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   BAG, 26.04.1985 - 7 AZR 432/82   

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BAG, 26.04.1985 - 7 AZR 432/82 (https://dejure.org/1985,603)
BAG, Entscheidung vom 26.04.1985 - 7 AZR 432/82 (https://dejure.org/1985,603)
BAG, Entscheidung vom 26. April 1985 - 7 AZR 432/82 (https://dejure.org/1985,603)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 48, 327
  • NJW 1986, 213
  • MDR 1985, 960
  • NZA 1985, 738 (Ls.)
  • JR 1986, 440
 
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Wird zitiert von ... (69)Neu Zitiert selbst (24)

  • BAG, 12.12.1984 - 7 AZR 509/83

    Leistungsbestimmungsrecht zum Umfang der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 26.04.1985 - 7 AZR 432/82
    Eine Feststellungsklage muß sich aber nicht notwendig auf das Rechtsverhältnis im ganzen erstrecken; sie kann vielmehr auch - wie vorliegend - einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis betreffen, z. B. bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder den Umfang einer Leistungspflicht (BAG Urteil vom 28. November 1984, aaO, m. w. N.; Senatsurteil vom 12. Dezember 1984 BAG 47, 314 unter I der Gründe; unveröffentlichtes Senatsurteil vom 16. Januar 1985 - 7 AZR 343/82 -, unter I der Gründe).

    Die Zulässigkeit einer Feststellungklage ist nämlich trotz der Möglichkeit, Leistungsklage zu erheben, dann zu bejahen, wenn die Durchführung des Feststellungsverfahrens unter dem Gesichtspunkt der Prozeßwirtschaftlichkeit zu einer sinnvollen und sachgemäßen Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte führt (BGH MDR 1984, 28 f. = NJW 1984, 1118 f. m. w. N.; Senatsurteil vom 12. Dezember 1984, aaO).

  • BAG, 28.11.1984 - 5 AZR 123/83

    Arbeitszeit: Änderungsbefugnis durch Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 26.04.1985 - 7 AZR 432/82
    Zwar kann nach § 256 ZPO nur auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses geklagt werden; bloße Elemente oder Vorfragen eines Rechtsverhältnisses werden nicht als zulässiger Streitgegenstand eines Feststellungsbegehrens angesehen (BGHZ 22, 43, 48; BGHZ 68, 331, 332; BAG Urteil vom 28. November 1984 BAG 47, 238 unter A I der Gründe).

    Eine Feststellungsklage muß sich aber nicht notwendig auf das Rechtsverhältnis im ganzen erstrecken; sie kann vielmehr auch - wie vorliegend - einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis betreffen, z. B. bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder den Umfang einer Leistungspflicht (BAG Urteil vom 28. November 1984, aaO, m. w. N.; Senatsurteil vom 12. Dezember 1984 BAG 47, 314 unter I der Gründe; unveröffentlichtes Senatsurteil vom 16. Januar 1985 - 7 AZR 343/82 -, unter I der Gründe).

  • BAG, 16.01.1985 - 7 AZR 343/82
    Auszug aus BAG, 26.04.1985 - 7 AZR 432/82
    Eine Feststellungsklage muß sich aber nicht notwendig auf das Rechtsverhältnis im ganzen erstrecken; sie kann vielmehr auch - wie vorliegend - einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis betreffen, z. B. bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder den Umfang einer Leistungspflicht (BAG Urteil vom 28. November 1984, aaO, m. w. N.; Senatsurteil vom 12. Dezember 1984 BAG 47, 314 unter I der Gründe; unveröffentlichtes Senatsurteil vom 16. Januar 1985 - 7 AZR 343/82 -, unter I der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 24.03.2014 - 9 Sa 1207/13

    Hausverbot für dreibeinigen Hund im Büro

    Die Wahrung billigen Ermessens setzt voraus, dass die wesentlichen Umstände des Falles abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt worden sind (BAG v. 21.7.2009 - 9 AZR 404/08 - EzA § 4 TVG Luftfahrt Nr. 18; BAG v. 3.12.2008 - 5 AZR 62/08 - NZA-RR 2009, 527; BAG v. 24.4.1996, AP Nr. 48 zu § 611 BGB Direktionsrecht; BAG v. 23.6.1993 AP Nr. 42 zu § 611 BGB Direktionsrecht).
  • BAG, 16.10.2012 - 9 AZR 183/11

    Klassenfahrt - Lehrkraft - Reisekosten - Verzicht

    Sie ist Gegenstand ihrer Dienstpflicht (vgl. BAG 26. April 1985 - 7 AZR 432/82 - zu II 2 der Gründe, BAGE 48, 327) .
  • BAG, 11.02.1998 - 5 AZR 472/97

    Direktionsrecht des Arbeitgebers bei der Einteilung zu Nachtwachten

    Dieses Weisungsrecht ist hier weder durch Gesetz, Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag eingeschränkt (BAG Urteil vom 23. Juni 1993 - 5 AZR 337/92 - AP Nr. 42 zu § 611 BGB Direktionsrecht; BAG Urteil vom 24. April 1996 - 5 AZR 1031/94 - AP Nr. 48 zu § 611 BGB Direktionsrecht).

    Er darf nicht willkürlich vorgehen, sondern hat die Interessen beider Seiten zu berücksichtigen (BAG Urteil vom 24. April 1996 - 5 AZR 1031/94 - AP Nr. 48 zu § 611 BGB Direktionsrecht).

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