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   BAG, 03.05.1983 - 3 AZR 100/81   

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BAG, 03.05.1983 - 3 AZR 100/81 (https://dejure.org/1983,1122)
BAG, Entscheidung vom 03.05.1983 - 3 AZR 100/81 (https://dejure.org/1983,1122)
BAG, Entscheidung vom 03. Mai 1983 - 3 AZR 100/81 (https://dejure.org/1983,1122)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 42, 324
  • DB 1983, 2784
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 09.07.1959 - 1 AZR 4/58

    Anspruch auf Feiertagsbezahlung - Wochentag - Wochenfeiertag - Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 03.05.1983 - 3 AZR 100/81
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verfolgt das Feiert-LohnzG das Ziel, dem Arbeitnehmer für den ausgefallenen Arbeitstag die Vergütung zu sichern, ohne die Gegenleistung erbringen zu müssen; darum ist es auch unerheblich, ob durch Vor- oder Nacharbeit eine Lohneinbuße vermieden wird (BAG 8, 76, 78 = AP Nr. 5 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG; 10, 29, 32 = AP Nr. 11 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu I 1 der Gründe; 18, 213, 215 f. = AP Nr. 20, aaO, zu 1 der Gründe; 22, 45, 48, 50 = AP Nr. 27, aaO, zu 2 b und 3 c der Gründe; 23, 248, 252 f. = AP Nr. 9 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG Berlin, zu I 2 b der Gründe; Urteil vom 17. April 1975 - 3 AZR 289/74 - AP Nr. 32, zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG).

    Die Beklagte kann sich für ihre abweichende Rechtsauffassung nicht auf das Urteil des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 9.Juli 1959 (BAG 8, 76 = AP Nr. 5 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG) berufen.

    Der Erste Senat hat hervorgehoben, daß er dies nicht prüfen könne (BAG 8, 76, 77 = AP, aaO).

  • BAG, 12.03.1971 - 3 AZR 224/70

    Provisionsbasis - Verdienstausfall - Autoverkäufer - Organisationszugehörigkeit

    Auszug aus BAG, 03.05.1983 - 3 AZR 100/81
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verfolgt das Feiert-LohnzG das Ziel, dem Arbeitnehmer für den ausgefallenen Arbeitstag die Vergütung zu sichern, ohne die Gegenleistung erbringen zu müssen; darum ist es auch unerheblich, ob durch Vor- oder Nacharbeit eine Lohneinbuße vermieden wird (BAG 8, 76, 78 = AP Nr. 5 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG; 10, 29, 32 = AP Nr. 11 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu I 1 der Gründe; 18, 213, 215 f. = AP Nr. 20, aaO, zu 1 der Gründe; 22, 45, 48, 50 = AP Nr. 27, aaO, zu 2 b und 3 c der Gründe; 23, 248, 252 f. = AP Nr. 9 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG Berlin, zu I 2 b der Gründe; Urteil vom 17. April 1975 - 3 AZR 289/74 - AP Nr. 32, zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG).

    Dies ist eine Berechnungsweise, deren Übertragung auf Feiertagsvergütung der Tarifvertrag nahelegt (vgl. auch BAG 23, 248, 254 = AP Nr. 9 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG Berlin, zu I 2 c der Gründe).

  • BAG, 17.04.1975 - 3 AZR 289/74

    Arbeitsentgelt: Anspruch auf pauschale Abgeltung des Provisionsausfalls an

    Auszug aus BAG, 03.05.1983 - 3 AZR 100/81
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verfolgt das Feiert-LohnzG das Ziel, dem Arbeitnehmer für den ausgefallenen Arbeitstag die Vergütung zu sichern, ohne die Gegenleistung erbringen zu müssen; darum ist es auch unerheblich, ob durch Vor- oder Nacharbeit eine Lohneinbuße vermieden wird (BAG 8, 76, 78 = AP Nr. 5 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG; 10, 29, 32 = AP Nr. 11 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu I 1 der Gründe; 18, 213, 215 f. = AP Nr. 20, aaO, zu 1 der Gründe; 22, 45, 48, 50 = AP Nr. 27, aaO, zu 2 b und 3 c der Gründe; 23, 248, 252 f. = AP Nr. 9 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG Berlin, zu I 2 b der Gründe; Urteil vom 17. April 1975 - 3 AZR 289/74 - AP Nr. 32, zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG).
  • BAG, 16.10.2019 - 5 AZR 352/18

    Feiertagsvergütung - Zeitungszusteller

    ist nach den Grundsätzen des § 287 Abs. 2 ZPO eine Schätzung auf der Grundlage eines in der Vergangenheit liegenden Bezugszeitraums vorzunehmen, soweit dieser ein sachgerechtes Ergebnis gewährleistet (vgl. BAG 28. Februar 1964 - 1 AZR 464/63 - zu II 2 der Gründe; 3. Mai 1983 - 3 AZR 100/81 - zu II 1 der Gründe, BAGE 42, 324 [jeweils zu § 1 FeiertLohnzG]; ErfK/Reinhard aaO; Müller in Feichtinger/Malkmus 2. Aufl. EFZR § 2 EFZG Rn. 43; Kunz/Wedde 2. Aufl. EFZR § 2 EFZG Rn. 103) .
  • BAG, 12.12.1984 - 7 AZR 509/83

    Leistungsbestimmungsrecht zum Umfang der Arbeitszeit

    Es kann weiterhin offen bleiben, ob dem Arbeitgeber durch Tarifvertrag ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht hinsichtlich der Dauer der Arbeitszeit eingeräumt werden kann (offen gelassen auch von BAG, Urteil vom 03.05.1983 3 AZR 100/81 = BAGE 42, 324 = AP Nr. 39 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG).

    Es kann weiterhin offen bleiben, ob dem Arbeitgeber durch Tarifvertrag ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht hinsichtlich der Dauer der Arbeitszeit eingeräumt werden kann (offen gelassen auch von BAG, Urteil vom 3. Mai 1983 - 3 AZR 100/81 - BAG 42, 324 = AP Nr. 39 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu I 2 der Gründe).

  • BAG, 24.10.2001 - 5 AZR 245/00

    Feiertagsvergütung - Arbeit auf Abruf

    Auch bei Arbeit auf Abruf nach § 4 BeschFG bzw. § 12 TzBfG besteht ein Anspruch auf Feiertagsvergütung nach § 2 EFZG nur dann, wenn der Feiertag die alleinige Ursache für den Arbeitsausfall ist (BAG 3. Mai 1983 - 3 AZR 100/81 - BAGE 42, 324; Schmitt EFZG 4. Aufl. § 2 Rn. 33; Kaiser/Dunkl/Hold/Kleinsorge EFZG 5. Aufl. § 2 Rn. 26; Wedde/Gerntke/Kunz/Platow EFZG 2. Aufl. § 2 Rn. 21).
  • BAG, 09.10.1996 - 5 AZR 345/95

    Feiertagslohnzahlung bei dienstplanmäßiger Freistellung des Arbeitnehmers

    Aus diesem Grunde ist es auch unerheblich, ob eine Lohneinbuße schon dadurch vermieden wird, daß der Arbeitnehmer an anderen Tagen mehr arbeitet (BAGE 42, 324 = AP Nr. 39 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu I 2 der Gründe).
  • BAG, 27.09.1983 - 3 AZR 159/81

    Feiertagsvergütung

    Der Anspruch auf Feiertagsbezahlung erwächst jedoch nur dann, wenn der Feiertag die alleinige Ursache des Arbeitsausfalles bildet (BAG 1, 241 = AP Nr. 1 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG; 8, 80 = AP Nr. 6 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG; vom 5. Februar 1965 - 3 AZR 497/63 - AP Nr. 17 zu § 1 Feiertags lohnzahlungsG; vom 3. Mai 1983 - 3 AZR 100/81 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 11.05.1993 - 1 AZR 649/92

    Feiertagslohnzahlung und Streik

    Aus Wortlaut und Zweck der Regelung ergibt sich, daß der Anspruch auf Feiertagsbezahlung nur dann besteht, wenn der Feiertag die alleinige Ursache des Arbeitsausfalles bildet (BAGE 42, 324 = AP Nr. 39 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG; BAGE 44, 160 = AP Nr. 41 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG und zuletzt Senatsurteil vom 31. Mai 1988, BAGE 58, 320 = AP Nr. 56 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG).
  • BAG, 31.05.1988 - 1 AZR 589/86

    Feiertagslohnzahlung und Streik

    Aus Wortlaut und Zweck der Regelung ergibt sich, daß der Anspruch auf Feiertagsbezahlung nur dann besteht, wenn der Feiertag die alleinige Ursache des Arbeitsausfalles bildet (BAGE 1, 241 = AP Nr. 1 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG; BAGE 8, 80 = AP Nr. 6 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG; Urteil vom 5. Februar 1965 - 3 AZR 497/63 - AP Nr. 17 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG; BAGE 42, 324 = AP Nr. 39 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG und BAGE 44, 160 = AP Nr. 41 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG).
  • BAG, 02.12.1987 - 5 AZR 602/86

    Manteltarifvertrag Metallindustrie

    Auf die Möglichkeit, einen Verdienstausfall dadurch zu vermeiden, daß am Feiertag ausgefallene Arbeitszeit vor- oder nachgearbeitet wird, darf der Arbeitnehmer nicht verwiesen werden (BAGE 19, 92, 95 = AP Nr. 21 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu 3 b der Gründe; BAGE 42, 324, 327 = AP Nr. 39 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu I 2 der Gründe m. w. N.).
  • BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 692/87

    Anspruch auf Vergütung bei Arbeitsausfall infolge eines gesetzlichen Feiertages -

    Auf die Möglichkeit, einen Verdienstausfall dadurch zu vermeiden, daß am Feiertag ausgefallene Arbeitszeit vor- oder nachgearbeitet wird, darf der Arbeitnehmer nicht verwiesen werden (BAGE 19, 92, 95 = AP Nr. 21 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu 3 b der Gründe; BAGE 42, 324, 327 = AP Nr. 39 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu I 2 der Gründe m.w.N.).
  • BAG, 16.03.1988 - 4 AZR 626/87

    Auswirkung auf die Wochenarbeitszeit von mit freien Wochentagen zusammenfallenden

    Mit Recht hat dazu das Landesarbeitsgericht ausgeführt, daß ein Anspruch auf Feiertagsbezahlung nur dann entsteht, wenn der Feiertag die alleinige Ursache des Arbeitsausfalles ist (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. BAGE 1, 241; 8,80; 42, 324 = AP Nr. 1, Nr. 6, Nr. 39 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG; Urteil vom 5. Februar 1965 - 3 AZR 497/63 - AP Nr. 17 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG; BAGE 44, 160 = AP Nr. 41 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG).
  • BAG, 02.12.1987 - 5 AZR 471/86

    Tarifvertrag

  • BAG, 02.12.1987 - 5 AZR 465/86

    Höhe der Feiertagsvergütung im Freischichtenmodell - Wirksamkeit von

  • BAG, 02.12.1987 - 5 AZR 600/86

    Gewährung eines Freizeitausgleichs für ausfallende Arbeitszeit im Rahmen eines

  • BAG, 02.12.1987 - 5 AZR 522/86
  • BAG, 25.01.1989 - 5 AZR 357/87

    Arbeitsentgelt: Vergütung an Feiertagen

  • BAG, 02.12.1987 - 5 AZR 458/86

    Feiertagsvergütung bei regelmäßiger Arbeitszeitverkürzung - Berechnungsgrundlage

  • BAG, 25.06.1985 - 3 AZR 347/83

    Auslegung der Mehrarbeit anhand des Manteltarifvertrages des Verbands der

  • BAG, 09.10.1996 - 5 AZR 344/95
  • BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 291/87

    Vergütung für Feiertage, Urlaubstage und Krankheitstage - Arbeitszeitregelung im

  • BAG, 25.01.1989 - 5 AZR 710/87

    Streitigkeit über die Höhe der Feiertagsvergütung im Freischichtenmodell -

  • BAG, 02.12.1987 - 5 AZR 549/86

    Streitigkeit über die Höhe der Feiertagsvergütung im Freischichtenmodell -

  • BAG, 25.01.1989 - 5 AZR 709/87
  • BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 285/87

    Umfang der Vergütungszahlungspflicht und Lohnfortzahlungspflicht an gesetzlichen

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