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   BAG, 21.06.1957 - 1 AZR 465/56   

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BAG, 21.06.1957 - 1 AZR 465/56 (https://dejure.org/1957,217)
BAG, Entscheidung vom 21.06.1957 - 1 AZR 465/56 (https://dejure.org/1957,217)
BAG, Entscheidung vom 21. Juni 1957 - 1 AZR 465/56 (https://dejure.org/1957,217)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitsfreistellung von Betriebsratsmitgliedern - Tarifvertraglich typisierende Regelung - Berufsarbeit - Sonntagsarbeit - Lohnanspruch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 4, 192
  • NJW 1957, 1454
  • DB 1957, 799
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 08.03.1957 - 1 AZR 113/55

    Lohnfortzahlungspflicht im Falle eines Arbeitsversäumnis von

    Auszug aus BAG, 21.06.1957 - 1 AZR 465/56
    Wenn sein Anspruch auch darauf gestützt ist, daß er wegen seiner Stellung als freigestelltes Betriebsratsmitglied keine Lohneinbuße erleiden dürfe, so ist kj zj doch der von ihm geltend gemachte Anspruch ein Lohnanspruch und damit ein Anspruch aus einem Arbeitsvertrag gebliebene Für Ansprüche dieser Art ist ausschließlich das Urteils verfahren gegeben (BAG vom 8. März 1957, 1 AZR 113/55, zur Aufnahme in die Amtliche Sammlung vorgesehen).

    Die Feststellung, ob und inwieweit eine Freistellung nach Art und Umfang des Betriebs erforderlich ist, enthält nun keine reine, stets klar und eindeutig zu treffende Subsumtion (siehe die zur Aufnahme in die Amtliche Sammlung vor gesehene Entscheidung des Senats vom 8. März 1957 in Sachen 1 AZR 113/55).

  • LAG Köln, 19.12.2013 - 12 Sa 682/13

    Nachtzuschläge bei Betriebsratstätigkeit in der Tagschicht

    Ebenso hat es einen speziellen Lohnanspruch für Sonntagsarbeit als von § 37 Abs. 2 BetrVG erfasst angesehen, auch wenn das Betriebsratsmitglied aufgrund seiner Amtstätigkeit tatsächlich nicht an Sonntagen tätig wurde (BAG, Urteil vom 21.06.1957 - 1 AZR 465/56, BAGE 4, 192, juris-Rz. 11; so auch dem Grunde nach: LAG Köln, Urteil vom 21. November 1996 - 10 Sa 694/96, NZA-RR 1997, 477).
  • BAG, 15.05.1986 - 6 ABR 64/83

    Betriebsrat - Ersatzmitglied - Schulung - Schulungsveranstaltung - Ersatzmitglied

    Dem einzelnen Betriebsratsmitglied ist im Unterschied zu § 37 Abs. 7 BetrVG kein Recht auf Freistellung für eine Schulung eingeräumt worden (vgl. BAGE 25, 348, 351 = AP Nr. 5 zu § 37 BetrVG 1972; erkennender Senat Beschluß vom 5. April 1984 - 6 AZR 495/81 - AP Nr. 46 zu § 37 BetrVG 1972; Beschluß vom 5. November 1981 - 6 ABR 50/79 - DB 82, 704).

    b) Bei der Frage, ob ein Ersatzmitglied zu einer Schulungsveranstaltung zu entsenden ist, weil für die Betriebsratsarbeit erforderliche Kenntnisse vermittelt werden sollen, handelt es sich um einen unbestimmten, einen gewissen Beurteilungsspielraum des Betriebsrats einschließenden Rechtsbegriff (BAGE 25, 325, 328 = AP Nr. 4 zu § 37 BetrVG 1972; BAGE 25, 348, 355 = AP Nr. 5 zu § 37 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 27. September 1974 - 1 ABR 71/73 - AP Nr. 18 zu § 37 BetrVG 1972; Fitting/Auffarth/Kaiser, aaO, § 37 Rz 83 m. w. N.).

  • BAG, 06.08.1981 - 6 AZR 505/78

    Abmahnung

    Es handelt sich dabei um einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen richtige Anwendung in der Revisionsinstanz grundsätzlich nur darauf nach prüfbar ist, ob das Tatsachengericht ihn frei von Rechtsirrtum angewandt hat und ob die Abwägung der Besonderheiten des Einzelfalls vollständig, ohne inneren Widerspruch und frei von Verstößen gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze erfolgt ist; alle diese tatsächlichen Besonderheiten unterliegen damit der abschließenden Würdigung durch die Tatsachengerichte, die im Grundsatz nicht durch eine abweichende Beurteilung der Revisionsinstanz ersetzt werden kann (BAG 14, 117 [120] = AP Nr. 8 zu § 37 BetrVG; vgl. auch BAG Beschluß vom 6. November 1973 » AP Nr. 5 zu § 37 BetrVG 1972).
  • BAG, 06.08.1981 - 6 AZR 1086/79

    Abmahnung eines nicht freigestellten Betriebsratsmitglieds bei

    Es handelt sich dabei um einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen richtige Anwendung in der Revisionsinstanz grundsätzlich nur darauf nachprüfbar ist, ob das Tatsachengericht ihn frei von Rechtsirrtum angewandt hat und ob die Abwägung der Besonderheiten des Einzelfalls vollständig, ohne inneren Widerspruch und frei von Verstößen gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze erfolgt ist; alle diese tatsächlichen Besonderheiten unterliegen damit der abschließenden Würdigung durch die Tatsachengerichte, die im Grundsatz nicht durch eine abweichende Beurteilung der Revisionsinstanz ersetzt werden kann (BAG 14, 117 (120 f.) = AP Nr. 8 zu § 37 BetrVG; vgl. auch BAG, Beschluß vom 6. November 1973, AP Nr. 5 zu § 37 BetrVG 1972).
  • BAG, 28.04.1988 - 6 AZR 405/86

    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung des Lohnes während der Teilnahme eines

    Insoweit steht dem einzelnen Betriebsratsmitglied daher nur ein aus dem Kollektivbeschluß abgeleiteter Individualanspruch zu (BAGE 25, 348, 351 = AP Nr. 5 zu § 37 BetrVG 1972; BAGE 26, 269, 274 f. = AP Nr. 18 zu § 37 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 5. April 1984 - 6 AZR 495/81 - AP Nr. 46 zu § 37 BetrVG 1972 = EzA § 37 BetrVG 1972 Nr. 80; BAGE 52, 73 = AP Nr. 53 zu § 37 BetrVG 1972 = EzA § 37 BetrVG 1972 Nr. 84; BAG Beschluß vom 16. Oktober 1986 - 6 ABR 14/84 - BAGE 53, 186 = AP Nr. 58 zu § 37 BetrVG 1972).
  • BAG, 10.06.1975 - 1 ABR 140/73

    Arbeitsgerichtsverfahren: Vertretungsbefugnis eines Gewerkschaftsreferendars -

    Von hier aus gesehen kommt für die Entsendung eines Gesamtjugendvertreters als Jugendvertreter eines einzelnen Betriebes eben nur der Betriebsrat dieses Betriebes als Entsendungsorgan in Betracht (vgl. Beschluß des Senats vom 6. November 1973 ~ 1 ABR 8/73 --AP Nr. 5 zu § 37 BetrVG 1972 unter Ziff. III 6 der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt) .

    Der Senat hat in seinem Beschluß vom 6. November 1973 - 1 ABR 8/73 - (AP Nr. 5 zu § 37 BetrVG 1972 unter Ziff. III 6 der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt) insoweit ausgeführt, mangels Verweisung auf § 37 Abs. 6 aaO komme die Anwendung dieser Vorschrift auf Mitglieder eines Wirtschaftsausschusses nur in ihrer etwaigen Ursprungs funktion als Betriebsratsmitglieder in Betracht (kritisch hierzu Kittner in Anm. AP aaO und Däubler, Schulung und Fortbildung von Betriebsratsmitgliedern und Jugendver tretern, 2. Auf1., 1975, S. 90).

  • BAG, 18.07.1978 - 1 ABR 34/75

    Zuziehung eines Sachverständigen - Aufgaben des Wirtschaftsausschusses -

    (vgl. BAG 25» 34-8 [3573 = AP Nr. 5 zu § 37 BetrVG 1972 [zu III 6 der Gründe]).

    Soweit Betriebsratsmitglieder in den Wirtschaftsausschuß entsandt werden, besteht für diese nach § 37 Abs. 6 BetrVG die Möglichkeit, sich durch Teilnahme an entsprechenden Schulungs- und Bildungsveranstaltungen die notwendigen Kenntnisse anzueignen (BAG 23, 34-8 [3363 = AP Nr. 5 zu § 37 BetrVG 1972 [zu III 6 der Gründe]).

  • BAG, 27.09.1974 - 1 ABR 71/73

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bezüglich Betriebsratsschulungen

    6 BetrVG 1972 vorliegen (vgl. Beschluß vom 6 . November 1973 - 1 AHR 8/73 - AP Nr. 5 zu § 37 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • LAG Köln, 11.04.2002 - 10 TaBV 50/01

    Schulungskosten, Erstattungsanspruch, Verpflegungskosten, privater

    Einigkeit über die Kostentragungspflicht besteht jedoch zu Recht dann, wenn die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses zugleich Betriebsratsmitglieder sind, was hier der Fall ist (BAG, Beschluss vom 06.11.1973 - 1 ABR 8/73 - AP Nr. 5 zu § 37 BetrVG 1972; Fitting o.a., 21. Auflage, § 37 Rdnr. 180 m. w. N.).
  • BAG, 21.11.1978 - 6 ABR 10/77

    Betriebsrat - Betriebsratsmitglieder - Schulungsveranstaltung - Darlegung der

    Der Teilnahmeanspruch des einzelnen Betriebsratsmitglieds an der Schulungs- und Bildungsveranstaltung ist aus dem Recht des Betriebsrats abgeleitet (vgl. BAG, Beschluß vom 6. November 1973 - 1 ABR 8/73 - = AP Nr. 5 zu § 37 BetrVG 1972 m.w.N. [unter II 2]).
  • BAG, 29.07.1980 - 6 AZR 231/78

    Betriebsverfassungsrecht - Freistellung - Zuschläge - Betriebsratsmitglied -

  • BAG, 20.01.1976 - 1 ABR 44/75

    Übergang von einem Feststellungsantrag zu einem Leistungsantrag - Anregung des

  • BAG, 06.05.1975 - 1 ABR 135/73

    Arbeitsgerichtsverfahren: Präjudizielle Wirkung des arbeitsgerichtlichen

  • BAG, 08.02.1977 - 1 ABR 124/74

    Schulungsveranstaltung - Vorsitzender eines Betriebsrats - Erforderlichkeit

  • BAG, 13.07.1994 - 7 AZR 477/93

    Antrittsgebühr als Arbeitsentgelt

  • BAG, 11.08.1993 - 7 ABR 52/92

    Anerkennung einer Schulungsveranstaltung als geeignet

  • BAG, 01.03.1963 - 1 ABR 3/62

    Umfang der beruflichen Freistellung von Betriebsratsmitgliedern - Aufgaben des

  • BAG, 29.06.1988 - 7 AZR 651/87

    Arbeitsentgelt: Vergütung von Überstunden nach dem Lohnausfallprinzip

  • BAG, 16.03.1988 - 7 AZR 557/87

    Erforderlichkeit der Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung ist zu verneinen

  • BAG, 16.08.1995 - 7 AZR 103/95

    Arbeitsentgelt für Zeiten einer Personalvertretungstätigkeit bei

  • BAG, 28.08.1996 - 7 AZR 840/95

    Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung nach § 37 Abs. 7 BetrVG kurz vor Ablauf

  • LAG Köln, 05.07.2001 - 6 TaBV 34/01

    Schulungsteilnahme; Erforderlichkeit; Schwerbehindertenvertretung

  • BAG, 28.04.1988 - 6 AZR 39/86

    Anspruch eines Mitglieds des Wirtschaftsausschusses auf Lohnzahlung für die Zeit

  • BAG, 02.04.1974 - 1 ABR 43/73

    Betriebsratstätigkeit - Freistellung von Betriebsmitgliedern

  • LAG Köln, 12.04.1996 - 11 (13) TaBV 83/95

    Betriebsrat: Erforderlichkeit von Schulungsmaßnahmen - Grundsatz der

  • BAG, 15.06.1976 - 1 ABR 81/74

    Aufwendungen - Lebensführungskosten - Kostenerstattung - Kosten -

  • BAG, 17.12.1974 - 1 ABR 131/73

    Rechtsschutzinteresse - Betriebsrat - Negative Feststellungsantrag - Leitender

  • BAG, 29.07.1980 - 6 AZR 1098/78

    Personalratsmitglied - Freistellung von beruflicher Tätigkeit - Sonntagsarbeit -

  • BAG, 25.04.1978 - 6 ABR 22/75

    Betriebsratsmitglied - Grundkenntnisse des allgemeinen Arbeitsrechts -

  • BAG, 19.03.1974 - 1 ABR 87/73

    Bestellung eines Wahlvorstandes durch das Arbeitsgericht - Betriebsversammlung

  • BAG, 17.12.1974 - 1 ABR 105/73

    Leitender Angestellter - Unternehmerentscheidung - Vorgesetzteneigenschaft

  • BAG, 10.05.1974 - 1 ABR 47/73

    Jugendvertretung - Schulungsveranstaltung - Bildungsveranstaltung - Nachgerücktes

  • BAG, 10.05.1974 - 1 ABR 57/73

    Jugendvertreter - Schulungsveranstaltung - Beschlußfassung durch den Betriebsrat

  • BAG, 15.03.1977 - 1 ABR 86/76
  • LAG Berlin, 13.11.1990 - 3 TaBV 3/90

    Betriebsrat: Erforderlichkeit einer Schulungsmaßnahme

  • BAG, 08.10.1974 - 1 ABR 72/73

    Schulungsveranstaltungen - Bildungsveranstaltungen - Kosten -

  • BAG, 11.12.1973 - 1 ABR 37/73

    Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung über Lohnsteuerrichtlinien

  • BAG, 25.06.1981 - 6 ABR 92/79

    Weiterbildung - Lohnfortzahlung

  • BAG, 27.03.1979 - 6 ABR 15/77

    Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren - Prozessualer Antrag - Prozeßziel -

  • BAG, 26.08.1975 - 1 ABR 12/74

    Betriebsrat: Darlegungsumfang bei Teilnahme an Schulungsveranstaltungen

  • ArbG Essen, 15.05.2001 - 2 Ca 1173/01

    Fortzuzahlendes Arbeitsentgelt eines freigestellten Betriebsratsmitglieds

  • BAG, 29.07.1980 - 6 AZR 1097/78
  • BAG, 29.07.1980 - 6 AZR 833/78
  • BAG, 26.11.1974 - 1 ABR 89/73
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