Rechtsprechung
BAG, 19.05.1983 - 6 AZR 290/81 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds als Zuhörer an einer Gerichtsverhandlung über eine Kündigungsschutzklage eines Arbeitnehmers des Betriebes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BAGE 42, 405
- NJW 1983, 2720 (Ls.)
- BB 1984, 532
- DB 1983, 2038
- JR 1984, 528
Wird zitiert von ... (8)
- BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 248/14
Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Arbeitszeitkonto
Beide Freistellungen sollen ausschließlich die sachgerechte Wahrnehmung der dem Betriebsrat obliegenden Aufgaben sicherstellen (BAG 10. Juli 2013 - 7 ABR 22/12 - Rn. 19; 19. Mai 1983 - 6 AZR 290/81 - zu 2 der Gründe, BAGE 42, 405) .Soweit ein Betriebsratsmitglied nicht in diesem Sinne im Umfang seiner Arbeitszeit Betriebsratstätigkeit erbringt, kann dies zu Abzügen vom Arbeitsentgelt führen, weil eine Freistellung nicht für Betriebsratstätigkeit genutzt wurde und deshalb der Anspruch auf Arbeitsentgelt ohne berufliche Arbeitsleistung entfällt (vgl. BAG 19. Mai 1983 - 6 AZR 290/81 - BAGE 42, 405) .
- BAG, 10.07.2013 - 7 ABR 22/12
Zeiterfassung - freigestellte Betriebsratsmitglieder
Beide Freistellungen sollen ausschließlich die sachgerechte Wahrnehmung der dem Betriebsrat obliegenden Aufgaben sicherstellen (BAG 19. Mai 1983 - 6 AZR 290/81 - zu 2 der Gründe, BAGE 42, 405) .Soweit ein Betriebsratsmitglied nicht in diesem Sinne im Umfange seiner Arbeitszeit Betriebsratstätigkeit erbringt, kann dies zu Abzügen vom Arbeitsentgelt führen, weil die Freistellung nicht für Betriebsratstätigkeit genutzt wurde und deshalb der Anspruch auf Leistung von Arbeitsentgelt ohne berufliche Arbeitsleistung entfällt (vgl. BAG 19. Mai 1983 - 6 AZR 290/81 - BAGE 42, 405) .
- BAG, 31.08.1994 - 7 AZR 893/93
Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds
Dieser Auffassung hat sich der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 19. Mai 1983 (BAGE 42, 405 = AP Nr. 44 zu § 37 BetrVG 1972), soweit es um die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Gerichtsverhandlung über eine Änderungskündigung ging, grundsätzlich angeschlossen.Eine solche Kompetenzzuweisung ergibt sich nicht aus den Vorschriften § 82 Abs. 2 Satz 2, § 83 Abs. 1 Satz 2 und § 84 Abs. 1 Satz 2 BetrVG über Mitwirkungs- und Beschwerderechte der Arbeitnehmer, weil es sich um persönliche, innerbetrieblich zu lösende Anliegen der Arbeitnehmer handelt, die auf das gerichtliche Verfahren der Arbeitsvertragsparteien nicht übertragbar sind (BAG Urteil vom 19. Mai 1983, aaO., zu 3 a der Gründe).
Nach den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Mai 1983 (BAGE 42, 405 = AP Nr. 44 zu § 37 BetrVG 1972) und vom 31. Mai 1989 (- 7 AZR 277/88 - AP Nr. 9 zu § 38 BetrVG 1972) konnte die Rechtslage als geklärt gelten.
- BAG, 31.05.1989 - 7 AZR 277/88
Betriebsrat: Erforderlichkeit einer Tätigkeit außerhalb des Betriebsgeländes - …
Die Teilnahme als Zuhörer an einer Gerichtsverhandlung ist daher auch für ein freigestelltes Betriebsratsmitglied nur im Ausnahmefall eine erforderliche Betriebsratstätigkeit (im Anschluß an BAGE 42, 405 = AP Nr. 44 zu § 37 BetrVG 1972).Der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in seinem Urteil vom 19. Mai 1983 (BAGE 42, 405 = AP Nr. 44 zu § 37 BetrVG 1972) entschieden, daß es für den Anspruch eines Betriebsratsmitglieds auf Fortzahlung seines Arbeitsentgelts für die Zeit seiner Teilnahme als Zuhörer an einer Gerichtsverhandlung nicht darauf ankomme, ob das Betriebsratsmitglied gemäß § 38 Abs. 1 BetrVG von seiner beruflichen Tätigkeit freigestellt wurde oder nicht.
- ArbG Iserlohn, 14.01.2020 - 2 BV 5/19
BetrVG; KSchG; DSGVO; BDSG
§ 102 BetrVG enthält keine § 78 a Abs. 4 Satz 2 BetrVG entsprechende Regelung (BAG, Urteil vom 19. Mai 1983 - 6 AZR 290/81).Der Betriebsrat hat nicht für die Wahrnehmung der arbeitsvertraglichen Rechte der einzelnen Arbeitnehmer zu sorgen, soweit dies nicht gesetzlich vorgesehen ist (BAG, Urteil vom 19. Mai 1983 - 6 AZR 290/81).
- ArbG Hamm, 14.01.2020 - 2 BV 5/19
Grobe Pflichtverletzung des Betriebsrats, Auflösung des Betriebsrats, …
§ 102 BetrVG enthält keine § 78 a Abs. 4 Satz 2 BetrVG entsprechende Regelung (BAG, Urteil vom 19. Mai 1983 - 6 AZR 290/81).Der Betriebsrat hat nicht für die Wahrnehmung der arbeitsvertraglichen Rechte der einzelnen Arbeitnehmer zu sorgen, soweit dies nicht gesetzlich vorgesehen ist (BAG, Urteil vom 19. Mai 1983 - 6 AZR 290/81).
- BAG, 31.05.1989 - 7 AZR 402/88
Betriebsrat: Erforderlichkeit einer Tätigkeit außerhalb des Betriebsgeländes - …
Der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in seinem Urteil vom 19. Mai 1983 (BAGE 42, 405 = AP Nr. 44 zu § 37 BetrVG 1972) entschieden, daß es für den Anspruch eines Betriebsratsmitglieds auf Fortzahlung seines Arbeitsentgelts für die Zeit seiner Teilnahme als Zuhörer an einer Gerichtsverhandlung nicht darauf ankomme, ob das Betriebsratsmitglied gemäß § 38 Abs. 1 BetrVG von seiner beruflichen Tätigkeit freigestellt wurde oder nicht. - ArbG Nienburg, 20.10.1999 - 1 Ca 242/99
Arbeitszeit und Vergütung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds; …
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