4 AZR 340/81

    Eingruppierung eines Gesundheitsaufsehers - Schwierige Aufgaben - Fachkenntnisse

  • BAG, 23.10.1985 - 4 AZR 216/84

    Eingruppierung: Fallgruppenbewährungsaufstieg

  • BAG, 24.03.1993 - 4 AZR 265/92

    Gleichbehandlung von Ärzten im Praktikum mit Ass. - Ärzten

  • BAG, 02.03.1988 - 4 AZR 600/87

    Tarifliche Bewertung der Tätigkeit einer Revisorin bei einer genossenschaftlichen

  • BAG, 20.02.1991 - 4 AZR 429/90

    Streitigkeit über die Eingruppierung in eine bestimmte tarifliche

  • BAG, 18.08.1988 - 6 AZR 361/86

    Anspruch auf Weiterzahlung einer monatlichen Zulage - Anspruchsausschluss für

  • BAG, 11.02.1987 - 4 AZR 543/86

    Eingruppierung von Laboringenieuren - Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz

  • BAG, 11.02.1987 - 4 AZR 155/86

    Streitigkeit über die Eingruppierung in eine bestimmte tarifliche

  • BAG, 28.01.1987 - 4 AZR 147/86

    Eingruppierung: Handelsklassenprüfer bei einer Bezirksregierung

  • BAG, 28.09.1983 - 4 AZR 63/81
  • BAG, 25.03.1998 - 4 AZR 128/97

    Bewährungsaufstieg für Angestellte in der Datenverarbeitungsorganisation

  • BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 7/95

    Eingruppierung im Bereich Film-Bild-Ton der Bundeswehr

  • BAG, 11.02.1987 - 4 AZR 167/86

    Tarifliche Eingruppierung von Laboringenieuren - Zusage eines besonderen

  • BAG, 29.08.1984 - 4 AZR 259/83
  • BAG, 11.02.1987 - 4 AZR 193/86

    Eingruppierung von Laboringenieuren - Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz

  • BAG, 09.11.1983 - 4 AZR 304/81
  • BAG, 13.07.1994 - 4 AZR 692/93

    Eingruppierung einer als Sonderschullehrerin tätigen Erzieherin - Erfüllung der

  • LAG Baden-Württemberg, 16.01.2023 - 1 Sa 12/20

    Eingruppierung einer Beschäftigten in einer gerichtlichen Serviceeinheit

  • BAG, 27.04.1988 - 4 AZR 690/87
  • LAG Thüringen, 13.07.1995 - 4 Sa 49/94

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger

  • LAG Thüringen, 13.07.1995 - 4 Sa 45/94

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger;

  • LAG Thüringen, 13.07.1995 - 4 Sa 75/94

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger;

  • LAG Thüringen, 13.07.1995 - 4 Sa 71/94

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger;

  • LAG Thüringen, 13.07.1995 - 4 Sa 66/94

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger;

  • LAG Thüringen, 13.07.1995 - 4 Sa 62/94

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger;

  • LAG Thüringen, 13.07.1995 - 4 Sa 53/94

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger;

  • LAG Thüringen, 13.07.1995 - 4 Sa 57/94

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger;

  • BAG, 12.10.1988 - 4 AZR 331/88

    Vereinbarung bzgl. einer Tronc-Vergütungsregelung für Angestellte in Spielbanken

  • BAG, 23.04.1986 - 4 AZR 128/85

    Arbeiter der Bundespost - Beamtendienstposten - Unterschiedlich bewertete

  • BAG, 04.05.1988 - 4 AZR 811/87

    Verletzung des dem Arbeitsvertragsrecht angehörenden Gleichbehandlungsgrundsatzes

  • BAG, 18.09.1985 - 4 AZR 75/84

    Bewährungsaufstieg eines Diplompsychologen - Anrechnung von Beamtendienstzeiten -

  • BAG, 13.01.1987 - 4 AZN 370/86

    Rechtsnatur von Eingruppierungsrichtlinien - Fehlerhafte Auslegung der

  • BAG, 18.09.1986 - 6 AZR 446/83

    Anzahl der Pflichtstunden für Erzieher in Schulen für praktisch Bildbare

  • ArbG Essen, 10.06.2021 - 1 Ca 3151/20
  • BAG, 02.12.1987 - 4 AZR 431/87

    Eingruppierung: Facharzt für Chirurgie in einer Klinik

  • BAG, 30.05.1984 - 4 AZR 162/82
  • BAG, 02.03.1988 - 4 AZR 601/87

    Eingruppierung einer Revisorin im Bankgewerbe - Geltung des Tarivertrages auf

  • BAG, 10.11.1982 - 4 AZR 109/80

    Medizinisch-technische Assistentinnen - Veterinärmedizinisch-technische

  • BAG, 18.08.1999 - 10 AZR 543/98

    Eingruppierung einer Lehrerin nach den Richtlinien der Tarifgemeinschaft

  • BAG, 18.09.1985 - 4 AZR 170/84

    Lehrer in Berlin - Eingruppierung nach Einzelarbeitsvertrag - Vereinbarung

  • BAG, 19.10.1983 - 4 AZR 339/81
  • BAG, 16.06.1982 - 4 AZR 938/79
  • BAG, 22.02.1989 - 4 AZR 577/88

    Anrechnung der Zeit im Polizeivollzugsdienst des Bundes bis zur Dauer des

  • BAG, 01.06.1988 - 4 AZR 14/88

    Eingruppierung eines Lehrers im Sonderschuldienst - Arbeitsrechtliche

  • BAG, 18.08.1988 - 6 AZR 363/86

    Anspruch auf Zahlung einer monatlichen Zulage - Geltung eines

  • BAG, 18.08.1988 - 6 AZR 364/86

    Anspruch auf Zahlung monatlicher Zulage - Geltung des Zulagentarifvertrages -

  • BAG, 18.08.1988 - 6 AZR 365/86

    Anspruch auf Zahlung einer monatlichen Zulage aus Zulagentarifvertrag zum BAT -

  • BAG, 27.01.1988 - 4 AZR 532/87

    Zusage der Höhergruppierung durch arbeitsvertragliche Einzelabrede - Änderung

  • BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 15/84

    Streitigkeit über die Eingruppierung in eine bestimmte tarifliche

  • BAG, 18.09.1986 - 6 AZR 445/83

    Anzahl der Pflichtstunden für Erzieher in Schulen für praktisch Bildbare

  • BAG, 24.04.1985 - 4 AZR 456/83

    Autonomie der Tarifvertragsparteien bei der Rechtssetzung - Ausschluss von

  • BAG, 30.01.1985 - 4 AZR 208/83
  • LAG Sachsen, 22.06.1999 - 5 Sa 1154/98

    Zur Ermäßigung des Regelstundensatzes für schwerbehinderte Lehrkräfte

  • BAG, 20.04.1988 - 4 AZR 656/87

    Anrechnung der Berufsjahre als ungelernte Arbeitskraft für die tarifliche

  • BAG, 19.02.1986 - 5 AZR 14/85

    Anspruch auf Lohnerhöhung aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz -

  • BAG, 18.08.1988 - 6 AZR 362/86
  • BAG, 12.02.1986 - 4 AZR 523/84
  • LAG Hamm, 29.10.1997 - 18 Sa 272/97

    Wirksamkeit der Vergütungszusage eines Stadtdirektors; Bestimmtheit eines

  • BAG, 22.01.1986 - 4 AZN 639/85
  • BAG, 11.09.1985 - 4 AZR 128/84
  • BAG, 18.05.1983 - 4 AZR 553/80
  • BAG, 14.03.1984 - 4 AZR 45/82
  • BAG, 25.01.1984 - 4 AZR 447/81
  • BAG, 17.04.1984 - 4 AZN 186/84
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