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   BAG, 14.01.1983 - 6 ABR 39/82   

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BAG, 14.01.1983 - 6 ABR 39/82 (https://dejure.org/1983,1769)
BAG, Entscheidung vom 14.01.1983 - 6 ABR 39/82 (https://dejure.org/1983,1769)
BAG, Entscheidung vom 14. Januar 1983 - 6 ABR 39/82 (https://dejure.org/1983,1769)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 41, 275
  • DB 1983, 2142
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 14.05.1974 - 1 ABR 40/73

    Einstellung von Leihmitarbeitern - Beteiligung des Betriebsrates -

    Auszug aus BAG, 14.01.1983 - 6 ABR 39/82
    § 264 ZPO ist für die Beurteilung der Zulässigkeit einer Antragsänderung im Beschlußverfahren entsprechend anwendbar, auch wenn dies in § 81 Abs. 3 ArbGG nicht ausdrücklich ausgesprochen ist (vgl. BAG 26, 149, 152; Grunsky, ArbGG, 4. Auf1., § 81 Rz 15 m.w.N.).

    Diese Änderung des Antrags ist noch in zweiter Instanz möglich, auch wenn die Veränderung schon im Verlauf der ersten Instanz eingetreten ist und die Antragsänderung schon zum damaligen Zeitpunkt möglich gewesen wäre (vgl. BAG Beschluß vom 15. Dezember 1972 - 1 ABR 5/72 - AP Nr. 5 zu § 80 ArbGG 1953 ' BAG 16, 8, 12ff.; BAG 26, 149, 152).

  • BGH, 10.12.1953 - IV ZR 48/53

    Zurückverweisung an Berufungsgericht

    Auszug aus BAG, 14.01.1983 - 6 ABR 39/82
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dem Revisionsgericht regelmäßig verwehrt, auf Hilfserwägungen des Berufungsgerichts zur Begründetheit der Klage ein zugehen, wenn das Berufungsgericht die Klage oder die Berufung für unzulässig erachtet hat (BGHZ 11, 222; 31, 279; 33, 389, 401; 46, 281; BGH MDR 1976, 138).
  • BAG, 07.07.1954 - 1 ABR 6/54

    Nichtwählbarkeit eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 14.01.1983 - 6 ABR 39/82
    Daher ist er auch nicht Beteiligter in einem die Wahlanfechtung betreffenden Beschlußverfahren , auch wenn sich die Anfechtung auf Mängel seiner Bestellung bzw. seines Verfahrens bezieht (BAG 1, 43, 44; Beschluß vom 14. November 1975 - 1 ABR 61/75 - AP Nr, 1 zu § 18 BetrVG 1972).
  • BGH, 14.12.1959 - V ZR 197/58

    Prozeßführungsbefugnis als Prozeßvoraussetzung

    Auszug aus BAG, 14.01.1983 - 6 ABR 39/82
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dem Revisionsgericht regelmäßig verwehrt, auf Hilfserwägungen des Berufungsgerichts zur Begründetheit der Klage ein zugehen, wenn das Berufungsgericht die Klage oder die Berufung für unzulässig erachtet hat (BGHZ 11, 222; 31, 279; 33, 389, 401; 46, 281; BGH MDR 1976, 138).
  • BGH, 15.11.1960 - V ZR 35/59

    Anfechtung nach § 30 Nr. 2 KO

    Auszug aus BAG, 14.01.1983 - 6 ABR 39/82
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dem Revisionsgericht regelmäßig verwehrt, auf Hilfserwägungen des Berufungsgerichts zur Begründetheit der Klage ein zugehen, wenn das Berufungsgericht die Klage oder die Berufung für unzulässig erachtet hat (BGHZ 11, 222; 31, 279; 33, 389, 401; 46, 281; BGH MDR 1976, 138).
  • BAG, 28.04.1964 - 1 ABR 2/64

    Leitung verschiedener Steigerreviere - Fahrsteiger - Steinkohlebergbau -

    Auszug aus BAG, 14.01.1983 - 6 ABR 39/82
    Diese Änderung des Antrags ist noch in zweiter Instanz möglich, auch wenn die Veränderung schon im Verlauf der ersten Instanz eingetreten ist und die Antragsänderung schon zum damaligen Zeitpunkt möglich gewesen wäre (vgl. BAG Beschluß vom 15. Dezember 1972 - 1 ABR 5/72 - AP Nr. 5 zu § 80 ArbGG 1953 ' BAG 16, 8, 12ff.; BAG 26, 149, 152).
  • BGH, 25.11.1966 - V ZR 30/64

    Voraussetzungen für die Klageabweisung durch das Revisionsgericht; Stellungnahme

    Auszug aus BAG, 14.01.1983 - 6 ABR 39/82
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dem Revisionsgericht regelmäßig verwehrt, auf Hilfserwägungen des Berufungsgerichts zur Begründetheit der Klage ein zugehen, wenn das Berufungsgericht die Klage oder die Berufung für unzulässig erachtet hat (BGHZ 11, 222; 31, 279; 33, 389, 401; 46, 281; BGH MDR 1976, 138).
  • BAG, 03.06.1975 - 1 ABR 98/74

    Betriebsratswahl: Anfechtung der Wahl des Wahlvorstandes

    Auszug aus BAG, 14.01.1983 - 6 ABR 39/82
    c) Die Antragsbefugnis der Antragstellerin folgt für ihren Hauptantrag aus § 19 Abs. 2 BetrVG, für den Hilfsantrag aus einer entsprechenden Anwendung dieser Vorschrift (Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Auf1. , § 16 Rz 58; vgl. auch BAG 27, 163, 165).
  • BAG, 14.11.1975 - 1 ABR 61/75

    Betriebsratswahl: Erlöschen des Amtes eines Wahlvorstands

    Auszug aus BAG, 14.01.1983 - 6 ABR 39/82
    Daher ist er auch nicht Beteiligter in einem die Wahlanfechtung betreffenden Beschlußverfahren , auch wenn sich die Anfechtung auf Mängel seiner Bestellung bzw. seines Verfahrens bezieht (BAG 1, 43, 44; Beschluß vom 14. November 1975 - 1 ABR 61/75 - AP Nr, 1 zu § 18 BetrVG 1972).
  • BAG, 15.12.1972 - 1 ABR 5/72

    Betriebsratsgröße - Betriebsratswahl

    Auszug aus BAG, 14.01.1983 - 6 ABR 39/82
    Diese Änderung des Antrags ist noch in zweiter Instanz möglich, auch wenn die Veränderung schon im Verlauf der ersten Instanz eingetreten ist und die Antragsänderung schon zum damaligen Zeitpunkt möglich gewesen wäre (vgl. BAG Beschluß vom 15. Dezember 1972 - 1 ABR 5/72 - AP Nr. 5 zu § 80 ArbGG 1953 ' BAG 16, 8, 12ff.; BAG 26, 149, 152).
  • BAG, 06.12.1977 - 1 ABR 28/77

    Stiftung des privaten Rechts - Karitative Einrichtung - Sozialstaatsprinzip -

  • BAG, 04.12.2013 - 7 ABR 7/12

    Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds

    Im Übrigen ist für die Beurteilung der Zulässigkeit einer Antragsänderung § 264 ZPO auch im Beschlussverfahren entsprechend anwendbar, selbst wenn dies in § 81 Abs. 3 ArbGG nicht ausdrücklich ausgesprochen ist (so bereits BAG 14. Januar 1983 - 6 ABR 39/82 - zu II 2 der Gründe, BAGE 41, 275; vgl. auch BAG 10. März 2009 - 1 ABR 93/07 - Rn. 24, BAGE 130, 1; 26. Juli 2005 - 1 ABR 16/04 - zu B II 1 b der Gründe; 29. Juni 2004 - 1 ABR 32/99 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 111, 191) .
  • BAG, 15.12.1998 - 1 ABR 9/98

    Unterrichtung des Betriebsrats über Beschäftigung freier Mitarbeiter

    Hierin lag angesichts des unveränderten Antragsgrundes eine ohne Zustimmung der Arbeitgeberin zulässige Antragserweiterung im Sinne des auch im Beschlußverfahren anwendbaren § 264 Nr. 2 ZPO (BAG Beschluß vom 14. Januar 1983 - 6 ABR 39/82 - BAGE 41, 275 = AP Nr. 9 zu § 19 BetrVG 1972).
  • BAG, 15.08.2012 - 7 ABR 34/11

    Gestellte Arbeitnehmer - Wählbarkeit zum Betriebsrat

    Anders als bei einer Teilanfechtung der Betriebsratswahl (vgl. dazu zum Beispiel BAG 16. März 2005 - 7 ABR 40/04 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 114, 119) findet eine Beteiligung nicht statt, wenn die Betriebsratswahl insgesamt angefochten wird (vgl. BAG 14. Januar 1983 - 6 ABR 39/82 - zu II 1 c der Gründe, BAGE 41, 275) .
  • BAG, 15.05.2019 - 7 ABR 35/17

    Wahl von Gewerkschaftsvertretern im Aufsichtsrat - Nichtigkeit

    Daher ist er auch nicht Beteiligter in einem die Wahlanfechtung betreffenden Beschlussverfahren, auch wenn sich die Anfechtung auf Mängel seiner Bestellung oder seines Verfahrens bezieht (GMP/Spinner 9. Aufl. § 83 Rn. 68; zur Beteiligung bei der Anfechtung einer Betriebsratswahl BAG 14. Januar 1983 - 6 ABR 39/82 - zu II 1 c der Gründe, BAGE 41, 275) .
  • BAG, 25.09.1986 - 6 ABR 68/84

    Bildung eines einheitlichen Betriebs nach räumlichem Zusammenschluß zweier

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 41, 275 = AP Nr. 9 zu § 19 BetrVG 1972, m. w. N.) scheidet der Wahlvorstand aus dem Verfahren aus, wenn seine Funktion beendet ist.
  • BAG, 24.05.2006 - 7 ABR 40/05

    Hauptschwerbehindertenvertretung - Wahl

    Er ist deshalb nicht Beteiligter in einem die Wahlanfechtung betreffenden Beschlussverfahren, selbst wenn sich die Anfechtung auf Mängel seiner Bestellung bzw. seines Verfahrens bezieht (BAG 25. September 1986 - 6 ABR 68/84 - BAGE 53, 119 = AP BetrVG 1972 § 1 Nr. 7 = EzA BetrVG 1972 § 1 Nr. 6, zu II 2 a der Gründe; 14. Januar 1983 - 6 ABR 39/82 -BAGE 41, 275 = AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 9 = EzA ArbGG 1979 § 81 Nr. 1, zu II 1 c der Gründe; 14. November 1975 - 1 ABR 61/75 - AP BetrVG 1972 § 18 Nr. 1).
  • BAG, 15.08.2012 - 7 ABR 24/11

    Wählbarkeit von Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes in Privatbetrieben

    Anders als bei einer Teilanfechtung der Betriebsratswahl (vgl. dazu zum Beispiel BAG 16. März 2005 - 7 ABR 40/04 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 114, 119) findet eine Beteiligung nicht statt, wenn die Betriebsratswahl insgesamt angefochten wird (vgl. BAG 14. Januar 1983 - 6 ABR 39/82 - zu II 1 c der Gründe, BAGE 41, 275) .
  • BVerwG, 06.06.1991 - 6 P 8.89

    Probebeamten Wahlberechtigung - Wahlanfechtung - Antragsauslegung

    Auch ist § 264 ZPO im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren zumindest entsprechend anzuwenden (vgl. BVerwGE 49, 259 ; BAGE 41, 275 ).
  • LAG Hessen, 05.08.2010 - 9 TaBV 26/10

    Anfechtung der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer nach dem

    § 264 ZPO ist für die Beurteilung der Zulässigkeit einer Antragsänderung im Beschlussverfahren entsprechend anwendbar (BAG Beschluss vom 14. Januar 1983 - 6 ABR 39/82 - EzA § 81 ArbGG 1979 Nr. 1).
  • LAG Hessen, 25.09.2003 - 9 TaBV 33/03

    Betriebsratswahl; Anfechtung; ausländische Arbeitnehmer; Unterrichtung

    § 264 ZPO ist für die Beurteilung der Zulässigkeit einer Antragsänderung im Beschlussverfahren entsprechend anwendbar (BAG Beschluss vom 14. Januar 1983 - 6 ABR 39/82 - EzA § 81 ArbGG 1979 Nr. 1).
  • BAG, 10.06.1983 - 6 ABR 50/82

    Nichtigkeit und Anfechtbarkeit einer Wahl; Ausschlußfrist

  • LAG Baden-Württemberg, 22.04.2002 - 20 TaBV 1/00

    Betriebliche Altersversorgung - ablösende Konzernbetriebsvereinbarung -

  • LAG Hamm, 22.11.2016 - 7 TaBV 67/16
  • LAG München, 07.07.2015 - 6 TaBV 73/14

    Dt. Gerichtbarkeit, Nichtigkeit einer Betriebsratswahl

  • BAG, 13.09.1989 - 7 ABR 5/88

    Beschlussverfahren: Rechtsschutzinteresse

  • BAG, 13.03.1991 - 7 ABR 7/90
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