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   BAG, 13.09.1983 - 1 ABR 32/81   

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BAG, 13.09.1983 - 1 ABR 32/81 (https://dejure.org/1983,511)
BAG, Entscheidung vom 13.09.1983 - 1 ABR 32/81 (https://dejure.org/1983,511)
BAG, Entscheidung vom 13. September 1983 - 1 ABR 32/81 (https://dejure.org/1983,511)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 43, 278
  • BB 1983, 2051
  • DB 1983, 2470
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 25.05.1982 - 1 ABR 19/80

    Betriebsratsmitbestimmung

    Auszug aus BAG, 13.09.1983 - 1 ABR 32/81
    Mitbestimmungspflichtiger Geldfaktor im Sinne von § 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG ist - zumindest auch - der Faktor, der in einem Leistungslohnsystem die Lohnhöhe für die Bezugs- oder Ausgangsleistung und damit den Preis für die Arbeit im Leistungslohn überhaupt bestimmt (Fortentwicklung des Beschlusses des BAG vom 25.5.1982 - 1 ABR 19/80 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Prämie, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

    Nach der Entscheidung des Senats vom 25. Mai 1982 (- 1 ABR 19/80- AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Prämie, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt) kann dem Geldfaktor im Sinne von § 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG innerhalb eines Leistungslohnsystems eine unterschiedliche Bedeutung zukommen.

    Wie in der Entscheidung des Senats vom 25. Mai 1982 (aaO) dargelegt, führt auch die Mitbestimmung über den Geldfaktor im engeren Sinne zu einer - wenn auch nur mittelbaren - Einflußnahme auf die Lohnhöhe.

  • BAG, 28.07.1981 - 1 ABR 56/78

    Revision - Vergütungssystem

    Auszug aus BAG, 13.09.1983 - 1 ABR 32/81
    Es handelt sich damit um eine Prämie im Sinne von § 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG (Entscheidung des Senats vom 28. Juli 1981 - BAG 36, 1 = AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Provision).

    Der Senat hat in seiner zweiten Provisionsentscheidung vom 28. Juli 1981 (aaO) diese Gefahren darin gesehen, daß die Festlegung der einzelnen Faktoren, nach denen sich die Leistung des Arbeitnehmers bemißt und seine Vergütung sich berechnet, in einer Weise erfolgt, daß letztlich durch nicht gerechtfertigte überhöhte Ansätze der Arbeitnehmer benachteiligt oder geschädigt wird, sei es, daß seine Leistung nicht entsprechend gewertet wird, sei es, daß diese Ansätze ihn zu einer ihn letztlich überfordernden Leistung anspornen.

  • BAG, 30.03.1982 - 1 ABR 55/80

    Wettbewerb - Leistung - Motivation - Betriebliche Lohngestaltung -

    Auszug aus BAG, 13.09.1983 - 1 ABR 32/81
    Er hat daran in seiner Entscheidung vom 30. März 1982 (- 1 ABR 55/80 -, AP Nr. 10 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung) festgehalten und ausgeführt, daß der Mitbestimmung des Betriebsrates bei einem Wettbewerb die Frage unterliege, wie die Wettbewerbsregelung im einzelnen zu gestalten ist (so auch für die Ausgestaltung eines Provisionssystems Westhoff, Die bisherige Rechtsprechung zur Mitbestimmung bei Provisionssystemen und ihre Folgen für die Praxis, DB 1980, 1260).
  • BAG, 14.11.1974 - 1 ABR 65/73

    Initiativrecht als Teil des Mitbestimmungsrechts

    Auszug aus BAG, 13.09.1983 - 1 ABR 32/81
    Auch wenn man davon ausgeht, schließt die auch nur übliche tarifliche Regelung des Zeitlohnes ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Leistungslöhnen nicht aus (Beschluß des Senats vom 14. November 1974 - 1 ABR 65/73 -, AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972; Dietz/Richardi, aaO, § 77 Rz 214; Galperin/ Löwisch, aaO, § 77 Rz 77; GK-Thiele, BetrVG, 3. Bearbeitung 1982, § 77 Rz 112; Fitting/Auffarth/Kaiser, aaO, § 77 Rz 51 und § 87 Rz 14; Kammann/Hess/Schlochauer, aaO, § 77 Rz 84; Stege/Weinspach, aaO, § 77 Rz 20).
  • BAG, 10.07.1979 - 1 ABR 88/77

    Außendienst - Preissystem - Wettbewerb - Geldprämie - Lohngestaltung -

    Auszug aus BAG, 13.09.1983 - 1 ABR 32/81
    Der Senat hat daher auch schon in seiner Entscheidung vom 10. Juli 1979 (- 1 ABR 88/77 -, AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung) entschieden, daß unter das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG alle sonstigen Anknüpfungspunkte für die Zahlung einer Wettbewerbsprämie, die Festlegung des Verteilungsschlüssels sowie die Festlegung der Prämienkurve und das Verfahren bei der Prämienermittlung gehören.
  • BAG, 08.12.1981 - 1 ABR 55/79

    Leistungsprämie und Mitbestimmungsrecht

    Auszug aus BAG, 13.09.1983 - 1 ABR 32/81
    Der Senat hat schon in seiner Entscheidung vom 8. Dezember 1981 (BAG 37, 206 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Prämie) ausgesprochen, daß auch bei einer Leistungsprämie die Freiwilligkeit dieser Leistung zu einer Einschränkung des Mitbestimmungsrechtes des Betriebsrates führt.
  • BAG, 22.12.1981 - 1 ABR 38/79

    Mitbestimmung

    Auszug aus BAG, 13.09.1983 - 1 ABR 32/81
    Zur Bestimmung der Höhe dieses Lohnes gehört auch die Regelung, ob dieser in absoluten Beträgen ausgewiesen oder in bestimmter Weise an eine vorgegebene Größe, etwa den derzeitigen oder jeweiligen Tariflohn, angebunden werden soll (Beschluß des Senats vom 22. Dezember 1981, BAG 37, 255 = AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).
  • Drs-Bund, 14.10.1971 - BT-Drs VI/2729
    Auszug aus BAG, 13.09.1983 - 1 ABR 32/81
    In der Begründung für diese Umformulierung heißt es (zu BT-Drucks. VI/2729, S. 29):.
  • BAG, 29.03.1977 - 1 ABR 123/74

    Gesetzesvorbehalt - Anteilprovisionen - Leitungsprovisionen -

    Auszug aus BAG, 13.09.1983 - 1 ABR 32/81
    Der Senat hat daher schon in seiner ersten Provisionsentscheidung vom 29. März 1977 (BAG 29, 103 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Provision) darauf hingewiesen, daß die ausdrückliche Erwähnung des Geldfaktors in § 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG zeige, daß dem Betriebsrat das Recht eingeräumt worden sei, auch über die Lohnhöhe mitzubestimmen.
  • BAG, 16.12.1986 - 1 ABR 26/85

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Ausgestaltung einer

    Der in § 87 I Nr. 11 BetrVG erwähnte Geldfaktor ist der Geldbetrag, der in einem Leistungslohnsystem die Lohnhöhe für die Bezugs- oder Ausgangsleistung und damit den Preis für die Arbeit im Leistungslohn bestimmt (Bestätigung von BAGE 43, 278 = AP § 87 BetrVG 1972 - Prämien - Nr. 3).

    Dazu gehört auch die Zuordnung von Geldbeträgen zu bestimmten Leistungsgraden (Bestätigung von BAGE 43, 278 = AP § 87 BetrVG 1972 - Prämien - Nr. 3).

    Diese Entscheidung betrifft die Ausformung des Entlohnungssystems und damit alle Elemente, die dieses System im einzelnen ausgestalten und zu einem in sich geschlossenen System machen (BAG Beschluß vom 13. September 1983 - 1 ABR 32/81 - BAGE 43, 278, 286 [BAG 13.09.1983 - 1 ABR 32/81] = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Prämie, zu B II 4 der Gründe; BAGE 45, 208, 219, 220 [BAG 13.03.1984 - 1 ABR 57/82]= AP Nr. 4 zu § 87 BetrVG 1972 Provision, zu B II 2 e und 3 a der Gründe).

    Der in § 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG erwähnte Geldfaktor ist der Faktor, der in einem Leistungslohnsystem die Lohnhöhe für die Bezugs- oder Ausgangsleistung und damit den Preis für die Arbeit im Leistungslohn bestimmt (BAGE 43, 278, 287 [BAG 13.09.1983 - 1 ABR 32/81] = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Prämie, zu B II 4 der Gründe).

    Daß mit einer Entscheidung über den Verlauf der Prämienkurve mittelbar auch über die Lohnsumme mitbestimmt wird, steht dem nicht entgegen (vgl. BAGE 43, 278, 282 ff. [BAG 13.09.1983 - 1 ABR 32/81] = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Prämie, zu B II 3 der Gründe).

    Wäre dieses Verhältnis von vornherein und ausdrücklich als mathematische Regel (Funktion) - und nicht in Form einer Tabelle - ausgewiesen worden, ergäbe sich die Erhöhung der einzelnen Prämiensätze bei einer Erhöhung des Prämiengrundlohns von selbst (zur Zulässigkeit einer Dynamisierung des Prämiengrundlohns vgl. den bereits erwähnten Beschluß des Senats vom 13. September 1983 - oben zu B I 1 a der Gründe - BAGE 43, 278, 287) [BAG 13.09.1983 - 1 ABR 32/81].

    Deshalb kann auch der Spruch der Einigungsstelle eine solche Verpflichtung des Arbeitgebers nicht begründen (BAGE 43, 278, 289 [BAG 13.09.1983 - 1 ABR 32/81] = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Prämie, zu B III 3 der Gründe).

  • BAG, 21.08.1990 - 1 ABR 72/89

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates - Lohnfestsetzung - Festlegung des

    Auf der gleichen Linie liegt der Beschluß vom 13. September 1983 (BAGE 43, 278 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Prämie), in dem der Senat ausgesprochen hat, in einem Prämienlohnsystem unterliege auch der Faktor, der den Verlauf der Leistungslohnkurve bestimme, der Mitbestimmung des Betriebsrats.
  • BAG, 01.07.2003 - 1 ABR 20/02

    Mitbestimmung bei bezahlten tariflichen Kurzpausen

    Streitige Angelegenheit kann auch der Umfang eines bestimmten Mitbestimmungsrechts und damit die Mitbestimmungspflichtigkeit bestimmter Detailregelungen sein, ohne daß eine umfassende und endgültige Regelung der Angelegenheit schon getroffen sein müßte (vgl. BAG 13. September 1983 - 1 ABR 32/81 - BAGE 43, 278, 280 f., zu B I 2 der Gründe für die Dynamisierung einer Leistungsprämie; 16. März 1982 - 1 ABR 63/80 - BAGE 38, 148, 151, zu B I 1 der Gründe für die Bestellung des Beauftragten für das betriebliche Vorschlagswesen, die Entscheidung über die Annahme eines einzelnen Verbesserungsvorschlags und die Höhe der Prämie im Einzelfall).
  • BAG, 15.05.2001 - 1 ABR 39/00

    Mitbestimmung bei Prämienlohn

    Deshalb erstreckt sich dieses Mitbestimmungsrecht auch auf den Geldfaktor (BAG 13. September 1983 - 1 ABR 32/81 - BAGE 43, 278, zu B II 4 der Gründe).
  • BAG, 13.10.1987 - 1 ABR 10/86

    Mitbestimmung über die Arbeitszeit Teilzeitbeschäftigter

    Er hat daher auch Anträge für zulässig gehalten, mit denen der Streit über den Umfang von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats zur Entscheidung gestellt wurde, so etwa bei der Zuordnung einzelner erschwerniszuschlagspflichtiger Arbeiten zu bestimmten Lästigkeitsgruppen und bei der Festlegung des Verhältnisses der Lästigkeitsgruppen zueinander, bei der Bestellung des Beauftragten für das betriebliche Vorschlagswesen, bei der Entscheidung über die Annahme eines Verbesserungsvorschlages, bei der Entscheidung über die Höhe der Prämie für den Einzelfall oder bei der Dynamisierung des Geldfaktors eines Prämienlohnsystems (Beschluß vom 22. Dezember 1981, BAGE 37, 255 = AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; Beschluß vom 16. März 1982, BAGE 38, 148 = AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Vorschlagswesen; Beschluß vom 13. September 1983, BAGE 43, 278 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Prämie).
  • BAG, 31.01.1984 - 1 AZR 174/81

    Arbeitsgerichtsverfahren: Bemessung der Rechtsmittelbeschwer bei mehreren

    Ob der geplante völlige Wegfall der Familienzulage mitbestimmungsfrei ist, weil es sich hierbei möglicherweise um eine freiwillige, zusätzlich zur eigentlichen Arbeitsvergütung gewährte Leistung handelt (vgl. hierzu BAG 37, 206 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Prämie; ferner den auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmten Senatsbeschluß vom 13. September 1983 - 1 ABR 32/81 -, zu B III 3 der Gründe), kann bei dieser Sachlage dahinstehen.
  • BAG, 26.07.1988 - 1 AZR 54/87

    Mitbestimmungsrecht bei Abschlußprovision

    Im Beschluß vom 13. September 1983 (- 1 ABR 32/81 - AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Prämie) hat der Senat dann ausgesprochen, in einem Prämienlohnsystem unterliege auch der Faktor, der den Verlauf der Leistungslohnkurve bestimme, der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG.
  • BAG, 09.05.1995 - 1 ABR 56/94

    Tarifliche Erschwerniszulage durch Einigungsstelle - Befangenheit des

    Zu verweisen ist insoweit auf § 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG, wonach der Geldfaktor, damit aber auch die Lohnhöhe selbst, der erzwingbaren Mitbestimmung unterliegt (vgl. dazu im einzelnen Senatsbeschluß vom 13. September 1983 - 1 ABR 32/81 - BAGE 43, 278 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Prämie).
  • BAG, 13.03.1984 - 1 ABR 57/82

    Mitbestimmung bei Provisionen

    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß in einem Beschlußverfahren auch die Frage zur gerichtlichen Entscheidung gestellt werden kann, ob einzelne Detailfragen einer zu regelnden Angelegenheit von einem - im übrigen möglicherweise unbestrittenen - Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates gedeckt werden (vgl. den genannten Beschluß vom 6. Dezember 1983 sowie den Beschluß vom 16. März 1982, BAG 38, 148 = AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Vorschlagswesen; vom 22. Dezember 1981, BAG 37, 255 = AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; vom 16. August 1983 - 1 ABR 11/82 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, und vom 13. September 1983 - 1 ABR 32/81 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Soweit dieser lediglich das Verhältnis des Entgeltes für die Leistung eines bestimmten Leistungsgrades zum bereits feststehenden Entgelt für die Ausgangsleistung bestimmt (vgl. Entscheidung des Senats vom 25. Mai 1982, BAG 39, 86 = AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Prämie), ist er Teil der Ausgestaltung dieses Systems selbst und nicht Geldfaktor im Sinne von § 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG (Beschluß des Senats vom 13. September 1983 - 1 ABR 32/81 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 09.07.1985 - 1 AZR 631/80

    Personalvertretungsrecht: Mitbestimmung bei Einstellung eines unentgeltlichen

    Nur wenn und solange der Arbeitgeber die freiwillige soziale Leistung erbringt, besteht ein Mitbestimmungsrecht hinsichtlich der Ausgestaltung der Leistung (Beschluß des Senats vom 13. September 1983 - 1 ABR 32/81 - BAG 43, 278, 290 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Prämie, zu B III 3 der Gründe).
  • BAG, 17.12.1985 - 1 ABR 6/84

    Mitbestimmung bei übertariflichen Zulagen

  • BAG, 20.11.1990 - 1 AZR 643/89

    Ablösung von Betriebsvereinbarung durch Regelungsabrede

  • BAG, 13.01.1987 - 1 ABR 51/85

    Übertarifliche Zulage

  • BAG, 21.08.1990 - 1 ABR 73/89

    Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung

  • BAG, 10.02.1988 - 1 ABR 56/86

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach Abs. 1 Nr. 10 im Zusammenhang mit der

  • BAG, 10.11.1992 - 1 AZR 293/90

    Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf den übertariflichen Lohnbestandteil -

  • LAG München, 26.11.2015 - 3 TaBV 81/15

    Unbegründeter Antrag des Betriebsrats auf Einsetzung einer Einigungsstelle zur

  • BAG, 28.02.1984 - 1 ABR 37/82

    Leistungszulage - Betriebsvereinbarung - EInigungsstelle - Zulage -

  • LAG Köln, 20.05.2022 - 9 TaBV 19/22

    Anrufung der Einigungsstelle durch den Arbeitgeber bei nicht offensichtlicher

  • BAG, 13.10.1987 - 1 ABR 53/86

    Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Regelung der Arbeitszeit

  • BAG, 19.08.1987 - 5 AZR 216/86

    Nebenabreden: Betriebliche Übung im öffentlichen Dienst, Personalrabatt bei Bezug

  • BAG, 20.12.1983 - 1 ABR 72/82
  • LAG Hamburg, 17.08.1992 - 1 TaBV 5/91

    Betriebsvereinbarung: Nachwirkung

  • LAG Niedersachsen, 30.11.1995 - 1 TaBV 56/95

    Möglichkeit der Einführung von Leistungs- anstelle von Zeitlohn zur Herstellung

  • LAG Schleswig-Holstein, 20.08.1987 - 4 Sa 37/87

    Geltung einer zeitlich befristeten Betriebsvereinbarung über freiwillige Zulagen

  • VG Ansbach, 08.01.2008 - AN 8 P 07.02620

    Leistungsentgelt; Auszahlung an einzelne Bedienstete; keine Mitbestimmung

  • LAG Schleswig-Holstein, 20.08.1987 - 4 Sa 28/87

    Abschluss von Betriebsvereinbarungen Arbeitsentgelte; Regelung der konkreten

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