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   BAG, 09.06.1982 - 4 AZR 247/80   

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BAG, 09.06.1982 - 4 AZR 247/80 (https://dejure.org/1982,2712)
BAG, Entscheidung vom 09.06.1982 - 4 AZR 247/80 (https://dejure.org/1982,2712)
BAG, Entscheidung vom 09. Juni 1982 - 4 AZR 247/80 (https://dejure.org/1982,2712)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Pflichtstunden - Lehrer - Gymnasium - Hessen - Angestelltenverhältnis - Sprungrevision

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 39, 124
  • NJW 1983, 181
  • NVwZ 1983, 181
  • JR 1983, 396
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 13.07.1977 - 6 C 85.75

    Festsetzung der Pflichtstundenzahl für einzelne Lehrergruppen -

    Auszug aus BAG, 09.06.1982 - 4 AZR 247/80
    Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar entschieden, daß die Gleichartigkeit des Ausbildungsziels an Gymnasien, nämlich die Schüler zur allgemeinen Hochschulreife zu führen, es grundsätzlich rechtfertigt, die Pflichtstunden für alle Studien- und Oberstudienräte einheitlich festzusetzen, und dies aus dem Gleichheitssatz abgeleitet (BVerwG ZBR 1978, 69/71).
  • BAG, 14.06.1972 - 4 AZR 268/71

    Unverheiratete Angestellte - Haushaltszuschlag - Ausländischer Dienstort -

    Auszug aus BAG, 09.06.1982 - 4 AZR 247/80
    Ein sachlich einleuchtender Grund im Sinne der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung bzw. ein sachlicher Grund im Sinne der allgemeinen rechtlichen Differenzierungen auch in der Rechtsprechung des Senats (vgl. BAGE 24, 300 /305 ff.) ist vorliegend aber gegeben.
  • BAG, 18.09.1991 - 5 AZR 620/90

    Pflichtstundenzahl für Lehrer; Anrechnung der Arbeitszeitverkürzung auf eine

    Allerdings dürfen beamtenrechtliche Differenzierungen auf die angestellten Lehrer im Sinne der SR 2 l I BAT nur dann übertragen werden, wenn sie zu dem System des BAT und allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätzen nicht im Widerspruch stehen (BAG Urteil vom 9. Juni 1982, BAGE 39, 124 = AP Nr. 8 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).

    Wäre die Vorschrift unwirksam, so gälte sie nicht für beamtete Lehrer und damit auch nicht kraft Verweisung in SR 2 l I Nr. 3 BAT für angestellte Lehrer (vgl. BAG Urteil vom 9. Juni 1982, aaO).

    Es ist anerkannt, daß die Verwaltung als Verordnungsgeber ebenso wie der Gesetzgeber an den Gleichheitssatz gebunden ist (BVerfGE 16, 332, 339; BAG Urteil vom 9. Juni 1982, aaO).

  • BVerwG, 27.03.1990 - 6 P 34.87

    Prozeßhindernisses der Rechtshängigkeit im Falle der Anhängigkeit zweier

    Auch hat der Vorsitzende der Fachkammer für Personalvertretungsangelegenheiten zu Recht gemäß § 80 Abs. 2 in Verbindung mit § 53 Abs. 1 ArbGG allein über die Zulassung der Sprungrechtsbeschwerde entschieden, da dieser Beschluß ohne mündliche Verhandlung ergehen konnte (BAG 39, 124 zur Zulassung der Sprungrevision).
  • BAG, 24.03.1993 - 4 AZR 265/92

    Gleichbehandlung von Ärzten im Praktikum mit Ass. - Ärzten

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, daß die Tarifvertragsparteien die Eingruppierung und damit auch die Höhe der Vergütung von einem bestimmten Ausbildungserfordernis abhängig machen können und damit Arbeitnehmer, die die geforderte Ausbildung nicht besitzen, selbst bei gleicher Tätigkeit eine niedrigere Vergütung erhalten können (BAGE 19, 322, 323 [BAG 31.05.1967 - 4 AZR 256/66] = AP Nr. 1 zu § 25 BAT; BAGE 39, 124, 129 = AP Nr. 8 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAGE 42, 239, 243 [BAG 20.04.1983 - 4 AZR 416/80] = AP, aaO; BAG Urteil vom 16. September 1987 - 4 AZR 207/87 - ZTR 1988, 216 f.).

    Den Tarifvertragsparteien steht es frei, den Vergütungsanspruch nicht nur von der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit, sondern auch von weiteren persönlichen Voraussetzungen wie dem Nachweis bestimmter Kenntnisse oder einer speziellen Ausbildung abhängig zu machen (BAGE 19, 322, 323 [BAG 31.05.1967 - 4 AZR 256/66] = AP, aaO; BAGE 39, 124, 129 = AP, aaO; BAG Urteil vom 30. November 1988 - 4 AZR 412/88 - ZTR 1989, 110).

  • LAG Niedersachsen, 12.01.1993 - 6 Sa 1094/92

    Verstoß einer Eingruppierung gegen EWG-Vertrag; Eingruppierung einer Lehrkraft an

    Eine Eingruppierungsregelung, die die Höhe der Vergütung von einem bestimmten Ausbildungsabschluß abhängig macht und für andere Ausbildungsabschlüsse bei gleicher Tätigkeit eine niedrigere Vergütung vorsieht, verletzt den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG nicht (BAGE 19, 322, 323 [BAG 31.05.1967 - 4 AZR 256/66] = AP Nr. 1 zu § 25 BAT; BAGE 39, 124, 129 [BAG 09.06.1982 - 4 AZR 247/80] = AP Nr. 8 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAGE 42, 329 = AP Nr. 72 zu § 22, 23 BAT 1975; BAG, Urteil vom 30. November 1988 - 4 AZR 412/88 -, a.a.O.).

    Es ist zulässig, den Vergütungsanspruch nicht nur von der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit, sondern auch von weiteren persönlichen Voraussetzungen wie dem Nachwels bestimmter Kenntnisse oder einer speziellen Ausbildung abhängig zu machen (BAGE 19, 322, 323 [BAG 31.05.1967 - 4 AZR 256/66] = AP Nr. 1 zu § 25 BAT; BAGE 39, 124, 129 [BAG 09.06.1982 - 4 AZR 247/80] = AP Nr. 8 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).

  • BAG, 30.11.1988 - 4 AZR 412/88

    Eingruppierung: Hochschulstudium als personenbezogene Voraussetzung,

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, daß die Tarifvertragsparteien die Eingruppierung von einem bestimmten Ausbildungserfordernis abhängig machen können und damit Arbeitnehmer, die die geforderte Ausbildung nicht besitzen, bei gleicher Tätigkeit eine niedrigere Vergütung erhalten können (BAGE 19, 322, 323 [BAG 31.05.1967 - 4 AZR 256/66] = AP Nr. 1 zu § 25 BAT; BAGE 39, 124, 129 = AP Nr. 8 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAGE 42, 239, 243 [BAG 20.04.1983 - 4 AZR 416/80] = AP Nr. 72 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 16. September 1987 - 4 AZR 207/87 - nicht veröffentlicht).

    Den Tarifvertragsparteien steht es frei, den Vergütungsanspruch nicht nur von der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit, sondern auch von weiteren persönlichen Voraussetzungen wie dem Nachweis bestimmter Kenntnisse oder einer speziellen Ausbildung abhängig zu machen (BAGE 19, 322, 323 [BAG 31.05.1967 - 4 AZR 256/66] = AP Nr. 1 zu § 25 BAT; BAGE 39, 124, 129 = AP Nr. 8 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).

  • BAG, 18.09.1986 - 6 AZR 446/83

    Anzahl der Pflichtstunden für Erzieher in Schulen für praktisch Bildbare

    Denn der Begriff des entsprechenden Beamten verlangt die Prüfung, ob der Angestellte, wäre er Beamter, die Tätigkeit des von ihm herangezogenen Berufsbildes mit der von ihm erworbenen Qualifikation ausüben könnte (so bereits BAGE 39, 124, 128 = AP Nr. 8 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, für einen an einem Gymnasium angestellten Lehrer und dem Problem der Verweisung auf § 1 Nr. 5a oder auf § 1 Nr. 5b der Pflichtstundenverordnung).

    Der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat zur hessischen Pflichtstunden-VO ausgeführt (BAGE 39, 124, 130), bei einer arbeitszeitlichen Regelung, wie sie die Pflichtstunden-VO darstelle, könne die qualifiziertere Ausbildung ebenfalls ein Differenzierungsmerkmal sein.

  • BAG, 13.01.2016 - 10 AZR 672/14

    Heilpädagogische Förderlehrerin - allgemeinbildende Schule

    Denn der Begriff des entsprechenden Beamten verlangt die Prüfung, ob der Angestellte, wäre er Beamter, die Tätigkeit des von ihm herangezogenen Berufsbildes mit der von ihm erworbenen Qualifikation ausüben könnte (vgl. BAG 18. September 1986 - 6 AZR 446/83 - zu III 2 a der Gründe; 9. Juni 1982 - 4 AZR 247/80 - BAGE 39, 124) .
  • BAG, 17.04.1985 - 5 AZR 191/83

    Arbeitsgerichtsverfahren - Sprungrevision - Zustimmung - Vertretungszwang -

    Insoweit besteht kein Vertretungszwang durch einen Rechtsanwalt oder durch einen Verbandsbevollmächtigten (Weiterentwicklung von BAGE 39, 124 = NJW 1983, 181 und BAGE 40, 228 = NJW 1983, 1079 L).

    In einer Entscheidung vom 9. Juni 1982 hat der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts - allerdings in einem obiter dictum - ausgeführt, die Neufassung des § 76 ArbGG und die volle Einbeziehung des Zulassungsverfahrens in das Verfahren vor dem Arbeitsgericht sprächen dafür, daß die Zustimmungserklärung nicht mehr dem Anwaltszwang unterliege (BAG 39, 124, 126 = AP Nr. 8 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; vgl. zu dem früheren Rechtszustand BAG 31, 397, 400 ff. = AP Nr. 1 zu § 76 ArbGG 1953, m. w. N.).

  • BAG, 13.12.2005 - 9 AZR 220/05

    Pflichtstundenermäßigung für ältere Lehrkräfte - Altersteilzeit

    Demgegenüber ist es nicht Sache der Gerichte zu prüfen, ob der Gesetzgeber - und das gilt entsprechend für den Verordnungsgeber - jeweils die gerechteste und zweckmäßigste Regelung getroffen hat (vgl. BVerfG 31. Mai 1988 - 1 BvL 22/85 - BVerfGE 78, 232; BAG 9. Juni 1982 - 4 AZR 247/80 - BAGE 39, 124; 18. September 1991 - 5 AZR 620/90 - AP GG Art. 3 Nr. 192 = EzA GG Art. 3 Nr. 31).
  • BAG, 18.09.1986 - 6 AZR 445/83

    Anzahl der Pflichtstunden für Erzieher in Schulen für praktisch Bildbare

    Denn der Begriff des entsprechenden Beamten verlangt die Prüfung, ob der Angestellte, wäre er Beamter, die Tätigkeit des von ihm herangezogenen Berufsbildes mit der von ihm erworbenen Qualifikation ausüben könnte (so bereits BAGE 39, 124, 128 = AP Nr. 8 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, für einen an einem Gymnasium angestellten Lehrer und dem Problem der Verweisung auf § 1 Nr. 5 a oder auf § 1 Nr. 5 b der Pflichtstundenverordnung).

    Der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat zur hessischen Pflichtstunden-VO ausgeführt (BAGE 39, 124, 130), bei einer arbeitszeitlichen Regelung, wie sie die Pflichtstunden-VO darstelle, könne die qualifiziertere Ausbildung ebenfalls ein Differenzierungsmerkmal sein.

  • OVG Saarland, 13.01.2003 - 1 N 2/02

    Pflichtstundenregelung für Lehrer; Formelle und materielle Identität der

  • BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 207/87

    Anspruch auf Eingruppierung eines im Ausland ausgebildeten Kunsterziehers -

  • BAG, 05.02.1986 - 5 AZR 327/84

    Vertragsauslegung bezüglich des Umfangs der Lehrverpflichtung einer lehrenden

  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 483/92

    Eingruppierung - Nichterfüllererlaß - Gleichbehandlung - Streit über die

  • BAG, 16.01.1985 - 7 AZR 343/82
  • BAG, 14.07.1982 - 4 AZR 423/81

    Schulrecht in Bremen - Werklehrerin - Anzahl der Pflichtstunden - Lehrer im

  • LAG Brandenburg, 17.04.1997 - 3 Sa 479/96

    Verfassungsmäßigkeit der Tarifgruppenbildung in den Tarifverträgen für

  • BAG, 01.12.1982 - 4 AZR 24/80
  • BAG, 19.10.1983 - 4 AZR 257/81
  • BAG, 14.07.1982 - 4 AZR 418/81
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