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   BAG, 22.02.1983 - 1 AZR 260/81   

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BAG, 22.02.1983 - 1 AZR 260/81 (https://dejure.org/1983,406)
BAG, Entscheidung vom 22.02.1983 - 1 AZR 260/81 (https://dejure.org/1983,406)
BAG, Entscheidung vom 22. Februar 1983 - 1 AZR 260/81 (https://dejure.org/1983,406)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 42, 1
  • NJW 1984, 323
  • ZIP 1983, 848
  • BB 1984, 61
  • DB 1983, 1447
  • JR 1984, 264
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 20.06.1978 - 1 AZR 102/76

    Ausschlußklausel - Abfindungsansprüche - Entlassener Arbeitnehmer - Tarifliche

    Auszug aus BAG, 22.02.1983 - 1 AZR 260/81
    a) Eine tarifliche Ausschlußklausel, die alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und solche erfaßt, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen, ergreift auch Abfindungsansprüche des entlassenen Arbeitnehmers nach § 113 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 1 BetrVG (Vergleiche BAG v. 20.6.1978 - 1 AZR 102/76 = BAGE 30, 347).

    Für diese hat der Senat bereits ausgesprochen, daß sie wegen ihrer denkbar weiten Fassung - sie erfaßt neben Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis auch solche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen - auch auf Abfindungsansprüche nach § 113 Abs. 3 in Verb. mit Abs. 1 BetrVG anzuwenden ist (Senatsurteil vom 20. Juni 1978 - 1 AZR 102/76 -, BAG 30, 347 = AP Nr. 3 zu § 113 BetrVG 1972; ebenso auch Senatsurteil vom 3. August 1982 - 1 AZR 77/81 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Für ihre gegenteilige Ansicht kann sich die Revision nicht auf das Urteil des Senats vom 20. Juni 1978, aaO, stützen.

  • BAG, 30.05.1972 - 1 AZR 427/71

    Arbeitsvertragsbruch - Anspruchshäufung - Gesamtschuldnerische Haftung

    Auszug aus BAG, 22.02.1983 - 1 AZR 260/81
    Die Geltendmachung soll dem Schuldner alsbald Klarheit verschaffen, welche Ansprüche in welcher Größenordnung noch gegen ihn erhoben werden, und sie soll ihn in die Lage versetzen zu prüfen, ob er den Anspruch ganz oder teilweise als berechtigt anerkennen oder ob er ihn ablehnen will (BAG Urteil vom 30. Mai 1972 - 1 AZR 427/71 -, AP Nr. 50 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu II 1 der Gründe; Urteil vom 5. März 1981 - 3 AZR 559/78 -, AP Nr. 9 zu § 70 BAT, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 05.03.1981 - 3 AZR 559/78

    Ausschlußklausel - Arbeitnehmerhaftung

    Auszug aus BAG, 22.02.1983 - 1 AZR 260/81
    Die Geltendmachung soll dem Schuldner alsbald Klarheit verschaffen, welche Ansprüche in welcher Größenordnung noch gegen ihn erhoben werden, und sie soll ihn in die Lage versetzen zu prüfen, ob er den Anspruch ganz oder teilweise als berechtigt anerkennen oder ob er ihn ablehnen will (BAG Urteil vom 30. Mai 1972 - 1 AZR 427/71 -, AP Nr. 50 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu II 1 der Gründe; Urteil vom 5. März 1981 - 3 AZR 559/78 -, AP Nr. 9 zu § 70 BAT, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 03.08.1982 - 1 AZR 77/81

    Ausschlußfrist - Kündigung - Abfindung

    Auszug aus BAG, 22.02.1983 - 1 AZR 260/81
    Für diese hat der Senat bereits ausgesprochen, daß sie wegen ihrer denkbar weiten Fassung - sie erfaßt neben Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis auch solche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen - auch auf Abfindungsansprüche nach § 113 Abs. 3 in Verb. mit Abs. 1 BetrVG anzuwenden ist (Senatsurteil vom 20. Juni 1978 - 1 AZR 102/76 -, BAG 30, 347 = AP Nr. 3 zu § 113 BetrVG 1972; ebenso auch Senatsurteil vom 3. August 1982 - 1 AZR 77/81 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 12.10.1976 - 1 ABR 1/76

    Betriebsratswahl: Teilnahmerecht des Wahlvorstands, Mängel infolge unzutreffender

    Auszug aus BAG, 22.02.1983 - 1 AZR 260/81
    Zur Feststellung der regelmäßigen Beschäftigtenzahl bedarf es nach der Rechtsprechung des Senats eines Rückblicks auf die bisherige personelle Stärke des Betriebes und einer Einschätzung der zukünftigen Entwicklung (BAG 28, 203, 211 = AP Nr. 1 zu § 8 BetrVG 1972, zu III 3 c der Gründe).
  • BAG, 07.05.2008 - 7 ABR 17/07

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Anzahl der Betriebsratsmitglieder

    Maßgebend für die Beschäftigtenzahl ist nicht die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten eines bestimmten Zeitraums, sondern die normale Beschäftigtenzahl, also diejenige Personalstärke, die für den Betrieb im Allgemeinen kennzeichnend ist (BAG 22. Februar 1983 - 1 AZR 260/81 - BAGE 42, 1 = AP BetrVG 1972 § 113 Nr. 7 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 54, zu II 1 der Gründe; 15. März 2006 - 7 ABR 39/05 - EzAÜG BetrVG Nr. 93, zu II 2 a aa der Gründe).
  • BAG, 31.01.1991 - 2 AZR 356/90

    Verhaltensbedingte Kündigung; regelmäßige Beschäftigtenzahl

    Bei der Feststellung der regelmäßigen Beschäftigtenzahl (§ 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG) bedarf es zur Ermittlung der für den Betrieb im allgemeinen kennzeichnenden regelmäßigen Beschäftigtenzahl - bezogen auf den Kündigungszeitpunkt - eines Rückblicks auf die bisherige personelle Situation und einer Einschätzung der zukünftigen Entwicklung (im Anschluß an BAGE 42, 1 [BAG 22.02.1983 - 1 AZR 260/81] = AP Nr. 7 zu § 113 BetrVG 1972).

    Angesichts des insofern identischen Wortlauts sind diese Bestimmungen einheitlich auszulegen (vgl. BAGE 28, 203, 211 f. [BAG 12.10.1976 - 1 ABR 1/76] = AP Nr. 1 zu § 8 BetrVG 1972, zu III 3c der Gründe; BAGE 42, 1, 8 [BAG 22.02.1983 - 1 AZR 260/81] = AP Nr. 7 zu § 113 BetrVG 1972, zu II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 19. Juli 1983 - 1 AZR 26/82 - BB 1983, 2118; Urteil vom 31. Juli 1986 - 2 AZR 594/85 - AP Nr. 5 zu § 17 KSchG 1969 und für eine tarifliche Klausel: Urteil vom 25. Februar 1987 - 4 AZR 209/86 - AP Nr. 16 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel; Frey, RdA 1960, 246, 251; Hueck, aaO, § 17 Rz 9; KR-Becker, aaO, § 23 Rz 24; Landmann/Rohmer/Neumann, GewO, Stand Januar 1979, Vor § 133g Rz 16).

  • BAG, 09.11.2010 - 1 AZR 708/09

    Betriebsänderung im Kleinbetrieb

    Deshalb braucht der Arbeitnehmer die Höhe der von ihm mit der Klage geforderten Abfindung nicht ziffernmäßig anzugeben, sondern kann sie in das Ermessen des Gerichts stellen (BAG 22. Februar 1983 - 1 AZR 260/81 - zu I 2 der Gründe, BAGE 42, 1) .
  • BAG, 07.04.2004 - 7 ABR 41/03

    Wirtschaftsausschuss - Ende der Amtszeit

    Vorübergehende Schwankungen in der Belegschaftsstärke bleiben außer Betracht (BAG 22. Februar 1983 - 1 AZR 260/81 - BAGE 42, 1 = AP BetrVG 1972 § 113 Nr. 7 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 54, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 18.11.2003 - 1 AZR 30/03

    Interessenausgleich in der Insolvenz

    Die Klägerin kann die Höhe des Abfindungsanspruchs in das Ermessen des Gerichts stellen (BAG 22. Februar 1983 - 1 AZR 260/81 - BAGE 42, 1, 6 f. = AP BetrVG 1972 § 113 Nr. 7 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 54, zu I 2 der Gründe).
  • BAG, 31.07.1986 - 2 AZR 594/85

    Unwirksamkeit einer Kündigung wegen Unterlassung einer Massenentlassungsanzeige -

    Zeiten außergewöhnlichen Geschäftsanfalls, z. B. Weihnachtsgeschäft, Jahresabschlußarbeiten sowie Zeiten kurzfristiger Geschäftsdrosselung z. B. in Ferienzeiten oder in der Nachsaison, sind nicht zu berücksichtigen (vgl. BAG 28, 203 = AP Nr. 1 zu § 8 BetrVG 1972, zu III 3 c der Gründe; BAG 42, 1 = AP Nr. 7 zu § 113 BetrVG 1972, zu II 1 der Gründe; BSG, aaO; Herschel/Löwisch, aaO, § 17 Rz 26; Hueck, aaO, § 17 Rz 9 a; KR-Gröninger, aaO, § 17 KSchG Rz 28; aus dem betriebsverfassungsrechtlichen Schrifttum: Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 1 Rz 129, m. w. N.).

    Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat dies in dem Urteil vom 22. Februar 1983 (BAG 42, 1) für den Anwendungsbereich der §§ 111 bis 113 BetrVG angenommen, die nur für die Betriebe mit "in der Regel" mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern gelten (§ 111 Satz 1 BetrVG).

    Deshalb liegt kein Widerspruch zu dem vom Ersten Senat in dem Urteil vom 22. Februar 1983 (BAG 42, 1) aufgestellten und vom erkennenden Senats übernommenen Grundsatz vor, daß für die Ermittlung der regelmäßigen Beschäftigtenzahl bei Betriebsstillegungen darauf abzustellen ist, ob es mit der (zunächst) verminderten Belegschaftszahl noch zu einer an diese angepaßten normalen Betriebstätigkeit gekommen ist.

  • BVerwG, 03.07.1991 - 6 P 1.89

    Personalratswahl - Ermittlung von Zusammensetzung und Größe - Stellenplan -

    Um dies beurteilen zu können, bedarf es grundsätzlich sowohl eines Rückblicks auf die bisherige personelle Stärke der Dienststelle als auch einer Einschätzung der zukünftigen Entwicklung (vgl. zu entsprechenden Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes BAGE 28, 203 ; 42, 1 ; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, a.a.O., § 1 Rdnr. 145).

    Die Unmaßgeblichkeit solcher Durchschnittszahlen ist daher in der Rechtsprechung (vgl. Hess. VGH, a.a.O., Hess. VGH PersV 1980, 466, 467; ebenso BAGE 42, 1 ) wie in der Literatur (vgl. Dietz/Richardi, BPersVG, 2. Aufl. 1978, § 12 Rdnr. 7; Fischer/Goeres, a.a.O., K § 12 Rdnr. 8; Lorenzen/Haas/Schmitt, a.a.O., § 12 Rdnr. 3 a; Ballerstedt/Schleicher/Faber/Eckinger, a.a.O., Art. 12 Rdnr. 5; für das Betriebsverfassungsrecht vgl. Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, a.a.O., § 1 Rdnr. 145; a.M. für das Personalvertretungsrecht nur Altvater/Bacher/Hörter/Sabottig/Schneider, a.a.O., § 16 Rdnr. 3) nahezu einhellig anerkannt.

  • BAG, 20.11.2003 - 8 AZR 608/02

    Umfang des Schadensersatzanspruchs bei Auflösungsverschulden - materielle

    Einer Bezifferung des Abfindungsanspruchs bedarf es in einem solchen Fall nicht (zu § 113 BetrVG vgl. BAG 22. Februar 1983 - 1 AZR 260/81 - BAGE 42, 1 = AP BetrVG 1972 § 113 Nr. 7).
  • BVerwG, 19.12.2006 - 6 PB 12.06

    Gruppenbezogene Zusammensetzung des Personalrats; regelmäßige Personalstärke in

    Um dies beurteilen zu können, bedarf es grundsätzlich sowohl eines Rückblicks auf die bisherige personelle Stärke der Dienststelle als auch einer Einschätzung der zukünftigen Entwicklung (vgl. zu entsprechenden Regelungen des BetrVerfG, BAGE 28, 203, 211; 42, 1, 8; ...).".
  • BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 209/86

    Rechtsunwirksamkeit einer Herabgruppierung mangels Beteiligung des Betriebsrates

    Die Anzahl der "in der Regel" beschäftigten Arbeitnehmer ist nach einhelliger Auffassung nicht nach der zufälligen, tatsächlichen Beschäftigtenzahl im jeweils maßgebenden Zeitpunkt zu bestimmen, sondern nach der normalen Beschäftigtenzahl, also derjenigen Personalstärke, die für den Betrieb im allgemeinen kennzeichnend ist (BAGE 42, 1 [BAG 22.02.1983 - 1 AZR 260/81] = AP Nr. 7 zu § 113 BetrVG 1972 m. w. N.; KR-Becker, § 23 KSchG Rz 24; Hueck, KSchG, 10. Aufl., § 17 Rz 9 ff.; Tschöpe, BB 1983, 1416).

    Zur Feststellung der regelmäßigen Beschäftigtenzahl bedarf es eines Rückblicks auf die bisherige personelle Stärke des Betriebes und einer Einschätzung der zukünftigen Entwicklung (BAGE 42, 1 [BAG 22.02.1983 - 1 AZR 260/81] = AP Nr. 7 zu § 113 BetrVG 1972 unter Bezugnahme auf BAGE 28, 203, 211 [BAG 12.10.1976 - 1 ABR 1/76] = AP Nr. 1 zu § 8 BetrVG 1972).

  • BAG, 29.05.1991 - 7 ABR 27/90

    Betriebsvertretung - Gruppenstärke - Vertretungskräfte

  • BAG, 14.01.1986 - 1 ABR 83/83

    Rechte des Betriebsrats gegenüber dem Unternehmer - Verlangen des Betriebsrats

  • LAG Sachsen-Anhalt, 02.05.2019 - 3 Sa 176/15

    Nachteilsausgleich - Geltendmachung - tarifvertragliche Ausschlussfrist

  • BAG, 09.05.1995 - 1 ABR 51/94

    Betriebsstillegung, Zahl der in der Regel Beschäftigten

  • BAG, 29.11.1983 - 1 AZR 523/82

    Sozialplan - Abfindung

  • BAG, 29.06.1989 - 6 AZR 459/88

    Ausschlussfrist: unzulässige Feststellungeklage stellt keine gerichtliche

  • LAG Düsseldorf, 19.08.2014 - 17 Sa 67/14

    Ermittlung des Schwellenwerts gem. § 111 BetrVG

  • BAG, 18.12.1984 - 1 AZR 588/82

    Zahlung von Abfindungen nach dem Betriebsverfassungsgesetz - Verfall von

  • BAG, 16.06.1987 - 1 AZR 528/85

    Betriebsstillegung, Restmandat des Betriebsrats

  • BAG, 19.06.1983 - 1 AZR 26/82

    Zum Begriff der Regelarbeitnehmerzahl des Betrieb

  • LAG Baden-Württemberg, 01.03.1994 - 8 TaBV 1/94

    Betriebsratswahl: Aussetzung/Unterbrechung im Wege der einstweiligen Verfügung

  • BAG, 30.03.1989 - 6 AZR 769/85

    Ausschlussfrist: gerichtliche Geltendmachung einer Forderung

  • ArbG Düsseldorf, 24.08.2018 - 14 Ca 3999/18
  • ArbG Düsseldorf, 22.06.2018 - 14 Ca 1284/18
  • BAG, 29.06.1989 - 6 AZR 460/88

    Ausschlussfrist: unzulässige Feststellungsklage stellt keine gerichtliche

  • LAG Bremen, 24.01.1996 - 2 TaBV 11/95

    Wirksamkeit eines durch Einigungsstellenspruch aufgestellten Sozialplans

  • BAG, 29.06.1989 - 6 AZR 458/88

    Ausschlussfrist: unzulässige Feststellungeklage stellt keine gerichtliche

  • LAG München, 28.10.2014 - 6 Sa 877/13

    Versorgungsrecht, Ergänzung

  • BAG, 16.06.1987 - 1 AZR 540/85

    Streitigkeit über das Bestehen eines Anspruchs auf Nachteilsausgleich -

  • BAG, 25.08.1987 - 3 AZR 296/86

    Voraussetzungen für regelmäßige Überstunden und deren regelmäßige Bezüge -

  • LAG Berlin, 28.09.2001 - 6 Sa 1030/01

    Anforderungen an den Versuch eines Interessenausgleiches durch den Arbeitgeber;

  • BAG, 16.06.1987 - 1 AZR 539/85

    Streitigkeit über das Bestehen eines Anspruchs auf Nachteilsausgleich -

  • BAG, 16.06.1987 - 1 AZR 535/85

    Wirksamkeit der Kündigung aller Mitarbeiter des Betriebes aufgrund Brandschaden,

  • BAG, 18.12.1984 - 1 AZR 434/82
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