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   BAG, 19.06.1957 - 2 AZR 84/55   

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https://dejure.org/1957,770
BAG, 19.06.1957 - 2 AZR 84/55 (https://dejure.org/1957,770)
BAG, Entscheidung vom 19.06.1957 - 2 AZR 84/55 (https://dejure.org/1957,770)
BAG, Entscheidung vom 19. Juni 1957 - 2 AZR 84/55 (https://dejure.org/1957,770)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gleichstellung des Heimarbeiters - Betriebsarbeiter - Entgeltregelung

Papierfundstellen

  • BAGE 4, 262
  • NJW 1957, 1491
  • DB 1957, 775
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BAG, 24.08.2016 - 7 AZR 342/14

    Befristung - Vorbeschäftigung - Heimarbeitsverhältnis

    Ein Heimarbeiter kann seinen Arbeitsplatz sowie Zeitpunkt und Zeitdauer seiner Tätigkeit frei bestimmen, darf Hilfspersonen hinzuziehen und seine Werkzeuge und Geräte sowie seine Arbeitsmethode selbständig wählen (BAG 19. Juni 1957 - 2 AZR 84/55 - zu 5 der Gründe, BAGE 4, 262) .
  • BAG, 24.08.2016 - 7 AZR 625/15

    Befristung - Vorbeschäftigung - Heimarbeitsverhältnis

    Der Heimarbeiter kann seinen Arbeitsplatz sowie Zeitpunkt und Zeitdauer seiner Tätigkeit frei bestimmen, darf Hilfspersonen hinzuziehen und seine Werkzeuge und Geräte sowie seine Arbeitsmethode selbständig wählen (BAG 19. Juni 1957 - 2 AZR 84/55 - zu 5 der Gründe, BAGE 4, 262) .
  • BAG, 03.07.1980 - 3 AZR 1077/78

    § 613a BGB nicht für Heimarbeitsverhältnisse

    Die Klägerinnen haben, wie die Revision auch einräumt, zu dem Beklagten zu 1) nicht in einem Arbeitsverhältnis gestanden, weil Heimarbeiter keine Arbeitnehmer sind (BAG 4, 262 (266) = AP Nr. 12 zu § 242 BGB Gleichbehandlung (zu 5 der Gründe)).

    Auch in der Rechtsprechung sind allgemeine Grundsätze des Arbeitsrechtes nur dann auf Heimarbeitsverhältnisse entsprechend angewandt worden, soweit sich nicht aus den strukturellen Umständen der Heimarbeit etwas anderes ergeben hat (BAG 3, 23 (25 f.) = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Urlaubsrecht; BAG 4, 262 (266) = AP Nr. 12 zu § 242 BGB Gleichbehandlung (zu 5 der Gründe)).

  • BAG, 15.11.1963 - 1 ABR 5/63

    Beschlußverfahren - Vereinigung von Hausgewerbetreibenden - Tariffähigkeit -

    a) Zwar sind diese Personen keine Arbeitnehmer" Das ist in der überwiegenden Rechtslehre anerkannt (vglQ die Nachweise bei Maus, HAG, 2" Aufl", § 2 Anm<, 12 ff") und entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 5, 175 = AP Nrc 6 zu § 1 HATG Nord rhein-Westfalen; ebenso das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 10« Juli 1963» 4 AZR 273/62)" Gleichwohl sind sie im Hinblick auf ihre soziale Stellung und die Art ihrer gewerblichen Betätigung als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen und zu behandeln, Auch das entspricht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts» So hat der Fünfte Senat in der Entscheidung AP Nro 2 zu § 2 HAG auf die tatsächliche und wirtschaftliche Abhängigkeit der Heimarbeiter hingewiesen0 Der selbe Senat hat in AP Nr" 2 zu § 61 KO betont, die Heimarbeitsverhältnisse seien den Dienst- und Arbeitsverträgen weitgehend soziologisch angenähert" Der Zwei te Senat hat zwar den grundsätzlichen Unterschied zwischen Heimarbeitern und Betriebsarbeitern aufrechter halten, hat jedoch in BAG 4, 262 = AP Nr» 12 zu § 242 BGB Gleichbehandlung ebenfalls betont, daß die neuere Rechtsentwicklung dahin gehe, die Heimarbeiter den Betriebs arbeitern gleichzusteileno Auch der erkennende Senat, der schon in BAG 3, 23 = AP Nr" 6 zu § 611 BGB Urlaubs recht auf das Erfordernis weitgehender tatsächlicher und rechtlicher Gleichstellung von Heimarbeitern und Betriebsarbeitern hingewiesen hatte, hat in AP Nr, 1 zu § 5 ArbKrankhG betont, daß Heimarbeit erfahrungsgemäß vielfach von Personen in ungünstigeren wirtschaftlichen Verhältnissen angenommen wird 10.

    Das gilt besonders für das Gebiet der Bekleidungsindustrie, der Schuhindustrie, des Herrenmaßschneiderhandwerks, des Putzmacherhandwerks, des Damenschneiderhandwerks, des Wäscheschnei derhandwerks und des Strickerhandwerks (vgl, auch die Tarifverträge, die in den Tatbeständen von BAG 4, 262 = AP Kr, 12 zu § 242 BGB Gleichbehandlung -und von BAG 3, 23 = AP Kr, 6 zu § 611 BGB Urlaubsrecht erv/ähnt sind),.

  • LSG Bayern, 21.03.2018 - L 19 R 298/16

    Anerkennung von Beschäftigungszeiten in Rumänien als Zeiten nach dem

    Hiervon unterscheidet sich der Heimarbeiter dahin gehend, dass er seinen Arbeitsplatz sowie Zeitpunkt und Zeitdauer seiner Tätigkeit frei bestimmen, Hilfspersonen hinzuziehen und seine Werkzeuge und Geräte sowie seine Arbeitsmethode selbständig wählen kann (BAG unter Bezugnahme auf ein Urteil vom 19.06.1957, Az 2 AZR 84/55, Ziff. 5 der Urteilsgründe).
  • BAG, 13.09.1983 - 3 AZR 270/81

    Heimarbeit - Entgeltschutz - Mindestkündigungsfrist - Arbeitsmengenzusage -

    Die weitere Rechtsentwicklung ging dahin, die Heimarbeiter den Arbeitnehmern anzugleichen (vgl. BAG 3» 23 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Urlaubsrecht; BAG Urteil vom 19. Juni 1957 - 2 A2R 84/55 - AP Nr. 12 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).
  • BAG, 17.01.1958 - 1 AZR 170/57

    Heimarbeiterin - Anspruch auf Hausarbeitstag

    Der Ähnlichkeit, die zwischen dem Betriebs- und Heimarbeiter besteht und dazu geführt hat, beiden in gleicher Meise einen Urlaubsanspruch zu gewähren, steht eine Verschiedenheit beider Gruppen gegenüber, die eine absolute Gleichbehandlung verbietet, wie schon der Zweite Senat in seinem Urteil vom 19» Juni 1957 - 2 AZR 84/55 - entschieden hat.
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