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   BAG, 28.07.1982 - 5 AZR 46/81   

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https://dejure.org/1982,1667
BAG, 28.07.1982 - 5 AZR 46/81 (https://dejure.org/1982,1667)
BAG, Entscheidung vom 28.07.1982 - 5 AZR 46/81 (https://dejure.org/1982,1667)
BAG, Entscheidung vom 28. Juli 1982 - 5 AZR 46/81 (https://dejure.org/1982,1667)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 39, 226
  • NJW 1983, 783
  • MDR 1983, 347
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • Drs-Bund, 30.05.1969 - BT-Drs V/4260
    Auszug aus BAG, 28.07.1982 - 5 AZR 46/81
    Weder dem Auszubildenden noch seinen Eltern oder Dritten sollen Belastungen' erwachsen (vgl. auch BT-Drucksache V/4260, zu § 5) Dabei ist unerheblich, daß der Kläger beim Abschluß des Ausbildungsvertrages bereits voll jährig war.
  • BAG, 08.11.2017 - 5 AZR 11/17

    Entgeltfortzahlung - Urlaubsentgelt - Betriebsratsarbeit

    Für die Rückforderung dieses Betrags wäre nicht auf den in § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB geregelten Bereicherungsanspruch abzustellen, sondern auf § 817 Satz 1 BGB (vgl. BAG 28. Juli 1982 - 5 AZR 46/81 - zu II 2 der Gründe BAGE 39, 226; BGH 14. Dezember 2000 - I ZR 213/98 - zu III 2 der Gründe) .

    Dieser schließt die Anwendung des § 814 BGB aus (BAG 28. Juli 1982 - 5 AZR 46/81 - zu II 2 der Gründe, aaO; MüKoBGB/Schwab 7. Aufl. § 817 Rn. 9 mwN) .

  • BAG, 25.07.2002 - 6 AZR 381/00

    Erstattung von Kosten der Berufsausbildung

    Die Entscheidung des Gesetzgebers gegen das früher vielfach übliche "Lehrgeld" will gewährleisten, daß der Zugang zu einer durch das Berufsbildungsgesetz geregelten Ausbildung nicht von dem finanziellen Leistungsvermögen und -willen des Auszubildenden abhängt (BAG 28. Juli 1982 - 5 AZR 46/81 - BAGE 39, 226).
  • BAG, 08.11.2017 - 5 AZR 613/16

    Entgeltfortzahlung - Urlaubsentgelt - Betriebsratsarbeit

    Für die Rückforderung dieses Betrags wäre nicht auf den in § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB geregelten Bereicherungsanspruch abzustellen, sondern auf § 817 Satz 1 BGB (vgl. BAG 28. Juli 1982 - 5 AZR 46/81 - zu II 2 der Gründe, BAGE 39, 226; BGH 14. Dezember 2000 - I ZR 213/98 - zu III 2 der Gründe) .

    Dieser schließt die Anwendung des § 814 BGB aus (BAG 28. Juli 1982 - 5 AZR 46/81 - zu II 2 der Gründe, aaO; MüKoBGB/Schwab 7. Aufl. § 817 Rn. 9 mwN) .

  • BAG, 26.09.2002 - 6 AZR 486/00

    Ausbildungskosten bei auswärtiger Unterbringung

    Der Zugang zu einer durch das Berufsbildungsgesetz geregelten Ausbildung soll nicht von dem finanziellen Leistungsvermögen und -willen des Auszubildenden abhängen (BAG 25. April 1984 - 5 AZR 386/83 - 29. Juni 1988 BAGE 45, 349, 353, zu II 3 der Gründe und 28. Juli 1982 - 5 AZR 46/81 - BAGE 39, 226, 228, zu II 1 a der Gründe jeweils mwN).
  • BAG, 17.10.2000 - 3 AZR 7/00

    Betriebsrentenrechtliches Abfindungsverbot - Verrechnung

    Der Anwendungsbereich des § 817 Satz 2 BGB wird jedoch durch den Schutzzweck des gesetzlichen Verbots begrenzt (vgl. ua. BAG 28. Juli 1982 - 5 AZR 46/81 - BAGE 39, 226, 229; BGH 8. November 1979 - VII ZR 337/78 - BGHZ 75, 299, 305).
  • BGH, 14.12.2000 - I ZR 213/98

    Forderungserlaß nach Aufhebung des Tarifzwangs

    Auch § 814 BGB schließt eine Rückforderung der als Pachtzins deklarierten Beträge nicht aus, da der Kondiktionsausschluß nach dieser Vorschrift den Anwendungsbereich des § 817 BGB nicht erfaßt (vgl. BGH, Urt. v. 9.2.1961 - VII ZR 183/59, WM 1961, 530, 531; BAG, Urt. v. 28.7.1982 - 5 AZR 46/81, NJW 1983, 783; Staudinger/Lorenz, Bearb. 1997, § 817 Rdn. 9; Erman/Westermann aaO § 814 Rdn. 1) und demzufolge auf Fallkonstellationen der vorliegenden Art nicht anwendbar ist.
  • BAG, 29.06.1988 - 5 AZR 450/87

    Kostenerstattung für Auszubildenden - Rechtmäßigkeit einer

    Der Zugang zu einer durch das Berufsbildungsgesetz geregelten Ausbildung soll nicht von dem finanziellen Leistungsvermögen und - willen des Auszubildenden abhängen (BAGE 45, 349, 353 = AP Nr. 5 zu § 5 BBiG, zu II 3 der Gründe; BAGE 39, 226, 228 = AP Nr. 3 zu § 5 BBiG, zu II 1 a der Gründe, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 13.01.1987 - 1 ABR 51/85

    Übertarifliche Zulage

    Das gilt etwa für die Fälle, in denen der Arbeitgeber Leistungszulagen widerrufen will, um sie künftig nach anderen Grundsätzen gewähren zu können (BAG Urteil vom 17. Dezember 1980 - 5 AZR 570/78 - AP Nr. 4 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; Urteil vom 3. August 1982 - 3 AZR 1219/79 - BAGE 39, 227 [BAG 28.07.1982 - 5 AZR 46/81] = AP Nr. 12 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).
  • LAG Hessen, 08.09.2006 - 3 Sa 1635/05

    Rückforderung einer Ausbildungsgebühr

    Insofern kommt es auch nicht darauf an, ob der Ausbilder die Entschädigung gefordert hat, oder ob sie ihm von dem Auszubildenden oder dritten Personen angeboten worden ist (vgl. BAG 28. Juli 1982 - 5 AZR 46/81 - NJW 1983, 783).
  • LAG Hamm, 24.10.2006 - 9 Sa 1033/05

    Berufsausbildungsvertrag, Scheingeschäft, Ausbildungsverbund

    Der Zugang zu einer durch das Berufsbildungsgesetz geregelten Ausbildung soll nicht von dem finanziellen Leistungsvermögen und -willen des Auszubildenden abhängen (BAG, Urteil vom 25. April 1984, 5 AZR 386/83, Urteil vom 29. Juni 1988, BAGE 45, 349, 353, zu II 3 der Gründe und Urteil vom 28. Juli 1982, 5 AZR 46/81, BAGE 39, 226, 228, zu II 1 a der Gründe jeweils m. w. Nachweisen).
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