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   BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 497/80   

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BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 497/80 (https://dejure.org/1983,19)
BAG, Entscheidung vom 20.04.1983 - 4 AZR 497/80 (https://dejure.org/1983,19)
BAG, Entscheidung vom 20. April 1983 - 4 AZR 497/80 (https://dejure.org/1983,19)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 42, 244
  • MDR 1983, 1053
  • BB 1984, 856
  • JR 1984, 484
 
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Wird zitiert von ... (175)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 05.11.1975 - 4 AZR 597/74

    Eingruppierung: Fließbandarbeit

    Auszug aus BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 497/80
    "Die Parteien unterwerfen sich freiwillig für die hier streitgegenständlichen Klagen der Entscheidung des BAG in der Sache W ./. BRD 4 AZR 597/74.".

    Die dagegen eingelegte Revision der Beklagten wurde durch Urteil des erkennenden Senats vom 5. November 1975 - 4 AZR 597/74 - (AP Nr. 1 zu § 21 TVAL II) zurückgewiesen.

    Die Zeiterfassungslisten seien erst aufgrund des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 5. November 1975 - 4 AZR 597/74 - (AP Nr. 1 zu § 21 TVAL II) eingeführt worden.

    "1) Die Parteien unterwerfen sich freiwillig für die bisher streitgegenständlichen Klagen der Entscheidung des BAG in der Sache W ./. BRD 4 AZR 597/74.

    Wie das Landesarbeitsgericht im einzelnen zutreffend ausgeführt hat, ergibt eine an den Grundsätzen der §§ 133, 157 BGB orientierte Auslegung des von den Parteien in dem Vorprozeß abgeschlossenen Prozeßvergleichs, daß sie sich in der damals entscheidenden Rechtsfrage, ob der Kläger und seine 19 Kollegen überhaupt zulagenberechtigte Arbeit im Sinne von § 21 TVAL II geleistet haben, an die Entscheidung des Senats in dem Parallelprozeß 4 AZR 597/74 (W ./. Bundesrepublik Deutschland) haben binden wollen.

    Sollte also der Parallelkläger W , wie es nach dem Vergleichsabschluß durch das Urteil des Senats vom 5. November 1975 - 4 AZR 597/74 - (AP Nr. 1 zu § 21 TVAL II) eingetreten ist, in seinem Prozeß endgültig erfolgreich sein, so sollte durch den Vergleichsabschluß auch für den jetzigen Kläger klargestellt sein, daß er zu dem zulagenberechtigten Personenkreis im Sinne des § 21 TVAL II gehört.

    Sie entspricht damit der Tätigkeit des Parallelklägers W, die der Senat in seinem Urteil vom 5. November 1975 - 4 AZR 597/74 - AP Nr. 1 zu § 21 TVAL II im einzelnen beschrieben und rechtlich gewürdigt hat.

    Die zuvor dargelegte Rechtsauffassung des Senats entspricht auch seinen Ausführungen in dem Urteil vom 5. November 1975 - 4 AZR 597/74 - AP Nr. 1 zu § 21 TVAL II. Schon in diesem Urteil hatte der Senat - wenn auch in anderem Zusammenhang - zum Ausdruck gebracht, daß die tarifliche Zulage auch bei der Verrichtung von Nebenarbeiten, die nicht am Band auszuführen sind, jedoch unmittelbaren Bezug zur Bandarbeit haben, zu zahlen ist.

  • BAG, 29.07.1980 - 6 AZR 1098/78

    Personalratsmitglied - Freistellung von beruflicher Tätigkeit - Sonntagsarbeit -

    Auszug aus BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 497/80
    Demgemäß sind einem freigestellten Personalratsmitglied auch regelmäßig anfallende tarifliche Zuschläge und Zulagen im Rahmen des § 46 Abs. 2 BPersVG fortzuzahlen (vgl. das Urteil des Sechsten Senats des BAG vom 29. Juli 1980 - 6 AZR 1098/78 - AP Nr. 1 zu § 46 BPersVG sowie Dietz/Richardi, BPersVG , 2. Aufl., § 46 Rdn. 22).

    Im Falle einer verfahrensrechtlich unbedenklich zulässigen Bruttolohn- oder Bruttogehaltsklage eines Arbeitnehmers (vgl. dazu das Urteil des Bundesarbeitsgerichts BAG 15, 220, 227 = AP Nr. 20 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte sowie das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 21. April 1966 - VII ZB 3/66 -AP Nr. 13 zu § 611 BGB Lohnanspruch) wie vorliegend fließt dem Arbeitnehmer jedoch nur der dem eingeklagten Bruttobetrag entsprechende Nettobetrag zu, während die darauf entfallenden Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeträge nach den entsprechenden Bestimmungen des öffentlichen Rechts (§ 38 EStG , §§ 394, 395 sowie § 1397 RVO ) vom Arbeitgeber an den Steuerfiskus bzw. die Einzugsstelle der Sozialversicherungsträger abzuführen sind (vgl. das Urteil des Sechsten Senats des BAG vom 29. Juli 1980 - 6 AZR 1098/78 - AP Nr. 1 zu § 46 BPersVG sowie BAG 33, 140, 184 = AP Nr. 64 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).

  • BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 1072/79

    Montagearbeiter - Besondere Arbeitsbedingungen - Fernauslösung - Nahauslösung -

    Auszug aus BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 497/80
    Zudem ist bei der Tarifauslegung immer Bedacht darauf zu nehmen, daß die Tarifvertragsparteien eine vernünftige, gerechte, zweckorientierte und praktisch brauchbare Regelung haben treffen wollen, so daß im Zweifelsfalle derjenigen Auslegung der Vorzug zu geben ist, die diesen Anforderungen des Rechts- und Arbeitslebens am ehesten entspricht (vgl. die Urteile des Senats vom 9. März 1983 - 4 AZR 61/80 - und 25. August 1982 - 4 AZR 1072/79 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 09.03.1983 - 4 AZR 61/80

    Einschlägige Lehrabschlußprüfung - Tarifauslegung - Öffentlicher Dienst -

    Auszug aus BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 497/80
    Zudem ist bei der Tarifauslegung immer Bedacht darauf zu nehmen, daß die Tarifvertragsparteien eine vernünftige, gerechte, zweckorientierte und praktisch brauchbare Regelung haben treffen wollen, so daß im Zweifelsfalle derjenigen Auslegung der Vorzug zu geben ist, die diesen Anforderungen des Rechts- und Arbeitslebens am ehesten entspricht (vgl. die Urteile des Senats vom 9. März 1983 - 4 AZR 61/80 - und 25. August 1982 - 4 AZR 1072/79 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 21.01.1970 - 4 AZR 106/69

    Eingruppierungsstreitigkeiten - Feststellungsantrag - Zinsforderung - Aufeinander

    Auszug aus BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 497/80
    Das folgt bereits aus der akzessorischen Natur des Zinsanspruches (vgl. BAG 22, 247, 249 = AP Nr. 30 zu §§ 22, 23 BAT ).
  • BGH, 12.11.1959 - II ZR 40/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 497/80
    Da die Entscheidung hierüber also im Bereiche der "nach freier Überzeugung des Landesarbeitsgerichts" bestehenden verfahrensrechtlichen Möglichkeiten liegt, kann schon deswegen die Zulassung verspäteten Vorbringens durch das Berufungsgericht mit der Revision nicht gerügt werden, wie bereits der Bundesgerichtshof entschieden hat (vgl. dessen Urteil vom 12. November 1959 - II ZR 40/58 - LM Nr. 17 zu § 529 ZPO ) und auch im verfahrensrechtlichen Schrifttum einhellig angenommen wird (vgl. Dietz/Nikisch, ArbGG , § 67 Rdn. 21; Dersch/Volkmar, ArbGG , 6. Aufl., § 67 Rdn. 23; Grunsky, ArbGG , 4. Aufl., § 67 Rdn. 12 sowie Stein/Jonas/Grunsky, aaO., § 529 Anm. III 7 b).
  • BGH, 21.04.1966 - VII ZB 3/66

    Vollstreckbarkeit eines Urteils

    Auszug aus BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 497/80
    Im Falle einer verfahrensrechtlich unbedenklich zulässigen Bruttolohn- oder Bruttogehaltsklage eines Arbeitnehmers (vgl. dazu das Urteil des Bundesarbeitsgerichts BAG 15, 220, 227 = AP Nr. 20 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte sowie das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 21. April 1966 - VII ZB 3/66 -AP Nr. 13 zu § 611 BGB Lohnanspruch) wie vorliegend fließt dem Arbeitnehmer jedoch nur der dem eingeklagten Bruttobetrag entsprechende Nettobetrag zu, während die darauf entfallenden Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeträge nach den entsprechenden Bestimmungen des öffentlichen Rechts (§ 38 EStG , §§ 394, 395 sowie § 1397 RVO ) vom Arbeitgeber an den Steuerfiskus bzw. die Einzugsstelle der Sozialversicherungsträger abzuführen sind (vgl. das Urteil des Sechsten Senats des BAG vom 29. Juli 1980 - 6 AZR 1098/78 - AP Nr. 1 zu § 46 BPersVG sowie BAG 33, 140, 184 = AP Nr. 64 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).
  • BAG, 14.01.1964 - 3 AZR 55/63

    Dienstordnungsverweis auf Vorschriften über Ruhegehalt von Beamten - Geltung von

    Auszug aus BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 497/80
    Im Falle einer verfahrensrechtlich unbedenklich zulässigen Bruttolohn- oder Bruttogehaltsklage eines Arbeitnehmers (vgl. dazu das Urteil des Bundesarbeitsgerichts BAG 15, 220, 227 = AP Nr. 20 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte sowie das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 21. April 1966 - VII ZB 3/66 -AP Nr. 13 zu § 611 BGB Lohnanspruch) wie vorliegend fließt dem Arbeitnehmer jedoch nur der dem eingeklagten Bruttobetrag entsprechende Nettobetrag zu, während die darauf entfallenden Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeträge nach den entsprechenden Bestimmungen des öffentlichen Rechts (§ 38 EStG , §§ 394, 395 sowie § 1397 RVO ) vom Arbeitgeber an den Steuerfiskus bzw. die Einzugsstelle der Sozialversicherungsträger abzuführen sind (vgl. das Urteil des Sechsten Senats des BAG vom 29. Juli 1980 - 6 AZR 1098/78 - AP Nr. 1 zu § 46 BPersVG sowie BAG 33, 140, 184 = AP Nr. 64 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).
  • BAG, 10.06.1980 - 1 AZR 822/79

    Grundsätze zur Herstellung und Wahrung des Verhandlungsgleichgewichts im

    Auszug aus BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 497/80
    Im Falle einer verfahrensrechtlich unbedenklich zulässigen Bruttolohn- oder Bruttogehaltsklage eines Arbeitnehmers (vgl. dazu das Urteil des Bundesarbeitsgerichts BAG 15, 220, 227 = AP Nr. 20 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte sowie das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 21. April 1966 - VII ZB 3/66 -AP Nr. 13 zu § 611 BGB Lohnanspruch) wie vorliegend fließt dem Arbeitnehmer jedoch nur der dem eingeklagten Bruttobetrag entsprechende Nettobetrag zu, während die darauf entfallenden Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeträge nach den entsprechenden Bestimmungen des öffentlichen Rechts (§ 38 EStG , §§ 394, 395 sowie § 1397 RVO ) vom Arbeitgeber an den Steuerfiskus bzw. die Einzugsstelle der Sozialversicherungsträger abzuführen sind (vgl. das Urteil des Sechsten Senats des BAG vom 29. Juli 1980 - 6 AZR 1098/78 - AP Nr. 1 zu § 46 BPersVG sowie BAG 33, 140, 184 = AP Nr. 64 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).
  • BAG, 08.12.1982 - 4 AZR 88/80

    Außendienstangestellter - Festgehalt - Schuldsaldo - Pfändbarkeit -

    Auszug aus BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 497/80
    Daraus folgt notwendigerweise, daß auch Prozeßvergleiche von den Revisionsgerichten, wie es gleichermaßen für "typische Arbeitsverträge" oder "typische Erklärungssachverhalte" anderer Art mit Bedeutung über den einzelnen Fall hinaus gilt (vgl. die Urteile des Senats vom 8. Dezember 1982 - 4 AZR 88/80 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, und BAG 35, 7, 13 = AP Nr. 3 zu § 19 TV Arb Bundespost mit weiteren Nachweisen), unbeschränkt und selbständig ausgelegt und überprüft werden können (so auch Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, aaO., § 550 Anm. 2 C im Gegensatz zu Stein/Jonas/Münzberg, aaO., § 549 Anm. III B 4 e).
  • BAG, 05.08.1982 - 2 AZR 199/80

    Prozeßvergleich

  • BGH, 18.11.1966 - IV ZR 235/65

    Erbengemeinschaft. Widerruf eines Prozeßvergleichs

  • BGH, 24.01.1952 - III ZR 196/50

    Beginn der mündlichen Verhandlung

  • BGH, 10.03.1955 - II ZR 201/53

    Fortführung eines Rechtsstreit nach Rücktritt von einem gerichtlichen Vergleich

  • BAG, 18.06.1980 - 4 AZR 463/78

    Anspruch auf Rückzahlung eines Gehaltsvorschusses als sonstiger Anspruch aus dem

  • BAG, 28.01.1981 - 4 AZR 869/78

    Arbeiter der Deutschen Bundespost - Trennungsentschädigung - Verweis auf

  • BAG, 09.05.1957 - 2 AZR 67/55

    Wirksamkeit eines Prozeßvergleichs - Fortsetzung in demselben Verfahren

  • BAG, 10.11.1977 - 2 AZR 269/77

    Versäumung der Widerrufsfrist eines Prozeßvergleichs - Prozeßvergleich -

  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 53/05

    Außerordentliche Kündigung

    a) Die Zulassung verspäteten Vorbringens durch das Landesarbeitsgericht kann in der Revision nicht mehr gerügt werden (BAG 20. April 1983 - 4 AZR 497/80 - BAGE 42, 244).
  • BAG, 07.03.2001 - GS 1/00

    Zinsen auf Bruttolohn

    Inwieweit der Vierte Senat seine im Urteil vom 20. April 1983 (- 4 AZR 497/80 - BAGE 42, 244, 258 f.) vertretene Auffassung, daß der Arbeitnehmer Verzugszinsen nur aus den Nettobeträgen verlangen könne, der Sache nach durch den im Urteil vom 13. Februar 1985 (- 4 AZR 295/83 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Presse Nr. 3 = EzA BGB § 611 Nettolohn, Lohnsteuer Nr. 5) entwickelten vollstreckungsrechtlichen Ansatz aufgegeben hat, kann demnach dahinstehen.
  • BSG, 06.05.2010 - B 13 R 16/09 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - angenommenes Anerkenntnis - Vergleich -

    Die Anwendung dieser Regel würde hier voraussetzen, dass sie auch für sämtliche Prozesserklärungen in anderen Gerichtsverfahren, jedenfalls aber für solche in einem "Vorprozess" wie im vorliegenden Fall gälte (vgl BAG vom 22.5.1985 - BAGE 48, 351, 359 f - und vom 20.4.1983 - BAGE 42, 244, 249, wonach ein vorprozessualer Prozessvergleich durch das Revisionsgericht unbeschränkt und selbstständig auslegbar ist; einschränkend BSG vom 24.11.1976 - BSGE 43, 37, 39 = SozR 2200 § 1265 Nr. 24 S 75; BSG vom 27.9.1994 - BSGE 75, 92, 95 = SozR 3-4100 § 141b Nr. 10 S 46; BSG vom 11.12.2008 - B 9 VS 1/08 R - Juris RdNr 66 SozR 4-1100 Art. 85 Nr. 1 insoweit nicht veröffentlicht> - in Bezug auf den materiellen Teil eines gerichtlichen Vergleichs).
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