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   BAG, 16.09.1982 - 2 AZR 228/80   

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BAG, 16.09.1982 - 2 AZR 228/80 (https://dejure.org/1982,295)
BAG, Entscheidung vom 16.09.1982 - 2 AZR 228/80 (https://dejure.org/1982,295)
BAG, Entscheidung vom 16. September 1982 - 2 AZR 228/80 (https://dejure.org/1982,295)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 41, 54
  • NJW 1984, 446
  • ZIP 1983, 1499
  • MDR 1984, 81
  • DB 1983, 2780
  • JR 1984, 352
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (35)

  • BAG, 02.03.1962 - 1 AZR 258/61

    Reihenfolge der Liste - Heranzuziehende Landesarbeitsrichter - Ausschluß von

    Auszug aus BAG, 16.09.1982 - 2 AZR 228/80
    Damit soll erreicht werden, daß bestimmte allgemeingültige, nicht auf die Parteien des einzelnen Rechtsstreits abgestellte Grundsätze angewendet werden, nach denen die einzelnen ehrenamtlichen Richter zu den Sitzungen des Landesarbeitsgerichts herangezogen «c.-Jen (BAG 12, 321).

    Ein Verstoß gegen die Sollvorschrift des § 39 Satz 1 ArbGG oder eine Verletzung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG liegt aber nicht bereits dann vor, wenn der auf der Liste Nächstaufgeführte versehentlich oder irrtümlich übergangen wird, sondern nur dann, wenn die Listenreihenfolge willkürlich nicht eingehalten wird (BVerfGE 3, 359; 4, 412; 7, 327; 19, 38, 43; 23, 288, 320; 27, 297, 304; BAG 12, 321; BAG Urteil vom 30. Januar 1963 - 4 AZR 16/62 - aaO; Grunsky, ArbGG,4. Aufl. § 31 Rz 3; Rohlfing/Rewolle/Bader, ArbGG, Stand Dezember 1981, § 31 Anm. 3) Dafür, daß das Landesarbeitsgericht willkürlich die Listeni'eihenfolge nicht eingehalten und anstelle der ehrenamtlichen Richter H und Br die ehrenamtlichen Richter B und Sehrhätte laden sollen, ergibt sich aus dem Vortrag der Revision und der Anschlußrevision, die hierfür darlegungs- und beweispflichtig sind, kein zwingender Anhaltspunkt.

    Allenfalls liegt eine versehentliche oder irrtümliche Abweichung von der Liste vor, die aber die ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts nicht berührt (BAG 12, 321; BAG Urteil vom 30. Januar 1963 - 4 AZR 16/62 - aaO).

  • BAG, 30.01.1963 - 4 AZR 16/62

    Landesarbeitsrichter - Aufstellung einer Liste - Kammervorsitzende - Kammern des

    Auszug aus BAG, 16.09.1982 - 2 AZR 228/80
    Nach § 39 Satz 1 ArbGG sollen die ehrenamtlichen Richter zu den Sitzungen nach der Reihenfolge eLner Liste herangezogen werden, die der Vorsitzende vor Beginn des Geschäftsjahres oder vor Beginn der Amtszeit neu berufener ehrenamtlicher Richter aufstellt oder die er, falls diese Liste anderweitig angefertigt wird, ausdrücklich oder stillschweigend durch schlüssiges Verhalten billigt (BAG Urteil vom 30. Januar 1963 - 4 AZR 16/62 - AP Nr. 2 zu § 39 ArbGG 1953).

    Ein Verstoß gegen die Sollvorschrift des § 39 Satz 1 ArbGG oder eine Verletzung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG liegt aber nicht bereits dann vor, wenn der auf der Liste Nächstaufgeführte versehentlich oder irrtümlich übergangen wird, sondern nur dann, wenn die Listenreihenfolge willkürlich nicht eingehalten wird (BVerfGE 3, 359; 4, 412; 7, 327; 19, 38, 43; 23, 288, 320; 27, 297, 304; BAG 12, 321; BAG Urteil vom 30. Januar 1963 - 4 AZR 16/62 - aaO; Grunsky, ArbGG,4. Aufl. § 31 Rz 3; Rohlfing/Rewolle/Bader, ArbGG, Stand Dezember 1981, § 31 Anm. 3) Dafür, daß das Landesarbeitsgericht willkürlich die Listeni'eihenfolge nicht eingehalten und anstelle der ehrenamtlichen Richter H und Br die ehrenamtlichen Richter B und Sehrhätte laden sollen, ergibt sich aus dem Vortrag der Revision und der Anschlußrevision, die hierfür darlegungs- und beweispflichtig sind, kein zwingender Anhaltspunkt.

    Allenfalls liegt eine versehentliche oder irrtümliche Abweichung von der Liste vor, die aber die ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts nicht berührt (BAG 12, 321; BAG Urteil vom 30. Januar 1963 - 4 AZR 16/62 - aaO).

  • BAG, 18.04.1968 - 2 AZR 145/67

    In-Funktion-gesetzter Arbeitsvertrag - Handlungsgehilfe

    Auszug aus BAG, 16.09.1982 - 2 AZR 228/80
    Die dogmatische Begründung ist innerhalb dieser herrschenden Meinung allerdings unterschiedlich; es wird von Anfechtung ex nunc oder einem besonderen Lossagungsrecht gesprochen (zur Rechtsentwicklung und zum Meirrungsstand vgl. BAG 5, 159; BAG 11, 270; BAG 22, 344; BAG Urteil vom 18. April 1968 - 2 AZR 145/67 - AP Nr. 32 zu § 63 HGB; BAG Urteil vom 25. März 1976 - 2 AZR 136/75 - AP Nr. 19 zu § 123 BGB; Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Aufl., 1. Band, § 32, S. 183 ff.; Lieb, Arbeitsrecht - Schwerpunkte, 2.Aufl.} § 1 II 2, S. 11; Picker, Die Anfechtung von Arbeitsverträgen, ZfA 1981, 1 ff. ; Ramm, Die Anfechtung des Arbeitsvertrages, 1955; Söllner, Arbeitsrecht, 7. Aufl., § 28 II 2, S. 203; Sommer, AR-Blattei "Anfechtung im Arbeitsrecht I"; Zöllner, Arbeitsrecht, 2. Aufl., § 11 II 1 b, S. 102; vgl. ferner § 17 c des Arbeitsgesetz entwurfes, wonach eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder Drohung nur binnen drei Wochen erfolgen soll und sie ausgeschlossen ist, wenn die der Täuschung zugrunde liegenden Umstände ihre Bedeutung für das Arbeitsverhältnis verloren haben oder das Arbeitsverhältnis drei Jahre gedauert hat, vgl. dazu BAG 22, 278 = AP Nr. 17 zu § 123 BGB).

    b) Mit dieser Auffassung befindet sich der Senat nicht in Widerspruch zu seiner eigenen Entscheidung vom 18. April 1968 - 2 AZR 145/67 - (AP Nr. 32 zu § 63 HGB m. ablehnender Anmerkung von Mayer-Maly = SAE 1969, 72 m.Anm. von Löwisch = AR-Blattei "Anfechtung im Arbeitsrecht" j Entscheidung 4 672 m. Änm. von Sommer).

  • BAG, 13.07.1956 - 1 AZR 492/54

    Arbeitsvertrag: Revisibilität der Auslegung

    Auszug aus BAG, 16.09.1982 - 2 AZR 228/80
    i unterliegt (BAG Urteil vom 17. April 1970 - 1 AZR 302/69 - AP Nr. 32 zu § 133 BGB; BAG Urteil vom 14. September 1972 - 5 AZR 212/72 - AP Nr. 34 zu § 133 BGB; BAG 4, 360 - AP Nr. 15 zu § 242 BGB Ruhegehalt), ist nicht nur möglich, sondern sogar zwingend.

    Die Auslegung dieser Vereinbarung durch das Landesarbeitsgericht kann durch das Revisionsgericht nur in beschränktem Umfange nachgeprüft werden, nämlich nur darauf, ob die Auslegung durch die Tatsacheninstanz rechtlich möglich ist, ob gegen allgemeine Auslegungsgrundsätze verstoßen worden ist, ob die Auslegung gegen die Denkgesetze oder allgemeine Er fahrungssätze verstößt oder wesentliche Umstände unbeachtet geblieben sind (BAG 26, 320; BAG Urteil vom 27. Februar 1974 - 4 AZR 544/72 - AP Nr. 2 zu § 306 BGB; BAG 4, 360; BAG 5, 221).

  • LAG Hessen, 05.12.1979 - 10 Sa 192/79
    Auszug aus BAG, 16.09.1982 - 2 AZR 228/80
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Frankfurt /Mn 1n vom 5. Dezember 1979 - 10 Sa 192/79 - wird zurück gewiesen.

    Die Anschlußrevision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Frankfurt/Main vom 5. Dezember 1979 - 10 Sa 192/79 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß Ziff. 1 des Tenors lautet:.

  • BAG, 16.10.1974 - 4 AZR 29/74

    Arbeitgeber - Begriff - Definition - Gläubiger der Arbeitsleistung - Schuldner

    Auszug aus BAG, 16.09.1982 - 2 AZR 228/80
    Die Auslegung dieser Vereinbarung durch das Landesarbeitsgericht kann durch das Revisionsgericht nur in beschränktem Umfange nachgeprüft werden, nämlich nur darauf, ob die Auslegung durch die Tatsacheninstanz rechtlich möglich ist, ob gegen allgemeine Auslegungsgrundsätze verstoßen worden ist, ob die Auslegung gegen die Denkgesetze oder allgemeine Er fahrungssätze verstößt oder wesentliche Umstände unbeachtet geblieben sind (BAG 26, 320; BAG Urteil vom 27. Februar 1974 - 4 AZR 544/72 - AP Nr. 2 zu § 306 BGB; BAG 4, 360; BAG 5, 221).
  • BAG, 06.03.1958 - 2 AZR 457/55

    Parteien des Einzelarbeitsvertrages - Behandlung einer außertariflichen Zulage -

    Auszug aus BAG, 16.09.1982 - 2 AZR 228/80
    Die Auslegung dieser Vereinbarung durch das Landesarbeitsgericht kann durch das Revisionsgericht nur in beschränktem Umfange nachgeprüft werden, nämlich nur darauf, ob die Auslegung durch die Tatsacheninstanz rechtlich möglich ist, ob gegen allgemeine Auslegungsgrundsätze verstoßen worden ist, ob die Auslegung gegen die Denkgesetze oder allgemeine Er fahrungssätze verstößt oder wesentliche Umstände unbeachtet geblieben sind (BAG 26, 320; BAG Urteil vom 27. Februar 1974 - 4 AZR 544/72 - AP Nr. 2 zu § 306 BGB; BAG 4, 360; BAG 5, 221).
  • BAG, 05.12.1957 - 1 AZR 594/56

    Unzulässige Frage nach Vorstrafen bei Einstellung

    Auszug aus BAG, 16.09.1982 - 2 AZR 228/80
    Die dogmatische Begründung ist innerhalb dieser herrschenden Meinung allerdings unterschiedlich; es wird von Anfechtung ex nunc oder einem besonderen Lossagungsrecht gesprochen (zur Rechtsentwicklung und zum Meirrungsstand vgl. BAG 5, 159; BAG 11, 270; BAG 22, 344; BAG Urteil vom 18. April 1968 - 2 AZR 145/67 - AP Nr. 32 zu § 63 HGB; BAG Urteil vom 25. März 1976 - 2 AZR 136/75 - AP Nr. 19 zu § 123 BGB; Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Aufl., 1. Band, § 32, S. 183 ff.; Lieb, Arbeitsrecht - Schwerpunkte, 2.Aufl.} § 1 II 2, S. 11; Picker, Die Anfechtung von Arbeitsverträgen, ZfA 1981, 1 ff. ; Ramm, Die Anfechtung des Arbeitsvertrages, 1955; Söllner, Arbeitsrecht, 7. Aufl., § 28 II 2, S. 203; Sommer, AR-Blattei "Anfechtung im Arbeitsrecht I"; Zöllner, Arbeitsrecht, 2. Aufl., § 11 II 1 b, S. 102; vgl. ferner § 17 c des Arbeitsgesetz entwurfes, wonach eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder Drohung nur binnen drei Wochen erfolgen soll und sie ausgeschlossen ist, wenn die der Täuschung zugrunde liegenden Umstände ihre Bedeutung für das Arbeitsverhältnis verloren haben oder das Arbeitsverhältnis drei Jahre gedauert hat, vgl. dazu BAG 22, 278 = AP Nr. 17 zu § 123 BGB).
  • BAG, 25.05.1970 - 3 AZR 384/69

    Handelsgewerbe - Täuschung - Anfechtung

    Auszug aus BAG, 16.09.1982 - 2 AZR 228/80
    Die dogmatische Begründung ist innerhalb dieser herrschenden Meinung allerdings unterschiedlich; es wird von Anfechtung ex nunc oder einem besonderen Lossagungsrecht gesprochen (zur Rechtsentwicklung und zum Meirrungsstand vgl. BAG 5, 159; BAG 11, 270; BAG 22, 344; BAG Urteil vom 18. April 1968 - 2 AZR 145/67 - AP Nr. 32 zu § 63 HGB; BAG Urteil vom 25. März 1976 - 2 AZR 136/75 - AP Nr. 19 zu § 123 BGB; Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Aufl., 1. Band, § 32, S. 183 ff.; Lieb, Arbeitsrecht - Schwerpunkte, 2.Aufl.} § 1 II 2, S. 11; Picker, Die Anfechtung von Arbeitsverträgen, ZfA 1981, 1 ff. ; Ramm, Die Anfechtung des Arbeitsvertrages, 1955; Söllner, Arbeitsrecht, 7. Aufl., § 28 II 2, S. 203; Sommer, AR-Blattei "Anfechtung im Arbeitsrecht I"; Zöllner, Arbeitsrecht, 2. Aufl., § 11 II 1 b, S. 102; vgl. ferner § 17 c des Arbeitsgesetz entwurfes, wonach eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder Drohung nur binnen drei Wochen erfolgen soll und sie ausgeschlossen ist, wenn die der Täuschung zugrunde liegenden Umstände ihre Bedeutung für das Arbeitsverhältnis verloren haben oder das Arbeitsverhältnis drei Jahre gedauert hat, vgl. dazu BAG 22, 278 = AP Nr. 17 zu § 123 BGB).
  • BAG, 12.02.1970 - 2 AZR 184/69

    Anfechtung des Arbeitsverhältnisses nach langjähriger Tätigkeit - Verstoß gegen

    Auszug aus BAG, 16.09.1982 - 2 AZR 228/80
    Die dogmatische Begründung ist innerhalb dieser herrschenden Meinung allerdings unterschiedlich; es wird von Anfechtung ex nunc oder einem besonderen Lossagungsrecht gesprochen (zur Rechtsentwicklung und zum Meirrungsstand vgl. BAG 5, 159; BAG 11, 270; BAG 22, 344; BAG Urteil vom 18. April 1968 - 2 AZR 145/67 - AP Nr. 32 zu § 63 HGB; BAG Urteil vom 25. März 1976 - 2 AZR 136/75 - AP Nr. 19 zu § 123 BGB; Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Aufl., 1. Band, § 32, S. 183 ff.; Lieb, Arbeitsrecht - Schwerpunkte, 2.Aufl.} § 1 II 2, S. 11; Picker, Die Anfechtung von Arbeitsverträgen, ZfA 1981, 1 ff. ; Ramm, Die Anfechtung des Arbeitsvertrages, 1955; Söllner, Arbeitsrecht, 7. Aufl., § 28 II 2, S. 203; Sommer, AR-Blattei "Anfechtung im Arbeitsrecht I"; Zöllner, Arbeitsrecht, 2. Aufl., § 11 II 1 b, S. 102; vgl. ferner § 17 c des Arbeitsgesetz entwurfes, wonach eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder Drohung nur binnen drei Wochen erfolgen soll und sie ausgeschlossen ist, wenn die der Täuschung zugrunde liegenden Umstände ihre Bedeutung für das Arbeitsverhältnis verloren haben oder das Arbeitsverhältnis drei Jahre gedauert hat, vgl. dazu BAG 22, 278 = AP Nr. 17 zu § 123 BGB).
  • BAG, 12.05.1964 - 3 AZR 412/63

    Urteilsgründe - Urteilsformel - Rechenfehler - Rechtsmittelgericht -

  • BAG, 27.02.1974 - 4 AZR 544/72

    Handelsvertreter - Verpflichtung zur Herstellung und Bereitstellung eines

  • BAG, 25.03.1976 - 2 AZR 136/75

    Arbeitsvertragsanfechtungsrecht bei vorsätzlich falscher Beantwortung der Frage

  • BAG, 22.09.1961 - 1 AZR 241/60

    Wahrheitsgemäße Antwort bei Frage nach der Schwangerschaft - Anfechtung des

  • LAG Baden-Württemberg, 26.01.1972 - 8 Sa 109/71
  • BAG, 15.09.1955 - 2 AZR 475/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Verlust des Berichtigungsanspruchs infolge verzögerter

  • BAG, 27.01.1955 - 2 AZR 418/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Formelle Voraussetzungen bei der Kündigungsschutzklage;

  • BAG, 09.12.1954 - 2 AZR 46/53

    Kündigung: außerordentliche Kündigung nach § 123 Abs. 1 Nr. 8 GewO

  • BAG, 17.08.1972 - 2 AZR 415/71

    Nachschieben von Kündigungsgründen bei außerordentlicher Kündigung

  • BAG, 02.11.1961 - 2 AZR 66/61

    Verwirkung einer Feststellungsklage

  • BVerfG, 20.03.1956 - 1 BvR 479/55

    Gesetzlicher Richter

  • BVerfG, 14.05.1968 - 2 BvR 544/63

    Kriegsfolgelasten II

  • BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 259/63

    S-Urteil des Bundesfinanzhofes

  • BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 537/53

    Tatsachenfeststellung

  • BVerfG, 13.03.1958 - 1 BvR 155/58

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter und auf rechtliches Gehör bei Eröffnung des

  • BGH, 26.04.1973 - III ZR 116/71

    Verpflichtung zur Rückzahlung eines Darlehens - Anforderungen an die Auslegung

  • BGH, 24.03.1969 - II ZR 126/67

    Unzulässige Rechtsausübung nach Treu und Glauben - Abtretung eines

  • BAG, 12.09.1974 - 2 AZR 535/73

    Auslegung - Tarifvertrag - Kündigung - Ordentliche Kündigung - Außerordentliche

  • BAG, 14.09.1972 - 5 AZR 212/72

    Nichttypische Willenserklärung - Eindeutiger Inhalt - Teil der

  • BAG, 17.04.1970 - 1 AZR 302/69

    Vergleich - Auslegung eines Generalverzichts - Typische Vertragsklausel -

  • BAG, 09.07.1958 - 2 AZR 438/56

    Verwirkung - Voraussetzungen

  • BAG, 23.12.1957 - 1 AZR 565/56

    Mehrarbeit - Ansprüche auf Bezahlung - Möglichkeit der Verwirkung - Nachträgliche

  • BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 23/65

    Effektivität des Rechtsschutzes im Wiedergutmachungsrecht

  • BAG, 10.01.1956 - 3 AZR 245/54
  • BAG, 14.12.1979 - 7 AZR 38/78

    2-Wochen-Frist des § 626 II BGB analog bei Anfechtung gem. § 119 II BGB

  • BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 479/09

    Anfechtung - außerordentliche Kündigung - politische Treuepflicht - öffentlicher

    Zwar wirkt die Anfechtung eines in Vollzug gesetzten Arbeitsvertrags nicht zuletzt wegen der Schwierigkeiten einer Rückabwicklung grundsätzlich nur "ex nunc" (BAG 20. Mai 1999 - 2 AZR 320/98 - BAGE 91, 349; 16. September 1982 - 2 AZR 228/80 - zu IV der Gründe, BAGE 41, 54) .

    Die Anfechtung wirkt vielmehr auf den Zeitpunkt der faktischen "Außerfunktionssetzung" zurück, selbst wenn diese ihrerseits auf einer unwirksamen Arbeitgeberkündigung beruhen sollte (BAG 16. September 1982 - 2 AZR 228/80 - zu IV 3 a der Gründe, aaO) .

  • BAG, 03.12.1998 - 2 AZR 754/97

    Rückabwicklung des angefochtenen Arbeitsvertrages bei Arbeitsunfähigkeit

    Ficht der Arbeitgeber im Anschluß an eine Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung an und verweigert die Entgeltfortzahlung, besteht kein Grund, von der Regelfolge rückwirkender Anfechtung (§ 142 BGB) abzuweichen; die entgegenstehende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteile vom 18. April 1968 - 2 AZR 145/67 - AP Nr. 32 zu § 63 HGB, vom 16. September 1982 - 2 AZR 228/80 - BAGE 41, 54 und vom 20. Februar 1986 - 2 AZR 244/85 - BAGE 51, 167 = AP Nr. 24 und 31 zu § 123 BGB) wird aufgegeben.

    Der Senat folgt der Auffassung des Landesarbeitsgerichts unter Aufgabe der Rechtsprechung in den Urteilen vom 18. April 1968 (- 2 AZR 145/67 - AP Nr. 32 zu § 63 HGB mit ablehnender Anm. Mayer-Maly) sowie vom 16. September 1982 und vom 20. Februar 1986 (- 2 AZR 228/80 - BAGE 41, 54 = AP Nr. 24 mit Anm. Brox und - 2 AZR 244/85 - BAGE 51, 167 = AP Nr. 31 zu § 123 BGB).

    Denn wenn insbesondere keine Rückabwicklungsschwierigkeiten auftreten, ist es nach dieser Rechtsprechung nicht gerechtfertigt, abweichend von § 142 Abs. 1 BGB der Anfechtungserklärung nur Wirkung für die Zukunft beizumessen (so schon Senatsurteil vom 16. September 1982 - 2 AZR 228/80 - BAGE 41, 54 = AP Nr. 24, aaO, zu IV 3 a der Gründe).

    Eine Außerfunktionssetzung in diesem Sinne liegt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts allerdings nicht bei einer vom Willen der beiden Vertragsparteien unabhängigen Erkrankung des Arbeitnehmers vor (vgl. BAG Urteile vom 18. April 1968 - 2 AZR 145/67 - AP Nr. 32 zu § 63 HGB mit ablehnender Anm. Mayer-Maly; vom 16. September 1982 - 2 AZR 228/80 -, aaO, mit ablehnender Anm. Brox und Urteil vom 20. Februar 1986 - 2 AZR 244/85 -, aaO, zu C II der Gründe, m.w.N.).

    Mit diesem Begriff kann, wie auch Brox (Anm. AP, aaO) richtig anmerkt, nur gemeint sein, daß der Arbeitnehmer tatsächlich nicht gearbeitet hat (ebenso Staudinger/ Richardi, BGB, 12. Aufl., § 611 Rz 182; Bürger, Anm. zu BAG Urteil vom 16. September 1982 - 2 AZR 228/80 - AR-Blattei, Einstellung, Entscheidung 12).

  • BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 320/98

    Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung

    Das Arbeitsverhältnis hat zum Zeitpunkt des Zugangs der Anfechtungserklärung des beklagten Landes am 12. November 1996, also ex-nunc (vgl. BAGE 41, 54, 64 = AP Nr. 24 zu § 123 BGB, zu IV 3 der Gründe, m.w.N.) sein Ende gefunden.
  • BAG, 07.06.1984 - 2 AZR 270/83

    Fragerecht des Arbeitgebers bei Einstellung nach Schwerbehinderung

    Zutreffend ist das Landesarbeitsgericht mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts davon ausgegangen, auch ein Arbeitsverhältnis könne wegen arglistiger Täuschung nach § 123 Abs. 1 BGB angefochten werden (vgl. statt vieler BAG 11, 270 = AP Nr. 15 zu § 123 BGB; BAG Urteile vom 25. März 1976 - 2 AZR 136/75 - AP Nr. 19 zu § 123 BGB und vom 16. September 1982 - 2 AZR 228/80 - EzA zu § 123 BGB Nr. 22).
  • BAG, 28.01.1998 - 4 AZR 473/96

    Feststellungsinteresse für die Eingruppierungsklage - Anfechtung des

    Seien solche Gründe nicht vorhanden, entstünden insbesondere keine Rückabwicklungsschwierigkeiten, sei es nicht gerechtfertigt, der Anfechtung nur Wirkung für die Zukunft beizumessen (BAG Urteile vom 16. September 1982 - 2 AZR 228/80 - BAGE 41, 54 = AP Nr. 24 zu § 123 BGB; vom 20. Februar 1986 - 2 AZR 244/85 - aaO).

    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG Urteile vom 16. September 1982, aaO; vom 20. Februar 1986, aaO).

    Das Bundesarbeitsgericht hat die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Arglisteinrede gegenüber Ansprüchen nach wirksamer Anfechtung für den Zeitraum vor der Anfechtungserklärung begründet ist (vgl. Urteil vom 16. September 1982, aaO, zu IV 3 c der Gründe), offengelassen.

  • BAG, 20.02.1986 - 2 AZR 244/85

    Anfechtung wegen arglistiger Täuschung - Schwangerschaft

    Anstelle der rückwirkenden Nichtigkeit wird der Anfechtung nur die kündigungsähnliche Wirkung der Auflösung des Arbeitsverhältnisses für die Zukunft zugeschrieben (vgl. BAGE 5, 159; 11, 270; 22, 344; BAG Urteil vom 18. April 1968 - 2 AZR 145/67 - AP Nr. 32 zu § 63 HGB und BAG Urteil vom 16. September 1982 - 2 AZR 228/80 - EzA § 123 BGB Nr. 22; vgl. auch Picker, Die Anfechtung von Arbeitsverträgen, ZfA 1981, 1 f.; Ramm, Die Anfechtung des Arbeitsvertrages, 1955 und Söllner, Arbeitsrecht, 7. Aufl., § 28 II 2 S. 203).

    Der erkennende Senat hat allerdings im Urteil vom 16. September 1982 (aaO), worauf die Revision des Beklagten zu Recht hinweist, entschieden, daß die Anfechtung mit ex-nunc-Wirkung eine Ausnahme von dem vom Gesetzgeber in § 142 BGB aufgestellten Grundsatz darstellt und sich eine Abweichung hiervon demnach nur dann und nur insoweit auch dogmatisch rechtfertigen läßt, als diese durch sachliche Gründe geboten erscheint.

    Die Auffassung des Senats, die Anfechtung wirke zurück, wenn das Arbeitsverhältnis zwischenzeitlich wieder außer Funktion gesetzt worden sei, verhilft der Revision aber nicht zum Erfolg: Der Senat hat, was die Revision nicht verkennt, im Urteil vom 16. September 1982 (aaO) auch ausgesprochen, daß eine Außerfunktionssetzung des Arbeitsverhältnisses noch nicht vorliege, wenn die Arbeitsleistung unterbleibe, weil der Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt sei.

  • BAG, 29.08.1984 - 7 AZR 34/83

    Rückwirkende Anfechtung des Arbeitsvertrages - Nettoklage

    Wird ein zunächst aktualisierter, dann aber aus irgendwelchen Gründen wieder außer Funktion gesetzter Arbeitsvertrag später wirksam wegen arglistiger Täuschung angefochten, so wirkt diese Anfechtung auf den Zeitpunkt der Außerfunktionssetzung des Arbeitsvertrages zurück (im Anschluß an das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des Zweiten Senats vom 16. September 1982 - 2 AZR 228/80 -).

    Für einen solchen Fall hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 16. September 1982 - 2 AZR 228/80 - entschieden, daß eine wirksame Anfechtung auf den Zeitpunkt der Außerfunktionssetzung des zunächst vollzogenen Arbeitsvertrages zurückwirkt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2001 - 12 A 924/99

    Anspruch des Personensorgeberechtigten auf Gewährung von Hilfe zur Erziehung in

    Vgl. zur Anfechtung eines Arbeitsvertrages: Z.B. BAG, Urteil vom 10. Dezember 1998 - 8 AZR 324/97 -, DB 1999, 537, 538; Urteil vom 3. Dezember 1998 - 2 AZR 754/97 -, DB 1999, 852; Urteil vom 29. August 1984 - 7 AZR 34/83 -, NJW 1985, 646, 647 und Urteil vom 16. September 1982 - 2 AZR 228/80 -, NJW 1984, 446; Palandt-Putzo, § 611, Rndr.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.11.2013 - 21 Sa 866/13

    Widerspruch gegen Betriebsübergang - faktisches Arbeitsverhältnis - Aufrechnung

    Begründet wird dies mit den praktischen Schwierigkeiten bei der Rückabwicklung der gegenseitig erbrachten Leistungen und der besonderen Schutzbedürftigkeit des Arbeitnehmers, für den das Arbeitsverhältnis in der Regel die einzige wirtschaftliche Lebengrundlage ist (Brox, Anm. zu BAG vom 16.09.1982 - 2 AZR 228/80 -, AP Nr. 24 zu § 123 BGB; vgl. auch BAG vom 03.12.1998 - 2 AZR 754/97 -, AP Nr. 49 zu § 123 BGB).

    Denn in diesem Fall gibt es weder irgendwelche Rückabwicklungsschwierigkeiten, noch ist der Arbeitnehmer schutzwürdig (BAG vom 03.12.1998 - 2 AZR 754/97 -, a. a. O. Rz. 18 f. zitiert nach juris; Brox, Anm. zu BAG vom 16.09.1982 - 2 AZR 228/80 -, a. a. O.; ErfK-Preis, § 611 BGB Rn. 369).

  • BAG, 28.05.1998 - 2 AZR 549/97

    Anfechtung eines Arbeitsvertrages - Falschbeantwortung der Frage nach

    Das Arbeitsverhältnis hat zum Zeitpunkt des Zugangs der Anfechtungserklärung der Beklagten am 18. März 1996, also ex nunc (vgl. BAGE 41, 54, 64 = AP Nr. 24 zu § 123 BGB, zu IV 3 der Gründe, m.w.N.) sein Ende gefunden, womit auch der Weiterbeschäftigungsanspruch entfällt.
  • BAG, 01.08.1985 - 2 AZR 101/83

    Anfechtung wegen Verschweigen der Gleichstellung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.10.1997 - 11 Sa 132/97

    Anfechtung eines Arbeitsvertrages mit rückwirkender Kraft

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.11.2013 - 21 Sa 960/13

    Ansprüche gegen den Betriebserwerber nach Widerspruch des Arbeitnehmers gegen den

  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.06.2015 - 26 Sa 356/15

    Verhältnis Kündigung/Anfechtung - Wahrung der Frist des § 4 KSchG durch

  • OLG Nürnberg, 23.12.1999 - 8 U 3364/99

    Rechtsfolgen der Anfechtung eines Versicherungsvertrages wegen arglistiger

  • BAG, 12.06.1986 - 2 AZR 426/85

    Umfang der Rechtskraft des Urteils in Kündigungsschutzklage

  • BAG, 20.06.2023 - 1 AZN 99/23

    Richterlicher Geschäftsverteilungsplan - Hilfsliste

  • LG Bonn, 07.12.1999 - 10 O 397/99
  • LAG Berlin, 30.04.2004 - 13 Sa 350/04

    Kündigung; Probezeit; Zurückweisung der Zurückweisung der Vollmachtsrüge

  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZN 519/15

    Außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung

  • OLG Saarbrücken, 27.07.2005 - 1 U 515/04

    Bauvertrag: Auftragserteilung durch Rückübersendung eines vom Unternehmer

  • LAG Berlin, 10.04.1995 - 9 Sa 122/94

    Kündigung: außerordentliche Kündigung eines Eishockeyspielers wegen Krankheit

  • LAG Hamm, 02.09.1999 - 16 Sa 2474/98

    Arbeitsvertrag - Anfechtung wegen arglistiger Täuschung - (kein) Schadensersatz

  • LAG Sachsen-Anhalt, 24.09.1998 - 9 Sa 42/98

    Wirksamkeit der Anfechtung eines Arbeitsvertrages; Wirksamkeit eines

  • LAG Hessen, 07.08.1986 - 12 Sa 361/86
  • LAG Hamm, 08.02.2001 - 16 Sa 1395/00

    Qualifizierung eines Rechtsverhältnisses als Arbeitsverhältnis nach

  • BAG, 27.10.1983 - 2 AZR 209/82
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2017 - L 8 R 1089/13

    Sozialversicherungspflicht einer Tätigkeit als Verkaufsförderer für ein

  • LAG Hessen, 12.06.1986 - 12 Sa 361/86

    Arbeitsvertrag: Anfechtung - Verstoß gegen Treu und Glauben

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